— 11 — Hand „Johann Gottlieb Petzoldt, Rosswein, den 31. August 1807. 1: Es zerlallt ebenfalls in drei Teile, die ich als a, b, c bezeichne. II a umfasst 210 Seiten. Diese Rezepte führen die kurze Überschrift Medicamenta equorum. II b ist Abschrift, vermutlich aus einer Hand schrift. Diese Abteilung sagt von sich: Dieses Artzney Büchlein ist durch Sebastian Bauernheintz dem Raths alter Marckstaller und Bereüter, auch Rossartzt, zusammengebracht und alles ordentlicher Weise auf Reise hin und wieder, einen jeden zum besten, so er zu reisen habe, zu gebrauchen, kürtzlich beschlossen. Probatuni est. Anno 1595. Diese Abteilung enthält 22 Seiten. An das dazugehörige Register schliesst sich ID-, das einzeln nachgetragene Rezepte enthält. Aus der Zeitangabe der mittleren Schrift geht schon klar hervor, wie lange manche Rezepte überliefert wurden. Sicher gehen viele der vorhandenen Heilmittel in das katholische Mittelalter und noch weiter zurück. III nennt sich Pfalster-Buch („Pfalster“ für Pflaster kommt in dem Buch auch sonst vor) und giebt als Entstehungsjahr 1762 an. Das Buch macht den Eindruck, als wenn es nur einzeln gesammelte Rezepte brächte, die sich auf 24 Seiten verteilen. Der Schreiber ist unbekannt; Fundort des Schriftstückes ist Leutenhain. Im Folgenden sei eine kleine Auswahl charakteristischer Rezepte gegeben und zwar thunlichst nach der oben aufgestellten Einteilung: Zunächst kommen Rezepte, die nur auf der Beobachtung abergläubischer, geheimnisvoller Bräuche beruhen, sodann folgt eine Reihe von denjenigen, welche gewissermassen eine Art Volkspharmazie mit Aberglauben, mit Beachtung gewisser Tage u. s. w. verbinden. Bemerkt sei noch, dass manche dieser Niederschriften sprachlich nicht ganz klar sind, was wahrscheinlich mit auf den Umstand zurückzuführen ist, dass die Buchungen auf zweifelhafte Abschriften, z. B. auch auf schlecht Ge hörtes zurückgehen. Einige Formeln sind offenbar auf Rhythmus und Reim angelegt gewesen, doch ist diese dichterische Eigenart allmählich beeinträchtigt worden. Es dürfte jetzt noch nicht an der Zeit sein, diese fragwürdigen und dunklen Stellen durch eingehende Erörterungen alle aufklären zu wollen, da vielleicht Veröffentlichungen nach anderen Quellen in dieser Beziehung manches Licht ergeben werden. Auch hier gilt es zunächst, Quellenstoff zu sammeln. R- Ein Schwindsegen für Viehe und Leute, gewiss und bewerth. Wan mau in dem Stall oder zum Menschen gehet, wan es ein Pferd ist, so musstu wiessen, wass es für eine Farbe habe, und wen du dass Pferd angreiffts, da es schwinget (—schwindet), so musstu sprechen: Ich greiffe dich an, duweiss Schimmel Walach, oder ich greiffe dich an, du lichtbraune Stutte, oder ich greiffe dich an, du scliwartz- brauuer Hengst — wie es an der Farbe sey und wie es an der Gestalt sey, ob es ein Hengst oder Walach oder Stutte sey, so greift’ es an mit diessen Worten und darnach mit dem Zeichen des heiligen Oreutzes: Im Nahmen Gottes Vaters t und des Sohnes f und des heilligen Geistes j Diesses Pferd, schwind es so wenig als Gott der