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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 44.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192001006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 269 und 270.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (20. Mai 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 44.1920 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1920) 11
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1920) 19
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1920) 27
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1920) 35
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1920) 45
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1920) 53
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1920) 63
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1920) 73
- AusgabeNr. 10 (4. März 1920) 85
- AusgabeNr. 11 (11. März 1920) 93
- AusgabeNr. 12/14 (31. März 1920) 101
- AusgabeNr. 15 (8. April 1920) 115
- AusgabeNr. 16 (15. April 1920) 123
- AusgabeNr. 17 (22. April 1920) 131
- AusgabeNr. 18 (29. April 1920) 143
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1920) 151
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1920) 163
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1920) 175
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 175
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände 177
- ArtikelDer vorläufige Reichswirtschaftsrat 178
- ArtikelWichtige Mitteilung zum Umsatzsteuergesetz 179
- ArtikelDie Pforzheimer Schmuckwarenindustrie und das Ausland 179
- ArtikelBetrachtungen über die Benetzungsfähigkeit der Uhrenöle 181
- ArtikelSprechsaal 182
- ArtikelVerkaufspflicht für Ladenbesitzer - Wer darf sich Uhrmacher ... 183
- ArtikelAusschuß zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes im ... 183
- ArtikelVermischtes 183
- ArtikelKurse und Preise 184
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 185
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 188
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1920) 189
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1920) 199
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1920) 211
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1920) 227
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1920) 239
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1920) 249
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1920) 259
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1920) 271
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1920) 281
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1920) 291
- AusgabeNr. 32 (5. August 1920) 301
- AusgabeNr. 33 (12. August 1920) 313
- AusgabeNr. 34 (19. August 1920) 325
- AusgabeNr. 35 (26. August 1920) 337
- AusgabeNr. 36 (2. September 1920) 347
- AusgabeNr. 37 (9. September 1920) 359
- AusgabeNr. 38 (16. September 1920) 371
- AusgabeNr. 39 (23. September 1920) 385
- AusgabeNr. 40 (30. September 1920) 397
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1920) 409
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1920) 423
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1920) 435
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1920) 447
- AusgabeNr. 45 (4. November 1920) 459
- AusgabeNr. 46 (11. November 1920) 473
- AusgabeNr. 47 (18. November 1920) 485
- AusgabeNr. 48 (25. November 1920) 497
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1920) 509
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1920) 525
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1920) 535
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1920) 547
- BandBand 44.1920 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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MUDGE RLE Ray AD.UHGE T.'uenwKro Bezugspreis för Deutschland von der Geschäftsstelle be logen bei portofreier Einsendung vierteljähr lich 9.00 Mark. Für Österreich (unter Streif band) vierteljährlich 16.00 Mark. Für das Ausland (unter Streifband) vierteljährlich > 18 Mark und Porto. Die Deutsche Uhrmacher- Zeitung er scheint regelmäßig an Jedem Donnerstag Fernsprecher: Amt Moritzplatz 12396 bis 12399 Preise der Anzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 2.40 Mk., für Stellen-Angebote und -Gesuche die Zelle 1.60 Mk. Die ganze Seite (400 Zellen) wird mit Mark berechnet; Ausland 100'/« Zuschlag Posl.check-Konto: 2581 Berlin Bank-Konto: Disconto-Gesellschaft, Dep.-Kasse Berlin, Lindenstraße 8 Telegramm - Adresse: Uhrzelt Berlin Orgami des Dteutsdheoi! Uhrmadher^lBiiiiinides UhreruEdelmeiall* und SchmuckwarervMarkl Herausgegeben von Wilhelm Scnultz, Berlin SWbU, Neuenburger Stralie 8 XLIV. Jahrgang Berlin, 20. Mai 1920 Nummer 21 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen vorbo lten eufscher € Gegenstände des täglichen Bedarfes und Luxussteuer. Ein Kollege glaubte in Nr. 19 unseres Bundesorganes einen Wider spruch gefunden zu haben, weil in dem Artikel des Herrn Dr. Felsing über die Wuchergesetzgebung und die Uhrmacherschaft Trauringe als Gegenstände des täglichen Bedarfes bezeichnet sind, während sie andererseits unter „Wichtige Mitteilungen zum Um satzsteuergesetz“ als luxussteuerpflichtig bezeichnet werden. Herr Dr. Felsing sagte in seinem Artikel, daß zwar das Umsatzsteuer gesetz eine Handhabe zur Unterscheidung der Gegenstände des täglichen Bedarfes von den Luxusgegenständen bieten könne, daß aber die Steuergesetze für die Wueherbestimmungen nicht ent scheidend sein können. Wir möchten deshalb noch einmal aus drücklich feststellen, daß Luxusgegenstände nach dem Umsatz- steuergesetz nicht ohne weiteres auch gleichzeitig Gegenstände sind, die nach dem Wuchergesetz nicht zu den Gegenständen des täglichen Bedarfes gehören. Während im Umsatzsteuergesetz die iuxussteuerpflichtigen Gegenstände aufgezählt werden, fehlt in den Wucherverordnungen eine ähnliche Aufzählung. Der Geschäfts mann muß also nach seinem Ermessen handeln, und — „letzten Endes entscheidet der Richter“, wie die schöne Auskunft der Be hörden jetzt immer lautet. Die Aufstellungen des Herrn Dr. Felsing über Gegenstände des täglichen Bedarfes sind erfolgt im Einver nehmen mit hervoragenden Fachleuten und können vorkommen den Falls wohl gutachtlich, aber nicht als Beweismittel angeführt werden. Bis genaue Bestimmungen ergangen sind oder richter liche Entscheidungen vorliegen, ist jedem Kollegen bei der Preis berechnung größte Vorsicht anzuraten. bei denjenigen Waren, bei denen es zweifelhaft sein kann, ob sie.zu den Gegenständen des täglichen Bedarfes gehören oder nicht. — Zurzeit mehren sich wieder die Fälle, in denen Uhrmacher wegen Hehlerei angeklagt werden. Wir empfehlen deshalb dringend allen Kollegen, beim Ankauf alter Sachen und alten Materials größte Vorsicht walten zu lassen. Es wurde uns kürzlich ein Fall vorgetragen, in welchem der Sohn eines Zahn arztes, gegen den Nachteiliges nicht bekannt war, ein kleines Stück Plattengold gegen andere Ware in Zahlung gab. Dieses Gold stellte sich später als gestohlen heraus. Der Kollege glaubte sich im besten Rechte hierbei und hätte doch eine Verurteilung wegen Hehlerei zu gewärtigen, wenn nicht spätere Umstände zu seinen Gunsten sprächen. Als vorsichtiger Geschäftsmann mußte er nämlich damit rechnen, daß ein Zahnarzt heutzutage in der Regel kein Gold verkauft, weil er es für seinen eigenen Betrieb be nötigt; er hätte deshalb Verdacht schöpfen und vorher Erkundi gungen einziehen müssen. Ähnliche Fälle könnten wir hier in großer Zahl anführen. Wir empfehlen den Kollegen nochmals dringend, größte Vorsicht walten zu lassen und einen Ankauf ab- .zulehnen, wenn nur der allergeringste Verdacht bestehen kann. In geeigneten Fällen empfiehlt es sich auch, Anzeige zu erstatten. — Hinsichtlich der Bestimmungen über den Ankauf von Gold und Silber herrscht immer noch Unklarheit. Wie wir bereits in Nummer 11 des Bundes-Organes berichteten, ist der Handel mit Edelmetallen, soweit es sich nicht um Reichs- silbermiinzen*der Markwährung handelt, den stehenden Gewerbe betrieben grundsätzlich gestattet. Es müssen jedoch .die ein schränkenden Bestimmungen der den Handel mit Gold, Silber und Platin regelnden Verordnung des Reichswirt schaftsministeriums genau beachtet werden. Auf diese möchten wir, da durch deren Nichtbeachtung einige Kollegen bereits unangenehme Erfahrungen machen mußten, noch mals ausdrücklich aufmerksam machen. Das Reichswirt schaftsministerium steht nach einer Unterredung mit dem zuständigen Herrn Referenten auf dem Standpunkt, daß der Handel mit Edelmetallen, also sowohl der Ankauf wie der Ver kauf an Private oder Gewerbetreibende, sich nur in den Räumen des Gewerbetreibenden oder der Privaten abspielen darf, falls diese Räume nicht nur vorübergehend gemietet'sind. An allen anderen Orten ist der Handel verboten und strafbar. Hierher gehören ins besondere Straßen, Bahnhöfe, Wirtschaften und auch Hotelzimmer. Begibt sich also z. B. ein Uhrmacher in das Hotelzimmer eines aus wärtigen Aufkäufers und schließt dort mit diesem einen Verkauf von Edelmetallen ab, so macht er sich sowohl wie auch der Käufer strafbar. Auch noch aus einem arideren Grunde möchten wir allen Kollegen empfehlen, solche Geschäfte nicht an verbotenen Orten abzuschließen. Die Herren Gauner aller Sorte haben eine besondere Vorliebe für Edelmetalle und warten oft mit den neuesten Er rungenschaften ihrer Kunst auf. die erst dann bekannt werden,
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