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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (5. Dezember 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 755
- ArtikelBleikristall, seine Herstellung und Behandlung 756
- ArtikelRückerinnerungen an die Zeit der Vereinigung der Vereinigten ... 758
- ArtikelEine Ankergangstudie und ihr Resultat: Der Präzisionsanker 761
- ArtikelSteuerfragen 763
- Artikel50 Jahre E. Dohrmann in Bremen und Stettin 765
- ArtikelAuslandsnotizen 765
- ArtikelPatentschau 766
- ArtikelSprechsaal 766
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 766
- ArtikelWas ist Alpaka? 767
- ArtikelVerschiedenes 767
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 768
- ArtikelMesse-Nachrichten 768
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 768
- ArtikelVom Büchertisch 768
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 768
- ArtikelEdelmetallmarkt 768
- ArtikelSchaufenster und Reklame 769
- ArtikelDie Rochuskapelle (18) 770
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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Alleiniges und eigenes Organ des Zentralucrlianfles der Deutschen Uhrmacher, E. 0., Sitz Halle (Saale) 49. Jahrgang Halle, am 5. Dezember 1924 Nummer 48 Naohdruck sämtlicher AufaAtao und Notlzan ohne ausdrückliche Genehmigung dar Schriftleitung verboten Bekanntmachungen Deutsche Präzisions-Uhrenfabrik Glashütte (Sa.). Wie wir aus den Kreisen unserer Mitglieder erfahren, hat Herr Hardy (Hannover) ein Rundschreiben versandt, um Unterschriften für die Einberufung einer Generalversammlung zu sammeln. Wir bedauern, daß Herr Hardy die in der Hauptausschußsitzung gemachten vertraulichen Aeuße- rungen in seinem Rundschreiben verwendet, noch dazu ent stellt und aus dem Zusammenhang herausgerissen. Der Hauptausschuß hat den Vorstand des Zentralverbandes be auftragt, die Interessen der Mitglieder der Genossenschaft wahrzunehmen. Demzufolge ist der Vorstand des Zentral verbandes in Verhandlungen eingetreten. Wenn auf der anderen Seite aber einzelne Genossen, noch dazu solche, die an den Beschlüssen in Kassel teilgenommen haben, sich selbständig an die Genossen wenden, können wir das nur bedauern. Durch das Vorgehen des Herrn Hardy wird die Genossenschaft und jeder einzelne Genosse unserer Ansicht nach außerordentlich geschädigt. Der Vorstand des Zentral verbandes muß es sich unter diesen Umständen reiflich überlegen, ob er noch irgendeinen Schritt im Interesse der Genossen tun soll. Er kann die Vertretung der Genossen nur dann übernehmen, wenn die Genossen sich von allen Quertreibereien fernhalten und abwarten, welche Weisungen von seiten des Zentralverbandes gegeben werden. Einfuhrfreiheit für Uhren aus der Schweiz. Das Deutsch-Schweizerische Abkommen ist nunmehr von der Reichsregierung und von der Schweizerischen Regierung genehmigt worden. Es tritt am io. Dezember 1924 in Kraft. Nach dem Abkommen müssen für die Einfuhr von Uhren immer noch Einfuhranträge, voraussichtlich beim Kommissar für Ein- und Ausfuhr, gestellt werden. Diese Anträge werden voraussichtlich in jeder Höhe ohne weiteres bewilligt werden. Ausführungsbestimmungen liegen noch nicht vor, so daß darüber noch nichts gesagt werden kann. Sobald ausführliche Bestimmungen erscheinen, werden wir sie be kanntgeben. Auf die durch das Abkommen geschaffene Lage haben Wir bereits in der letzten Nummer der UHRMACHER KUNST hingewiesen. Es liegt durchaus kein Grund vor, überstürzte Einkäufe vorzunehmen, sondern ruhig abzuwarten, bis sich die beteiligten Kreise auf die neuen Verhältnisse umgestellt haben, und so die Konkurrenz besser zur Geltung kommt. Im übrigen werden die Markenuhr-Serien des Zentralverbandes Richtlinien für Einkauf und Geschmacks- der Verbandsleitung richtung geben, die für jeden Einkäufer von besonderem Wert sein dürften. Herabsetzung der Luxussteuer von 15 °/ 0 auf 10 °/ ( , ab I. Januar 1925. Um die Interessen unserer Mitglieder zu wahren, sind verschiedentlich Verhandlungen mit dem Reichsfinanzministerium und dem Wirtschaftsver band der Deutschen Uhrenindustrie gepflogen worden. Leider war es nicht möglich, zu erreichen, daß die Herab setzung der erhöhten Umsatzsteuer bereits auf den 1. De zember zurückdatiert wird. Die Schwierigkeiten, die sich hieraus bei dem Weihnachtsgeschäft ergeben werden, sind nicht zu unterschätzen. Wir raten unseren Mitgliedern aber unter allen Um ständen, Weihnachtsgeschäfte nicht daran scheitern zu lassen, daß der Kunde auf die Herabsetzung der Luxussteuer um 5 °/ 0 schon jetzt dringt. Ob ein freiwilliges allgemeines Angebot auf Herabsetzung erfolgt, muß den Ortsvereini gungen überlassen bleiben. In den nächsten Tagen werden die Ausfiihrungsbestimmungen zu der Herabsetzung der erhöhten Umsatzsteuer vom Finanzministerium erlassen werden. Im Interesse unserer Mitglieder weisen wir schon heute darauf hin, daß für alle beim Hersteller luxus steuerpflichtigen Waren, die im Dezember geliefert, aber erst im Januar bezahlt werden, ein Abzug von 5 °/ 0 berechtigt ist. Der Wirtschaftsverband der Deutschen Uhrenindustrie hat uns zugesagt, seinen Mitgliedern zu empfehlen, Rechnungen, die ab 15. November ausgestellt worden sind, so zu behandeln, als wären sie für den 1. De zember ausgestellt, so daß unter Einhaltung des 30 tägigen Zieles die Zahlung am 2. Januar 1925 unter Wahrnehmung des zweiprozentigen Skontos und, soweit es sich um beim Her steller luxussteuerpflichtige Waren handelt, unter Abzug von 5 °/ 0 für diese Steuer gestattet sein soll. Das ist ein großes Entgegenkommen und bedeutet für unsere Mitglieder die Er haltung von vielen tausend Mark. Sobald die Ausführungs bestimmungen vorliegen, werden wir darauf zurückkommen. Weiterveräußerungsbescheinigungen 1925 (Luxus steuernummern). Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, daß die Anträge auf Erneuerung der Weiterveräußerungs bescheinigungen bis zum 1. Dezember gestellt sein müssen. Sollten Kollegen diese Frist versäumt haben, so raten wir dringend, die Erneuerung der Weiterveräußerungsbescheini gung bei ihrem zuständigen Finanzamt sofort zu beantragen. Die vom Zentralverband fertiggestellten Antragsformulare
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