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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (16. Mai 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Hauptausschußsitzung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) (Schluß)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- ArtikelHauptausschußsitzung des Zentralverbandes der Deutschen ... 227
- ArtikelBericht über die vierte Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 229
- ArtikelEine originelle Automatenuhr 230
- ArtikelSchleif- und Poliergerät für Taschenuhrteile 232
- ArtikelEinige Neuigkeiten aus den Schweizerischen Patentnachrichten 233
- ArtikelAus der Werkstatt 234
- ArtikelMitteilungen des Wirtschaftsverbandes der Optik führenden ... 234
- ArtikelRichtlinien für die Ausführung von Stoppuhren für Zeitaufnahmen ... 234
- ArtikelSchaufenster und Reklame 235
- ArtikelSteuerfragen 237
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 239
- ArtikelVerschiedenes 241
- ArtikelPatentschau 242
- ArtikelVom Büchertisch 242
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 242
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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IX 228 DIB ÜHRMACHERKUNST Nr. 19 für den Lehrling machen muß. Er würde es für sehr gerecht halten, wenn nicht nur der Lehrling mit Prämien angespornt würde, sein Bestes zu leisten, sondern wenn man auch dem tüchtigen Meister eine Anerkennung vom Zentralverband zukommen ließe. Das würde bedeutend dazu beitragen, die Lehrlingsausbildnng zu heben und die Freudigkeit der Lehrmeister für die Lehrlings ausbildung zu stärken. Es wird beschlossen, dem Prüfungsausschuß Vollmacht zu geben, einen Tag vor der Reichstagung in Hamburg zusammenzntreten und alle Fragen zu klären und der Reichstagung entsprechende Beschlüsse und Vorschläge zu unterbreiten. Herr Tonagel (Perleberg) regte ferner an, besonders gute Arbeiten,• die bei den ordentlichen Lehrlingsprüfungen durch die Handwerks kammern als sehr gut befunden sind, in Hamburg zur Ausstellung zn bringen. Dieser Anregung steht natürlich nichts im Wege. Es soll bei den Veröffentlichungen zur Reichstagung auf diese Möglich keit hingewiesen werden. Ein inzwischen eingegangenes Telegramm des Nordwest deutschen Unterverbandes von seinem Verbandstag wurde verlesen. Es lautet: „Heutiger Unteiverbandstag sendet deutschen Gruß. Nord west und treu fest.“ Zu Punkt 4 der Tagesordnung: Einfuhrverbot für Uhren, Punzierung, berichtete der Geschäftsführer. Er schilderte die großen Schwierigkeiten, die durch das Einfuhrverbot und durch die ungenügende Freigabe von Einfuhrkontingenten entstanden sind. Im besonderen ging er auf die Maßnahmen der Grenzzoll kommissionen ein, die vielfach zu Beschlagnahmungen von Uhren beim Uhrmacher geschritten sind. Er bat die Anwesenden, die ge gebenen Aufklärungen, die teilweise vertraulicher Natur sind, persön lich in ihrem Verbandsbezirk den Kollegen zu unterbreiten und diese zu unterrichten. Im besonderen wies er darauf hin, daß in letzter Zeit die Feststellungen der Grenzzollkommission dahin gehen, ob Briefsendungen aus der Schweiz ordnungsmäßig verzollt werden. Die Post, die an und für sich verpflichtet ist, derartige Sendungen über das Zollamt zu leiten, käme dieser Verpflichtung sehr oft nicht nach. Es sei dann Pflicht des betreffenden Uhrmachers, derartige unverzollten Sendungen selbst dem Zollamt zu unterbreiten, da sonst die Gefahr der Beschlagnahme und hohe Geldstrafen zu be fürchten wären. Die Aufhebung des Einfuhrverbotes sei die beste Lösung, um aus diesen Schwierigkeiten herauszukommen. Voraus sichtlich dürfte mit der Aufhebung des Einfuhrverbotes eine Punzie rung herbeigeführt werden. Bei seinen persönlichen Studien beim Punziernng8amt in Graz habe er allerdings den Eindruck gewonnen, daß mit der Punzierung eine sehr große Belastung der Industrie und letzten Endes auch des Einzelhandels verbunden wäre, so daß er persönlich sich für die Einführung der Punzierung nicht aus sprechen könne. Herr Herrmann (Leipzig) berichtete über seine Erfahrungen bei der Einfuhr. Auch er schilderte die Gefahren, denen der Uhrmacher heute beim Einkauf ausländischer Waren ausgesetzt ist, ohne daß er die Möglichkeit bat, diese Gefahren abzuwenden. Herr Kochendörffer (Kassel) faßte die Ausführungen dahin zusammen, daß der Hauptausschuß beschließt, die Geschäfts stelle zu beauftragen, eine Eingabe an die maßgebenden Reichs behörden zu richten, in der die Aufhebung des Einfuhrverbotes für Uhren gefordert wird. Ueber Punkt 5 der Tagesordnung: Reichstagung in Ham burg, berichtete gleichfalls der Geschäftsführer. Die Hamburger Kollegen seien außerordentlich rege an der Vorbereitung. Es sei ein Festprogramm entworfen, daß sicher den größten Beifall aller Kollegen finden wird. Geplant sei genug, so daß jeder Kollege unbedingt auf seine Kosten kommen wird. Hamburg biete selbst außerdem so viel Sehenswertes, daß sich der Besuch der Tagung sicher lohne. Die Ausstellnng, die mit der Reichstagung verbunden sei, wachse weit über den Rahmen der früheren Ausstellung hinaus. Sie dürfte die größte Warenschau werden, die das Uhrengewerbe jemals zustande gebracht hat. Schon allein die Ausstellung würde jedem Kollegen vielfachen Nutzen bringen und die Kosten des Be suches ^ der Reichstagung bei weitem auf wiegen. Er bat, schon heute in allen Landestellen dafür zu wirken, daß die Kollegen für den Besuch der Reichktagung erwärmt werden, und daß sie schon heute entsprechende Sparfonds anlegen. Herr Trawny (Dortmund) regte an, daß die Innungen, die bereits Fahnen besitzen, diese nach Hamborg mitbringen, weil die Hamburger Innung die Ein weihung der neuen Innungsfahne auf der Reichstagung vornehmen will. Die Weihe der Hamburger Fahne wird in feierlicher Weise in einer Kirche stattfinden. Zu Punkt 6: Anträge, wird der Antrag 1 und 2 des Thüringer UnterverbandeB behandelt: „Der Hauptausschuß wolle beschließen: 1. Der Zentralverband wird beauftragt, mit den Fabrikanten verbänden Verhandlungen dahingehend aufzunehmen, daß sämtliche Fabriken Uhren bestimmt normierter Qualitäten unter einem gesetzlich zu schützenden Namen liefern, der nur von den Mitgliedein des Zentralverbandes geführt werden darf. Der Name soll für eine gleichmäßige gute Qualität bürgen, ganz gleich, welcher Herkunft die Uhr ist, und soll das Zeichen dafür sein, daß diese Uhren vom Zentralverband, der maß- gebenden Organisation der Fachleute, als einwandfreie Qualitäts uhren anerkannt werden. 2. Bei Ablehnung des Antrages: Die Reichstagung wolle beschließen: Der Beschluß der Reichstagung im Jahre 1921, betreffend Verbot der Fabrikmarkenreklame, wird auf gehoben. (Der Name für die Qaalitätsmarke im ersten Antrag ist natürlich nicht den Fabrikanten verbänden, sondern dem Zentral verband gesetzlich zu schützen, damit der Gebrauch dieses Namens den nicht im Zentralverband organisierten Uhrmachern und Uhren händlern untersagt werden kann.)“ Herr Firl begründete den Antrag ausführlich und schilderte die unerquicklichen Verhältnisse, die sich in Erfurt abgespielt haben. Er führte aus, daß vom Zentral verband Schritte eingeleitet werden müssen, um ähnliche Verhältnisse, wie sie sich in Erfurt heraus gestellt hätten, zu verhüten. Die Gefahr läge nahe, daß agch in anderen Teilen Deutschlands in gleicher Weise von einzelnen vor gegangen würde. Im Anschluß an die Ausführungen des Herrn Firl (Erfurt) nahm Herr Bätge (Berlin) das Wort, da seine Stellungnahme in der Erfurter Angelegenheit, die auf Wunsch der Geschäftsstelle in einem Brief niedergelegt hatte, falsch aufgefaßt war. Er habe ganz sachlich und rnhig im Interesse des Gewerbes und Friedens seine Auffassung ge äußert, die er auch weiter in vollem Umfange aufrecht halte. Herr Kochendörffer (Kassel) stellte den Stuttgarter Beschluß über die Markenreklame, über den in der Aussprache eine falsche Stellung nahme zutage getreten war, richtig, wonach den Fabrikanten ver boten ist, eine unmittelbare Markenuhrenreklame in den Tages zeitungen usw. zu treiben. Es stände aber jedem Kollegen frei, Reklame für Markenuhren von sich aus zu machen. Der Gegen stand veranlaßte eine sehr ausführliche Aussprache, in der zum Schluß Herr Firl erklärte, daß er Herrn Bätge in keiner Weise zu nahe treten wollte. Der Geschäftsführer'referierte alsdann zusammenfassend über den Gegenstand der Tagesordnung und gab seine Ideen über Marken reklame und über die Schaffung einer eigenen Wortreklame von seiten des Verbandes bekannt. Diese Ausführungen sind für die Oeffentlichkeit noch verfrüht, weshalb von einer ausführlichen Er örterung hier Abstand genommen werden muß. Der Hauptausschuß beschloß, die von Herrn Direktor König vorgetrsgenen Ideen weiter zu verfolgen und dem Geschäftsführer die weitere Ausarbeitung zu übertragen, damit möglichst zur Reichstagung das Ergebnis vorliegt. Im Anschluß und im Zusammenhang mit der vorherigen Aus sprache wird der Antrag der Ortsgruppe Charlottenburg der Freien Uhrmacherinnung Berlin behandelt: „1. Der Zentralverband stellt durch Rundfrage bei allen Fabri kanten fest, welche Fabrikanten ein Interesse dafür haben, daß ihre Erzeugnisse nur in die Hände der Uhrmacher gelangen. Mit den bejahenden Firmen ist eine Konferenz zu vereinbaren, in der Mittel und Wege gefunden werden, die es verhindern, daß die Erzeugnisse der Vertragsfirmen durch Grossisten, Uhrmacher oder sonstigen Zwischenhandel an die Warenhäuser usw. geliefert werden können. Die verneinenden Firmen werden mit entsprechender Aufklärung au die Kollegen in den Fachzeitnngen veröffentlicht. 2. Jeder Grossist, Uhrmacher usw. hat beim Bezüge der Waren einen Revers dahingehend zu unterschreiben, daß er sich verpflichtet, die Waren nicht an Warenhäuser usw. abzugeben. Im widersetzenden Falle tritt Verlust der Belieferungsmöglich keit bei allen Vertragsfirmen ein. 3. Die Fabrikanten richten eine genaue Kontrolle ihrer Erzeug nisse ein, indem die Uhren ein gemeinsames Zeichen aller Vertrags firmen erhalten, mit laufender Nummer versehen und registriert werden. 4. Dem Wirtschaftsausschuß steht die Ueberwachung der ver einbarten Maßnahmen zu. 5. Alle Innungen und Vereine beauftragen zur Kontrolle der Warenhäuser usw. eine Kommission, welche, sobald Unregelmäßig keiten beobachtet werden, dem Wirtschaf tsausschuß Bericht erstattet“ Der Antrag wurde von Herrn Seile (Charlottenburg) begründet, der ausführte, daß der Zentral verband heute die Kraft habe, seine Anträge zur Durchführung zu bringen. In der anschließenden Aus sprache wnrden die Schwierigkeiten geschildert, die bei der Durch führung ähulicher Anträge sich gezeigt hätten. Immerhin dürfe man nicht erlahmen, am auch auf diesem Gebiete einen Schritt vor wärts zu kommen. Der Hauptausschuß beschloß, Herrn Seile in den Wirtschaftsansschuß zu entsenden, damit er dort persönlich seine Ideen vertreten kann. Herr Direktor König erklärte sich noch be reit, bei einer Anwesenheit in Berlin mit den Charlottenburger Kollegen näher in Verbindung zu treten, um die Anträge gründlich vorzubereiten. Von Herrn Hempel (Breslau) wurde noch ein Einzelfall über ein Angebot an^ Warenhäuser unterbreitet Er schilderte die Schritte, die bereits von^seinem Verbände aus eingeleitet sind. Nach Klärung der Sachlage wird in den Verbandsmitteilungen nähere Nachricht erfolgen. Der Niedersächsische Uhrmacher-Unterverband hatte folgenden Antrag gestellt: „Der Verband beschließt, da von seiten der Regierung weder Wirtschaftsgebiete noch die nach dem Handwerkergesetz fest zulegenden Handwerkskammerbezirke festgelegt werden, die Neu-
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