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Sächsische Elbzeitung : 22.12.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-12-22
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-187512221
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-18751222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-18751222
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1875
- Monat1875-12
- Tag1875-12-22
- Monat1875-12
- Jahr1875
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 22.12.1875
- Autor
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MIM MMng. Amts- und Anzeigeblatt für das Königs. GerichtsamL und den StadLraLH zn Schandau und den StadtgemeinderaLH zu Hohnstein. Die „Sächsische Elb-Zeitung" erscheint Mittwoch und Sonnabend und ist durch alle Pollangallcu, sowie durch die Erpedttion dieses VlaNcS cgr I Mark viertel jährlich zu beziehen. — Inserate sitr das MiltwochSblatt weiden bis Dienstag früh it Uhr, fiir das SonnabcndSblatt spätestens bis Freitag früh i) Ilhr er beten. — Preis fiir die einmal gespaltene CorpuSzeilc oder deren Nanni 10 Pf. — AuSwärtS werden Inserate fiir die Elbzeitung angenommen in «Hohnstein bei Herrn Hesse, in Dresden nnd Leipzig in den Annoneen-Bureaur der Herren W. Saalbach, Nud. Mosse und Haascnstetn L Vogler. >875 M 102 Schaudau, Mittwoch, den 22. December Jur gefälligen Meachtung. Indem die nächsten Sonnabend, den 25. December erscheinende Nummer dieses Blattes des Weihnachtsfestes wegen bereits am Freitag den 24. ausgegeben wird, ersuchen wir alle Diejenigen, welche für diese Nummer Inserate einzusenden gesonnen sind, dies bis spätestens LZ«»»«» 1« »S» SV gefälligst bewirken zn wollen. Schandau, 16. December 1875. viö LxpkMon äen 8äok8. Libikilung. Abonnements Einladung. Auf das mit dem 1. Jan. 1876 beginnende erste Quartal der „Sächsischen Elbzeitung" nimmt die unterzeichnete Expedition, sowie jede kaiserliche Postanstalt zn dem Preis von 1 Mark Bestellungen an. Wir ersuchen unsere geehrten auswärtigen Leser, die Abonnements-Bestellung gefälligst sofort machen zu wollen, indem wir bei späteren Aufträgen für die vollständige Nach lieferung der bereits erschienenen Nummern nicht cinstehen können. — l finden durch die ¬ ses Blatt ciuc weite Verbrcituug. Die Expedition der Sachs. Elbzeitung. Politische Weltschutt. O Am Sonnabend der vergangenen Woche trat der deutsche Reichstag seine Weihnnchtöfericn an. Als die Session begann" ließen zahlreiche bedrohliche Anzeichen darauf schließen, daß ein heftiger Gcwitter- stnrm im Anznge sei. Bald war cö die Strafgesetz bnchö-Novcllc, die sich zn einer der üblichen Kanzler- kriscn entwickeln sollte; bald erblickte man in den Stcncrvorlagcn einen Keim zu stampfen zwischen Ncichörcgicrung und Volksvertretung. Und nnn ist von all den Befürchtungen nichts in Erfüllung gegan gen. Daö Reich ist durch die Ablehnung der Stcner- vorlagcn dnrchanö nicht gefährdet; die Ablehnung der Strafgesctznovcllc hat den Kanzler ebenfalls nicht ver anlaßt, die Kabinctöfragc zn stellen; ja sogar die Be seitigung des dnrch die vorsorgliche Militärrcchcnknnst ins Dasein gezauberten Defizits hat die Gcmüthcr dcr im Bundeörath vertretenen Negierungen nicht im Mindesten altcrirt. Kurz, wenn wir das Facit der bisherigen Parlamentsarbeiten ziehen wollen, so müssen wir cö als ein durchaus günstiges nnd für die gedeihliche Entwickelung unserer Ncichövcr- hältnissc viclvcrhcißcndcS bezeichnen. Die Kündigung des ZollbüudnisseS zwischen Oe sterreich und Ungarn äußert vorläufig ihre Wirt uug nur auf die Verhandlungen mit Italien wegen Revision des Handelsvertrages. Bezüglich der in Aussicht gestellten VcrtrngSerneucrnug zwischen Oester reich und, Frankreich nud der Vcrtragsrcvision zwi schen Oesterreich und Deutschland ünßcrt die Kündig ung des österreichisch-ungarischen ZollbündnisscS bis jetzt keine Wirkung. Daö österreichische Handclömini stcrinm hat mit der Beschaffung des Materials für -icsc Unterhandlungen bereits begonnen. Für Ende Februar künftige» Jahres hat daö Ministerium vou den Handels- nnd Gewerbckammern die Vorlage von Gutachten über die vorznuchmcndc Revision der bei den Handels- und Zoliverträgc cingefordcrt. Für den Beginn der Verhandlungen zwischen Oesterreich und Ungarn über die Erucucrnng deö Zollbündnisscö sind die kommcudc» Wcihnachtöfcrien beider Parla mente bestimmt. — Ju Folge von Weisungen des Wiener HofcS hat die österreichisch-ungarische Gesandt schaft im' Vatikan dem Papst lebhafte Vorstellungen gemacht, damit derselbe daö Konsistorium »och vor Weihnachten emberilsc und de» neue» durch den Kai ser ernannten Erzbischof von Wien, Wcihbischof Kntsch- kcr, proklnmirc. Frankreich vergißt über dem Schauspiele der Scuntorcnwahlcu fast alle anderen Ereignisse. Die unerwartete Erscheinung, daß die Republikaner in Verbindnng mit den Legitimisten die unerschütterliche Majorität besitze», hat alle Voraussetzungen über den Hänfen geworfen, und daö Kabinct allen Anzeichen nach in seinem Bestände erschüttert. In England macht der Text der königlichen Ver ordnung wegen Einberufung deö Parlamcntö in Folge einer neuen Fassung Aufsehen. Während schon seit einer Reihe von Jahren die übliche Proklamation der Königin Vietoria beide Häuser deö Parlnmenteö einfach „für die Erledigung der Geschäfte" eiubernft, enthält das nencste Schriftstück die Aufforderung, am kl. Februar zu erscheinen „für die Erledigung verschie dener dringlicher nnd wichtiger Angelegenheiten." Der oberste SanitätSrath von Spanien hat be schlossen, das dnrch die internationale Wiener Sa nitätskonvention beantragte Onarantnineshstem au- znnchmen. Er wird die strenge Qnarantaine anf sieben Tage beschränken. Spanien hat cingewilligt, in der betreffenden internationalen Kommission ver treten zn sein. — Der spanische Nnntins wurde vom Papst beauftragt, dem Kabinct Don Alphonso's zu danken für die Pünktlichkeit, mit der cs den dnrch daö Konkordat ihm anfcrlcgten pekuniären Verpflich tungen nachkommt, und darauf zu bestehen, daß das Konkordat in Sachen der religiösen Einheit und das den Bischöfen unterstehenden Lehramts befolgt werde. In Rußland werden demnächst mehrere wichtige Reformen cingcführt. Sic betrcffcn eine Umänder nng nnd Umarbeitung deö Strafrechts nnd des be züglichen Kodex sowie die Rcorganisirnng deö Paß- wescnö in Bezug auf die iunerrnssischeu Pässe nud die ausländischen für die Russen sowohl als auch für Fremde. DaS neue russische Strafrecht beruht anf dem Grundsätze, daß die Pönitenten nicht allein die Dauer der Haft als Kriterium der Strafwürdigkeit einer That dienen soll, sonder» vielmehr das System selbst, die Art »nd Weise sci»er Bcha»dl»ng während der Strafhaftzcit. Es werden drei Grade des Straf ausmaßes uutcrschicdcn: Das einfache Gefängniß, Kerker und die Dcportirnng zn langjähriger schwerer Zwangsarbeit. Die orientalische Frage zieht sich ohne Ende fort und nimmt chamälconartig jede Woche nenc Gc- staltnngcn an. Die abgclanfeuc Woche könnte man die Neformwochc neunen. Die Ostmüchte haben sich zunächst über ein Ncfvrmprogramm, welches der Pforte zu unterbreiten ist, verständigt. Der Mci- nnngöanstansch zwischen den drei Kabinctcn hat zn einer vollkommenen Uebcrcinstimmnng geführt, in wel cher mmmehr die Basis zur weitere» Erörterung mit den übrigen Großmächten gegeben ist. Auf der an deren Seite ist die ottomnmschc Regierung den Groß Mächten zuvor gekommen und hat einen kaiserlichen Ferman, betreffend Gerichts- nud Administraliv-Re formen veröffentlicht. Die wesentlichsten Punkte die ser sehr weit gehenden Zugeständnisse bestehen darin, daß die Untcrthanen der Pforte ohne Unterschied dcr Konfession die Mitglieder der Gerichte und der Pro viuzialvcrwaltnugöräthe selbst wühlen. Ebenso solle» die Steuereinnehmer gewählt werden nnd zwar sowohl ans der muselmännischen, als nicht muselmännischen Bevölkerung. Ferner wird billige Ncgnlirnng der Steuern nnd Beseitigung aller Willkür bei der Ein- hclmng deö ZchutS durch die Pächter, sowie gesetzliche Regclnug der agrarischen Besitzvcrhültuisse in Aus sicht gestellt. Der Hnndetsmiuistcr wird die Rath- schlägc eompctcutcr Leute für die uolhwcudigcn Maß nahmen znr Entwickelung des Ackerbaues, der In dustrie und des Haudels eiuholcn. Alle Grade von öffentlichen Stellungen werden den uichtmnselmän- nischcn Unterthaucn zugänglich sein. Auf dem Papier nehmen sich alle diese Reformen recht schön ans, aber ob sie je znr Ausführung gelangen, ist nach allen seitherigen Erfahrungen zweifelhaft. In Egypten sind der ucncn Gerichtsordnung ge mäß die Gesetze über die Stnudcöregister der einge borenen Mvhamedancr, über die Gcrichtüsporteln bei Eivil-, Handels- nnd Strafprozessen, über daö Grnnd- cigcnchum über die Laudwirthschaftsräthc, die Dämme nud, Kanäle publizirt worden. Die Publikation er folgte in der von der neuen Gerichtsordnung vorgc- schricbcncn Form dnrch Ucbcrsendnug einiger Exemplare dieser Gesetze in jeder der drei Gcricbtssprachcn (arabisch, französisch nnd italienisch) an die Konsulate, die Präfekturen und andere Localbchördcn, sowie an die Kanzleien dcS Appcllhofcö nnd der Gerichtshöfe. Dieser Aet ist ein neuer Beweis dafür, daß die Re gierung fest entschlossen ist, die nenc Gerichtsordnung am 1. Januar 1876 in'ö Leben treten zn lassen. Das nenc Gesetz über die Standcörcgistcr der Mohameda- ner ist schon an nnd für sich ein wichtiger Fortschritt, denn biöhcr waren die zahlreichen Ncligionövorschriftcn über Ehe, Kindschaft, Erbfolge, Vormundschaft n. s. w. im Koran nnd in allen arabischen Gesetzsammlungen enthalten nud bildeten eine Domäne der Ulcma (tür kischer Gcsctzlehrcr), die sich die Konsultation darüber thener bezahlen liegen. Jetzt sind diese Bestimmungen znm ersten Male kodifizirt nud allgemein bekannt ge macht. Das CivilftandsgeseH. Am 6. Februar dieses Jahres ist für das ganze deutsche Reich ein Gesetz über die Beurkundung deö Personenstandes und die Ehcschlicßnug ergangen, wel ches mit dem l. Januar 1876 in Kraft zn treten hat, demnach anch für das Königreich Sachsen seine Wirk ling von da an beginnen wird. Dieses Gesetz wird, wie wohl kein anderes bisher ergangenes ReichSgcsctz, von dem größten Einfluß anf unsere persönlichen und Familien-Gemeiudcvcrhältnisse sein und wenn anch in diesem Blatte öfters davon die Rede gewesen ist, so herrsche» doch i» manchen Kreise» »och so viel ver- schicdcuc nnd verkehrte Ansichten darüber, daß cS wohl an der Zeit sein dürfte, in Kürzungen einen Blick darauf zu werfen, manche Jrrthümcr — mid cö cnr- sircn in der That sehr viele — nud damit anch zn- gleich manche Angst nud Besorgnis; zn beseitigen. Biöhcr wnrdcn vou dcn Pfarrämtcrn im Nnmc» dcö Staatö die Gcbnrtö- uud Tnufrcgistcr geführt, dort auch wurden Gebnrts- uud Tanfzcuguissc anögc- 'tcllt uud die betreffende» Todesfälle st» daö Todtcn- Begrübttißregistcr eingetragen. Von jetzt au d. h.
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