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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 56.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193200005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19320000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19320000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (19. März 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 56.1932 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (2. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1932) 15
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1932) 27
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1932) 41
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1932) 57
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1932) 71
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1932) 85
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1932) 93
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1932) 105
- AusgabeNr. 10 (5. März 1932) 121
- AusgabeNr. 11 (12. März 1932) 133
- AusgabeNr. 12 (19. März 1932) 147
- ArtikelDer Uhrmacher und sein Werkzeug 147
- ArtikelUhrmacherwerkzeuge 148
- ArtikelDas Werkzeug in der Werbung des Uhrmachers 152
- ArtikelUhren und Zeit bei Goethe 153
- ArtikelSprechsaal 155
- ArtikelVermischtes 155
- ArtikelHandels-Nachrichten 156
- ArtikelMeister-Vereinigungen 157
- ArtikelBriefkasten 158
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 158
- AusgabeNr. 13 (26. März 1932) 159
- AusgabeNr. 14 (2. April 1932) 173
- AusgabeNr. 15 (9. April 1932) 187
- AusgabeNr. 16 (16. April 1932) 193
- AusgabeNr. 17 (23. April 1932) 207
- AusgabeNr. 18 (30. April 1932) 221
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1932) 235
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1932) 249
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1932) 263
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1932) 277
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1932) 291
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1932) 303
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1932) 317
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1932) 337
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1932) 351
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1932) 365
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1932) 379
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1932) 391
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 32 (6. August 1932) 419
- AusgabeNr. 33 (13. August 1932) 433
- AusgabeNr. 34 (20. August 1932) 445
- AusgabeNr. 35 (27. August 1932) 457
- AusgabeNr. 36 (3. September 1932) 465
- AusgabeNr. 37 (10. September 1932) 479
- AusgabeNr. 38 (17. September 1932) 491
- AusgabeNr. 39 (24. September 1932) 505
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1932) 519
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1932) 533
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1932) 539
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1932) 553
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1932) 569
- AusgabeNr. 45 (5. November 1932) 583
- AusgabeNr. 46 (12. November 1932) 597
- AusgabeNr. 47 (19. November 1932) 613
- AusgabeNr. 48 (26. November 1932) 625
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1932) 639
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1932) 653
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1932) 667
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1932) 679
- BandBand 56.1932 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 12 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 155 tW ilidaj * sidi I Isiv sSHiid >b iov b bau sxniQv seoib Hjijsd sdioj JeisM rdoEpl b zaa rißdsd ' oele ä isb xlßlq IhdoS Sprechsaal !) Was wird aus unserer Jugend ? Wieder steht Ostern vor der Tür, und es werden auch wieder Lehrlinge eingestellt werden. Wie wenige werden wohl davon auf ihre wirkliche Eignung für den Beruf geprüft werden, und in wie viel Fällen wird es sich für den Meister darum handeln, einen billigen Hilfsarbeiter zu bekommen? Wieder stehen die Prüfungen vor der Tür. Um wieviele wird dann das Heer der Schwarzarbeiter und der Arbeitslosen und das Maß des Elends in unserem Beruf vermehrt werden? Es ist höchste Zeit, daß einmal offen über diese Nöte gesprochen wird, denn wir spüren doch alle nur zu deutlich die Folgen der bisherigen Lehrlingsausbildung am eigenen Leibe bezw, im eigenen Geschäft. Es werden sich nun gewiß einige Meister, die sich aufrichtig um die Heranbildung eines wertvollen Nachwuchses bemüht haben, empört zu Worte melden, doch darf uns das nicht hindern, offen die Mängel des Lehrlingswesens zu behandeln. Für sorgfältig ausgesuchte und sorgfältig ausgebildete, also wertvolle Jünger unseres Faches wird, wenn auch nicht in der gegenwärtigen Zeit unbedingt, so doch meistens ein Arbeits platz zu finden sein. Die Abdämmung des Stromes der „viel zu *} Für die Veröffentlichungen im „Sprechsaal" übernimmt die Schriftleitung nur die preßgesetzliche Verantwortung. vielen aber ist für unser Fach eine Lebensfrage! Über die Lehr lingsfrage hat es in den letzten Jahren manche Debatte gegeben, und mancher gute Vorschlag ist schon gemacht worden. Geändert aber hat sich nichts, denn praktisch liegt ja die Überwachung der Lehrlingsausbildung und -prüfung bei den Ortsvereinen, und wie oft kommt da auch ein schlecht ausgebildeter Lehrling durch die Prüfung! Die Folgen solcher Gutmütigkeit (denn solche ist es meistens nur) können aber lawinenartig anwachsen. Die Gehilfenschaft spürt diesen zu großen Zugang zuerst und am stärksten. Deshalb wen det sich die Gemeinschaft Deutscher Uhr machergehilfen an alle Uhrmacher, um sie zur Aussprache in den Zeitungen und Versamm lungen anzuregen und um dann aus den Zustimmungs erklärungen zu ersehen, wieweit sie mit der Meisterschaft einig geht in dem Bestreben, durch sorgfältigere Auswahl, gründlichere Ausbildung und strengere Prüfung einen quantitativ geringeren, aber qualitativ besseren Nachwuchs heranzuziehen. Inter- e s s e n 1 o s i g k e i t in dieser Angelegenheit heißt Interessenlosigkeit an unserer Zukunft! Max Niemann. Vermischtes zenscher Uhrenindustrieller sowie die Vereinigung schweizerischer Banken sind gebeten worden, sich an der Besprechung zu be teiligen. Die klare Zergliederung der gegenwärtigen Lage und die Beschlüsse sollen in Broschürenform zusammengefaßt und zur Kenntnis der Fachangehörigen gebracht werden. oV ij eni ,ißrf istoi ) aiG b!I A istnU \ eab sfloig > ,nil sdioV loünn lodeid ££Pt v/ lue osniS b aifc 9<J dol9 w dadi 9 [liitßff ! nßM iuslnß [9§Io3 eisvr 5 0 .1 3 iov liidßT tfigd A 9 1ßW i {oefli-i s )z u s siv juno" 1 i buu Slug 9-1 h § 9 ‘ ^ 9 V/9ä ,lbn^ ' zlU9 V, ,ei kt- 1 Internationale Uhrmacher-Konferenz in Montreux Vor einigen Monaten wurde in der Schweiz eine Bewegung ins Leben gerufen, die wegen der Aufgaben, die sie sich gestellt hat, sowie wegen der wirtschaftlichen Bedeutung der schon jetzt hinter ihr stehenden Personen volle Beachtung verdient. Die Organisation nennt sich ,,C omite pour l'etude des Affaires Horlogeres de Detail" (Ausschuß für die Untersuchung der Uhren-Einzelhandelsgeschäfte). Vorsitzender des Ausschusses ist E. Gübelin, der Inhaber des gleichnamigen großen Uhrengeschäftes in Luzern, Geschäftsführer Dr. C. Staehe- lin, der auch die Geschäfte des Internationalen Uhrmacher- Verbandes führt. C. Zigerli, Bern, der Vorsitzende des Inter nationalen Uhrmacher-Verbandes, hat gleichfalls an den beiden bisher abgehaltenen Besprechungen am 22. Januar und 15. Februar 1932 teilgenommen. Getragen wird die Bewegung jetzt und bis auf weiteres ausschließlich von den Inhabern der größten Uhren- Einzelhandelsgeschäfte; sie erinnert somit in gewisser Weise an die deutsche Gruppe der Großverbraucher. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß die furchtbare Krise, unter welcher die Uhrenindustrie und der Uhrenhandel leiden, zu einem erheblichen Teile unabhängig von der Weltkrise, wenn diese natürlich auch ihren Einfluß geltend gemacht hat, eingetreten ist. Man strebt jetzt dahin, die Ursachen der Krise im Uhrengewerbe aufzuspüren und sie durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Folgende Mißstände im Uhrengewerbe werden unter Hin weis darauf, daß es nicht die einzigen sind, hervorgehoben: 1. Das gänzliche Fehlen einer Zusammenarbeit zwischen Fabri kation und Einzelhandel zur Prüfung der Bedürfnisse des Marktes vor Erweiterung der Fabrikationsprogramme sowie planmäßiger Fabrikations- und Verkaufsmethoden unter Berücksichtigung der Absatzmöglichkeiten des Einzelhandels. 2. Ungesunde Kredit gewährung an unwürdige Elemente. 3. Abgabe von Kommissions ware an Grossisten und Einzelhändler. 4. Massenhafte Herstel lung immer schlechter und billiger werdender Uhren. 5. Falsche Einschätzung der Absatzmöglichkeiten der Einzelhändler. 6, Die zu starke Belastung der Läger des Einzelhandels durch Führung zu vieler Uhrenmarken, die unnötige Vermehrung der Kaliber und Formen und die Haltung zu großer Läger. 7. Falsche Organisation und nicht genügendes Verständnis vieler Einzelhändler für den wahren Wert der Lagerbestände. 8. Immer stärker werdendes Bestreben vieler Fabrikanten, ihre Vorräte unter Umgehung des regulären Handels abzusetzen. Zu einer Besprechung über diese Punkte und darüber hinaus die grundlegende Verbesserung der Lage des ganzen Uhren gewerbes ladet der Ausschuß jetzt die bedeutendsten Einzel händler des Uhrengewerbes in den folgenden Ländern: Schweiz, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Belgien, Niederlande, Schweden, Norwegen, Dänemark, Dt.-Österreich, Tschechoslowakei, Rumänien, Bulgarien, Griechenland, Ägypten, Tunis, Algerien und Marokko zu einer Versammlung am 4. und 5 . April 1932 in Montreux (Schweiz) ein. Die Verbände schwei- Verordnung über das Zugabeunwesen, Ausverkäufe und Einheitspreisgeschäfte Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze der Wirt schaft vom 9. März 1932 bringt im ersten Teil die lange schon von weitesten Wirtschaftskreisen geforderte reichsgesetz liche Regelung des Zugabewesens. Der in der D. U. Z. Nr. 46, Jahrg. 1931, veröffentlichte Entwurf eines Zugabe- verbots-Gesetzes ist durch die jetzige Verordnung in einigen Punkten verbessert worden. Die wichtigsten Bestimmungen sind folgende: Es ist verboten, im geschäftlichen Verkehr neben einer Ware oder einer Leistung eine Zugabe (Ware oder Leistung) an zubieten, anzukündigen oder zu gewähren. Eine Zugabe liegt auch dann vor, wenn die Zuwendung nur gegen ein gering fügiges, offenbar bloß zum Schein verlangtes Entgelt gewährt wird. Das gleiche gilt, wenn zur Verschleierung der Zugabe eine Ware oder Leistung mit einer anderen Ware oder Leistung zu einem Gesamtpreis angeboten, angekündigt oder gewährt wird. Diese Vorschriften gelten nicht: a) wenn lediglich Reklame gegenstände von geringem Werte, die als solche durch eine dauerhafte und deutlich sichtbare Bezeichnung der reklame treibenden Firma gekennzeichnet sind, oder geringwertige Klei nigkeiten gewährt werden; b) wenn die Zugabe in einem be stimmten oder auf bestimmte Art zu berechnenden Geldbeträge bezw. in bestimmten oder auf bestimmte Art zu berechnenden Mengen gleicher Ware besteht; c) wenn es sich bei der Zugabe nur um handelsübliches Zubehör zur Ware oder um handels übliche Nebenleistungen handelt; d) wenn der die Zugabe Gewäh rende sich erbietet, an Stelle der Zugabe einen festen, von ihm ziffernmäßig zu bezeichnenden Geldbetrag bar auszuzahlen, der nicht geringer als der Einstandspreis der Zugabe sein darf. Bei dem Angebot oder der Ankündigung einer solchen Zugabe ist auf das Recht, an Stelle der Zugabe den Barbetrag zu verlangen, hin zuweisen sowie hinsichtlich jeder Zugabe der für sie zu zahlende Barbetrag anzugeben. Ausgenommen sind ferner die Erteilung von Auskünften sowie der Abschluß von Versicherungen zu gunsten der Bezieher von Zeitungen. Soweit hiernach Zugaben gestattet sind, ist es jedoch verboten, die Zuwendung als unent geltlich zu bezeichnen oder sonstwie den Eindruck der Unent geltlichkeit zu erwecken. Ferner ist es verboten, die Zugabe von dem Ergebnis einer Verlosung oder einem anderen Zufall abr hängig zu machen. Wer den Vorschriften zuwider handelt, wird, sofern ein Strafverfolgungsantrag gestellt wird, mit Geldstrafe bestraft. Ferner kann er von jedem, der Waren oder Leistungen gleicher oder verwandter Art wie die Haupt- oder Zugabeware oder Haupt- oder Zugabeleistung herstellt oder in den geschäft r liehen Verkehr bringt, sowie von den Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Ansprüche auf Schadensersatz sowie auf Grund anderer
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