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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (28. März 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die neue Arbeitszeit
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage- und Antwortkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- ArtikelDie Einkommensteuer-Vorauszahlungen des Handwerks 135
- ArtikelHenry Ford und wir 136
- ArtikelNeuheiten aus amerikanischen Patentberichten 138
- ArtikelDie Rundfunkuhr 139
- ArtikelWerkstattrezepte 139
- ArtikelSteuerfragen 140
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 142
- ArtikelDie neue Arbeitszeit 144
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 144
- ArtikelVerschiedenes 144
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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144 DIE UHKMACHERKUN8T Nr. 12 Ehre zu kommen, auf die Ankaufsgenehmigung verzichten muß, darauf wird ihm auch noch das letzte Geschäft, falls er bei demselben eine alte Uhr oder Edelmetalle in Zahlung nehmen soll, zur Un möglichkeit gemacht. Einstimmig wurde das Gesetz in seiner heutigen Fassung als lebensabschnürend bekämpft, wie es auch überhaupt im praktischen Leben nach Art der Geschäftsgepflogen heiten für den Uhren- und Goldwarenhandel für die Dauer als Un ding bezeichnet wurde. An den Verband geht der einstimmige Antrag, für die Aufhebung des Gesetzes in seiner heutigen Fassung mit allen Kräften einzuwirken. Am i. April, abends 8 Uhr, findet im Vereinslokal Enzler, Königstraße 20, eine außerordentliche General versammlung statt. R. Mierwald, Schriftführer. Sdiwetzlngen. (Bezirks-Vereinigung.) Generalversamm lung am 10. März. Anwesend waren als Gäste vom Landesverband die Herren Fleig und Walter. Nach Verlesung der Eingänge und Erstattung des Geschäfts- und Kassenberichts wurde der Unter zeichnete als Vorstand und Geschäftsführer wiedergewählt Der Verein wird durch den Vorstand bei der Ausschußsitzung am 23. in Donaueschingen vertreten. Hierauf wurde zu den verschiedenen Punkten der dortigen Tagesordnung Stellung genommen. Der Landes vorstand Fleig gab hierzu aufklärende Ratschläge. Die nächste Versammlung mit Bericht über obige Ausschußsitzung findet am 7. April, nachmittags 5 Uhr, in Schwetzingen im Goldenen Löwen statt. Heinrich Seitz. Die neue Arbeitszeit Herausgegeben vom General -Tariefamt § 1. Die Arbeit ist als Vergnügen anznsehen und lediglich nur als Zeitvertreib zu betrachten. Jedwede Anstrengung ist unzulässig und bei sofortiger Ent lassung untersagt. § 2. Der Beginn der Arbeit ist dem Ermessen der Gehilfen anheimgestellt. Vor Beginn der Arbeit wird Kaffee, Kakao, Tee oder Milch mit gestrichenen Butter-, Gänsefett-, Schinken - oder Honigbrötchen verabreicht. § 3. Jeder Gehilfe hat in tadelloser Kleidung zu erscheinen. Das Tragen von Schuhwerk mit durchgelanfenen Sohlen oder gar schiefen Absätzen ist strengstens untersagt. Bei eventuellem Dalles ist der Arbeitgeber verpflichtet, jederzeit einzugreifen und seinen Gehilfen tadellose Kleidung zu verschaffen. § 4. Jeder Gehilfe erhält einen Mindestgehalt von 15 Mk. täg lich nebst freier Beköstigung, Zigarren und Bier. Jubilare, d. h. Gehilfen, welche länger als 1 Jahr in der Firma tätig sind, haben Anspruch, per Automobil zur Arbeitsstätte geholt zu werden, und umgekehrt. § 5. Von 9 bis 10 Uhr ist Frühstückszeit, bei welcher Tee mit Rum, Bier und Butterbrote gereicht werden. § 6. Während der Arbeitszeit darf gesungen und gepfiffen werden. §7. Von 12 bis 2 Uhr wird zu Mittag gegessen; es müssen der Jahreszeit entsprechend Gänse, Hasen und Fisch gereicht werden. Es wird für Bier und musikalische Unterhaltung gesorgt. Während der halben Mittagspause darf getanzt werden. Der Arbeitgeber hat stets für ausreichenden Platz usw. zu sorgen. § 8. Von 3 bis 4 Uhr: Kaffee mit Gebäck. § 9. Um 5 Uhr ist Feierabend, wo noch ein Imbiß von kalten Braten, Wurst nsw. gereicht wird. Beim Verlassen der Arbeitsstätte ist der Werkführer verpflichtet, jedem Gehilfen die Hand zu reichen und im Namen der Firma für den aufopfernden Fleiß seinen Dank anszusprechen. ,§ IO - Jeder Verstoß gegen vorstehende Paragraphen wird beim Arbeitgeber mit Schließung des Betriebes, beim Arbeitnehmer mit sofortiger Entlassung geahndet. Gegeben zu Hannover am 1. April 1924. Heinrich. $ Srage-imh ttntmortfmstm- * Fräsen 4375- Welcher Fabrikant von Nickelgeschirren für Hotels f ? hr ‘ als Fabrikmarke gekreuzte Pfeile mit den Buchstaben E. Sch. inS. 4376. Wann hat der Uhrmacher (Erbauer einer eisernen Dielen- nbr) Henry Rossius ä Liege gelebt? o. T. in F. 4377- Wer kommt für die Reparatur der Tulierung von Tula-Taschen Uhrgehäusen in Frage? a. Sch. in W. 7 "'‘ s des “ Ä f-? Doublöwaren. Hierzu wird uns aus Pforzheim geschrieben: „Um der wirklichen Doubleware den alten und guten Ruf zu be- wahren, haben die betreffenden Fabrikanten diese Ware auch äußer lich von der nur vergoldeten oder elektroplattierten erkenntlich gemacht durch die bekannten Qualitätsstempel. Teils aus Unkenntnis, zum Teil aber auch bewußt und mit der Absicht, zu täuschen, wurden von verschiedenen Seiten vergoldete und elektroplattierte Waren mit dem Namen Double gestempelt und als solches verkauft Eine der größten Pforzheimer Doublekettenfabriken hat daraufhin gegen eine solche Firma Klage erhoben und ein obsiegendes Urteil erreicht. Die Revision der Beklagten wurde vom Reichsgericht ver worfen mit der Begründung, daß nur solche Waren als Double bezeichnet werden dürfen, bei welchen die Goldauflage auf geschweißt ist.“ Freigabe der Einfuhr von Uhren nach der TschechO - Slowakei. Das tschechische Handelsministerium hat verfügt, daß ab 24. März die Einfuhr von Gehäusen zu Taschen uhren, Uhrwerken zu Taschenuhren, auch Uhrwerkplatinen und Roh werke (Ebauches) sowie Uhrfurnituren frei gegeben wird. Sfeuertermlnuhr. Die vielen jetzt richtig einzuhaltenden Steuertermine stellen eine ungeheure Belastung für jeden Kollegen dar. Hohe Zuschläge zur Steuer bestrafen denjenigen, der einen Termin versäumt. Man hat dem schon öfter abzuhelfen versucht durch den bekannten Steuer- terminkalender, der auch in unserer Zeitung regelmäßig ver öffentlicht wird. Doch, wie es so kommt, trotz aller Vorsorge und aller Steuerterminkalender wird manchmal ein Zahlungs tag vergessen. Die Kollegen werden des halb sehr erfreut sein über eine Neuheit, die von der Firma Junghans & Kienzle, Komman- dit-Aktien-Gesellschaft m.b.H., auf den Markt gebracht wird. Die Firma stellt in liebens würdiger Weise jedem ihrer Kunden ein solches Uehrchen für den Schreibtisch kostenfrei zur Verfügung. Die Uhrpn sind am 1. nächsten Monats versand bereit und können bei den Ver tretern in Empfang genommen werden. Die neue Steuerterminuhr dürfte in unserer steuerreichen Zeit auch ein lohnender Verkaufsartikel sein. Der Vertrieb liegt in den Händen der Firma Gereinigte Uhrwerke in Leipzig, Freygangplatz. Einige Muster sind dort zur Besichtigung ausgestellt. lubllttum. Am 1. April blickt Herr Eduard Schneck auf eine 25jährige Tätigkeit im Hause Bündert & Lettre zurück. Seine derzeitige Reisetätigkeit begann Herr Schneck als Stadtreisender für Berlin, war dann viele Jahre mit großem Erfolg als Reisevertreter für Edelsteine und Perlen für die genannte Firma in ganz Deutsch land tätig und übernahm vor etwa 10 Jahren die süddeutsche Tour. Hier ist Herr Schneck in den Jahren seiner Reisetätigkeit vermöge seines liebenswürdigen Wesens zu einem der markantesten und be liebtesten Repräsentanten im Kreise der Reisekollegen der Branche geworden. Der Jubilar, der auch zu den Kriegsteilnehmern zählte, ist, unter Berücksichtigung dieser Unterbrechung, 25 Jahre in rast loser Arbeit für die Firma Bündert & Lettrd tätig und tritt mit dem 1. April in den Kreis seiner sechs Kollegen, die bereits das gleiche, schöne Jubiläum, zum Teil schon vor vielen Jahren, feiern konnten und heute noch bei der Firma tätig sind, ein. )cnn* Am 22. März verschied nach langem Leiden Herr Kollege Georg Reifarth, Ehrenobermeister der Jenaer (Zwangs-) Innung. Unser Handwerk verliert mit ihm einen tüchtigen, auf richtigen und weit über Thüringens Grenzen bekannten Kollegen. Die letzten Nachrichten und Telegramme, sowie die Edelmetallkurse befinden sich auf der besonderen Beilage. Die nächste Hummer erscheint am 4. April VrhlllCttrVA fUr Text • • • am 29 « März früh 8 Uhr tillllllMlUy für Anzeigen . am 31. März früh 8 Uhr Uoisotutea
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