Forschungen eine nicht leicht entbehrliche Geschichtsquelle; gerichtliche Buchungen werfen ihre »Streiflichter über so manchen volkstümlichen Brauch, sie führen uns mitten hinein in das Getriebe des Volkslebens. Vor allen Dingen geben sie mitunter schätzenswerten Anhalt zur Zeitbestimmung von Volkssitten. Es dürfte deshalb nicht unange bracht sein, hier auf diesen Quellen stoff der Volkskunde zu verweisen. Zugleich seien im folgenden einige derartige Buchungen von Gerichts strafen aus der Zeit von 1560—1620 nach den Jahresrechnungen des Rochlitzer Amtes zusammengestellt. Die betreffenden Bücher befinden sich z. Z. im Archiv des Rochlitzer Geschichtsveins. Aus naheliegenden Gründen mögen dabei Buchungen über Innungs streitigkeiten, Verletzung gewisser Rechte (Meilenzwang u. s. w.), Forst frevel, Vertragsverletzungen u. dgl. übergangen werden. Die alte Ortho graphie ist in der Wiedergabe thunlichst beibehalten, nur sei des besseren Verständnisses wegen gestattet, die Hauptwörter sämtlich mit grossen Anfangsbuchstaben zu schreiben, das vokalische v durch u zu ersetzen, die Buchstabenzahlen in arabischen Ziffern zu schreiben und die alte Abkürzung ßo= Schock auszuschreiben. Nach jeder Angabe findet sich der Ort und die Zeit der strafbaren Handlung vermerkt, wenn dieselben nicht schon im Text der Buchung enthalten sind. In gewissen Schimpf- und Fluchwörtern steckt gewissermassen eine kleine Kulturgeschichte, darum seien zunächst einige hierherge hörige Aufzeichnungen angeführt. 24 gr haben Thomas Methe und Mats Königshain ins Ampt zu gleich entrichtet., das sie den 4 July ('1565), als zwene Hefe abge- braud, den Richter ohne Hrsacli viel unütze Worthe gegeben und denselben bey Gottis Wunden und Martern geflucht, auch einen Frauenrichter gescholten. Breitenborn. 24 gr Urban Königshain darumb geben, das ehr in Georg Ivreidels Hause alle Sacrament und Element geflucht, und sol darneben 4 nacht inne sitzen, welches dan geschehn. Seiffersdorff. 1582. 1 Sch. 6 gr Gregor Geiseier, welcher im Heimwege von der Bierzeche mitt Hanss Frentzeln zu Unfrieden worden, einen Hebe baum genommen, ihnen alle sieben Sacrament geflucht und Zuschlägen gedrauett. Zettelitz, 1610. 2 Sch. 6 gr Hans Baardt zu Sornzigk, ein Gärtner, welcher sonderlich in Hundstagen alle Zeiten im Kopffe nicht richtigk ist, aus der Stadt etwas bezecht heimwerts gangen, seinen Dorffrichter hinderwerts vor ein Schelm gescholten, und als in der Diaconus zu St. Peter, Herr George Kühn hierumb gestrafft, hatt er denselben vor einen calvinischen Hurentreiber gleichfalls gescholden. Bleichplan Roclilitz, den 23. Juny 1604. 2 fl 6 gr Barthel Hase, Seiler zu Hartha, das er den Capellen (sCaplan) daselbst, Johan Vlenium, schmehelichen angegriffen imdt ihn vor einen sieben sacramentischen schelmischen Pfaffen gescholten, er hatte sich in die Pfarre gelogen, wehre ein Bachandt und ihn sonsten verschumphieret. Den 26. Juny 1616. Die Schimpfereien stehen öfter in Beziehung zum alten Drachen glauben; „Drachenhalter“ als Schmähwort findet sich nicht selten, z. B.: