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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 44.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192001006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 269 und 270.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (3. Juni 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen der Parlamentarischen Kommission der Zentralleitung der Deutschen Uhrmacher-Verbände
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- "Freibleibend"
- Autor
- Pinner, Albert
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 44.1920 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1920) 11
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1920) 19
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1920) 27
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1920) 35
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1920) 45
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1920) 53
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1920) 63
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1920) 73
- AusgabeNr. 10 (4. März 1920) 85
- AusgabeNr. 11 (11. März 1920) 93
- AusgabeNr. 12/14 (31. März 1920) 101
- AusgabeNr. 15 (8. April 1920) 115
- AusgabeNr. 16 (15. April 1920) 123
- AusgabeNr. 17 (22. April 1920) 131
- AusgabeNr. 18 (29. April 1920) 143
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1920) 151
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1920) 163
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1920) 175
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1920) 189
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1920) 199
- ArtikelEinladung zum achten Bundestag des Deutschen Uhrmacher-Bundes 199
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 200
- ArtikelMitteilungen der Parlamentarischen Kommission der Zentralleitung ... 202
- Artikel"Freibleibend" 202
- ArtikelWichtige Mitteilungen zum Umsatzsteuergesetz 203
- ArtikelBügelaufzug für ein Chronometer mit Schnecke 204
- ArtikelVermischtes 206
- ArtikelKurse und Preise 207
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 208
- ArtikelBriefkasten 210
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 210
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1920) 211
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1920) 227
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1920) 239
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1920) 249
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1920) 259
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1920) 271
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1920) 281
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1920) 291
- AusgabeNr. 32 (5. August 1920) 301
- AusgabeNr. 33 (12. August 1920) 313
- AusgabeNr. 34 (19. August 1920) 325
- AusgabeNr. 35 (26. August 1920) 337
- AusgabeNr. 36 (2. September 1920) 347
- AusgabeNr. 37 (9. September 1920) 359
- AusgabeNr. 38 (16. September 1920) 371
- AusgabeNr. 39 (23. September 1920) 385
- AusgabeNr. 40 (30. September 1920) 397
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1920) 409
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1920) 423
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1920) 435
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1920) 447
- AusgabeNr. 45 (4. November 1920) 459
- AusgabeNr. 46 (11. November 1920) 473
- AusgabeNr. 47 (18. November 1920) 485
- AusgabeNr. 48 (25. November 1920) 497
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1920) 509
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1920) 525
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1920) 535
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1920) 547
- BandBand 44.1920 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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202 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 23 Mitteilungen der -Parlamentarischen Kommission der Reichstagung 1919 der deutschen Uhrmacher In der Uhrmacher-Woche Nr. 21 vom 22. Mai d. J. ist die Bildung einer neuen Parlamentarischen Kommission bekannt ge geben. In einem Schreiben vom „Einheitsverband der Deutschen Uhrmacher, Zentralleitung, Sitz Kassel“ an zwei Mitglieder unserer Kommission heißt es: „Durch den Austritt des Bundes aus der Zentralleitung .... fallen auch die Mandate der BundesmitgliedeT in der Parlamentarischen Kommission, und es trat die Notwendig keit ein, eine neue zu konstituieren. In der Sitzung der Zentral leitung wurden Sie, geehrter Herr Kollege, als Mitglied der neuen Parlamentarischen Kommission vorgeschlagen und einstimmig ernannt.“ Die Parlamentarische Kommission hat sich in ihrer Sitzung vom 27. Mai d. J. mit der hierdurch gegebenen Sachlage beschäftigt und erklärt: Die Parlamentarische Kommission ist von der Ersten Reichs tagung der deutschen Uhrmacher im Jahre 1919 gewählt und zwar ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit ihrer Mitglieder zu dem meinen oder anderen Verband, nur allein aus dem Vertrauen der deutschen Uhrmacher, daß die gewählten Mitglieder der Kommission die Inter essen aller Uhrmacher wahrnehmen würden. An dem Bestand der Parlamentarischen Kommission kann durch die, Beschlüsse des einen oder anderen Verbandes nichts ge ändert werden. Sie wird auch weiterhin die Interessen der deut schen Uhrmacher im bisherigen Sinne vertreten, bis sie einer Tagung aller Uhrmacher über ihre Tätigkeit Rechenschaft ab- legen kann. Auf Wunsch der bisherigen Zentralleitung der Deutschen Uhr macherverbände hatte die Kommission den Namen „Parlamen tarische Kommission der Zentralleitung der Deutschen Uhrmacher verbände“ angenommen. Nachdem die Zentralleitung nicht mehr besteht, wird sie den Namen „Parlamentarische Kommission der Reichstagung 1919 der deutschen Uhrmacher“ führen. Zu ihren Sitzungen werden nach wie vor alle Uhrmacher verbände eingeladen werden oder an Stelle dieser Verbände die von ihnen bezeichneten Vertreter. In der Geschäftsführung werden Veränderungen nicht vorgenommen. Parlamentarische Kommission: Bahls. Bätge. Käme s. Ritter. Schultz. In der am 27. Mhi d. J. stattgefundenen Sitzung war Stellung zu nehmen zu der durch das Aufhören der Zentralleitung usw. neu geschaffenen Sachlage. Es wurde beschlossen, hierzu vorstehende Erklärung zu veröffentlichen. In der gleichen Sitzung wurde darüber verhandelt, daß einzelne Umsatzsteuerämter trotz aller Aufklärungen den Standpunkt ein nehmen, daß jür alte Ware ab 1. Januar 1921 15 % Steuer zu ent richten sei, bzw. daß der Rest der noch vorhandenen Ware am 1. Januar 1921 insgesamt mit 10 % zu versteuern sei. Es wird be schlossen, durGh eine Eingabe an das Reichsfinanzministerium hiergegen Stellung zu nehmen, um eine Klärung der Sachlage herbeizuführen. Ferner beschäftigte sich die Kommission mit einem Vorentwurf der endgiltigen Ausführungsbestimmungen zu § 15, 11 Nr. 19 -des neuen Umsatzsteuergesetzes. In dem Vorentwurf sind die Eingaben der Parlamentarischen Kommission und der inter essierten Handels- und Industrieverbände der Hauptsache nach be rücksichtigt. Es -wurde jedoch beschlossen, in einer Eingabe au das Reichsfinanzministerium zu bitten, unter' Ziffer 1 den Satz „Wenn an der Uhr lediglich galvanisch versilberte Zifferblätter oder Pendelscheibcn angebracht sind“, zu ergänzen wie folgt: „Wenn an der Uhr lediglich galvanisch versilberte Zifferblätter, Pendelscheiben oder Gewichthülsen angebracht sind“. Ferner wurde beschlossen, zu Ziffer 5 und 6 auf die bisherigen Eingaben der Parlamentarischen Kommission zu verweisen. Parlamentarische Kommission „Freibleibend“ Von Justizrat Albert Pinner Der mit großer Heftigkeit eintretende Umschwung auf dem Warenmarkte, die plötzliche, zum Teil sprunghafte, Wertvermin derung dir Rohstoffe, hat mit einem Schlage das Verhältnis des Lieferanten zum Abnehmer verändert. Bis vor kurzem eine dau ernde Preissteigerung und daneben, ein Warenhunger sowie das Bestreben, so viel wie möglich einzukaufen aus Furcht vor noch weiterer Pr iserhöhung; jetzt in Erwartung des Preisabbaues ein Käuferstreik und im Verein hiermit der Wunsch, vorher bestellte Ware abzulehnen. Die Rechtswissenschaft, wie immer als gehor same Magd dem Handel nachfolgend, sollte im früheren Stadium^ den Lieferanten helfen, um sie von cffer Verpflichtung, vorher zu niedrigen Preisen bestellte Waren zu liefern, zu befreien. Das Reichsgencht half, indem es den Rechtssatz von der Unerschwing lichkeit der Leistung, die der Unmöglichkeit gleichstehe, aus- bildete. und allmählich fortschreitend gemäß der Klausel von den veränderten Umständen Geschäfte, die durch den Wechsel der Ver hältnisse zu wirtschaftlich anderen geworden waren, für unver bindlich erklärte. Nun aber ändert sich plötzlich das Bild. Jetzt erscheinen in den Sprechstunden der Anwälte die Käufer, die zu den hohen Preisen Kauf- und Lieferungsverträge abgeschlossen haben, deren Erfüllung aber für sie außerordentliche Schäden, wenn nicht Ruin ihrer Existenz bedeuten würde, und’verlangen, daß das Recht, wie früher den Verkäufern, so jetzt ihnen Hilfsmittel an die Hand geben solle. Mit Recht wurde schon darauf hingewiesen, daß die geschäftliche Moral die Erfüllung aller einmal geschlossenen Ver träge verlangt, und daß dieser kaufmännische Grundsatz, dem der deutsche Kaufmann bis zum Kriege das Vertrauen der ganzen Welt verdankte, gerade durch die bisherige Praxis erschüttert worden ist. V'enn aber an jener Stelle angenommen wird, daß nunmehr alle Annullierungen seitens der Käufer rechtlich un zulässig seien, so kann dieser Grundsatz in seiner Allgemeinheit nicht anerkannt werden. Nachdem im entgegengesetzten Falle dem Verkäufer und Lieferanten, den die Lieferung zum wirtschaft lichen Ruin geführt hätte, von den Gerichten genolfen worden ist, und zwar durch weiteren Ausbau früher kaum zur Anwendung gekommener Rcchtssätze, so muß man sich sagen, daß, was dem einen recht ist, dem anderen billig sei. Auch jetzt, nach dem Umschwung der Verhältnisse, steht wirtschaftlich die Existenz eines großen Teils des Handelsstand-es auf dem Spiele. Jedes zweiseitige Handelsgeschäft schließt für jede der beiden Vertragsparteien ein Risiko in 'sich. Beim Lieferungs vertrag riskiert der Lieferant, daß die Rohstoffe und die Arbeits- ■ kräfte,- bevor er die Ware hergestellt hat, teurer werden; der Besteller andererseits riskiert, daß der Wert der Ware, die er ge kauft hat, unter den Kaufpreis sinkt. In den ganz außergewöhn lichen Zeiten, in denen wir während des Krieges und vor allem nach der Revolution leben, hat sich nun die Gefahr für den Liefe ranten in einer bisher unerhörten Weise verstärkt. Die Rohstoffe wurden durch die kriegerischen Ereignisse, durch Beschlagnahmen usw., vermindert, teils völlig dem Markte entzogen; die Arbeits preise stiegen auf das Vierfache; bei Auslandsveiträgen kam noch die Valuta in Frage; es war daher nicht zu verwundern, wenn der Lieferant versuchte und infolge des Drucks, den er durch den herr schenden Warenmangel ausüben konnte, es auch erreichte, sein Risiko auf den Abnehmer abzuwälzen, und zwar, nachdem er ein mal seine Macht kennen gelernt hatte, über das Maß des Zulässigen hinaus. Diese Abwälzung geschah durch die Klausel „frei bleibend“. Auch schon vor der Umwälzung hatte man Verträge mit dieser Klausel; sie bildeten aber nicht die Regel, sondern eine selten vorkommende Ausnahme; es ist charakteristisch, daß noch
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