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Nachrichten für Naunhof und Umgegend : 20.04.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926-04-20
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787861864-192604204
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787861864-19260420
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787861864-19260420
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNachrichten für Naunhof und Umgegend
- Jahr1926
- Monat1926-04
- Tag1926-04-20
- Monat1926-04
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Druck «ad Verlag: ck «»le, »ei Leipzig, ««dl » Fernruf: Amt Naunhof Nr. 2 37. Jahrgang Dienstag, den 20. April 1926 Nummer 47 Muer Kampf um die Aufwertung Naunhof, am 9. April 1926. Der Sladtrak. Volksentscheid undAuswertungsftage Der Reichswirtschaftsminister gegen den Sparerbund. Der bei den Aufwertungsverhandlungen im Reichs Anreigenpreis t Die kgespaltene Petitzeile W Pfg., amtliche 40 Psg., Reklame-: teil (Sgefp.) 50 Pfg. Tabell. kotz 50°/, Ausschlag. Bei undeutlich geschriebenen,: sowie durch Ferafprech« aufgegebenen Anzeigen find wir für Irrtümer nicht- haftbar. : tag wiederholt hervorgetretene Abgeordnete Best hat einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, den der Sparerbund dem Volksentscheid unterbreiten will. Er steht eine grundsätzliche Auswertung aller Ansprüche, auch der Jndustrieobligationen, aus 50 A des Goldmarkbe- , träges vor, ein Satz, der je nach den persönlichen Ver- ! hältnissen herab- oder heraufgesetzt werden soll. Die per- i sönlichen Forderungen sollen bis zur vollen Höhe aufge- i wertet werden können. Die Rückwirkung des Gesetzes soll ! bis auf den 1. Januar 1919 ausgedehnt werden. Gegen > diese Forderungen des Sparerbundes hat sich aus dem Parteitag der Deutschen Volkspartei Badens in Mann^ heim Reichswirtschastsminkster Curtius gewandt, der u. a. erklärte: Leider werde die deutsche Jnnenpolitil densbanknoten auf 50 A werde den öffrr-Mcyen Kredit ruinieren. Schon die Zulassung dieser Volksbegehren ! werde unermeßlichen dauernden wirtschaft- ! lichen und staatlichen Schaden anrichten. Die Volksbe gehren seien aber auch gegen den Geist der Verfassung. Die Reichsregierung werde sich deshalb mit allen Mitteln und mit ihrer ganzen Autorität gegen diese Volksbe Nrscheint wöchentlich s «alr Dienstag, Donnerst«, Sonnabend, nach». 4 Uhr Bet«g»pr*i-t Monatlich ohne Auslrogen l.bv Mk^ Prp ohne Bestellgeld «onatltch 1.50 Mk. 8m Fall« höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger Störungen des Betriebes, hat der Bezieher keinen Snspirch auf Lieferung der Zeitung oder Rückzahlung -er Bezugspreises. gehren stellen. Bei der Erörterung der Wirtschaftsfragen erklärte sich Curtius gegen einen Systemwechsel in der Zoll- und Handelsvertragspolitik, deren Grundlagen erst im Sommer des vergangenen Jahres nach langen, schweren Kämpfen festgelegt worden seien. So rasch als möglich müßten die noch ausstehenden Handelsvertrags- Verhandlungen abgeschlossen werden und alsdann müsse man an die Schaffung eines endgültigen Zolltarifs Herangehen. Verfassungsänderung über das Volksbegehren? In einer Versammlung in Breslau bezeichnete Reichstagspräsident Löbe die Fürstenabfindung als das innerpolitisch wichtigste Problem. Dem für Ende Juni zu erwartenden Volksentscheid ständen noch genü gend Reserven zur Verfügung. Weiter teilte Löbe mit, daß man im Kreise der Reichsregierung angesichts der beiden Aufwertungsentwürfe, die zum Gegenstand eines neuen Volksbegehrens gemacht werden sollten, daran ge dacht habe, durch eine Verfassungsänderung die Bestimmungen für das Volksbegehren zu ver schärfen. Zllriitkgehaltenes -eulsches Eigentum Die erste Kunde davon, daß die Freigabe des deut schen Eigentums in Amerika nun doch nicht so bald vonstatten gehen soll, hatte schon der Hoffnungsfreu digkeit der deutschen Börsen einen harten Schlag ver setzt. Nun ist aber dieser Zweifel an eine baldige Erledi gung zur Gewißheit geworden und die Folge ist ein noch stärkeres NachgebenderKurse gewesen, eine Baisse, die aber nicht nur die an der Freigabe interessierten Werte traf, sondern darüber hinaus Anlaß zu einer überaus großen Börsenflauheit gab. In Newyork zweifelt jetzt kein Mensch mehr daran, daß der Gesetzentwurf über die Freigabe erst frühestens im Dezember verhandelt wird; welches dann überhaupt sein Schicksal sein wird, ob die weitgehenden Bestimmungen bestehen bleiben werden oder ob die Gegner des Gesetzentwurfes sich werden durchsetzen können, steht völlig dahin. Es ist ein kleines Kapitel zu dem Thema „Geschäft und Politik", das sich in dieser für uns so ungünstigen Entwicklung des Freigabegesetzentwurfes abspielt. Der Urheber des Gesetzentwurfes, Mill, soll angeblich an dieser Freigabe sehr interessiert sein, was den Gegnern des Entwurfes den Angriff überaus leicht machte. Präsident Coolidge ist allerdings Freund der Vorlage, — cs fragt sich nur, wie bei den im November bevorstehenden W a h l e n in Amerika die Mehrheit des Volkes entscheiden wird. Nicht nur persönliche Interessiertheit wird nämlich den Urhebern des Gesetzentwurfes vorgeworfen, sonoern die demokratischen Gegner behaupten, der von den Repu blikanern herstammende Freigabegesetzentwurf sei nichts anderes als ein Wahlmanöver. Die Republikaner hätten damit nur die Stimmen der Deutschameri kaner einfangen wollen. Wenn die Republikaner da mit einverstanden sind, daß die Bill vorläufig nicht be handelt wird, so sollen dadurch jene Kreise befriedigt werden, die grundsätzliche Gegner der Freigabe sind. Daß die Deutschen dabei die Leidtragenden sind, ist natürlich der republikanischen Partei außerordentlich gleichgültig. Wenig erfreulich ist an dieser ganzen Entwicklung, daß sich Amerika auch Deutschland gegenüber als den harten Gläubiger zeigt, der sich zwar durch den Ver sailler Vertrag nicht gebunden hat, dafür aber die Vor teile, die dieser Vertrag der Entente zuspricht, in aus giebigster Form ausnutzt. Dieser Kampf gegen das Privateigentum hat ja im Weltkrieg und in der Zeit, die nachfolgte, eine ebenso große wie betrübende Rolle ge spielt; während die Deutschen gezwungen wurden, den letzten Pfennig der beschlagnahmten ausländischen Gut haben in Deutschland herauszugeben, ist das deutsche Ver mögen im Ausland vogelfrei geblieben. Gerade Amerika, wo der Eigentumsbegriff auf die Spitze getrieben ist — aus diesem Grunde hat Amerika bisher noch nicht zu dem kommunistischen Sowjetrußland offizielle diplomatische Be ziehungen ausgenommen —, sollte doch auch die andere Tatsache berücksichtigen, daß Deutschland wohl der größte Nachkriegsschuldner der Vereinigten Staaten ist, daß diese Schuldenlast fast täglich steigt und jetzt wohl kaum tveniger als vier Milliarden beträgt. Deutsche Anleihen jeder Art sind in Amerika zu besonders bevorzugten An lagepapieren geworden und daher sollte gerade die amerikanische Öffentlichkeit an. einer höchstmöglichen Stärkung der finanziellen und wirtschaftlichen Lage Deutschlands das allergrößte Interesse haben. Man hatte Kleine Leitung für eilige Leser * In Stuttgart sprach der von seinem Urlaub am Montag wieder in Berlin eingetroffene Rcichsautzenminister Dr. Strese mann über die deutsch-russischen Verhandlungen und bezeichnete sie als keine Abkehr von der Locarnopolitik. * Der Sparerbund beabsichtigt, über die Austvertungssrage einen Volksentscheid herbeizuführen. * Das polnische Kabinett ist dadurch in eine Krise geraten, daß die Sozialdemokraten ihreü Austritt aus der Regierungs- koalition erklärt haben. * Die amerikanische Regierung soll in einem diplomatischen Schritt gegen die von einigen europäischen Regierungen ge plante abermalige Vertagung der Abrüstungskonferenz in sehr nachdrücklicher Weise Einspruch erhoben haben. * Das Gesetz zur Freigabe deutschen Eigentums in Amerika stößt auf starken Widerstanad und dürfte einstweilen bis zum Winter vertagt werden. Die deutschen Börsen waren aus diese Nachricht bin lebr klau. - sogar gehofft, daß sich auch andere Staaten dem amerika- ! Nischen Vorgehen bei der Freigabe des beschlagnahmten deutschen Eigentums anschließen würden, Hoffnungen, denen sich nicht zuletzt die deutschen Börsen sehr rege hin- gegeben haben. Davon hätten nicht zuletzt auch wieder j die ausländischen Inhaber deutscher Werte recht beträcht- ! liche Vorteile. Ganz aufgegeben ist aber noch nicht die Hoffnung, , daß Coolidge selbst grundsätzliche Erklärungen über l das Schicksal des Gesetzentwurfes abgeben wird, genau so, wie ja das amerikanische Schatzamt selbst sich ziemlich energisch für die Freigabebill eingesetzt hat. Geschieht l das, bedeutet die jetzige Entwicklung nur eine Hinaus- zögerung des Entwurfs, so würde Deutschland daraus ' zwar ein« indirekte Schädigung erfahren, nicht aber eine s direkte, weil im Gesetzentwurf eine Verzinsung des liqui dierten deutschen Eigentums vorgesehen ist. Freilich wird j das alles abhängen vom Ausgang der amerikanischen Wahlen, nicht etwa vom Präsidenten allein. Gerade Amerika hat viel dafür getan, die Überreste des Weltkrieges im Wirtschaftsleben beseitigen zu helfen; es wäre außerordentlich betrüblich, wenn dieses Land, das wohl allein als Kriegsgewinuer zu bezeichnen ist, hartnäckig dabei verharren sollte, einen der übelsten Über reste zu erhalten. Oie deutsch-russischen Verhandlungen. Stresemann: Keine Abkehr von Locarno. Auf einer in Stuttgart abgehaltenen Tagung der Deutschen Volkspartei kam Außenminister Dr. Strese mann, der inzwischen wieder in Berlin eingetroffen ist, aus die deutsch-russischen Verhandlungen zu sprechen. Dr. Stresemann betonte hierbei, daß dir deutsche Regierung es für richtig gehalten habe, die Mächte, mit denen Deutschland sich über alle außenpolitischen Grundfragen geeinigt hatte, auch über diese Verhandlungen auf dem laufenden zu halten, ein System, dessen Gegenseitig keit sich durchaus empfehlen würde. Wer, so sagte Dr. Stresemann weiter, die Vertragsverhandlungen mit Ruß land als eine Abkehr von der Locarnopolitik ansieht, verkennt den Grundgedanken dieser Politik. Die Verträge von Locarno bezweckten die Friedenssiche rung in Europa. Sie hatten keinen aggressiven Charakter gegen irgendeine Macht. Wenn die russische Psychologie lange Zeit darauf eingestellt war, in den Verträgen von Locarno eine Art Kreuzzug gegen Ruß land zu sehen, so darf ich daraus Hinweisen, daß diese Auffassung bei den Aussprachen in Locarno von Chamber lain, Briand und Vandervelde ebenso zurückgcwiesen worden ist wie von unserer Seite. Wenn Deutschland mit Rußland Vertragsverhandlungen führt, die für Seide Mächte darauf hinausgehen, sich einer aggressiven Hand lung gegen einen der beiden Staaten nicht anzuschließen, und im übrigen in wirtschaftlichen, freundschaftlichen und beiderseits vorteilhaften Verhältnissen zu bleiben, so ist das ein Grundgedanke, den auch andere Staaten ihrem Verhältnis zu Rußland zugrunde gelegt haben. Unsere ganze Politik mutz darauf eingestellt sein, unter Anerkennung deutscher Gleichberechti gung eine wirkliche Befriedung Europas herbeizuführe« und auf der Grundlage oes Friedens Deutschlands Fort entwicklung zu sichern. Wenn die Verträge mit Rußland zum Abschluß kommen, so werden sie die natürliche am kräftigen Vorwärtsschreiten aus dem als richtig an erkannten Wege immer wieder durch neue Hindernisse ge- hemmt. So drohe eine neue Krise durch die Volksbegehren der Aufwertungsgläubi ger, Kriegsbeschädigten, Mtetervereine usw. hereinzu brechen. Das angekündigte Volksbegehren einer Hypo thekenaufwertung aus 50 werde den Hypotheken- und langfristigen Kapitalmarkt, der eben erst wieder aufge lebt sei, vernichten. Die schon stark belastete Landwirt schaft werde hoffnungslos verschulden. Der Hausbesitz werde die immer noch rückständige Wiederinstandsetzung der gerade von der ärmeren Bevölkerung bewohnten Häuser nicht durchführen könne«. Die Auswertung der Reichs-. Staats- und Kommunal anleihen und die Feie- Nachrichten für Naunhof und Umgegend lAlbrechtshaiv, Awwelshai» Beucha, Borsdorf, Licha, Lrdmauvshaiu, Ivchshat», Groß- mrd Kleivpefvßrrß, Mvga, Mßhra, kivdhardt, Ltaddtvitz, Lhrero »sw» Dieses Blatt IP amtliches Orga« des Etadtgeweivderates zu Naunhof; es enthält die Bekauutmachvage« des Bezirksverdavdes der Amtshauptwavuschaft Grimma vvd des sivoazawtes -« Grmuaa, Amtliches. ' Die Kundesteuer, Schleusensteuer und Grundsteuer auf das l. Viertel des Rechnungsjahres 1926 (—1. April bis 30. Juni 1926), fällig am 15. April 1926, ist bis spätestens 22. April 1926 mn die hiesige Stadtsteuer-Einnahme bei Vermeidung der zwangs weisen Beitreibung zu entrichten. Diese Steuern werden in der gleichen Köhe und in 4 Teilzahlungen wie im Vorjahre erhoben. Der Jahressteuersatz für dieKundesteuer beträgt also für das Rechnungsjadr 1926 sür den ersten in einer Kaushaltung gehaltenen Kund 30 RM., für den zweiten 60 RM. und sür jeden dritten und weiteren in einer Koushaltung gehaltenen Kund 90 RM. Die am 15. d. M. fällige Teilzahlung beträgt ein Viertel der oben aufge führten Steueriätze. Das Steuerzeichen ist bet Ler Entrichtung mit — RM. 20 Psg. zu lösen. Die Schleusensteuer beträgt je Vierteljahr 40 Pfg. je Einheit s— 1000 RM. Brandversicherungs-Summe), während die Grund steuer bei allen Grundstücken 0,06 RM für je 100 Mk. des für den ersten Veranlagungszettraum festgestellten Grundstückswertes jährlich, mithin «in Viertel der hiernach errechneten Summe beträgt. Aufwertung von Sparguthaben. Einleaer. welche ihr Guthaben von einer Sparkasse auf eine an« ! -ere Sparkasse Haden überweisen lassen und eine Aufwertung verlangen, ! die höher ist, als sie der Golümarkwert der Einlage zur Zeit der Ueberwetsung aus die zweite Sparkasse an sich rechtfertigt, haben diesen Anspruch spätestens bis zum 18. Rai 192S bei der zweiten Sparkasse anzumelden. Die Nichteinhaltung dieser Frist hat nach der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 15. Februar 1926 den Verlust -eS Anspruchs zur Folge. Wegen der übrigen Guthaben bedarf es einer Anmeldung im allgemeinen nicht. Naunho s, am 20. April 1926. Die Sparkaffenverwaltung? DieMeldungvollLehrllngeninHandwerkS- bekrieben bei der GewerbekammerLeipzig. Gemäß den von den sächsischen Gewerbekammern erlassenen Vor schriften zur Regelung des Lehrltngswesens in Kandwerksbktrteben haben alle Personen, die innerhalb des Bezirks der Gewerbekammer Leipzig (umsassend den Stadtbezirk Leipzig, die Bezirke der Amts- hauptmannschaiten Leipzig, Borna, Grimma und Oschatz) ein Handwerk selbständig ausüben oder ausüben lassen» die aber einer Handwerker-Innung, welcher nach ß 1Z1 der AeichSgewerbeordnung die Ermächtigung zur Abnahme der Gesellenprüfung erteilt worden ist, nicht angehören, § jeden angenommenen Lehrling -es Handwerks binnen zwei Wochen nach Abschluß des Lehrvertrages bei der Gewerbekammer Leipzig, Lesfmg- slratze 7, anzumelden und beim Austritt aus der Lehre (nach beendeter Lehrzeit, vorzeitiger Lösung des Lehrverhältnisses usw.) binnen einer Woche, vom Tage des Austritts aus der Lehre an gerechnet, daselbst wieder abzumelden. Perionen, die in verschiedenen von ihnen betriebenen Zweigen des Handwerks Lehrlinge halten und anleiten oder onlerten lassen, aber nur wegen eines dieser Zweige einer vorstehend bezeichneten Handwerler-Znnung angehören, haben die für die übrigen betriebenen Zweige des Handwerks angenommenen Lehrlinge in gleicher Weise bet Ler Kammer zu melden. Die Anmeldung geschieht durch Einsendung einer Ausfertigung des abgeschlossenen Lehrvertrages. Sür den Lehrvertrag ist der von der Kammer aufgestellte Vordruck zu benutzen. Bei Lehrverhältnissen zwischen Eltern und Kindern braucht ein Lehrvertrag nicht abgeschlossen zu werden. In solchen Fällen ist die Anmeldung längstens binnen vier Wochen nach Beginn der Lehre durch eine Lehranzeige zu erstatten. Die Lehranzeige hat zu enthalten die Namen des Lehrherrn und des Lehrlings, weiter Angaben über Ort, Tag und Jahr der Geburt des Lehrlings, den Tag des Beginns und die Dauer der Lehrzeit sowie das zu erlernende Kandwerk oder den Zweig desselben. Sei der Anmeldung hat der Lehrherr eine Gebühr von s AM. portofrei an die Kammer einzusenden. Personen, die erstmalig Lehrlinge bei der Kammer anmelden, haben gleichzeitig den Nachweis dafür zu erbringen, daß sie oder die mit der Anleitung von Lehrlingen ihrerseits beauftragte Person die Anleitungsbefugnis auch besitzen. Im Falle der Nichtbesolguag vorstehender Vorschriften wird hiermit nach 8 18 derselben in Verbindung mit 8 103 n Absatz 2 der Retchsgewerbeordnung Geldstrafe in Aussicht gestellt. Leipzig, den 18. April 1926. Oie Gewerbekammer. Tahlheim, Vorsitzender. Dr. Weißbach, Syndikus.
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