Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 18.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18930100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18930100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1893)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Finis coronat opus
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Reichstag
- Untertitel
- Die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 18.1893 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1893) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1893) 19
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1893) 37
- ArtikelCentral-Verband 37
- ArtikelFinis coronat opus 38
- ArtikelDeutscher Reichstag 38
- ArtikelElektrische Aufziehvorrichtung für Uhren und andere Triebwerke 40
- ArtikelVorrichtung zum Reguliren von Uhren auf elektrischem Wege 40
- ArtikelVerbesserung an elektrischen Klingeln 41
- ArtikelUnsere Werkzeuge 41
- ArtikelTheoretische und praktische Studien über die Eingriffe in der ... 42
- ArtikelBuntes aus der amerikanischen Uhrmacherei (I) 43
- ArtikelPostwesen 44
- ArtikelVereinsnachrichten 44
- ArtikelVerschiedenes 44
- ArtikelZeichen-Register 46
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 46
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 46
- ArtikelStellen-Nachweis 46
- ArtikelAnzeigen 47
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1893) 57
- AusgabeNr. 5 (1. März 1893) 77
- AusgabeNr. 6 (15. März 1893) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1893) 119
- AusgabeNr. 8 (15. April 1893) 141
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1893) 161
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1893) 181
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1893) 201
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1893) 221
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1893) 241
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1893) 261
- AusgabeNr. 15 (1. August 1893) 281
- AusgabeNr. 16 (15. August 1893) 301
- AusgabeNr. 17 (1. September 1893) 321
- AusgabeNr. 18 (15. September 1893) 343
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1893) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1893) 393
- AusgabeNr. 21 (1. November 1893) 417
- AusgabeNr. 22 (15. November 1893) 441
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1893) 465
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1893) 489
- BandBand 18.1893 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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— 38 — Finis coronat opus. Von verschiedenen Seiten ist uns die gleiche Kunde von dem Besitzwechsel der Deutschen Uhrmacherzeitung zugegangen. Für den Preis von Mk. 45000 ist Herr Marfels, Frankfurt a. M., der Eigenthümer geworden. Es ist nicht uninteressant, mit dieser Thatsache den in unsrer No. 24 v.J. wiedergegebenen Auszug aus dem Programm der Probenummer der D. U.-Z. vom Dezember 1876 zu vergleichen und daraus die Nutzanwendung zu ziehen, wie es zu machen ist, um das Gegentheil dessen zu erreichen, was feierlich versprochen wurde. Versetzen wir uns in den Geist, welcher das Programm beherrscht, so stehen wir unter dem Eindrücke, dass Mannes würde und Mannesehre zu uns sprechen. Und nun dieser Aus gang! Wir beneiden ihn nicht, dessen Gewissen weit genug war, um diesen Schritt vom Wege der Moral — die Rechts frage lassen wir bei Seite — thun zu können; wir sind des Glaubens, dass der Besitz des Geldes die Waageschale nicht sinken lässt, wenn auf der anderen Seite ein heiliges Versprechen liegt. Um das Gewissen ist es ein eigen Ding: es lässt sich periodisch einschläfern, aber das Erwachen folgt, und je länger, je mehr redet es eine unnachsichtliche Sprache und zeigt im Spiegel das wahre Bild. Darum mögen wir nie vergessen, dass eine der Bitten, wie sie im Gebete des Herrn so oft gedankenlos gesprochen werden, lautet: „Führe uns nicht in Versuchung.“ Deutscher Heichstag. Die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung. II. Berathung des Gesetzentwurfs. Auf der Tagesordnung der Sitzung vom 23. Jan. d. J. stand die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ein führung einer einheitlichen Zeitbestimmung, dessen einziger Paragraph lautet: „Die gesetzliche Zeit in Deutschland ist die mittlere Sonnenzeit des fünfzehnten Längengrades östlich von Greenwich. Dieses Gesetz tritt mit dem Zeitpunkt in Kraft, in welchem nach der im vorhergehenden Absatz festgesetzten Zeitbestim mung der 1. April 1893 beginnt.“ Die Kommission beantragte, die Vorlage unverändert an zunehmen, schlägt aber folgende Resolution vor: „Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichs tage baldigst die Vorlage eines Gesetzes zu unterbreiten, welches jenen Uebelständen abzuhelfen geeignet ist, die daraus entstehen, dass mit Einführung der Einheitszeit im Osten und Westen des Reichs vielfach erhebliche Verschiebungen gegenüber den auf Ortszeit berechneten Zeitbestimmungen der Novelle zur Gewerbeordnung vom 1. Juli 1891 her vortreten.“ Die Kommission beantragt ferner, die zu dem Gesetzentwurf eingegangene Petition des Direktors der Landwirthsehaftsschule zu Weilburg, Matzat, durch die Beschlussfassung über den Gesetz entwurf für erledigt zu erklären. Berichterstatter ist der Abg. Möller (Natlib.). Abg. Brandenburg (Centr.) hat zunächst Kompetenzbe denken gegenüber der Vorlage. Aber dies seien nicht die alleinigen Bedenken, welche ihn zur Ablehnung der Vorlage führen. Er halte die Festsetzung einer Einheitszeit für eine „Ueberhebung der Gesetzgebung über die Natur“. (!) Abg. Dr. Freiherr von Heereman (Centr.) spricht sich für seine Person ebenfalls gegen die Vorlage aus. Der Zeit unterschied zwischen der Einheitszeit und der früheren Ortszeit sei an den äussersten Punkten Deutschlands ein sehr erheblicher, er betrage mehr als eine halbe Stunde. Für diese Maassregel sei kein Grund vorhanden, selbst die Eisenbahn- und Postverwaltung könne mit der jetzigen doppelten Zeit auskommen. Für die Telegraphenverwaltung liege erst recht kein Anlass vor, da der Verkehr derselben vielfach über die Grenze Deutschlands hinausgeht. Abg. Freiherr von Stumm (Reichsp.) fürchtet, dass aus dem Gesetz eine grosse Verwirrung entstehen wird: Eisenbahn- ! und Telegraphenverwaltung könnten ja für ihren inneren Dienst die einheitliche Zeit einführen. Für das Publikum liege durchaus keine Nothwendigkeit dazu vor. Die Resolution sei schon ein Ausfluss der Missstände, die sich heraussteilen werden. Die Gewerbeordnung beziehe sich auf die Ortszeit. Wenn man diesen Zustand aufrecht erhalten wolle, werde man bezirksweise die Sache ordnen müssen und dann entstehe die grösste Verwirrung und Verschiedenheit. Die Resolution müsse vom Hause angenommen werden, sonst müsse er gegen die Vorlage stimmen. Staats-Minister Dr. von Boetticher: M. H.! Die Aeusse- rungen der Herren Vorredner, die sich sämmtlich der Vorlage gegenüber ablehnend verhalten haben, sind ja, wie sie selber aus gesprochen haben, kein Symptom für das Schicksal, das der Entwurf in diesem hohen Hause finden wird. Es scheint mir auch das Stimmenverhältniss, wie es bei der Berathung in der Kommission sich gestellt hat, dafür zu sprechen, dass die über wiegende Majorität des Hauses dafür sein wird, zur Einführung einer Einheitszeit für ganz Deutschland überzugehen. Ich könnte mich darnach jeder weiteren Bemerkung enthalten und ruhig der Abstimmung entgegensehen, wenn ich nicht das Bedürfniss empfände, einige Worte noch bezüglich der Resolution zu sagen, die Ihnen zur Annahme empfohlen worden ist. und auf deren Annahme der letzte Vorredner ganz besonders Werth legt. Ich hätte gewünscht, dass diese Resolution nicht in so be stimmter Form gefasst, wäre, dass sie es gewissermaassen schon anerkennt, dass Uebelstände für das gewerbliche Leben mit der Einführung der Einheitszeit verbunden sind, welche einer Abhilfe durch die Gesetzgebung bedürfen. Ich hätte es lieber gesehen, wenn man sich einer Fassung der Resolution zugewendet hätte, welche den Regierungen empfiehlt, Ermittelungen darüber anzu stellen, ob die Befürchtungen, die rücksichtlich gewisser Uebel stände bestehen, welche sich an die Einführung der Einheits zeit knüpfen werden, begründet sind, und zu prüfen, ob es nicht nothwendig sein werde, diesen Uebelständen entgegenzutreten. Allein der Herr Vorredner hat ja auch schon seine Zweifel darüber geäussert, ob es den Regierungen möglich sein wird, in dem Sinne, wie die Resolution es in Absicht nimmt, sofort vor zugehen, und ich entnehme daraus, dass es seine Ueberzeugung ist, dass, was ja auch an sich in der Sache liegt, die Regierungen vollständig freie Hand haben müssen, eine Prüfung vorzunehmen über die Begründung der Befürchtungen, die rücksichtlich der Einflüsse der Einheitszeit in Bezug auf das gewerbliche Leben ausgesprochen sind, und dass es ihnen überlassen bleiben muss, demnächst vorzuschlagen, durch welche Maassregeln diesen Uebel ständen entgegengetreten werden soll. Im Hinblick auf diese Erwägung will ich mich nicht gerade dagegen erklären, dass die Resolution in der Fassung zur Annahme gelangt, welche Ihnen durch die Kommission vorgeschlagen ist. Was nun aber die Befürchtungen anlangt, so halte ich die selben nicht für begründet, ich messe ihnen lediglich eine theo retische Bedeutung bei, wenngleich ich volles Verständniss dafür habe, dass man sich auf den Standpunkt stellt, dass die Ein führung einer Einheitszeit für ganz Deutschland an gewissen Orten, wo in Bezug auf die bürgerliche Zeit durch diese Ein führung eine Verschiebung eintritt, gewisse Missstände ent stehen. Allein ich glaube, dass, wenn auch für den Moment der Einführung und für die erste Zeit der Geltung der Einheitszeit gewisse Inkonvenienzen, ein gewisses Unbehagen, gewisse Un bequemlichkeiten sich heraussteilen werden rücksichtlich einzelner bürgerlicher Geschäfte und rücksichtlich einzelner Zweige des bürgerlichen Lebens, dass dieses Unbehagen und diese Missstände sehr bald überwunden sein werden, dass man sich sehr bald daran gewöhnen wird, mit der Zeit zu rechnen, die für ganz Deutschland einheitlich eingeführt ist, und dass schon nach verhältnissmässig kurzer Frist kein Mensch mehr daran denken wird, dass jemals eine andere Zeit gegolten hat, als diejenige, welche durch dieses Gesetz vorgesehen ist. Meine Herren, ich werde in dieser Ueberzeugung, dass die befürchteten Uebelstände überschätzt werden, bestärkt durch die Erfahrungen, die man mit der Einführung der Einheitszeit nicht etwa in anderen Ländern, bei denen ich rücksichtlich der
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