Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 36.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19110100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19110100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1911)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wesen und Ziele der modernen Zwangsinnung
- Autor
- Görnandt, Rudolf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein Dichter und Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 36.1911 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1911) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1911) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1911) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1911) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1911) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1911) 83
- AusgabeNr. 7 (1. April 1911) 99
- AusgabeNr. 8 (15. April 1911) 115
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1911) 131
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1911) 147
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1911) 163
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1911) 179
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 179
- ArtikelVerwendung irreführender Rechnungen 180
- ArtikelWesen und Ziele der modernen Zwangsinnung 180
- ArtikelEin Dichter und Uhrmacher 182
- ArtikelDie Zimmeruhr im 14., 15. und 16. Jahrhundert 185
- ArtikelWelche echten Steine im Tragen Not leiden 187
- ArtikelSprechsaal 187
- ArtikelAus der Werkstatt 189
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 189
- ArtikelVerschiedenes 191
- ArtikelKleine Geschäftsnachrichten 193
- ArtikelKonkursnachrichten 193
- ArtikelPatentbericht 193
- ArtikelBriefkasten 193
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 194
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1911) 195
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1911) 211
- AusgabeNr. 15 (1. August 1911) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1911) 243
- AusgabeNr. 17 (1. September 1911) 259
- AusgabeNr. 18 (15. September 1911) 275
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1911) 291
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1911) 307
- AusgabeNr. 21 (1. November 1911) 323
- AusgabeNr. 22 (15. November 1911) 339
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1911) 355
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1911) 371
- ZeitschriftenteilAnzeigen -
- BandBand 36.1911 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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182 Allgemeines Jonrnal der Uhrmacherkunst. Nr. 12. werden als unentbehrlich bezeichnet, weil ihre Aufgaben nicht von den Innungen übernommen werden können oder dürfen. Zunächst ist die Frage noch gar nicht entschieden, ob Innungen Lohnkämpfe durchführen dürfen oder nicht. Es kann als eine Unmöglichkeit bezeichnet werden, dass eine Organisation Arbeitsnachweise einrichten, Tarifverträge abschliessen soll, ohne damit rechnen zu dürfen, dass sie unter Umständen auch die hierbei entstehenden Kämpfe durchführen und Geldmittel hierfür bereithalten muss. In der Praxis sehen wir denn auch heute bereits, dass Innungen sehr wohl in der Lage sind, Lohnkämpfe auf sich zu nehmen; es sei erinnert an die letzten Kämpfe im Bäckergewerbe, wenn auch hier zweifellos eine Entwicklung vor liegt, die über den Rahmen der ursprünglichen Gesetzgebung hinausgeführt hat. Wie denn überhaupt festgestellt werden muss, sind die Innungen auf dem besten Wege, reine Arbeitgeber organisationen zu werden, was unseren Zeitverhältnissen durch aus entspricht, und eine zukünftige Gesetzgebung wird hieraus wahrscheinlich früher oder später die Konsequenzen ziehen müssen. Jedenfalls kann auf dem Gebiete des Lohnkampfes und der Arbeit geberinteressen gerade noch viel von den Zwangsinnungen er reicht werden, wenn sie sich mehr als bisher diesen Aufgaben zuwenden würden. Wenn wohl auch niemals die Beiträge für diese Zwecke gleich den Innungsbeiträgen beigetrieben werden können, so wird von der zukünftigen Gesetzgebung doch verlangt werden können, dass sie der Innung als solcher die Erfüllung und Verfolgung der reinen Arbeitgeberaufgaben nicht versagt. Auch die Ziele der Zwangsinnung auf dem Gebiete der Roh stoffversorgung und des gemeinsamen Verkaufs sind bisher noch nicht in der richtigen Weise erkannt worden. Es ist nicht damit abgetan, dass man behauptet, die Tätigkeit der Innung habe hier aus gesetzlichen Gründen ein Ende; im Gegenteil, man kann es froh begrüssen, dass der Gesetzgeber den Innungen nicht auch noch die Aufgaben der Genossenschaften zugewiesen hat. In der Praxis und in der Wissenschaft ist es längst anerkannt, dass der Bezug und der Verkauf von Waren usw. am besten rein kaufmännisch ohne Verquickung mit anderen Aufgaben in einer besonderen Organisationsform, nämlich der Genossenschaft, ge regelt wird. Die Aufgaben der Innung bestehen darin, die Gründung von Genossenschaften selbst vorzubereiten und nach her für den engsten Zusammenhang zwischen Genossenschaft und Innung Sorge zu tragen, damit die Genossenschaft sich nicht rein kapitalistisch entwickelt und schliesslich statt zum Segen, zum Schaden des Handwerks gereicht. Hätten die Zwangs innungen diese Aufgaben erkannt und durch Vorträge von tüchtigen, mit reicher Erfahrung versehenen Männern der Theorie und der Praxis (wozu stets Gelegenheit vorhanden ist; es sei erinnert an die wissenschaftlichen Beamten der Handwerks kammern oder an die Beamten oder Revisoren der Genossen schaften und der Genossenschaftsverbände usw.) für die Ausge staltung und Verwirklichung des genossenschaftlichen Gedankens Sorge getragen, so hätten wir heute sicherlich nicht das traurige Bild, dass die Handwerkergenossenschaften sich nur kümmerlich entwickeln, weil der genossenschaftliche Gedanke noch ganz ab gelehnt wird oder weil es zu seiner Durchführung völlig an dem nötigen Zusammenhang fehlt, oder aber dass, wo sie sich ent wickelt haben, der Zusammenhang mit dem Handwerk verloren geht (vergl. z. B. die Entwicklung der ursprünglichen Handwerker kreditgenossenschaften zu reinen Bankinstituten). Wenden wir uns zum Schluss zu der Frage der Beeinflussung und Normierung der Preise bozw. Kunden durch die Zwangs innung, so soll dieser nur ein kurzer Raum gewährt werden, da genügend hierüber geschrieben worden ist und da dieser Frage (§ 100 q GO., der der Zwangsinnung die meisten und hartnäckig, sten Gegner unter den befähigtsten Handwerkern geschaffen hat) eine viel zu grosse Bedeutung beigelegt wird. Durch streng sachliche und dem Handwerk sehr.wohlwollende Untersuchungen ist zweifelsfrei festgestellt worden, dass 1. die Festsetzung von Zwangsmindestpreisen in einigen Hand werkszweigen ganz undurchführbar ist, 2. dass eine solche in anderen Zweigen zwar möglich ist, aber mit der Gefahr, dass sie falsch angewendet wird und eine Hemmung der freien Entwicklung zur Folge haben würde, 3. dass eine solche Festsetzung nicht den Erfolg haben würde, den man erwartet, weil die Konkurrenz der Industrie sie hinfällig machen würde, 4. dass Preisfestsetzungen nur von wirklichem Erfolge sind, wenn es sich um wenige, gewissermassen monopolisierende Unternehmer (und meist auch um Massen- oder Roh produkte) handelt. Trotzdem wäre es grundfalsch, die Zwangsinnung auf diesem Gebiete zur Untätigkeit zu verdammen, im Gegenteil: keine Organi sation ist mehr geeignet, den Kampf gegen die unlauteren Elemente im eigenen Lager aufzunehmen und durchzuführen, wie die Zwangsinnung, denn das ist doch der Kernpunkt der Frage. Niemand hindert die Innung daran, Mindestpreise festzusetzen (in Gestalt von Preisverzeichnissen), und einer nie ermüdenden Arbeit w r ird es auch gelingen, die Preise dem reellen Publikum und den Behörden (Submissionen) gegenüber allmählich zur An erkennung zu bringen. Damit wäre die Hauptsorge beseitigt. Ferner ist es durchaus nicht ausgeschlossen, dass bei energischer Arbeit die Rechtsprechung dahin beeinflusst werden kann, dass Preise, die zweifellos nicht einmal die Selbstkosten decken und aus unlauteren Motiven gewählt w T erden, als gegen den § 81a GO. (Verstoss gegen den Gemeingeist und gegen die Standesehre) oder gegen die Bestimmungen des unlauteren Wettbewerbsgesetzes gerichtet betrachtet werden. Ganz allgemein verdient das letzt genannte Gesetz eine grössere Beachtung seitens der Zwangs innungen als bisher (vergl. Klageberechtigung). Mögen die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, dass das Wesen der Zwangsinnungen mehr als bisher gewürdigt wird, dass das Handwerk zur eifrigeren Mitarbeit an und in den Zwangs innungen bereit ist, denn wir haben es hier mit einer Form zu tun, welche mehr als irgendeine andere geeignet ist, die Wünsche und Bedürfnisse des Handwerks zu erfüllen. Dann wird es auch möglich sein, bei zukünftigen Gesetzesände rungen dieser Organisationsform den nötigen Ausbau zu geben. Ein Dichter und Uhrmacher. u den wenigen Glücklichen, denen schon bei Lebzeiten Denkmäler gesetzt wurden, Denkmäler aere perennius, die alle Gebilde aus Marmor und Erz zu überdauern bestimmt sind, gehört Beaumarchais. Goethe und Mozart haben ihn schon bei seinen Lebzeiten zu hohen Ehren gebracht, Mozart mit „Figaros Hochzeit“, diesem Ideal des musi kalischen Lustspieles, und Goethe mit „Clavigo“. Aber auch in „Dichtung und Wahrheit“ würdigt der Grossmeister der deutschen Dichtkunst Beaumarchais, der das seltene Glück hatte, schon bei seinen Zeitgenossen jene Anerkennung zu finden, die ihm auch die Nachwelt später nicht versagte. Beaumarchais war nur ein später angenommener Name, der Träger dieses Namens wurde am 24. Januar 1732 in St. Denis als Sohn des Uhrmachers Andre Charles Caron geboren und erhielt in der Taufe die [Nachdruck verboten.] Namen Pierre Augustin. 39 Jahre nach Voltaire, 21 Jahre nach Rousseau, 20 Jahre nach Diderot, 17 Jahre vor Goethe, 37 Jahre vor Napoleon, die alle seine Zeitgenossen waren. Sein Vater stammte aus einer alten, früher protestantischen Uhrmacherfamilie, in der sich die Kunst der Uhrmacherei vom Vater auf den Sohn vererbt hatte, und von vornherein war es feststehend, dass auch Pierre Augustin Caron Uhrmacher werden solle. Sein Grossvater, gleichfalls Uhrmacher, hatte, dem Zwange Folge leistend, den protestantischen Glauben abschwören müssen, hatte aber niemals die römische Kirche anerkannt, weshalb ihm auch ein ehrliches Begräbnis auf dem Friedhof versagt worden war. Der Vater von Beaumarchais trat auch formell zum Katholi" zismus über und sorgte dafür, dass dessen Gebräuche stets in der Familie beobachtet und befolgt wurden. Dieser Anerkennung
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