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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 21.11.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-11-21
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189011215
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18901121
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18901121
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-11
- Tag1890-11-21
- Monat1890-11
- Jahr1890
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 21.11.1890
- Autor
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MMMßtMiW Woche«- m- Küchnchtsblatt zugleich AiM-Anzeiger siir Sohsöors, Rödlih, Kernsers, RLskrf, St. KOien, Heilirichsort, Marikm« M Mülses. Amtsblatt für -e» Stadtrat;« Lichtenstein. — — ———— — ———— 4V A«hrz««g. —— —— — " Nr. 271. Freitag, den 21. November 1890. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Soun» und Festtag«) adend« für den folgenden Tug. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postaustalten, Postbote», sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. I l '' L Die nächste Nummer dieses Blattes erscheint wegen des Bußtages Sonnabend abend. Zum Bußtag. Gekommen ist der Tag der Buße, Erschienen ist der Augenblick, Der euch ermahnt mit ernstem Gruße, Zu kehren zu dem Gott zurück; Dem ihr so lange fern geblieben Und den im Herzen ihr vergaßt, Ihr sollt beginnen ihn zu lieben, Bereuen eurer Sünden Last. Ihr sollet eure Knie beugen Und Gott den Herrn um Gnade flehn; Und allen wird er sie bezeugen, Die demutsvoll in's Äug' ihm sehn. Tagesgeschichte. *— Lichtenstein, 20. November. Bei der heute stattgefundenen Stadtvcrordneten-Ergänzungs- wahi gingen folgende Herren als gewählt, resp. wieder gewählt aus der Wahlurne hervor : als ansässige Stadt verordnete: Herr Paul Fankhänel mit 172 Stimmen, Herr Otto Friedrich Härtel mit 82 Stimmen; als unansässiger Stadtverordneter Herr Bruno Apel mit 151 Stimmen; als ansässiger Ersatzmann Herr Theodor Arnold mit 65 Stimmen; als unansässiger Ersatzmann Herr Eduard Kultzscher mit 42 Stimmen. *— Dem Geflügelzüchterverein zu Lich tenstei n ist die erbetene Erlaubnis zur Veranstaltung einer Verlosung von Geflügel bei Gelegenheit der abzu haltenden Geflügel-Ausstellung vberbchördlich erteilt worden. *— Auf einem Höhndorfer Steinkohlen werke erlitt am 14. November d. I. der Schacht zimmerling Iulius Hermann Liebschner aus Höhn dorf beim Beräumen eines Schusses infolge Auf- gehens von Dynamit Resten durch Sprengstücke einen Nasenbeinbruch und Verletzung an den Lippen. — Am 13. I. M. hat der hohe Bundesrat seine Genehmigung dazu ausgesprochen, daß der aus den sämtlichen Knappschafts-Pensionskassen Sachsens unter Beitritt der freien Pensionskassen und der Braunkohlenwerke zu bildenden Knappschafts pensionskasse des Königreichs Sachsen die selbständige Durchführung der Jnvaliditäls- und Altersversicherung überlassen werden. Den Kassenorganen und der Bergbehörde liegt innerhalb der kurzen Zeit bis zum Inkrafttreten des Reichsgesetzes jedenfalls eine große Arbeit ob, um die jetzigen Kassen rechtzeitig der neuen Landespensionskasse überführen zu können. Sehr rasch müssen darum die Vorstände der Pensions kassen ihre Generalversammlungen einberufen, damit die letzteren die Auflösung der jetzigen Einzelkassen mit Ende des Jahres 1890 beschließen. — Oeffentliche Ver st eigerungen in den Königlichen Amtsgerichten. Mon tag, den 24. November. Dresden: Paul Hermann Stuckenberg's Grundstück (Wohnhaus, Hofraum und Garten) daselbst (Reißigerstraße 54), 97 300 M. Meißen: Ernst Oscar Zieger's Grundstück (Wohnhaus, Nebengebäude und Garten) in Bahra. 3025 M. Meißen: August Ehregott Braune's Grundstücke in Pegenau bez. Naustadt: 1) Wind mühlengrundstück, (Wohnhaus, Scheune, Windmühle (sog. Holländer) und Garten), 6600 M.; 2) Feld grundstück, 1950 M. Chemnitz: Carl Friedrich Heinitz' Grundstück (Ringziegelofen, Ziegeltrocken schuppen, Kesselhaus, Arbeiterhaus, Zieglerwohnge bäude, Hofraum, Feld und Wiese) in Helbersdorf 25 060 M. Plauen: Ida verw. Scheibner geb. Treibmann und Karl Reinhard Scheibner gehör. Hausgrundstück daselbst, 58,650 M. Dienstag, den 25. November. Leipzig: Karl Heinrich Lindemann's Grundstück (bebaut mit einem im Rohbau fertigen Eckwohngebäude) daselbst, 80 000 M. Pirna: Ewald Robert Krebs und Gen. gehör, ideelle Hälfte eines Fichtenhochwaldes und Steinbruchgrundstückes in Dorf Wehlen, 625 M. Mittwoch, den 26. November. Leipzig: Julius Bernhard Barthels Hausgrundstück daselbst, 130 000 M. — Zum Schwurgerichtsvorsitzenden für die im ersten Kalendervierteljahre 1891 beginnende Sitzungs periode ist nach § 83 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 bei dem Landgerichte Zwickau der Landgerichtsdirektor Ortmann ernannt worden. — Auf einem Oel Snitz er Steinkohlenwerke wurde am 14. November d. I. der Schneidemüller Carl Johann Schreier aus Oelsnitz beim Trennen einer Latte auf der Kreissäge infolge Zurückprellens der betr. Latte, zu Boden geworfen und erlitt eine traumatische Bauchfellentzündung. Der Tod trat am Tage nach der Verletzung ein. — Der l2 Jahre alte Sohn des Fabrikanten Köcher in Waltersdorf hat am vorigen Sonntag im Schlafzimmer seiner Eltern einen an der Wand hängenden geladenen Revolver herabgenommen und damit gespielt. Hierbei entlud sich die Waffe und das Geschoß ist dem bedauernswerten Kinde durch das Auge in den Kopf gedrungen, so daß der Tod des Knaben sofort eingetreten ist. Die Eltern, welche in der Wohnstube von dem Schüsse nichts gehört hatten, fanden ihr Kind in knieender Stellung tot neben dem Bette liegend. Eine erneute Mahnung: Schußwaffen so aufzubewahren, daß Kinder zu ihnen nicht gelangen können. — Elsterberg. Der hiesige Weber Schmidt fiel in der Nacht vom vergangenen Sonnabend zum Sonntag, jedenfalls aus Unvorsichtigkeit, in den am Steinringel hier gelegenen ungefähr 18 irr hohen Steinbruch des Maurermeisters Franz Biehler. Spazier gänger fanden am Sonntag Morgen den Verunglückten mit einer tiefen Kopfwunde und gebrochenem Arm tot am Platze; der Tod ist unzweifelhaft sofort nach dem Absturze eingetreten. — Eine grausame That hat in W u r z e n ein leider noch Unbekannter verübt. Er hat einem großen Zughund eines dortigen Fleischers die rechte Vorder pfote und den Schwanz abgehackt. Heulend und winselnd kam das gequälte Tier in das Gehöft seines Herrn zurück. — Und welche Strafe wird solch' menschlicher Bestie? Da wäre ausgiebige körperliche Züchtigung doch wohl am Platze! — Der üblen Gewohnheit, sein Taschenmesser offen in der Tasche zu tragen, ist dieser Tage der Fuhrmann Winkler von Schkeuditz zum Opfer ge fallen. Winkler fiel nämlich aus der Schoßkelle seines Wagens auf die Landstraße und blieb, während die Pferde ihren Weg fortsetztcn, liegen. Beim Nach sehen der Leiche fand man, daß ihm die Klinge des Messers in die Seite gedrungen war, edle Teile ver letzt und so den Tod herbeigefiihrt hatte. — Schellenberg, 18. Nov. Ein eigentüm licher Unglücksfall ereignete sich dieser Tage in einem benachbarten Dorfe. Eine junge Frau wollte zur Strafe für eine begangene Unart ihrem Knaben, der gerade bei Tisch saß und ein Messer in der Hand hatte, eine Ohrfeige geben. Der Knabe fuhr mit der Hand, ohne das Messer wegzulegen, zum Schutze seines Kopfes in die Höhe und die Mutter schlug ihren Arm in die Spitze und Schneide des Messers, sich dabei schwer verletzend. — Bei dieser Gelegenheit sei an ein ähnliches Vorkommnis erinnert, welches sich vor einigen Jahren in Ehrenfriedersdorf zutrug. Ein dortiger Schuhmacher fchlug ärgerlich nach einer Wespe, die ihn wiederholt bei der Arbeit störte und die Folge war, daß er den linken Unterarm auf die Spitze seines in der rechten Hand gehaltenen Arbeit« - Messers schlug und sich die Pulsader zerschnitt. Nur rasche Hilfe rettete den Mann damals vor Ver blutung. 8 Berlin, 19. November. Der „Lokal anzeiger" berichtet aus Bordeaux: Im hiesigen Schatzamt wurde ein sehr bedeutender Diebstahl begangen. Die Diebe wurden festgenommen. Man fand bei ihnen allein für 150 000 Francs Kupons. Z Berlin, 19. Nov. Vom Verlobungsfest ins Irrenhaus. Dieses tragische Geschick traf am vor gestrigen Tage die 23jährige Tochter Frida des an der Frankfurter Chaussee Nr. 6 wohnhaften Formers B. Dieselbe hatte vor etwa ^Jahren dieBekannt- schaft des Ingenieurs St. in Sarnow gemacht, welcher als Ober-Baggermeister am Oderkanal thärig ist. Ans dieser Bekanntschaft entspann sich ein ernsthaftes Liebesverhältnis, das am vorgestrigen Tage durch die Verlobung offizielle Weihe erhalten sollte. Die Familie mit ihren Gästen war fröhlich vereint, die Verlobung bereits proklamiert, und alles war in fröhlicher Stim mung, als plötzlich der Braut ein Brief überbracht wurde, welcher der Festlichkeit ein tragisches Ende bereitete. Nachdem die Braut den Brief geöffnet und von dem Inhalt Kenntnis genommen hatte, sprang sie plötzlich auf und warf das Schreiben mit den Worten: „Hier, Elender, hast Du Deine Schande!" ihrem Bräutigam vor die Füße und eilte unter dem Ausruf: „O Gott, ich bin betrogen" in ihr Schlaf zimmer. Dort warf sich das Mädchen auf ihr Lager, raufte sich die Haare und phantasierte von Verrat, verlorener Liebe und dergl. Dann schlug die Un glückliche so wütend um sich, daß die Angehörigen, die ihr gefolgt waren, sie nicht zu bändigen vermochten. Da die Situation sich immer bedenklicher gestaltete, so wurde ein Arzt hinzugeholt, der den plötzlichen Ausbruch des Wahnsinns bei dem armen Mädchen konstatierte und dessen Zustand für so bedenklich er klärte, daß er die Ueberführung der Geisteskranken nach der Charito anordnete. Eine „gute Freundin" hatte, wie unsere Leser wohl schon erraten haben dürften, es für angezeigt gehalten, der Braut an ihrem Ehrentag von einer angeblichen Treulosigkeit des Bräutigam« Kenntnis zu geben, und das junge, blühende Mädchen wurde über diese Mitteilung so erregt, daß sich ihr Geist plötzlich umnachtete. Z Ueber die Pflichten des Arbeitgebers und Hausvaters nach dem Alters- und Jnvaliden-Ver- sicherungsgesetz findet sich in der D. Verkehrs-Ztg. mancher beachtenswerter Wink: Der Hausherr, welcher der Quittungskarte eine Marke eingeklebt hat, kann die Hälfte ihres Wertes dem Versicherten (bekanntlich sind auch Dienstmädchen rc. zu versichern) vom Lohne kürzen. Die andere Hälfte zahlt er in jedem Fall. Wenn ein Hausherr oder Arbeitgeber seine Pflicht, rechtzeitig die vorgeschriebenen Marken zu verwenden, nicht erfüllt, so kann er in eine Strafe bis zu 300 Mark genommen werden. Ist die Quittungskarte durch aufgeklebte Marken ange füllt, so muß dieselbe dem Versicherten — wenn dieser es will — überlassen werden. Im Falle des Verlustes einer Karte muß der betreffenden Behörde durch Bescheinigungen, Zeugen nachgewiesen werden, was auf der verlorenen Karte an Marken ver wendet war. Es ist streng verboten, daß eine Privatperson irgend etwas in die Quittungskarten einträgt. Auch Striche, Kreuze und Aehnliches sind streng untersagt. Für die Zeit der Erkrankung des Dienstboten oder Arbeiters können Marken dann nicht verwendet werden, wenn und soweit der Dienst bote oder Arbeiter während der Krankheit nichts verdient. Dann nur bei der Lohnzahlung sind Marken einzukleben. Ist die Quittungskarte voll beklebt — also nach Ablauf eines Jahres, so wird sie an der noch bekannt zu gebenden Stelle umgetauscht. 8 Die Arbeiterschutzkommission des Reichstage« hat am Mittwoch die Strafbestimmungen des Gesetz entwurfes angenommen. Heute Donnerstag dürfte die erste Lesung beendet werden.
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