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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 32/34.1908/10
- Erscheinungsdatum
- 1908 - 1910
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141342Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141342Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141342Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Jg. 1908: Inhaltsverz., S. 349-350; Jg. 1910: S. 315-322 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 33.1909
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 32/34.1908/10 1
- ZeitschriftenteilJg. 32.1908 1
- ZeitschriftenteilJg. 33.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 41
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 59
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 79
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 99
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 115
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 135
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 155
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 155
- ArtikelBericht über die achtzehnte Lehrlingsarbeiten-Prüfung des ... 156
- ArtikelFelix Nens † 157
- ArtikelTelephonische Verteilung der genauen mitteleuropäischen Zeit 158
- ArtikelOstpreußischer Uhrmachertag 159
- ArtikelEinige frühe Belege zur Geschichte der Uhrmacherei 160
- ArtikelApparat zum Messen der Zugfederkraft 162
- ArtikelSprechsaal 164
- ArtikelDas Ergebnis des Hilfswerkes zugunsten der geschädigten ... 165
- ArtikelVermischtes 166
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 167
- ArtikelBriefkasten 169
- ArtikelPatent-Nachrichten 170
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 171
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 189
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 205
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 223
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 241
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 259
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 275
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 293
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 311
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 345
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 363
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 379
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 399
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 415
- ZeitschriftenteilJg. 34.1910 -
- BandBand 32/34.1908/10 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Bezugspreis Für Deutschland und Österreich- Ungarn bei der Geschäftsstelle bestellt vierteljährlich 2 Mark jährlich 7,75 Mark vorauszahlbar Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1,80 Mark vierteljährlich entgegen Bezugspreis fürs Ausland }ährlich8,50Mark vorauszahlbar M‘Lan& nuygsns IdßKh, Grfiham KBerfhoud, Esrnshfum Preise der Hnzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte Hn zeigen 50 Pfg. für Stellen-Ängebote und -Gesuche die Zeile 40 Pfg. Die ganze Seite (400 Zeilen zu je 50 Pfg.) wird mit 150 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint am l.und 15. jedes Monats Die einzelne Nummer kostet 35Pfg. Probenummern (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen kostenfrei zugesandt Organ des Deutsdien Uhrmacher-Bundes Postscheck - Konto : 2581, Bank «Konto: Berlin J.J. Caro, Berlin N24, Monbijou - Platz 11 Verlag Carl Marfels Aktiengesellschaft Berlin SW 68, Zimmerstraße 8 Fernsprech-Anschluß: Amt I, Nr. 2984 Telegramm-Adresse: Uhrmacherzeitung, Berlin, Zimmerstr. 8 XXXIII. Jahrgang Berlin, 1. Mai 1909 Nummer 9 Alle Rechte Für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten |ieferungeu der Uhrenfabriken an Möbelfabrikanten und -Händler. Wir sind in der angenehmen Lage, die Uhrenfabrik von B. Faller Sohn in Gütenbach (Baden) in der Reihe jener Firmen namhaft machen zu können, die sich verpflichtet haben, ihre Fabrikate an Möbelfabrikanten und -Händler nicht abzugeben. Die Firma erklärt übrigens, dies auch seither nicht getan zu haben. Die Pflicht zur Buchführung ist bekanntlich vom Gesetze nur den Vollkaufleuten auferlegt. Sogenannte Minderkaufleute, »deren Gewerbebetrieb nicht über den Umfang des Kleingewerbe betriebes hinausgeht«, sind zur Buchführung nicht genötigt. Zu diesen Minderkaufleuten gehören auch die zahlreichen Uhr macher, die nicht handelsgerichtlich eingetragen sind. Herr Siegfried Joseph, Sekretär des Vereins der Schuhwaren- und Leder-Interessenten zu Hamburg, macht nun in seiner Denk schrift »Die Buchführungspflicht der Minderkaufleute und Handwerker« die Forderung geltend, auch die Hand werker und Minderkaufleute zur Buchführung gesetzlich zu zwingen. Seine Ausführungen, daß die Pflicht zur geregelten Führung von Büchern eine unerläßliche Ergänzung der Geschäfts führung jedes Gewerbetreibenden sei, der Handelsgeschäfte macht und irgendwie Kredit von seinem Lieferanten beansprucht, sind überzeugend. Für jeden Urteilsfähigen sollte sich freilich ein solcher Nachweis erübrigen, weil die geregelte Buchführung sich eben für jeden Handwerker und Kaufmann von seihst ver stehen muß. Der Forderung des Verfassers, dem bestehenden Mangel im gesetzlichen Wege abzuhelfen, schließen wir uns durchaus an. Unsere durch viele Jahre mit den Uhrmachern geführte Korrespondenz beweist uns immer wieder, daß eine sehr große Zahl der Kollegen keine ordentlichen Bücher führt. — Die Denkschrift ist vom Verfasser (Hamburg, Hohe Bleichen 31/32) zu erhalten. Übereilte Bestellungen. Obwohl wir schon wiederholt vor übereilten Bestellungen gewarnt haben, sehen wir uns ge nötigt, auf dieses Thema zurückzukommen. In letzter Zeit er halten wir noch immer auffallend viele Beschwerden gegen zwei Firmen, die durch ihre Reisenden billige Schmucksachen ver treiben lassen. Diese werden serienweise angeboten, und in dieser Form treten sie auch auf den vorgedruckten Bestellzetteln auf. Wer den Bestellzettel nicht genau durchliest, ist nachher über rascht, statt halber Dutzende ganze Dutzende von bestimmten Sorten zu erhalten und eine Rechnung, deren Höhe mehr im poniert als erfreut. Es gibt eben auffallend viele Uhrmacher, die das Bestellen von Waren mit der größten Nachlässigkeit ausführen, vermutlich, weil sie im Innern die Zuversicht hegen, ein Brief an die Fachzeitung oder ein Gang zum Kadi würde im Notfälle schon alles einrenken. Wenn wir dann aber auf solche Beschwerdebriefe sachgemäß antworten, daß man bei Be stellungen eben vorsichtig sein muß, um so vorsichtiger, je wort gewandter der Reisende ist, daß man sich jede Bestellung schrift lich geben lassen soll und daß sie von beiden Teilen zu unter schreiben ist, daß schließlich eine einmal Unterzeichnete Be stellung rechtlich giltig ist, mag sich der Besteller auch ganz was anderes dabei gedacht haben, ja — dann nimmt man uns das noch übel! Wir können uns aber dadurch nicht irre machen lassen. Es ist für den Käufer nicht mehr als Pflicht und Schuldigkeit, a
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