Delete Search...
Erzgebirgischer Volksfreund : 23.03.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934-03-23
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-193403230
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19340323
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19340323
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1934
- Monat1934-03
- Tag1934-03-23
- Monat1934-03
- Jahr1934
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 23.03.1934
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
'X - « «nihalleäd di» ««Mch«, «okanntMochwmo» der «mfthavplvannsibast und de» ^UZkvtUH * Byirkrorrdand, Schwarzenberg, der Stahlrät« in Au«. Sränhain, Löbnitz, Peupädtel nab Schneeberg, der Finanzämter in Au« und Schwarzenberg. Jahrg. 87. Freitag, den 23. März 1934. Nr. 70. 1 1. Spendenscheine für Konfirmandenbeihilfen, Kostenanschläge Schwarzenberg. O Verabschiedung -es Reichshaushaltplanes für 1934 U te Ue d e r di e D e! »r !, d.e f - R«ich»statthalt«r, in«»nmi«ifi klar« '4 g l, dert ei« Ttaatanerwal der nd- ier- üel len >on !lle ine LU- 'ter ßer ter in 8er rn- en. ,d. so ar- in lle «n er« itt- en !S is r- id ie n !v ch n t. ir l. !r« en t, a- la igt cz. us r, es lM ilt Die Geschäftsleute rechnen bis Montag, 28. Mörz 1S34, mittags 12 Uhr beim Kassierer des Winterhilfswerkes Herrn Kirbach, Stadthaus (Stadthauptkasse) ab. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß all« nicht rechtzeitig «ingelösten Gutscheine verfallen. 2. Spendenscheine für Schulanfänger, 3. Gutscheine für .Schuhwerk und Schuhbesohlen, ... 4. Gutscheine für Brot aus der Spende. Ler Erzgeb. Schnitt» Werkzeug-und Maschinenfabrik. , Hilfsbedürftige, die noch im Besitze von Gutscheinen find, müssen diese sofort in Schwarzenberger Geschäften «inlösen. «ge«. » «rfor- io« der über Erd-, Maurer- und Zimmerarbeiten zur Errichtung von 10 Schlichtwohnungen werden, solang« -er Vorrat reicht, zum Preise von je 1,— RM. im Stadthaus — Zimmer 61 — ab- gegeben. Die Gebote find im verschlossenen Umschlag bis spätestens Dienstag, den 3. April 1934, mittags 12 Uhr im er er atz ,ch s- ü- rn ist r- r^ >n d- ßt n, af et ht Die staatsPvlitischen Mfgaben -er Neichsslalthaller Sie sind Willenstrüger -es Reiches, nicht Sachwalter -er VSn-er. leise N ros- und !ljo- um- ven, tig- Ge- ;ren war -e- ceste und Dr. die Ef iken Dr. Zu- ' ,em des an- >old ter- >rm den !en. ge- as. ach. v«r w»w»b«»»^ a»« IHN» «ch« So». » » »<>»«««. »« Vn» „r dl,22 mm »E MlwiUmUU « « ch. st, dm «mm »,Ulm Iqi-Lllllmta 20 ch. ««IN» « ch 0«»ta«sch«a»s«n«» w A«. Mb»t> Schi«d«r, m» Schwar»,nd«^ B»2sch«a-a»«t», v^pz!« Nr. irr» O»i»«I«b»^Ir»-N»»t»- ri«^ Sachen, Nr. «S. , n««m» dl» u», »> «,1m. »dtg. ' 8»r m»«lm,il SchrlM», «t». Id««!«« dl, SchrlstlUkm- v»«i»«Äs>' i von einer bürokratischen die den wirtschaftlichen _— l !". <' s» w«rben außerdem veröfienlltchlr B«bannlmachung«a der Amtrgrricht« in Au«, Schn«eb«rg, Schwarzenberg, Sohanngeorgensiadi und d«a Stadtrat«» -u Schwarz«-«-. Vertag «. M. VSrtner, Au«, Sachse«. Fmmif! «« S««»^>Nr. 25«, »sar Sch»«a«r« eich so«vch«r, 5124. vr«-l«»Msb vlNfniiad AWM»>MMWwM«aWWW»WWWWMM^MW Stadthaus, Zimmer 61, abzugebfn. Hier erfylgt zu vorstehen» der Zeit die öffentliche Oßffnungder Gebote. Der Bat behält sich die Auswahl unser den Bewerbern und die Zurückweisung aller Gebote ausdrücklich vor. Schwarzenberg, am SS. März 1934. Der Nat der Stadt — Baupolizeiamt. > > . » . ' > -m l .. ' ' ' «W. . Winterhilfswerk Schwarzenberg. Fplgende Gutscheine, die vom Winterhilfswerk ausgegeben wurden, verlieren Montag, den 26. März 1984> mittags 12 Ahr ihr« Gültigkeit: U fttr da» Nöchnnngqahr Ser Neichshanchalttzpkan ist aurgegüche« und schNetzt in Einnahme und Ausgabe mit r«äd 6,4 Milliar- de« Reichsmark ab. Die beide« Seiten des Haushalts weisen gegenüber dem Haushaltsplan für da» Rechnungsjahr 1933 eine Steigerung um rund 806 Millionen Reichsmark aus, die aus der Ausgabeseite insbesondere durch Ausgaben zur Abdeckung der Vorbelastung sür die verschiedenen Arbeit«- beschaffungsmaßnahmen bedingt ist. An Stelle der Treuhänder der Arbeit treten in dem neue» Gesetz Sondertreuhänder für den öffentliche« Dienst, die vom Reichearbeitsminister im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern, bestellt werden und Richtlinien oder Tarif ordnungen für' eine Gruppe öffentlicher Verwaltungen und Betriebe erlassen können. Mr öffentliche Verwaltungen, d.« Hoheltsbefugnifse ausüben,, sieht das Gesetz einen Vertrauens- rat nicht vor. Im-Übrigen werden in Verwaltungen und Be trieben d^r öffentlichen Hand Bertranensräte in gleicher Weise wie in der Privatwirtschaft gebildet. Ihre Befugnisse ent- sprechen im großen und ganzen denen der Vertrauensräte nach dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit. Auch die Vorschriften über die soziale Ehrengerichtsbarkeit und den Kündigungsschutz des Gesetzes zur Ordnung der nationaler/ Arbeit sind in dem neuen Gesetz mit geringfügigen, durch die U M Unter den zahlreiche« Vorlage«, die t« der Sitzung weiterhin vom Reichskabinett verabschiedet wurden, find zu nennen: Ein Sesetzüber den Verkehr mit tnb «. striellen Rohstoffen «nd Halbfabrikaten, Lurch das die Versorgung der Industrie mit den lebe»»«ichtjg. sten Rohstoffen in einer wirtschaftlich möglichst günstige« Ver- teilung sichergestellt wird, g« diesem Zweck «erden Ueber- wachuagsstellen für bestimmte Warenarten errichtet. Ferner «in Gesetz zur Orduuug der Arbeit tu öffeut- lichen Verwaltungen und Betrieben, ein Gesetz über die Heimarbeit, «in Gesetz über Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen, ein Gesetz über die elnstweiNge Neuregelung des Dtraßenwesens «nd der Stra- tzenverwaltung, ein Gesetz über die Aenderung der Borschrsiten über die Ehrengerichtsbarkeit der.Rechts- anwaltschast, ein Gesetz über «eitere Maßnahmen aus dem Gebiete der Zwangsvollstreckung und ei« Sesetz zur Aenderung des Gesetze» zur Wiederherstellung de« Be- russbeamtentum«. Schließlich beschloß da« Kabinett, da» Rachtbackverbot für die gelt vom 1. April bi» 36. September auszuheben. Die Beratung de« Kabinetts über ein« große Anzahl weiterer Borlagen wird heute nachmittag sortgesetzt. Berlin, 22. Myrz. In der Reichskanzlei fand heute eine Sitzung der Retchsstatthalrer statt, die den ganzen Vormittag in Anspruch nahm. Reichskanzler ÄdolfHitler sprach über die staatspolitischen Aufgaben der Reichsstatthalter, wie sie sich aus der Durchführung des Gesetzes über den Neu- aufbau Les Reiche» vom 30. Januar dieses Jahres ergeben. Rach den Aurführnngen des Reichskanzlers find dl« R«ich»statthalt«r, die de. Dlenstaussicht des Relchs- lauanmiuister, «uterstellt worden find, dl, Träger der oberste« Führung des Reich«», nicht ab«r die Sachwalttr dir «i»z«l««« Länd«r. Ihr« Ausgabe kommt nicht von den Säubern, souderu vom Reiche, sie vertrete« nicht die Läuder gegenüber dem Reich«, foul über d«u Säubere D«r R« Ferner verabschiedete dar Reichskabinett ein Gesetz z Aenderung und Ergänzung von Vorschriften aus dem SebiHte der Finanzwesens. Der haupt sächlichste Zweck diese« Gesetzes ist, über verschiedene Gesetze verstreute Borschriften finanzieller Art in einer Weise umzu gestalten, die den erhöhten Anforderungen, die die Wieder aufrichtung des Wirtschaftsleben» an die Finanzkraft de» Reiche« stellt, noch besser als bisher gerecht wird. Zu diesem Zwecke werden u. a. da« Garantie-Sondervermögen für Exportkredite und der Anleibetilguvgsfond» aufgelöst, wobei jedoch Vorsorge getroffen ist, Laß die Erfüllung der bisher mit deren Hilfe zu bewirkenden Leistungen nicht beeinträchtigt wird. Auch wird an Stelle der bisher nur einmaligen Aus- losung der Anleiheablösungsschuld des Reiche» in Zukunft eine zweimalige Auslosung zum 1. Oktober «nd zu« 1. April erfolgen. Das Gesetz über -se Kelmarbeit. Berlin, 23. März. Das Gesetz über die Heimarbeit, das gestern vom Kabinett verabschiedet worden ist und am 1. Mat in «rast tritt, bringt eine völlige Re»g«stUtu«g des Schutze« VeHÄMse -Lr HeimaÄeit "ffe- treute, war dem Volke völlig fremd geblieben, weil esln seftter verwickelten Gesetzesspräche Md seinem unorganischen Aufbäu der Allgemeinheit fast unverständlich wär.' So bürste es be reits ein gutes Zeichen für das neue Gesetz sein, daß e» wieder den guten alten Ramien Heimarbeit zu Ehren bringt. Da« alte Sesetz «ar in erster Linie ein oewerbepolizeiliche« Sesetz für Werkstätten, da« neue Sesetz ist ein soziales Sesetz für schaffende Menschen. Das alte stellte den Betriebsschutz in den Mittelpunkt, das neue hat im Entgeltschutz sein Kernstück und auch die allgemeinen Schutzvorschriften dienen mehr oder minder diesem Entgeltschutz. Damit jeder Volksgenosse, der sein bescheidenes Brot in der Heimarbeit verdient, aus dem Gesetz selbst sich veraewissern kann, daß das Reich schützend die Hand über ihn hält, war es besonderes Gebot, für die Gemeinverständlichkeit der neuen Vorschriften zu sorgen. Don einem genau umrissenen persönlichen Geltungsbereich, der durch Lie Begriffe des Heimarbeiten, de« Hausgewerbe treibenden und des gwischenmeisters erläutert wird, nimmt das Gesetz seinen Ausgang. Es bringt dann allgemeine Aus führungsbestimmungen, die sich mit der Lkstenführung über die Heimarbeiter, den Eutgeltverzeichnissen, den Entgeltbüchern und der Verteilung der Arbeitsmengen befassen. Die umständ lichen Bestimmungen des Hausarbeitsgesetzes über den Ge fahrenschutz werden auf einige wenige Rahmenbestimmungen zusammengesaßt, innerhalb deren jeder erforderliche Betriebs- oder Gesundheitsschutz gesichert werden kann. Die Entgelt- regelung in der Heimarbeit wird anstelle der Fachausschüsse für die Hausarbeit von den Treuhändern der Arbeit «nd vor allem von Sondertreuhändern für die -eimarbe," *urchgeführt werden, die von sachverständige« Ausschüsse« beraten «erden. Der Entgeltschutz wird ourch verschiedene Bestimmungen, ins- ti, Der Führer trug den Statthaltern auf, daß ein selbstä«. dlges Vorgehen einzelner Partei- «nd Dienst, stellen in Wirtschaft»- «nd finanzpolitischen Dingen überall unterbunden wird, da für die Wirtschaft«- «nd Finanzpolitik einzig und allein der Reichswirtschast«minister und der Reich«, sinanzminister und für die Geld- und Bankpolitik nur de, Reich«baukpräpde»t zustäudia seien. Ehe Lokal- «nd Lande«, stellen oder Dienststellen in der Partei und Parteiorganisatio- ne« wirtschaftliche oher finanzielle Anorbyunge« treffen, müsse in jedem Falle ri«e vorherige Alärnng mit der zentrale« Reich«behörd, stattgefunben habe«. Die« gelte «aturgemäß a«ch für all« audrr«« Brrwaltnngrzwtig«. I« di«s«m gusamm«uha«g sprach der R«ich»kanzlrr in läugerrn Darftgungeu über dir «ot»«ndig« Ei«h«it ,wisch«« Staat und Partei. ) , - Im Anschluß an die Darlegungen des Führer« gab Reichsinnemninister Dr. Fr i ck verschiedene Verwaltungs, anweisungen bekannt, die die Durchführung der vom Kanzler vorgetragenen Grundsätze ge«Shrleisten sollen. An den Besprechungen nahmen sämtliche Reichastatthalter, d«r Stellvertreter des Führer« und Ministerpräsident Göring Son-erlteuh-tt-er für-enSffentjtchsn Dienst Berlin, 23. März. Mit dem ebenfalls im Kabinett ver abschiedeten Gesetz zur Ordnung der Arbeit in öffentliche« Berioaltung«« «so Betrieb«« ist die schon früher in Aussicht genommene Sonderregelung für die Verwaltungen und Be- triebe der öffentlichen Hand ergangen. Das neue Gesetz sieht für di« Regelung dieser Arbeit den Erlaß von Dienstordnungen durch den Führer -er Verwaltungen oder der Betriebe vor und gibt in Fällen, in denen eine Gruppe von Verwaltungen und Betrieben einer gemeinsamen Verwaltung unterstehen, deren Führer das Recht, eine gemeinsame Dienstordnung zu er- erlassen. Die Dienstordnung entspricht etwa der Betriebs ordnung des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit. , Amtliche Anzeigen. lieber den landwirtschaftlichen Betrieb des Landwirts Karl Eduard Zäh« in Aue-Alberoda, Ortsl.-Nr. 8 — eingetragener Eigentümer der Grundstücke Blatt 87 des Grundbuchs für Alveroda und Blatt 1382, 1383 und 1413 des Grundbuchs für Lößnitz —, wird heute, am 19. März 1934, vormittags K11 Uhr Las Eutschuldungsversahre« nach dem Gesetze zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldenverhältnisse vom 1. Juni 1933 (RGBl. IS. 3S1) eröffnet. Die Sächsische Landwirtschastsbank, Aktiengesellschaft in Dresden-A., Prager Straße 27, wird zur Entschuldungsstelle er- nannt. Die Gläubiger werden unter Hinweis auf die Rechtsnach- teile des 8 11 Abs. 2 des Entschuldungsgesetzes aufgefordert, ihre Ansprüche möglichst in doppelter Form bis zum 19. April 1934 hier anzumelden und die in ihren Händen befindlichen Schuldurkunden dem Gericht einzureichen. Die Unterlagen für die Eröffnung des Verfahrens können in der Geschäftsstelle hier (Zimmer Nr. 46) eingesehen werden. Amtsgericht Au«, am 19. März 1934. L Entsch. 2 Für die Zeit vom I. April bis zum 30. September 1934. wird die Geschäftszeit von Montag bis Freitag auf vormittags besondere durch ein sehr vereinfachtes Berzugsbußverfahren!, weitgehend gesichert. Die schärfste Maßnahme des Gesetzes aber gegenüber böswilligen Auftraggebern — seien es Unter nehmer oder Zwischenmeister — ist bas Verbot, Heimarbeit weiser auszugeben. " « - Das Gesetz, hüll sich bewußt fern Reglementierung Lör- Heimarbeit, 7 bis 12 Uhr und nachmittags von 2 bis 86 Uhr, für Sonn abend von 7 bis A1 Uhr mittags festgesetzt. > Die Kasse, da» Grundbuchamt, die Gerichtsvollzieher«! und die Geschäftsstellen des Amtsgerichts sind für bas'Publikum, dringliche Fälle ausgenommen, nur vormittags geöffnet. Amtsgericht Schwarzenberg, den 17. März 1934. Sonnabend, den 24. März 1934, vorm. 11 Uhr sollen in Schwarz«nberg.Wildenau 28 Gack Heidestr«um«hl öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Dieter: Hergerts Gasthaus.. D«r Gerichtrvollzieher be» Amtsgericht» Schwarzenberg. In der Karwoche wird im Diehhof Aue nur «in Schlacht- vithmartt am Montag, dem 26. März ds. Js., abgehalten. Die Direktton Le» Städt.'Schlacht- «nd Mehhofe« Aue. I r Gli«brr«ng b«r Berwaltnng,- t«r «i««r zentral«« R«ich«grwalt. D«r Rational- l . hat bi« historisch« U«faabr, da, « eu « H«»ts ch« Reich z» schaffe», nicht ab«r bi« Aufgabe, dlr Sänder ,« konferiere«. Somit find bi« R«ichsstatthalt«r in «rsttr Lini« T» war «ine der ersten sozialen Tat«n d«r nationalen - Negierung, bi« brkckenbste Rot der- Heimarbeit durch - da» eiti«« bostimme«« Reue finanz- un- wirtschaftspolitische Gesetze AU ^r«'^n Lchnschutz i« brr -elmarbeit vom 30 Ium " 1933 zu beheben. Aber weil damals Eile not tat, konnte nur Das Reichskabinett beschäftigte sich in ber Sitzung Ueberrommenes die Grundlage dieser ersten Hilfe sein. Heul am gestrigen Mittwoch in mehr al» vierstänblg«« Verhandln»- wird nun der Heiuicucheit umfassenoere Hilfe gebracht, nachdei gen «Ut b«m Reichsetnt 19X4/ O« das GM.M.ytbttMg
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview
First Page
Back 10 Pages
Previous Page