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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (25. Januar 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vorsicht bei Annahme von Dollarschatzanweisungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Herabsetzung des Multiplikators für Gruppe Ia
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Goldmarkpreise für Schwarzwälder Wanduhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- ArtikelTagesfragen 25
- ArtikelFortbestehende Mängel in der Uhren- und Furniturenfabrikation 26
- ArtikelEinführung in die Theorie der Radiotelegraphie 28
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 28
- ArtikelMax Engelmann 30
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 31
- ArtikelSteuerfragen 33
- ArtikelVorsicht bei Annahme von Dollarschatzanweisungen 33
- ArtikelHerabsetzung des Multiplikators für Gruppe Ia 33
- ArtikelGoldmarkpreise für Schwarzwälder Wanduhren 33
- ArtikelVerschiedenes 34
- ArtikelVom Büchertisch 34
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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DIE UHRMACHERKUNST 33 Gehilfenvereine Frankfurt a. M. (Gehilfenverein.) Die außerordentliche Generalversammlung findet am Mittwoch, dem 30. Januar, abends 8 l /a Uhr, im neuen Vereinslokal, Ansbacher Hof, Große Friedberger Straße, statt. Auf der Tagesordnung stehen sehr wichtige Punkte, daher ist das Erscheinen eines jeden Einzelnen dringend erforderlich. Offene Stellen sind zu erfahren durch den I. Vorsitzenden. M. Caare, Elbe9tr. 20, II. Steuerfragen Durdifttbrunffsbesti (Innungen zur zweiten Steuernotverordnung, Artikel IV (Umsatzsteuer). Durch eine Verordnung vom 9. Januar 1924 (KGB1. S. 26) wird be stimmt, daß eine Buchführung auf wertbeständiger Grund lage nur dann als vorliegend erachtet wird, wenn sie während des ganzen Vorauszahlungsabschnittes entweder in Goldmark zum Gegen werte von 10/42 des U.S. A.-Dollars, auf der Grundlage des lautenden Kurses (Mittel 1 urses) des Dollars an der Berliner Börse erfolgt, oder wenn sie in nordamerikanischen Dollars, englischen Pfunden, holländischen Gulden oder Schweizer Franken geführt wird. Werden die ausländischen Zahlungsmittel nicht täglich auf Goldmark um gerechnet, so sind sie nach dem Goldmarkkurs umzurechnen, der jeweils am letzten Werktag des Monats, in dem die Vereinnahmung erfolgt, an der Berliner Börse amtlich festgestellt worden ist. Zur Abgabe monatlicher Voranmeldungen und zur Leistung monatlicher Vorauszahlungen sind verpflichtet: 1. Steuerpflichtige, die für das ganze Kalenderjahr 1922 umsatz steuerpflichtig (§ 1, Nr. 1, 2 des Umsatzsteuergesetzes) waren und in diesem Kalenderjahr einen steuerpflichtigen Umsatz von mehr als 15 Mill. Mk. erzielt haben. 2. Steuerpflichtige, die im Kalenderjahre 1922 nicht oder nicht voll umsatzsteueipflichtig waren, bei denen aber die Annahme gerecht fertigt ist, daß sie unter der Voraussetzung der Nr. 1 die dort gesetzte Grenze überschritten haben würden, 3. andere Steuerpflichtige, deren Umsatz dem Umsatz der Steuer pflichtigen zu 1. und 2. entspricht. Die Landeslinanzämter sind berechtigt, unter besonderen Ver hältnissen abweichend von der Regelung des Abs. 1 Steuerpflichtige zu monatlichen Voranmeldungen heranzuziehen oder von der Heran ziehung abzusehen. Maßgebend für die Festsetzung der Vorauszahlungen im Falle des §37, Abs. 4, des Umsatzsteuergesetzes sind die Vervielfältigungs zahlen, die der Reicbsminister der Finanzen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse festsetzt. Elnkommensfeuervorauszablung 1924. Der Zentralverband des deutscnen Großhandels teilt mit: Auf Grund verschiedener Mitteilungen, die in die Presse erschienen sind, hat sich der Zentralveiband des deutschen Großhandels an das Finanz ministerium gewandt und nochmals festgestellt, daß die erste Ein kommensteuervorauszahlung für das Jahr 1924 für Gewerbe betriebe auf Grund der zweiten Steuernotverordnung am 10. Fe bruar erstmalig fällig ist. Vorsicht bei Annahme von Dollarschatzanweisungen Die Betrügereien mit gefälschten Geldscheinen nehmen er schreckend zu. — Benutzt werden dazu neuerdings besonders die Schatzanweisnngen über 0,42 Mark Gold = Vt 0 Dollar. Diese Scheine und Zwischenscheine fordern zur Fälschung geradezu heraus, weil der Wert nicht auch in Buchstaben, sondern nur in Ziffern an gegeben ist. Durch geschickte und sorgfältige Radierung machen die Schwindler aus 0,42 Mark Gold = 1 / 10 Dollar leicht 42 Mark Gold = 10 Dollar. Dabei kommt ihnen noch znstatten, daß auf den Zwischenscheinen eine große schwache 10 steht, die senkrecht über den Schein läuft. In Berlin kauft ein Betrüger, der sich Bauer nennt, in Geschäften stets so ein, daß seine Rechnung zwischen 60 und 80 Goldmark beträgt. Er bestellt die Waren nach seiner angeblichen Wohnung in der Quitzowstraße, empfängt den Boten wegen diingender Geschäfte auf der Treppe, zahlt mit zwei Schatzanweisungen, die auf je 42 Mark gleich 10 Dollar gefälscht sind und läßt sich den Ueberschuß wiedergeben. Verausgaber solcher und ähnlicher Falschscheine werden täglich verhaftet, so kürzlich in Berlin wieder 4 Personen mit Scheinen, auf denen 10 und 20 Millionen in eben sovicle Billionen umgewandelt sind. Neuerdings sind auch falsche Schatzanweisungen des Deutschen Reiches über 84 Mark Gold gleich 20 Dollar auf getaucht. Hier handelt es sich um reine Phantasiescheine, auf denen die Unterschriften des Reichsbankdirektoriums gefälscht sind. Die Reichs^ank hat Schatzanwcsungen über 84 Mark Gold überhaupt nicht herausgegeben. Die Falschscheine über 84 Mark Gold haben ungefähr das Format der Zwischenscheine. Es sind längliche weiße Papierscheine mit schwarzem Druck, auf denen an der linken Seite hellbraune aufgedruckte Bruchstriche Faserstreifen vortänschen. Die ersten Fälschungen trugen die Seriennummer A. 1.63, die neuen haben die Nummer A. I. 72. Dazu kommt, daß neben den Banken vielfach auch die Kassen des Reiches Schwierigkeiten bei der Annahme von Dollarschatz anweisungen machen. Es kann deshalb zur Zeit nur empfohlen werden, die Dollarschatzweisungen im Zahlungsverkehr nicht an zunehmen, sondern wegen des Verkaufes dieser Wertpapiere an die Banken zu verweisen. * Wie aus Berlin gemeldet wird, häufen sich auch die Fälschungen der Berliner Stadt-Dollarscheine. Für die Festnahme des Fälschers sind schon bis zu 1000 Goldmark Belohnung ausgesetzt. * Wie der amtliche Preußische Pressedienst mitfeilt, sind in den letzten Tagen neue Fälschungen der Notgeldscheine des Freistaates Preußen über 4,20 Mk. — 1 Dollar — aufgetaucht. Der Preußische Finanzminister bat nunmehr durch amtliche Bekanntmschung die Notgeldscheine über 4,20 = I Dollar mit sofortiger Wirkung zur Einlösung aufgerufen. Die Einlösung erfolgt binnen Monatsfrist bei der von der Generalstaatskasse hierfür besonders eingerichteten Umtauschstelle. Die Gültigkeit und der Umlauf des übrigen preußi schen Notgeldes bleibt von diesem Aufruf unberührt. Herabsetzung des Multiplikators für Gruppe Ia Mit Wirkung vom 18. Januar hat der Verband der Grossisten des Edelmetallgewerbes den Multiplikator für die Gruppe Ia von 59 auf 54 ermäßigt. Die übrigen Multiplikatoren bleiben unverändert. Die Entwicklung der Multiplikatoren seit der Einführung der Renten mark- (jetzt Goldmark-) Multiplikatoren zeigt nachstehende Tabelle 13. 12. 4. 1. 9. r. 18 1. I 63 63 63 63 Ia 59 59 59 54 Ib 59 54 54 54 II 63 63 63 63 Ila 63 63 63 63 II b 105 105 i°5 105 III 76 76 76 76 IV 120 120 100 100 V 150 *5° 130 130 Die Zahlungsbedingungen sind ebenfalls wieder geändert Sie lauten jetzt wie folgt: „Preise in Goldmark. 1 Goldmark = ,0 / 4g des amtlichen Berliner Dollar- Mittelkurses. Ziel 21 Tage ab Fakturen datum 3 O/o Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen. Bei Ziel überschreitung 3 0/ 0 Verzugszinsen für jeden angefangenen Monat. Die Zahlung kann geleistet werden in Rentenmark, Reichsmark (Papiermark), Goldanleihe oder hochwertigen Devisen. Die Umrech nung auf Gold erfolgt unter Zugrundelegung der amtlichen Berliner Notierungen. Maßgebend für die Umrechnung auf Goldmark für Skonto und Zinsberechnung ist der Tag des Eintreffens der Zahlung. Goldmarkpreise für Schwarzwälder Wanduhren Durch Bekanntmachung vom 18. Januar werden mit sofortiger Wirkung auch für Schwarzwälder Uhren Goldmarkpreise eingeführt, und zwar gelten auf die Grundpreise vom Januar 1923 folgende Rabatte: Für Jockele-Uhren 58 % Rabatt. Für alle anderen Sorten Sch warz wälder Uhren einschließlich Knckuckuhren 60 °/o Rabatt. Zahlungs- und Lieferungsbedingungen wie bei der Fachgruppe Großuhren. Eine Preisänderung ist durch die Umstellung nicht eingetreten. Kleine Anzeigen, Gehilfengesuche, Reparaturanzeigen, Ge legenheitskäufe usw. gehören in die UHRMACHERKUHST
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