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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 39.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915
- Sprache
- German
- Vorlage
- Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19150000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19150000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1915)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches usw.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 39.1915 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- ArtikelAnzeige -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1915) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1915) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1915) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1915) 41
- AusgabeNr. 5 (1. März 1915) 53
- AusgabeNr. 6 (15. März 1915) 65
- AusgabeNr. 7 (1. April 1915) 77
- AusgabeNr. 8 (15. April 1915) 89
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1915) 103
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1915) 115
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1915) 129
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1915) 141
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 141
- ArtikelRechtsfragen aus dem Geschäftsleben 142
- ArtikelDas Uhrglas 143
- ArtikelPendeluhrgang mit gleichmäßiger Kraft von Friedr. Tiede 145
- ArtikelEine Sonnenuhr in San Francisco 146
- ArtikelKriegsbilder 147
- ArtikelAus der Werkstatt 149
- ArtikelVermischtes 150
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 150
- ArtikelBriefkasten 152
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 152
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1915) 153
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1915) 165
- AusgabeNr. 15 (1. August 1915) 177
- AusgabeNr. 16 (15. August 1915) 189
- AusgabeNr. 17 (1. September 1915) 201
- AusgabeNr. 18 (15. September 1915) 213
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1915) 227
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1915) 241
- AusgabeNr. 21 (1. November 1915) 255
- AusgabeNr. 22 (15. November 1915) 267
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1915) 281
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1915) 295
- BandBand 39.1915 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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150 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 12 Die Umarbeitung von Geschoßreifen zu Armbändern ist verboten. Der Reichsanzeiger veröffentlichte folgende Bestimmung: „Die Her stellung von Schmuckgegenständen aus kupfernen Führungsbändern von Artilleriegeschossen sowie die Aufforderung zur Einsendung solcher Führungsbänder wird verboten. Wer das Verbot Übertritt oder zu solcher Übertretung auffordert oder anreizt, wird, wenn die bestehen den Geseße keine höhere Freiheitsstrafe bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem )ahre bestraft.“ — Wir geben unsern Lesern von dieser Bestimmung Kenntnis und warnen dringend davor, etwa bereits zur Umarbeitung angenommene Geschoßreifen fertigzustellen. Auch be reits angenommene Aufträge dürfen nicht erfüllt werden. Dagegen steht dem Verkauf von Nachahmungen solcher Geschoßreifen unseres Wissens nichts entgegen. Durch Ausschreitungen des Pöbels in Mailand sind außer vielen anderen deutschen Geschäften auch die dortigen Geschäftsräume der Badischen Uhrenfabrik A. - G. in Furtwangen aus geraubt und zerstört worden. Die Plünderer hatten in der Nähe mehrere „Niederlagen“ eingerichtet, wohin sie die Massen der Stand-, Wand- und Weckeruhren schleppten, unbehindert von den Carabinieri, die wenige Schritte davon ein Wachtlokal hatten. Erst nachdem alles ausgeraubt war, erschien die hochlöbliche Polizei und ließ den Ein gang zumauern. Es ist einem deutschen Gehirn ganz unfaßbar, daß eine Behörde derartige Ausschreitungen des Pöbels nicht im Entstehen unterdrückt. So wenigstens würde es bei uns geschehen, wenn Radaubrüder sich unterstehen würden, das Geschäft eines Angehörigen der uns feind lichen Länder oder gar einen fremden Botschaftspalast anzutasten, wie dies in Petersburg mit dem Palast des deutschen Botschafters ge schah. Als in Berlin ein halbwüchsiger Straßenjunge dem italienischen Botschafter bei einer Ausfahrt den Hut vom Kopfe schlug, war das die Tat eines Augenblicks, die sich kaum verhindern hätte lassen. Wie das anständige Publikum bei uns über solche Dummejungenstreiche denkt, geht daraus hervor, daß augenblicklich ein Herr in reiferen jahren dem Lümmel unter dem Beifall der Umstehenden einige saftige Ohrfeigen verseßte. Troßdem wurde dieser unbedeutende Vorfall im Ausland natürlich wieder als ein Beweis für unser „Barbarentum“ in unglaublichster Weise aufgebauscht. Was will das aber besagen gegen die Zerstörungswut der großen Volksmassen in Brüssel, Mailand, Petersburg, Liverpool und vielen anderen ausländischen Städten? Nicht ein einziger ähnlicher Fall ist in Deutschland vorge kommen; er wäre einfach undenkbar! Der Unterschied zwischen Deutschland und den uns feindlichen Ländern ist ganz ein fach der, daß solche Roheitsakte bei uns nur vereinzelt Vorkommen und von den Umstehenden oder der Behörde im Handumdrehen er stickt werden. Im Auslande aber beteiligen sich an derartigen Ge walttaten stets große Volksmengen, oft sogar Frauen und Kinder, während die Behörden untätig bleiben. Dafür sind wir eben „Bar baren“, während jene Wahnsinnigen sich als Verfechter und Träger der Zivilisation und Kultur aufspielen. Für Familien von Kriegsteilnehmern wichtig. Es ist zur Kenntnis des Kriegsministeriums gekommen, daß Angehörige von Kriegs gefangenen oder Vermißten mehrfach in bedrängte Lage geraten sind, weil ihre Ernährer Familienzahlungen für sie überhaupt nicht oder nicht in der vollen zulässigen Höhe eingerichtet hatten, und weil ihnen selbst der in der Kriegs-Besoldungs-Vorschrift gewiesene Weg zur Erlangung von Mitteln unbekannt war. Nach diesen Bestimmungen können die Be züge kriegsgefangener oder vermißter Offiziere bis zu sieben Zehntel der Kriegsbesoldung, die Löhnung ebensolcher Mannschaften bis zum vollen Betrage ihren Familienangehörigen zur Bestreitung des Unter halts bewilligt werden. Gesuche um Zuweisung dieser Bezüge sind in erster Linie an das betreffende Bataillon, Regiment usw., bei dem der Kriegsgefangene oder Vermißte stand, an dessen Ersaß- truppenteil oder an das örtlich zuständige heimatliche Bezirks kommando zu richten. Dabei ist anzugeben, ob und in welcher Höhe Familienzahlungen bestehen, d. h. ob schon jetzt ein Teil des Gehalts oder der Löhnung des betreffenden Kriegsteilnehmers an dessen Familie unmittelbar ausbezahlt wird. Neues Ankergangmodell für Studien- und Lehrzwecke. Das in Nummer 10 auf Seite 118 in diesem Jahrgang abgebildete und be schriebene Ankergangmodell des Herrn Fachlehrer Walter Prell in Hamburg hat, wie wir erfreulicherweise aus verschiedenen Äuße rungen entnehmen können, in Kollegenkreisen allgemeinen Anklang gefunden. Dabei sind wir von sehr geschäßter Seite darauf auf merksam gemacht worden, daß die Beschreibung den Eindruck er wecke, als wäre jenes Gangmodell das erste in Fachschulen benußte, das in allen Teilen verstellbar sei. Dies ist zwar in jenem Artikel nirgends ausgesprochen; wir stellen aber hiermit gern fest, daß auch schon früher verstellbare Gangmodelle zu ähnlichen Zwecken her gestellt worden sind. Der Gedanke, verstellbare Ankergangmodelle für den Zeichenunterricht herzustellen, hat schon seit langer Zeit das Gesprächsthema unter den bei größeren Fachversammlungen zu sammengekommenen Fachlehrern gebildet. So sind schon in den Jahrgängen 1906, 1911 und 1912 unserer Zeitung Artikel aus berufensten Federn über die Frage des Fachunterrichtes enthalten, in denen die Forderung nach verstellbaren Gangmodellen zwar nicht wörtlich aus- gedrückt ist, die aber deutlich erkennen lassen, daß das Bedürfnis nach derartigen Hilfsmitteln für den Zeichenunterricht allgemein vor handen war. Die ersten verstellbaren Gangmodelle, die in unserer Zeitung be schrieben wurden, stammten von den Herren Fachlehrern E b e r 1 e in München (Deutsche Uhrmacher-Zeitung, Jahrgang 1911, Seite 385), Max Richter in Berlin (Jahrgang 1912, Seite 296) und Ingenieur N u s s e r, Gewerbelehrer in Stuttgart (Jahrgang 1912, Seite 313). Vergleicht man die an diesen Stellen abgebildeten und beschriebenen Modelle miteinander, dann muß man zu dem Schlüsse kommen, daß hier, wie auf allen anderen Wissens- und Erfahrungsgebieten, die ersten Arbeiten der Vorgänger anregend und befruchtend auf die folgenden gewirkt haben. Im Interesse der guten Ausbildung unserer Lehrlinge wäre es zu wünschen, daß sich unter den Fachlehrern ein eifriger Wettbewerb entwickeln möge, um immer mehr für den Unter richt geeignete Gangmodelle zu schaffen. Ausfuhrbewilligung für die Metallindustrie. Kürzlich wurde eine „Zentralstelle für Ausfuhrbewilligungen in der Metallindustrie“ in Berlin SO 26, Kottbuser Ufer 41 gegründet. Zuständig ist diese neue Zentralstelle für Rohstoffe, Halbfabrikate und Fertigerzeugnisse aus Metallen. Für Rohstoffe, Halbfabrikate und Fertigerzeugnisse aus Eisen und Stahl kommt allein, wie auch bisher, die „Zentralstelle der Ausfuhrbewilligungen für Eisen- und Stahlerzeugnisse“, Berlin W 9, Linkstraße 25 in Betracht. Sollen Bewilligungen für elektrotech nische Erzeugnisse aus Eisen und Stahl oder anderen Metallen einge- holi werden, so ist die „Zentralstelle der Ausfuhrbewilligungen für elektrotechnische Erzeugnisse“, Berlin SW 11, Königgräßer Str. 106 anzugeben. Wegen der Ausfuhr von Maschinen und Maschinenteilen aus Eisen und Stahl sowie aus Metallen ist die „Zentralstelle für Ausfuhrbewilligungen in der Maschinenindustrie“, Charlottenburg 2, Hardenbergstraße 3 tätig. Zur Vermeidung von Verzögerungen in der Erteilung von Ausfuhrbewilligungen ist es dringend geboten, daß sich die Antragsteller von vornherein an die für sie in Betracht kom mende Zentralstelle wenden. Mondphasen vom 12. Juni bis zum 4. Juli 1915 (nach den folgenden Angaben sind Kalender-Uhren einzustellen): Am 12. Juni, 8 Uhr abends, © Neumond; am 20. Juni, 3 Uhr nachmittags, 3 erstes Viertel; am 27. Juni, 5 Uhr morgens, ©Vollmond; am 4. Juli, 7 Uhr vormittags, C letztes Viertel. Silberkurs des Verbandes der Silberwarenfabri kanten Deutschlands (Abdruck ohne Genehmigung nicht ge stattet): 1 Kilogramm 800 Tausendteile feinen Silbers: vom 1. Juni bis auf weiteres 79 Mark. — Kurs der Vereinigten Silber kettenfabrikanten Deutschlands: 1 Kilogramm 800 Tausendteile feinen Silbers: vom 1. Juni bis auf weiteres 82 M'ark. Vereins-Nachrichten Personalien, Geschäftliches Gerichtliches usw. Personalien. Am 31. Mai feierte Herr Kollege Ludwig Kistler in München mit seiner Gemahlin das Fest der silbernen Hochzeit. Ihr sechzigjähriges Geschäftsjubiläum beging am 5. Juni die Uhren- und Goldwarenhandlung G. L i d e c k e in Geestemünde. Im Jahre 1855 gründete der Vater des jeßigen Inhabers, Herr Georg Lidecke in Seefeld ein Uhrengeschäft, verlegte es im Jahre 1878 nach Brake und im Jahre 1884 nach Geestemünde, wo es bedeutend vergrößert wurde. Mit seinem fünfundzwanzigjährigen Geschäftsjubiläum zugleich konnte Herr Kollege Oskar Rodewald in Pasewalk mit seiner Gattin die silberne Hochzeit feiern. Herr Eugen Porcher, Inhaber der Firma Ewald Porcher in Hannover, hat sich während seines Pfingsturlaubs mit Fräulein Paula Horn aus Wandsbek bei Hamburg kriegstrauen lassen.
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