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Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung : 13.04.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-04-13
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426615816-192004134
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426615816-19200413
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426615816-19200413
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und ...
- Jahr1920
- Monat1920-04
- Tag1920-04-13
- Monat1920-04
- Jahr1920
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« Ämk- und Ünzeigeblatt . weil, euch», i-suig. itai 1920. rerkarte se Karte ihe und rveran« find für e», -um -I-» ,» 8«»»» «d d,t» »NsMO» »MS. § ril 1»20, Mea-« Wasch« , Spi- g-vev. S«>» I Hol-« faSrik, -USD gZNN rr» »litt h«Mtz« »»«KM. Wr den L^mtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung »«uaepret« vierteljährUch » ML — Ma. o»«r monatlich I Mk. — PIg. tn der TeschSstS. b«l unseren Boten sowie bei allen Retch»- »oftanstalten. — Erscheint täglich abend» mit Nu»nahm« der Sonn- und Feiertage für den salzenden Lag. »u v-a« hützerrr «tv-Ut - »rvg °drr !°o»u,«r «r,entweich-- de» »etrieb» der der «ietmmten »de» der ch-trverunztetmnchtunqen — «at der «e^e^er letoen «nipru» «! »teterung oder N-chltetrrung der Leitung oder «< pehlung de« «e!Ug«»irite». Ael.-Adr.r KmloSlall. ^?S4 für «Senfts», Larkseld, hnnSrhübel, UUgkvlUN NeuhelSe,GderftS-«»srSn,Schönheide, rchScheidacha«»«, Losa, UnteMtzen-rSn, Mldenthal sjw. V«an1»«rtl. SchriftleÜer, Drucker und Verleger: Emil Hannebshn in Eibenstock. 1, , —- «7. Jahrgang. Dienstag, den 13. April Nnzeiaenprei»: die NetnsPaltige Aelle b» Psa. Im ReklameteU dir Zell« VO Psa I» an!» ltchen Teile die gespalten» Zeile ISt Psg. Annahme der Anzeigen bi» spätesten» ooemittag» 10 Uhr, für größere Lag» vorh»«. Eine Vewühr für die Aufnahme der Anzeige« am nächsten oder am vorgeschriebenrn Lag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig für die Richtigkett-Her durch -ex» sprecher aufgegebenen Anzeigen. Fernsprecher Ar. UV. LS20 Nachstehende Bekanntmachung d«S Reichsminister« für Wiederaufbau wird hier durch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorgeschriebenen Anmeldungen find beim Wirtschaft-Ministerium, Ab teilung für Handel und Gewerbe in Dresden, einzureichen — vgl. Punkt 3 Absatz 2 —. Hierbei find die Rechte, Beteiligungen und Anwartschaften in Rußland, China, Oesterreich, Ungarn, Bulgarien, der Türkei und de« zugehörige« Gebiete« für jedes dieser Länder getrennt a»f besondere» Vogen zu verzeichne». Dresden, den 7. April 1920. Wirtschasttmiuisterium. Bekanntmachung über dieAnmeldung »onRechte« oderBeteiligungen an öffent- lichenllnternehm ungen oderKonzessionen ausAnlaß derDurch- führung der Bestimmungen des Artikel» 260 des Friede«»- Vertrages. Auf Grund der §8 l und 4 deS Gesetze« über Enteignungen und Entschädigungen au« Anlaß des FriedenSoertrageS zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten vom 81. August 1Slb (Reich« Gesetzbl. S- 1527) wird folgendes bestimmt: 1. Alle Rechte oder Beteiligungen deutscher Reich-angehöriger sowie Anwartschaften deutscher Reich-angehSriger auf Rechte oder Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen oder Konzessionen in Rußland, Lhiua, Oesterreich, Ungarn, Bulgarien, der Türkei, den Besit zungen und zugehörigen Gebieten dieser Staaten oder in Gebieten, di« früher Deutschland oder feinen Verbündeten gehört haben und auf Grund de» FriedenSvertrage» abgetreten werden müssen oder unter Berwaltung eine» Mandatar» treten, sind bi» zum 1. Mat 1V20 anzumelden. Die Rechte und Beteiligungen sind auch dann anzumelden, wenn sie noch nicht auSgeübt worden sind. 2. Maßgebend für die Anmeldung ist der Stand vom 1. April 1920. i Anmeldepflichtig sind die Inhaber ber Rechte, Beteiligungen oder Anwartschaften. Die Anmeldung bat bei den von den Zentralbehörden der Länder, in deren Gebiet der Anmeldepflichtige seinen Wohnsitz, dauernden Aufeuthalt oder Sitz hat, bestimmten Stellen zu erfolgen. 4 Zuwiderhandlungen werden gemäß § 10 Nr. > und 3 und H 11 Nr. 2 de» Gesetze» über ! Enteignungen und Entschädigungen au» Anlaß de» FriedenSoertrageS zwischen Zeutsch- ! land und den alliierten und assoziierten Mächten vom 31. August 1V1V (ReichS-Gesetzbl. j E. 15.7) bei Vorsätzlichkeit, sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen eine höher« Straf« I verwirkt ist, mit Gefängnis bi» zu einem Jahr« und mit Geldstrafe bi« zu 100000 Mark oder mit «iner dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit mit Geldstrafe bi« zu 10000 M. »«straft. ' ES wird darauf htng«wi«sen, daß Deutschland nach Artikel 260 Absatz 2 Satz 3 de» ! FriedenSoertrageS genötigt ist, zugunsten der alliierten und assoziierten Mächte sowohl in seinem «igenen Namen wie in dem seiner Angehörigen auf alle in Mr. 1 dieser Bekannt- j machung bezeichnet«» Rechte. Beteiligungen und Anwartschaften, di« in der dem Wieder- > autmachungSauSschuß aus Grund der gc> annten Bestimmung de« Frieden»v«rtragS zu s »vergebenden Liste etwa nicht verzeichnet sind, zu verzichten. ö. lieber die Anmeldung von Heber,inkommen sowie von Unterkonzessionen oder Abschlüffen, ' die mit deutschen ReichSangehörigen wegen Ausführung oder Betrieb der öffentlichen Ar- ! 3S4LHI1 225 beiten in den ehemaligen deutschen überseeischen Besitzungen ab,»schloff«» worden sind (Artikel 123 de» Frieden-vertragS), ergeht besondere Bekanntmachung. v.rltu, den 27. März 1S20. Der Reichsminister für Wiederanfb««. I. B.r Müller. Belieferung der Bezirkslebensmittelkarte in der Woche vom 12.—18. April 1Ü2vr Marke X 1 für Kinder im 1.-4. Lebensjahre j . (violetter und roter Druck): i 250 g Hafernährmittel, Marke X 1 (schwarzer Druck): 125 x Erbsen, 125 x Hafernährmittel u 250 g Suppe». Marke X 3 125 g Kunsthonig, Marke« 4 80 x Butter, Marke « 6 75 x Quark, soweit vorhanden. Verkaufs Höchstpreise: Hafernährmittel 1.16 Mk. firr 1 Pfund, Erbsen ««0 , „ 1 „ Suppen 1.80 „ „ 1 „ Kunsthonig 3.70 „ , 1 „ Lutter 16.25 „ . 1 „ Quark 3 60 „„ 1 „ Sollte infolge von Travsportschwierigkriten iu einzelnen Gcmnude» di, Abgabe s» ktbeusmittel nicht oder nicht iu vollem Umfange möglich sein, so mir- sptRr »in Ä»s,lrich erfolgen. Schwarzenberg, am 12. April 1920. Der Aetirksvervand der -mtsyemptmannschaft Schwar-enverg. Die Brandversicherungsbeiträge auf den 1. Termix 1920, fällig am 1. April mit 2 Pfg. pro Einheit, find spätestens öis zum 20. April an die Etadtkaße abzufiihren. Nach Ablauf dieser Frist muß gegen Säumige das Zwangsverfahren elngeleitet werden. Eibe «stock, du, 1». April 1920 Per Skr-tvat. Gutscheine für Milchner billigung find spätestens bi« Dienstag, den 13. April 1920, mittags in unserer Stadtkafs« abzugebe«. Eibenstock, den 12. April 1920. Kicrötvat. Schasst ein Heimstättcnrccht l Ein Wunsch der arbeitenden Stünde. Der Aktionsausschuß der deutschen Gewerkschaf ten sür das Reichs-Heimstätten amt, hinter dem sämt liche deutschen Berufsorganisationen der Arbeiter, Angestellten und Beamten mit ihren etwa 15 Mrl- lionen Mitgliedern stehen, erläßt folgenden Aufruf: Ihr Männer und Frauen des Bölkes, laßt euch durch keinen Namen und durch kein Schlagwort mehr blenden! Wir wollen leben! Wir verlangen Brot und Hoffnung für die Zukunft! Wie war die Entwicklung bisher? Arbeiter, Angestellte und Beamte forderten höhere Löhne, höhere Gehälter. Die Notenpresse ging schneller. Mehr Geldzeichen kamen unter Lie Leute. Papiergeld! Die Folge war ein gleichzeitiges Stei gen der Preise — wieder Unzufriedenheit und Ar beitseinstellung — wieder Lohnerhöhung — wieder Steigen der Preise! Unruhen, Bruderkämpfe! Sofi es so weitergehen? Nein, und tausendmal nein! Ler Weg zu einem neuen Aufbau muß beschritten, werden, zu einem Aufbau im Geiste der Gemein- lchoft und Gerechtigkeit. Eine unerläßliüs« Boraus- fctzung dazu ist die Befreiung des Bodens von einem falschen Rechte, das ihn, die Quelle allen Lebens und Arbeitens, vielfach erniedrigt hat zu einem Ge genstand des Wuchers und der Ausbeutung- Der erste entscheidende Schritt ist ein Heimstätten^ recht, das jedem Bolksgenossen die Möglichkeit er schließt, eine gesicherte Heimstätte für sich und die Seinen zu gewinnen. Der Boden muß in ganz Anderer Weise 'als bis her, wenigstens teilweise, gärtnerischer Nutzung dienst bar gemacht werden — unter Ausschaltung jeder Spekulation. Jede Stadt muß von einem dichten Netz von Gärten umgeben sein! Dulden wir keine Spekulation mit den Lebens mitteln und Lebensgütern, die wir oem heiligen Grunde unseres Vaterlandes verdanken! Die Bodenspekulation hat unser Volk zermürbtl Teurer Boden bedeutet Mietskasernen, in denen W Übervölkerten Wohnungen die geistig« und körper ¬ liche Gesundheit unserer Kinder vernichtet wird. Nur auf billigem, vor Wucherhänden geschütztem Boden können Heimstätten errichtet werden. Nur solche Volksregierung hat Aussicht be stehen zu bleiben, die jetzt sofort zur rettenden Tat schreitet! Als erste soziale Tat fordern wir: Be freiung des Bodens von jeder Spekulation Wir fordern ein durchgreifendes Heimstätt enge setz. Kein Heimstättengesetz aber wird helfen, wenn nicht in der Reichsregierung eine Stelle vorhanden ist, die alle damit zusammenhängenden Fragen ein heitlich zu behandeln Recht und Pflicht hat, -eine Stätte, die dem deutschen Volke und seinen Vertre tern dauernd verantwortlich bleibt für eine ehr liche und entschlossene Durchführung dieser entschei denden Zukunftsaufgaben. Deshalb fordern wir die sofortige Errichtung eines Reichsherm statten amtes. Boden darf nur noch eine Stätte der Arbeit und niemals mehr eine Quelle arbeitslosen Ge winnes sein. Der deutsche Boden Muß in das ge sicherte Nutzungsrecht derjenigen übergehen, die ihn als Heimstättenland benutzen wollen. Wer bereits Laubenland als Pachtland hat, der soll ei,? Vor recht auf dieses Land unter dem DeimstättenrecÄ haben. Jedem, der Heimstättenboden haben will, muß dieser Boden bereitgestellt werden. Bolkswohl über Spekulantenwohl! Nur so kommen wir zur An- errennung ehrlicher Arbeit und zur inNer-n Ruhr! TagesgcschiMt Deutschland. — Das Arbeitsprogramm der Na tionalversammlung. Die „Germania" weiß über den Arbeitsplan des Parlaments folgendes zu belichten: „Wie es heißt, besteht zwischen Regie rung und Mehrheitspartkien Einverständnis, die Ar beiten der Nationalversammlung unbedingt bis zum 25. April abzuschließen, um sofort nach diesem Ter min mit der Wahlpropaganda zu beginnen. Zur Erledigung in der Apriltagung kommen nur noch Bcamtenreform und Eisenbahnverreichlichungsvo*- lage, Wahlgesetze, Entwurf über Volksentscheid und Volksbegehren, Reichsheimstältengesetz und einig« kleinere Vorlagen. Die noch nicht erledigten Steuer- Vorlagen bleiben zunächst unerledigt und werden dann dem neuen Reichstag vorgelezt. Das Reichs- pvstministerium legt Wert auf die Verabschiedung seiner Tarifvorlage, die es der Nationaloersamm- lung noch bis zum 14. April vorlegen will, nm seine erheblichen Defizits zu decken. Es ist abe» zweifelhaft, ob die Nationalversammlung diesen^ Wunsche nachkommen wird. Die Annahme des Tele phonkautionsantrages begegnet großen Schwierig keiten. Ueber die Erledigung der Wahlgesetze w-erseu! die Mehrheitsparteien kurz vor dem Zusammen^- tritt Mitte Tlpril Besprechungen über die prom- scrifche Regelung abhalten und die endgültige Rege lung dem neuen Reichstage überlassen." - Der Belagerungszustand von Zi va tb eh örden gehandhabt. Der Reichswehr- Minister geht von der Ueberzeugung aus, daß die mist- tärischen Befehlshaber von politischen Geschäften» nach Möglichkeit entlastet werden müssen Diese Aw- so>uung entspricht der vom Reichsminister dr» Innern seit längerer Zeit vertretenen Auffassung Der Reichspräsident hat nunmehr auf Bartcag der beiden Minister angeordnet, daß die Handhabung des Ausnahmezustandes überall da, wo nicht offen barer Aufruhr herrscht, in die Hand der Zivubr- hörden zu legen ist. Als Regierungskomnttssare sol len in Zukunft Personen tätig sein, die vom Reichs- m itcr des Innern ernannt werden. Als solche w t.en in Preußen in der Regel die Oberpräsi- denten, in den übrigen Ländern die von de» L^i- deSiegierungen vorgeschlagenen Personen eingesetzt werden. Auch die Tätigkeit der Regiecungsk-amm's- sare, oie anläßlich des Kr. v-°Putsches mit der Wie derherstellung der Ordnung beauftragt waren, wü»- de damit in der Mehrzahl der Fälle sortsalle». Durch die vorgesehene Regelung wird somit auch eine größere Einheitlichkeit bewirkt. Die entsprech«!^ den Verfügungen werden für die einzelnen Lände»
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