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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (21. Juli 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelAn die deutschen Uhrmacher! 253
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 254
- ArtikelNiederschrift über die Verhandlungen der Reichstagung am Montag, ... 255
- ArtikelDer Besuch der deutschen Uhrmacher im Schwarzwald 261
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 264
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 265
- ArtikelVerschiedenes 268
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 271
- ArtikelVersammlungskalender 272
- ArtikelAnzeigen XXI
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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kt 254 Die Uhrmacherkunst. Nr. 15 Bekanntmachungen der Verbandsleitung. Betrifft Steuererklärung für luxussteuerpflichtige Re paraturen. Das Eeichsfinanzministerium hat auf unseren Antrag gestattet, alle luxussteuerpflichtigen Reparaturen, und zwar gleichgültig, ob sie an Gegenständen der § 15 oder § 21 ausgeführt sind, als Anhang der vierteljährlich anzu gebenden Luxussteuererklärung Lk aufzuführen. Die Verordnung, welche unserem Fache eine weitgehende Erleichterung bringt, lautet folgendermassen: Der Reichsminister der Finanzen. „ T . III U 4764 Berlin, 16. Juni 1921. Betrifft: Steuererklärung für luxussteuerpflichtige Reparaturen in Uhrmacherbetrieben. Die Uhrmacherbetriebe stellen, soweit sie nicht selbst Uhren fabrizieren, Gegenstände des § 15 U. St. G. nicht her und haben daher in der Regel keine Steuererklärungen nach Formular Lh abzugeben. Wohl aber fallen die Re paraturen, je nach der Art des zu reparierenden Gegen standes, unter § 15 (Uhren, unedle Schmucksachen) oder § 21 U. St. G. (edle Schmucksachen). Die Uhrmacher betriebe haben daher an sich ihre Reparaturen in Steuer erklärungen Lk oder Lh abzugeben. Hierin liegt eine, besonders für kleinere Betriebe, erhebliche Schwierigkeit. Ich bestimme daher, dass die Uhrmacherschaft ihre luxus steuerpflichtigen Reparaturen, ohne Trennung nach § 15 oder §21, nur in Umsatzsteuererklärung Lk aufiührt und hierbei folgende Unterschiede macht: a) vereinnahmte Entgelte für Verkauf von Gegen ständen des § 21 U.St.G Mk. b) luxussteuerpflichtige Reparaturen . . . . Mk. Sofern Uhrmacherbetriebe auf Grund der Herstellung neuer Sachen Steuererklärungen Lh abzugeben haben, sind die Reparaturen, die hierunter fallen, in diese Steuer erklärungen aufzunehmen. Veröffentlichung findet nicht statt. Im Aufträge: (gez.) Popitz. Betrifft Merkblatt für das Umsatzsteuergesetz. Das Reichsfinanzministerium hat durch III U 8195 Ptz. vom 30. Mai 1921 unseren Verband angewiesen, das „Merkblatt“ allen Landesfinanzämtern zuzuschicken, dies ist bereits ge schehen, Die Kollegenschaft kann sich nunmehr auf das „Merkblatt“ in allen Zweifelsfragen gegenüber den Steuer behörden beziehen. Gewerbesteuer. In Anbetracht der im Bereiche der Gewerbebesteuerung zur Zeit zweifellos herrschenden Miss stände hat der Preussische Minister des Inneren eine Ver fügung erlassen, nach welcher die Aufsichtsbehörden ersucht werden, grundsätzlich nur solche Gewerbesteuerordnungen zuzulassen, die „in angemessenem Verhältnis zu den in den Gemeinden erhobenen Grundsteuern und den Aufwandsteuern stehen und nicht offenkundig unbillig sind“. Weiterhin sollen die Entwürfe der Steuerverordnungen den zuständigen Handels- und Gewerbekajmnern vorgelegt werden. Bei drohender übermässiger Belastung empfiehlt es sich, durch die zuständige Handwerkskammer auf die unangemessenen Sätze hinzuweisen und um entsprechende Einwirkung zu ersuchen Privatverkäufe von völlig unbrauchbaren Uhren. Nach mehreren Entscheidungen des Reichsfinanzhofs sind, an sich luxussteuerpflichtige Privatverkäufe von Gegenständen, welche nicht mehr instandsetzungsfähig sind, sondern von ihnen nur noch das Material verwertet werden kann, nicht als erhöht steuerpflichtig zu betrachten. Es handelt sich bei den ergangenen Urteilen um Billards und Klaviere; sinn gemäss sind aber diese Entscheidungen auch auf alle anderen Waren auszudehnen. Der Ankauf z.B. einer goldenen Taschen uhr, einer goldenen Lederarmbanduhr und einer geschlossenen silbernen Taschenuhr aus Privathand ist nach den geltenden Bestimmungen bekanntlich luxussteuerpflichiig. Befinden sich solche Uhren aber in einem Zustand, dass sie nicht mehr als Uhren, sondern nur bezüglich des Edelmetalls und der Werkteile verwendbar sind, so liegt kein luxussteuerpflichtiger Privatankauf, sondern ein steuerfreier Kauf aus Privathand vor. Selbstverständlich muss in jedem einzelnen solchen Falle der Nachweis dafür geführt werden können, dass nicht etwa die angekaufte Taschenuhr dennoch wieder durch Umarbeitung instandgesetzt und zum Weiterverkauf verwendet worden ist, vielmehr, dass das Edelmetall tatsächlich eingeschmolzen und eventuell nur einzelne Werkteile zu anderen Zwecken verwendet worden sind. Wichtige Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Uhren- gewerbes. In einer Sitzung des Ausschusses am 7. Juli, bei der der Zentralverband der Deutschen Uhrmacher durch die Herren Albert Bätge (Berlin), W. Quentin (Halle) und Geschäftsführer W. König (Halle) vertreten war, wurde die Neufestsetzung der Grossuhrenpreise beschlossen. Es tritt mit Rückwirkung ab 1. Juli, einschliesslich der in Stutt gart auf der Ausstellung anlässlich der Reichstagung ge gebenen Aufträge, eine Herabsetzung der Preise ein, und zwar für Wecker, Hanguhren, Tisch-, Kamin-, Marine- und Schreibtischuhren. Die neuen Preise sollen schnellstens be kanntgegeben werden, die Herausgabe der neuen Uhrmacher nettopreislisten wird jedoch vor Ende des Monats nicht mög lich sein. Die bisherigen Konditionen über frachtfreie Liefe rung, Skonto usw. bleiben bestehen. Ausgeschlossen von der Preisherabsetzung bleiben: Kampfmuster, Renaissance-Regu lateure, Hausuhren und Hausuhrwerke. Es wurde ferner beschlossen, die nächste Sitzung des Wirtschaftsausschusses Anfang September in Halle (Saale) abzuhalten. Nachtrag zur Aufstellung der zur Prämiierung vorgeschlagenen Arbeiten. Für die nachstehend aufgeführten Arbeiten wurden Bücherprämien bestimmt. Er Name des Lehrherrn Name des Lehrlings reichte Punkt zahl 1. Lehrjahr: Heinr. Mertznich, Eisen-R. Hermann Grabemann, Hildesheim K Häring, Dessau Clemens Lammers, Lüdinghausen i. W. Heinrich Düwel, Steinheim. Franz Michael, Magdeburg-Neustadt Hermann Schubart, Gössnitz, S.-A. Fritz Bisehoff, Essen-R. 2. Lehrjahr: A. Winkler, Hannover Otto Burkhardt, Aue i. Erzgeb. Karl Schreiber, Könnern a. S. J. Nissen, Heidelberg i. B. J. Nissen, Heidelberg Adolf Stroh, Backnang (Wrttbg.) August Kaune, Wolfenbüttel Max Kasbaum, Neukölln Paul Kressner, Zwickau i. Sa. Wilhelm Homuth, Hornhausen, Bez. Magde- Emil Flammer, Essen-R. [bürg Georg Schlaegel, Berlin N31 Hermann Grabemann, Hildesheim 3. Lehrjahr: Hermann Schröder, Stralsund Karl Grimm, Bietigheim a. Rh. Karl Nehm, Herdecke i. W Reinhold Hartnuss sen., Bischofswerda Karl Zeutzius, Rheindahlen 4. Lehrjahr: Bruno Bardehle, Strehlen i Sehles. Richard Lorenz, Eibau i. Sa. Reinhold Kraege, Brandenburg a. H. Richard Grabfelder 3,5 Paul Brankmann 3,5 Leopold Fuchs 3.375 Martin Lammers 3.2 1 Heinrich Düwel 3,2 Kurt Rost 3,2 Erich Dedores 3,125 Franz Hansen 3,075 Karl Schaarschmidt 3,75 Gottfried Bruhn 3,5 Kurt Detlefsen 3,5 Peter Kramm 3,5 Egon Michelbaeh 3,5 Wilhelm Schäfer 3,5 Ernst Kaune 3,375 Bruno Walter 3,375 Josef Jeket, gen.Gold- 3,375 Walter Homuth [berg 3,25 Alfons Heimansberg 3,25 Werner Albrecht 3,25 Kurt Pumptow | 3,25 Walter Schröder 3,55 Walter Veigel 35 Wilhelm Kreuzer 3,375 Reinhold Hartnuss 3,375 Heinz Zeutzius 3,125 Kurt Scholz 3,5 Georg Hebold 3,375 Walter Kraege 3,125
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