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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 20/21.1896/97
- Erscheinungsdatum
- 1896 - 1897
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454470Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454470Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454470Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 20.1896
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1896)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schulsammlung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unlauterer Wettbewerb
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 20/21.1896/97 -
- ZeitschriftenteilJg. 20.1896 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1896) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1896) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1896) 41
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1896) 63
- AusgabeNr. 5 (1. März 1896) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1896) 107
- AusgabeNr. 7 (1. April 1896) 129
- AusgabeNr. 8 (15. April 1896) 151
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1896) 171
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1896) 191
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1896) 211
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1896) 227
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1896) 243
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1896) 261
- AusgabeNr. 15 (1. August 1896) 279
- AusgabeNr. 16 (15. August 1896) 301
- AusgabeNr. 17 (1. September 1896) 321
- AusgabeNr. 18 (15. September 1896) 343
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1896) 365
- ArtikelSchulsammlung 365
- ArtikelUnlauterer Wettbewerb 365
- ArtikelStimmen über die Dencker´sche Kompensations-Unruhe 366
- ArtikelGangzeitanzeige-Vorrichtung für Federzuguhren 368
- ArtikelKarabiner mit Taschenuhren-Schutzvorrichtung 369
- ArtikelBilder von der Berliner Gewerbe-Ausstellung (Fortsetzung von No. ... 369
- ArtikelFedernde Verschlussringe für Aufzugkronen 370
- ArtikelAus der Werkstatt 370
- ArtikelVermischtes 371
- ArtikelBriefkasten 372
- ArtikelPatent-Nachrichten 374
- ArtikelInserate 374
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1896) 389
- AusgabeNr. 21 (1. November 1896) 409
- AusgabeNr. 22 (15. November 1896) 433
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1896) 459
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1896) 483
- ZeitschriftenteilJg. 21.1897 -
- ZeitschriftenteilJg. 20.1896 -
- BandBand 20/21.1896/97 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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'ÜA©J>. w w m m Juergensen.; Kessels A. Lange FnTiede “yghens Graham ^nshaw. ' ^t£ re ? u * myr- ; ) Gerfhoud. mtk \ 1 Dent M. V Abonnementspreis: iür Deutschland u. Oestr.-Ungarn bei direktem Bezüge von der Ex pedition in Strai fbandsendun vliTlelJftlirlich 1,75 Mark, jährlich 6,75 Mark pr&nninerando. Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1,50 Mark pro Quartal entgegen. Abonnementspreis filr’s Ausland liilirllcli 7,50 Mark prttiinmerando. Preise der Anzeigen: die viergespaltene Petit-Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 30 Pf«., für Stellen-Angebote und Gesuche 30 Pf«. Die ganze Seite (tOOZeilen äBOPfg.) wird mit 100 Mark berechnet. Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint am 1. und 15. eines jeden Monats. Einzelne Nummern kosten j e 30 Pfg Probenummern (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen gratis und franko zugesandt. Fa©h,bIa11 iüi? llhrm Post-Zeitungsliste No. 1826. Verlag von Carl Marfels, Berlin W., Jäger-Strasse 78. * Fernsprech-Anschluss: Amt I, No. 2984. XX. Jahrgang. Berlin, den 1. Oktober 1896. No. 19. Nachdruck ohne ausdrückliche Genehmigung der Redaktion unbedingt untersagt. In halt: Schulsammhing.^— Unlauterer ^Wettbewerbe — Stiniiueri^Jlbe^^di^^Oetioker^sclie^^im»p©iisat^ons-TJnrLih^_.^^-— für Federzuguhren. — Karabiner mit Taschenuhren-Schutzvorrichtung. für Aufzugkronen. — Aus der Werkstatt (Noch ein Verfahren zum Oxydiren der Stahlgehäuse) Anzeigen. Vermischtes. — Briefkasten. — Patent-Nachrichten. Schuls ammlung. Im dritten Quartal 1896 gingen für die Deutsche Uhrmacherschule in Glashütte bei uns ein: Von den Herren H. R. i. M. 2 M., C. R. i. S. 2 M., E. G. i. S. 1,50 M., Ueberschuss an versandtem Einwickelpapier 4,50 M., Carl Marfels 200 M., insgesammt 210,— Mark. Hierzu die Eingänge vom ersten und zweiten Quartal ds. J. mit 369,40 M. = Gesammtsumme 579,40 Mark. Redaktion der Deutschen Uhrmacher-Zeitung. Unlauterer Wettbewerb. Das am 1. Juli ds. J. in Kraft getretene Gesetz über den unlauteren Wettbewerb macht sich bereits vielfach bemerkbar; allerorts regen sich Fachverbände und einzelne Gewerbetreibende, um gegen anfechtbare Reklame vorzugehen, und selbst die Polizeibehörden haben — obwohl sie dazu keineswegs verpflichtet sind — in manchen Städten die Initiative ergriffen, um dem unlauteren Wettbewerb, soweit er sich- in der Oeft'entlichkeit bemerkbar macht, entgegen zu treten. So wird beispiels weise aus einer Stadt der Rheinpiovinz bekannt, dass die Polizeibehörde eine Anzahl von Geschäftsinhabern auf das Amt vorladen liess, um den selben zu eröffnen, dass sie sich durch Reklame in Annoncen und Zirkularen, auf Firmenschildern, Schaufenstern, Plakaten etc. gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb verfehlt hätten. Die Vorgeladenen erhielten eine Verwarnung und wurden darauf hingewiesen, dass diese Verwarnung von der Polizei zu Protokoll genommen sei und strafer- schwerend wirken werde, wenn die beanstandeten Gesetzwidrigkeiten fortgesetzt würden und wegen derselben gegen die Verüber von berufener Seite, d. h. von den dadurch geschädigten Gewerbetreibenden, Klage erhoben werde. Ein solches Vorgehen seitens der Behörde ist gewiss anzuerkennen. Haben die Betreffenden in gutem Glauben gehandelt, so sind sie jetzt auf die Gesetzwidrigkeit ihres Handelns aufmerksam gemacht worden; setzen sie dasselbe trotzdem fort, so beweisen sie damit, dass sie that- sächlich eine Täuschung beabsichtigen, und haben dafür eine umso härtere Strafe zu gewärtigen. In dieser oder ähnlicher Weise verfahren jedoch bisher nur wenige Behörden; es wird daher an den meisten Orten ausschliesslich der privaten Initiative Vorbehalten bleiben, gegen den unlauteren Wettbewerb vor zugehen, sofern offenbare Gesetzwidrigkeiten begangen werden. Ein solcher Fall liegt uns heute vor. Aus einer rheinhessischen Stadt werden uns Zeitungsausschnitte (Inserate) zugesandt, in denen der Inhaber eines Uhrengeschäfts, der gleichzeitig Alpaccasilber-Waaren und dergl. führt, dieselben mit den Schlussworten: „Alleinverkauf unter Fabrikpreisen bei N. N.“ anpreist. Dies erweckt zweifellos den Eindruck, als beabsichtige der Aufgeber des Inserats eine Täuschung. Derselbe will anscheinend den Glauben erwecken, als verkaufe er zu Preisen, die noch billiger als Fabrikpreise — „unter“ Fabrikpreisen — seien. In ändern Inseraten gebraucht derselbe Inserent die Ausdrücke: „Billigste Bezugsquelle, grösste Auswahl hier am Platze.“ Auch hierüber sind bei uns Klagen eingelaufen unter der Versicherung, dass der Betreffende in keiner Weise berechtigt sei, für sein Geschäft diese Ausdrücke in Anspruch zu nehmen. Wir haben nun, um die Klageführenden eventuell von einer erfolglosen Anzeige abzuhalten, uns bei unserem juristischen Beistand erkundigt, wie seine Auffassung des vorliegenden Falles sei, und erhalten von demselben folgende Zuschrift. Ich bin gar nicht zweifelhaft, dass die Aeusserung „Alleinverkauf unter Fabrikpreisen“ mit dem § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vom 1. Juni 1896 im Widerspruch steht; „unter“ bedeutet, dass das betreffende Geschäft nicht nur gleiche Preise habe wie die Fabrik, sondern noch billigere. Schon die unwahre Be hauptung, „Fabrikpreise“ zu haben, ist verboten. Wenn diese Angabe auch bezüglich des einen oder anderen Artikels der Wahrheit entsprechen sollte, so ist doch wohl als sicher anzunehmen, dass nicht bei sämmt- lichen Alpaccasilber - Gegenständen unter Fabrikpreisen verkauft wird. Trotz dieser Vermuthung müsste aber der Firma, wenn sie belangt werden soll, nachgewiesen werden, dass sie Alpacca-Silber waaren nicht unter Fabrikpreisen verkauft. Die Annonce und die blosse Ver muthung, dass es sich um eine unwahre Reklame handelt, genügt nicht zur Begründung der Klage, denn es kann, wie Sie ganz richtig be merken, der Ankauf einer Konkursmasse oder alter Ladenhüter im Ramsche vorliegen. Nur ein Uhrmacher oder sonstiger Gewerbe-
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