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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 44.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192001006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 269 und 270.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 26 (24. Juni 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Feder-Schwerkraftgang für Pendeluhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen der Parlamentarischen Kommission der Reichstagung 1919 der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen der Preisschutzkommission
- Autor
- Felsing
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 44.1920 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1920) 11
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1920) 19
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1920) 27
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1920) 35
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1920) 45
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1920) 53
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1920) 63
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1920) 73
- AusgabeNr. 10 (4. März 1920) 85
- AusgabeNr. 11 (11. März 1920) 93
- AusgabeNr. 12/14 (31. März 1920) 101
- AusgabeNr. 15 (8. April 1920) 115
- AusgabeNr. 16 (15. April 1920) 123
- AusgabeNr. 17 (22. April 1920) 131
- AusgabeNr. 18 (29. April 1920) 143
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1920) 151
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1920) 163
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1920) 175
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1920) 189
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1920) 199
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1920) 211
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1920) 227
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1920) 239
- ArtikelSammlung des Deutschen Uhrmacher-Bundes für die Deutsche ... 239
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 240
- ArtikelWirtschaftliche Vorhersagen 241
- ArtikelEinheitsverband (Fortsetzung zu Seite 230) 242
- ArtikelFeder-Schwerkraftgang für Pendeluhren 244
- ArtikelSprechsaal 245
- ArtikelMitteilungen der Parlamentarischen Kommission der Reichstagung ... 245
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 245
- ArtikelVermischtes 246
- ArtikelKurse und Preise 247
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 247
- ArtikelBriefkasten 248
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 248
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1920) 249
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1920) 259
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1920) 271
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1920) 281
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1920) 291
- AusgabeNr. 32 (5. August 1920) 301
- AusgabeNr. 33 (12. August 1920) 313
- AusgabeNr. 34 (19. August 1920) 325
- AusgabeNr. 35 (26. August 1920) 337
- AusgabeNr. 36 (2. September 1920) 347
- AusgabeNr. 37 (9. September 1920) 359
- AusgabeNr. 38 (16. September 1920) 371
- AusgabeNr. 39 (23. September 1920) 385
- AusgabeNr. 40 (30. September 1920) 397
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1920) 409
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1920) 423
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1920) 435
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1920) 447
- AusgabeNr. 45 (4. November 1920) 459
- AusgabeNr. 46 (11. November 1920) 473
- AusgabeNr. 47 (18. November 1920) 485
- AusgabeNr. 48 (25. November 1920) 497
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1920) 509
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1920) 525
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1920) 535
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1920) 547
- BandBand 44.1920 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Nr. 26 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 245 so ist die Bezeichnung- „Feder-Sckwerkrafthemmung“ zutreffend. Bemerkenswert ist noch, daß der Gang mit je y 2 Grad Hebung (nach jeder Seite) ausgeführt ist, so daß bei einem Gesamtausschlag des Pendels von 3 Grad es 1 Grad vollkommen frei schwingt. Der Erfinder will diese Hemmung bei Präzisions-Pendeluhren mit Kompensationspendel anwenden und steht soeben im Begriff, deren Regulierfähigkeit zu erproben. Es ^eien noch einige Angaben über die zweite Pendeluhren hemmung des gleichen Erfinders angefügt, die sich an der Hand der vorausgegangenen Beschreibung mit -wenigen Worten erklären laßt. Hierbei fallen die Federn m und n an den Ankerarmen fort, und deien Gewicht liefert allein die Antriebskraft. Zu diesem Zwecke he J eor r h IV rar K Ü r 51 £ h allein Scheitet ««d um einen Zapfen beweglich. Diese beiden Zapfen befinden sich genau an der Stelle wo in der heutigen Abbildung die Enden der beiden paFzen- fw^de, / a T, r 8ind ' Im übri S en ist die Form des Gangrades, der Ankerklauen und der Pendelführung genau die gleiche, ebenso die Tätigkeit der ganzen Hemmung. Beide Patente sind verkäuflich; Interessenten wollen sich direkt an den Erfinder wenden. oooooooooooooooooo^oooooooooooooooooooo^ooo^ooooooooooooooooooooooo^oooooooooooooo« * Sprechsaal Wo bleibt Bayern? Ais am 31. August 1919 auf der ersten Reichstag'ung der Deut schen Uhrmacher-Verbände in Leipzig die Zentralleitung der Deut schen Uhrmacherverbände gegründet wurde, wünschten alle an wesenden Kollegen und die Vertreter der Verbände die restlose Erfassung und Organisation aller deutschen Kollegen. Die deut schen Uhrmacher sollten sich in den Innungen und Vereinen orga nisieren, die Innungen und Vereine sich einem Reichsverbande an schließen. während von den Reichsverbänden selbst ja wieder die Zentralleitung gebildet wmrde. Soweit in kleineren Orten Innungen oder Vereine nicht bestehen, sollten, sich diese Kollegen als Einzel- mitglieder einem Reichsverband anschließen. Mit Rücksicht auf die Kollegen in Rheinland und Westfalen und die iiy Bayern, in welchen Landesteilen sich schon früher Lahdesverbände gebildet hatten, wurde in der Satzung der Zentral leitung festgelegt, daß auclf die bisher bestehenden selbständigen Landesverbände sich der Zentralleitijng anschließen können. Bei der Beratung der Satzungen wurde auch von der Kommission er klärt, daß in § 1 unter den bisher bestehenden selbständigen Landesverbänden -der Rheinisch-Westfälische Verband und der Bayerische Landesverband zu verstehen seien. as *',S an f en Reiche haben sich die Kollegen organisiert, fieißig grbeiten dielnnungen und Vereine; bei uns in Bayern hört man von alledem nichts. Wo bleibt Bayern? Schon in dem Gründungsbericht der Zentralleitung heißt es, daß der Bayerische Landesverband in der Satzung nicht genannt sei, weil er sich noch nicht dazu geäußert habe, ob er sich der Zentralleitung anschließen wolle. Inzwischen ist wohl die Zentral leitung schon wieder aufgelöst worden, von dem Bayerischen Landesverband hat man aber noch immer nichts gehört. Besteht er überhaupt noch? und wer sind die leitenden Kollegen? Ein Organ des Verbandes gibt es, aber eine Adresse oder der Name der Führer des Verbandes ist auch dort nie angegeben. Wird in Bayern Dunkelmänner-Politik getrieben? Sind die bayerischen Kollegen Puppen, die sich an Drähten ziehen lassen, und wer sind die Drahtzieher? In Bayern gibt es über 2000 Kollegen. Wollen alle diese Kollegen abseits stehen? Wollen sie nicht mitarbeiten an den all gemeinen Fragen unseres Faches?- Gibt es. denn niemand in Bayern, der die Führung der Kollegen übernehmen könnte? X. M. Kollegialität? Nachfolgendes kleines Erlebnis von einer Reise beabsichtigte ich anfänglich totzuschweigen; doch nach einigem Überlegen bin ich zu der Überzeugung gekommen, daß es für manchen der Herren Kollegen, der vielleicht einmal in ähnliche Verlegenheit kommen sollte, gewiß interessant sein wird, schon vorher zu erfahren, wie die Kollegialität bei manchen Uhrmachern gepflegt wird. An sich ist die Sache ja vielleicht setir unbedeutend, aber doch sehr bezeichnend. Kürzlich unternahm ich eine kleine Vergnügungsreise und be merkte zu meinem größten Schrecken bei der Abfahrt von Hamburg, daß in meiner Taschenuhr etwa.eine Stunde vor Abgang des Zuges die Feder gesprungen war. Ich tröstete mich damit, daß mir in Lehrte, wo mein erster Aufenthalt war, gewiß einer der Herren Kollegen erlauben würde, bei ihm und mit seinem Werk zeug in meine Uhr eine neue Feder zu setzen. Denn es wird doch wohl kaum einer von den Fachkollegen verlangen, daß ich selbst als Uhrmacher meine Uhr anderweitig reparieren lasse und den Kundenpreis bezahle, sofern es sich, wie schon erwähnt, bei mir nur um die, Feder handelte. Also ich komme am 8. Mai nach Lehrte zu dem Uhrmacher B. und bringe unter Vorlegung von Gewerbe schein usw. höflich meine Bitte vor. Statt aber einiges Entgegen kommen zu zeigen — denn eine Feder in ein Klobenwerk ein zusetzen, erfordert doch keine halbe Stunde — brauchte Herr B. allerlei Ausflüchte, wie: er hätte nur den einen Werktisch, augen blicklich sehr viel zu tun, und ich könnte ja den übernächsten Tag nochmals vorsprechen; kurz und gut, der Herr „Kollege“ hat mich mit billigen Redensarten wieder hinauskomplimentiert, und ich — war um eine Erfahrung reicher! Es geht eben nichts über Kollegialität —, sofern sie nicht gerade praktisch ausgeübt werden soll! Otto Richter, Hamburg 13. Mitteilungen der Parlamentarischen Kommission der Reichstagung 1919 der Deutschen Uhrmacher In einer unserer letzten Mitteilungen haben wir berichtet, daß wir uns an das Reichsfinanzministerium gewandt haben, um eine Klarstellung über die Rechtslage bei Verkäufen aus privater Hand zu erlangen. Zurzeit geht die Ansicht dahin, daß bei Verkäufen aus privater Hand an Gewerbetreibende der Gewerbetreibende durch Vorlegung seiner Luxu&steuernummer Steuerfreiheit erwir ken kann für Gegenstände nach § 21 des neuen Umsatzsteuer gesetzes, nicht aber für Gegenstände nach § 15. Es liegt auf der Hand, daß dies gerade für die Uhrmacher große Nachteile bringen kann, indem sie beispielsweise für eine goldene Armbanduhr mit festem goldenen Band keine Luxussteuer zu zahlen brauchten, während für eine goldene Armbanduhr mit Lederband Luxussteuer gezahlt werden müßte, falls diese Gegenstände aus Privatharid an gekauft werden. Das Reichsfinanzministerium hat sich in seiner Antwort je doch der oben gekennzeichneten Auslegung des Gesetzes ange schlossen und folgt hiermit- einer Veröffentlichung des Herrn Ge heimrat Dr. Popitz in der „Deutschen Steuerzeitung“. Bei der großen Bedeutung, die diese Frage für viele Uhrmacher annehmen kann, wird die Parlamentarische Kommission versuchen, eine Änderung der, Auslegung des Gesetzes herbeizuführen. Parlamentarische Kommission d'E'r Reichstagung 1919 der Deutschen Uhrmacher. Auf die Anregung des Zentralverbandes der Deutschen Uhr macher-Innungen und -Vereine, Halle a. S., hatte die Preisschutz kommission auf Grund eines besonderen Vorfalles an ein Landes preisamt eine Eingabe eingereicht, deren Inhalt sich in den Grund zügen mit der Eingabe der Preiisschutzkommission an das Reichs wirtschaftsministerium vom 10. Juni 1920 deckt. Hierauf ist von dem betreffenden Landespreisamt folgende Antwort eingegangen: Mitteilungen derPreisschutzkommission
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