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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 34 (29. August 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- ArtikelAllerlei 503
- ArtikelEin Nachwort zur Hamburger Reichstagung 504
- ArtikelDie XI. Jugosi-Edelmesse 505
- ArtikelLehrplan für Physikunterricht an Uhrmacherfachklassen 508
- ArtikelUnsere neuen Ehrenmitglieder (Fortsetzung zu Nr. 33) 509
- ArtikelLüge, Irrtum, Erkenntnis und Handlung im Wirtschaftsleben 510
- ArtikelSteuerfragen 514
- ArtikelSprechsaal 516
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 517
- ArtikelKleine Auslandsnotizen 518
- ArtikelVerschiedenes 518
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 519
- ArtikelMesse-Nachrichten 519
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 519
- ArtikelDie Rochuskapelle (4) 520
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
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- Die Uhrmacherkunst
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516 DIE UHRMACHERKUNST Nt. 34 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen Frage: Obwohl ich im Jahre 1922 einen Umsatz unter 1,5 Mill. Papiermark hatte, bin ich zur monatlichen Vorauszahlung auf gefordert worden. Ist das Finanzamt dazu berechtigt? Antwort: Kleingewerbetreibende, deren Umsatz unter 1,5 Mill. Papiermark im Jahre 1922 betrug, haben im allgemeinen nur viertel jährliche Vorauszahlungen auf die Umsatzsteuer zu leisten. Wenn sie aber vom Finanzamt besonders zur Abgabe monatlicher Voranmeldung und Vorauszahlung aufgefordert werden, so haben auch Kleingewerbetreibende monatlich anzumelden und zu zahlen. * Eintragung des aufgewerteten Hypothekenbetrages Frage. Nach der dritten Steuernotverordnung ist sowohl der Gläubiger wie der Schuldner berechtigt, die Eintragung des auf gewerteten Hypothekenbetrages zu verlangen. ^ Verlangt dies jetzt der Schuldner, so wird der Gläubiger augenblicklich angesichts der erneut’ aufgerollteu „ Aufwertungs frage“ kaum geneigt sein, in die Eintragung einzuwilligen, wenn sie auf Grund der isprozentigen „Aufwertung“ bemessen wird. Er kann sich zwar Rechte aus etwaigen für ihn günstigen späteren gesetzlichen Bestimmungen Vorbehalten; er wird es jedoch angesichts der allgemeinen Mentalität vorziehen, die Forderung des Schuldners auf Eintragung unbeantwortet zu lassen, und er wird vor allen Dingen nicht den in seinem Besitz befindlichen Hypothekenbrief herausgeben. In einem mir vorliegenden Falle verlangt der Grundbuch richter nämlich die Vorlage des Hypothekenbriefes und lehnt mangels Einreichung desselben den Antrag auf Eintragung kosten pflichtig ab. . Meine Frage geht dahin, ob der Grundbuchrichter zu dieser Forderung, nämlich der Vorlage des Hypothekenbriefes, berechtigt ist; meines Erachtens würde praktisch das dem Schuldner zu stehende Recht, die Eintragung des auf gewerteten Hypotheken betrages zu verlangen, illusorisch gemacht bzw. von dem Erfolg seiner Klage abhängig gemacht werden, welche sich auf Ein reichung des Hypothekenbriefes gegen den Gläubiger richten müßte. Antwort. Zur Eintragung des Anfwertungsbetrages im Grund buch ist die Einreichung des Hypothekenbriefes erforderlich. Der Grundbuchrichter ist berechtigt, wenn nicht verpflichtet, die Vorlage des Hypothekenbriefes zu verlangen. Da die Steuernotverordnung den Antrag des Schuldners auf Eintragung der Aufwertung zuläßt, so würde, wenn der Gläubiger den Hypothekenbrief nicht einreichen will, weil er die in der Ver ordnung vorgesehene Aufwertung nicht für genügend erachtet, das Gericht auf Antrag des Schuldners eine einstweilige Verfügung er lassen können. Mit letzterer würde die Einreichung des Hypotheken briefes an das Grundbuchamt von dem Gläubiger angeordnet. Wenn das Gericht dem Antrag, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, nicht stattgibt, so wird die Eintragung wohl nur durch Klage oder durch Herbeiführung einer Entscheidung der Auf wertungsstelle erreicht werden können. Steuertermine für September 5. Sept.: Lohnsteuer (letzte Dekade). Abführung der im August einbehaltenen Steuerabzugsbeträge von den jenigen Betrieben, bei denen dieser Betrag 12 Goldmark nicht überstiegen hat. Markenkleben nicht vergessen. Näheres s. SND.‘227, U. 25, Beilage, S. X. „ Sächsische Arbeitgeberabgabe. Wenn die am 15. und 25. August fälligen Beträge 10 Goldmark nicht erreichten, sind sie jetzt abzuführen. Näheres s. SND. 231 und 219, U. 20, S. 250; U. 27, S. 362. 8. Sept.; Vorauszahlung der württembergischen Gewerbe steuer. Schonfrist zwei Tage. Näheres s. SND. 220, U. 21, S. 266. IO« Sept.: Voranmeldung uud Vorauszahlung auf Einkommen steuer und Körperschaftssteuer für Monats zahler. Schonfrist eine Woche. Näheres s. SND. 214, 216 u. 241, U. 15, S. 180; U. 18, S. 218; U. 33, S. 494. „ Vorauszahlung auf Kirchensteuer. Schonfrist eine Woche. ,, Voranmeldung und Vorauszahlung auf Umsatz steuer für Monatszahler. Schonfrist eine Woche. Näheres s. SND. 210 u. 236, U. 15, S. 180; U. 30, S. 425. „ Voranmeldung und Vorauszahlung auf Luxussteuer für Monatszahler. Schonfrist eine Woche. Näheres s. SND. 228, U. 25, S. 330. „ Vorauszahlung auf bayrische Gewerbesteuer. Schonfrist eine Woche. Näheres s. SND. 220, U. 21, S. 266. „ Voranmeldung und Vorauszahlung der preußischen Gewerbesteuer für Monatszahler. Schonfrist meist eine Woche. Näheres s. SND. 205, U. 13, S. 150. «IO. Sept.: 15. Sept.: IT. Sept. 22. Sept.: 25. Sept.: 30. Sept.: Vorauszahlung auf die thüringische Grundsteuer und Mietsteuer. Monatlich. Fälligkeit der preußischen Grundvermögens. Steuer. Schonfrist eine Woche. Näheres s. SND. 201. Fälligkeit der preußischen Hauszinssteuer. Schon frist eine Woche. Näheres s. SND. 215, 217 und 229, U. 18, S. 219; U. 19, S. 237; U. 27, S. 361. Lohnsteuer (erste Septemberdekade). Markenkleben. Fälligkeit der sächsischen Arbeitgeberabgabe. Näheres s. SND. 219 und 231. U. 20, S. 250, U. 27, S. 362. Ablauf der Schonfrist für Zahlung und Anmeldung der Einkommen-, Umsatz- und Luxussteuer. Letzter Tag zur Zahlung der Kirchensteuer. Ablauf der Schot frist zur Zahlung der bayerischen Gewerbesteuer. Näheres s. SND. 220. Ablauf der Schonfrist zur Voranmeldung und Voraus- Zahlung der preußischen Gewerbesteuer. Für Monatzahler. Letzter Tag der zuschlagsfreien Zahlung der preußi- sehen Grundvermögenssteuer und Hauszins steuer für September. Lohnsteuer (zweite Septemberdekade). Marken kleben. Sächsische Arbeitgeberabgabe. Letzter Tag zur Einreichung der handelsrecht lichen Goldfcilanz oder des Inventars an das Finanzamt. Näheres s. SND. 200, 237 und 239, D. 10, S. 119; U. 21, Beilage; U. 31, S. 444, U. 32, Beilage. Nachklänge zur Reichstagung Vorbei die Reichstagung. Das behandelte Material hat Stoff für das ganze Jahr geliefert, noch manches Thema wird und muß eingehend erörtert werden. Ob die Verabschiedung einiger sehr wichtiger Anträge im Schnellzugstempo das Richtige war, sei dem Urteil der 10000 nicht anwesenden Kollegen überlassen. Man lernt bei jeder Tagung, wie es nicht gemacht werden soll. Kritik ist ja leichter zu üben. Daß ein gewaltiges Material verarbeitet worden ist, darüber besteht kein Zweifel, nur die Gründlichkeit für manches Problem fehlte. Appetit erregend, leicht gestreift sind grundbewegende Gedanken erörtert worden. Es beginnt ietzt die Ausführung der Beschlüsse. Nur auf diese ist das größte Gewicht zu legen. Der Zentralverband hat großen Machteinfluß, aber es gibt auch Grenzen. Diese Grenzen zu halten gebietet Takt und Klugheit. Es war ein Fehler, daß der Hauptversammlung nicht zu Beginn sofort ein Ueberblick über das Resultat der Verhandlungen des Wirt schaftsausschusses gegeben wurde. Wenn man auch annehmen mußte, daß die Tagesausgabe bereits eingehend studiert war, so wäre es richtiger gewesen, eine mündliche, eingehende Darstellung zu geben. Der Beschluß, die Grossisten II. Klasse verschwinden zu lassen, ist nicht haltbar. Nach der Darstellung der Fabrikanten, daß dieselben zum Schutze des legitimen Handels ins Leben gerufen sind, und der Begründung, war es notwendig, dieses in den Bereich der Erörterung zu ziehen. Hier ist aber auch ein Abkommen ge troffen worden, daß diese Liste der Grossisten II. Klasse zusammen neu durchgearbeitet werden sollte. Es war hier im Verhandlungs wege ein gangbarer Weg gewählt, um Mißstände zu beseitigen. Daß die Erregung bei den Kollegen groß war, war bekannt. Aber die Empörung richtet sich doch in der Hauptsache nur auf die detail lierenden Geschäfte, ob sie Grossist II. Klasse sind, ist ganz gleich. Der Rabatt, den dieselben erhalten, ist der springende Punkt. Nun wird kein denkender Kollege sich dem Wahne hingeben, daß ein detaillierender Großabnehmer denselben Preis oder dasselbe Skonto erhält, wie der Kleinabnehmer. Es wird jeder Fabrikant dann seinen eigenen Rabattsatz einräumen, und das Chaos wäre ein größeres. So bestechend der Gedanke auch wäre, gleiche Preise für groß und klein, durchführbar ist er nicht. Hier ist es ganz gleich, ob es Klassengrossisten gibt, es kann in jeder anderen Weise auch gemacht werden. Es liegt hier eine Beschlußfassung vor, die über unsere Machtgrenzen geht und das hätte uns erspart werden können, wenn die nötige Aufklärung vorher der Versammlung gegeben worden wäre. Solange es Kapitalstarke und -schwache gibt, wird das Wirt schaftsleben stets aus Kompromissen bestehen. Aber es muß gesorgt werden, daß die Bäume nicht in den Himmel wachsen. O. Trawny, Mitglied des Wirtschaftsausschusses.
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