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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 50.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 27,28, 38, 30, 31, 33 fehlen; Es fehlen die Seiten 67, 68, 85, 86, 211, 212, 229, 230, 713, 714, 755, 756, 777, 778, 845, 846, 887, 888, 907, 908, 925, 926, 965, 966, 978, 981, 982, 1001 und 1002
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 37 (11. September 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerbriefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 50.1925 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1925) 41
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1925) 55
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1925) 69
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1925) 87
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1925) 101
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1925) 125
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1925) 141
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1925) 161
- AusgabeNr. 10 (6. März 1925) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1925) 193
- AusgabeNr. 12 (20. März 1925) 213
- AusgabeNr. 13 (27. März 1925) 231
- AusgabeNr. 14 (3. April 1925) 249
- AusgabeNr. 15 (10. April 1925) 265
- AusgabeNr. 16 (17. April 1925) 281
- AusgabeNr. 17 (24. April 1925) 297
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1925) 313
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1925) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1925) 349
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1925) 369
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1925) 385
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1925) 403
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1925) 423
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1925) 447
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1925) 547
- AusgabeNr. 32 (7. August 1925) 613
- AusgabeNr. 34 (21. August 1925) 661
- AusgabeNr. 35 (28. August 1925) 677
- AusgabeNr. 36 (4. September 1925) 697
- AusgabeNr. 37 (11. September 1925) 715
- ArtikelTausend Jahre deutscher Rhein und die deutsche Kunst 715
- ArtikelDer mißbrauchte Eversharp 717
- ArtikelRechtsfragen zum Fall "Präzision" (II) 721
- ArtikelDer Uhren- und Schmuckwaren-Kleinhandel im Spiegel der Leipziger ... 723
- ArtikelReisefreuden eines Pforzheimer Goldwarenreisenden 724
- ArtikelDer Uhrmacher-Optiker 725
- ArtikelErste Arbeit am Brillenglas (Schluß) 727
- ArtikelKarl Josef Linnartz (Köln), 50 Jahre Uhrmacher 729
- ArtikelSprechsaal 729
- ArtikelSteuerbriefkasten 730
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 730
- ArtikelVerschiedenes 734
- ArtikelFirmen-Nachrichten 735
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 736
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 736
- ArtikelEdelmetallmarkt 736
- AusgabeNr. 38 (18. September 1925) 737
- AusgabeNr. 39 (25. September 1925) 757
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1925) 779
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1925) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1925) 825
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1925) 847
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1925) 867
- AusgabeNr. 45 (6. November 1925) 889
- AusgabeNr. 46 (13. November 1925) 909
- AusgabeNr. 47 (20. November 1925) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1925) 943
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1925) 967
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1925) 983
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1925) 1003
- BandBand 50.1925 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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730 DIB UHRMACHBBKTJNST Nr. 37 Was die Garantiegemeinschaft anbetrifft, so ist diese ein außer ordentlicher Faktor und das beste Bindemittel für Alleinvertretungen in einzelnen Plätzen, das leider nur in kleineren Kreisen der Uhr macher durchführbar ist. Die große Menge der Uhrmacher, wie nebenbei erwähnt werden soll, hat sich für diese wichtige Angelegen heit als unreif erwiesen. Wenn der Zentralverband eine Garantie gemeinschaft propagieren wollte, würde der Erfolg gering sein, da die Kollegialität im großen Verband im allgemeinen wohl vorhanden ist, ‘mit geringen Ausnahmen sich aber die Uhrmacher in den In nungen und Vereinen als Konkurrenten betrachten. Gerade durch die gut gepflegte Kollegialität, die ich als dritten Punkt erwähnte, ist einzig und allein die Garantiegemeinschaft der Alpina begründet und verankert und steht nicht nur auf dem Papier, sondern hat sich in der Praxis durchaus bewährt (wenngleich auch darüber von Zeit zu Zeit Klagen über mangelhaftes Entgegenkommen verzeichnet werden). Die Kollegialität in der Alpina hat sich auch nicht von gestern zu heute entwickelt; über 20 Jahre wird daran gearbeitet, dieselbe mit allen Mitteln zu festigen. Da sind zunächst in jedem Frühjahr und Herbst die sogenannten Bezirksversammlnngen, die geeignet sind, die Kollegen der einzelnen Provinzen bzw. Staaten einander näherzubringen, ferner alljährlich die Hauptversammlung ztfr Er stattung des Geschäftsberichts und zur Verhandlung über andere wichtige Punkte (Vorlage neuer Muster, Reklame, Katalogbesprechung usw.), die eine große Anzahl Teilnehmer aus allen Teilen Deutsch lands für einige Tage zusammenführt. Da sitzen keine Konkurrenten aus derselben Stadt nebeneinander und kontrollieren sich, sondern auf diesen Zusammenkünften entwickelt sich echte Kollegialität und Freundschaft; nebenbei bemüht sich die Leitung, auf die schön arrangierte Ausstellung der Alpina-Uhren aufmerksam zu machen und Bestellungen aufznnehmen, damit der Zweck der ganzen Ver anstaltung nicmt ganz aus dem Auge verloren wird. Sehen Sie, mein verehrter Herr Magdeburg, so arbeitet die Alpina, nnd darin liegt ihre Stärke und ihr Erfolg. Dazu kooptnt noch, und dies könnten sich viele Uhrmacher merken, die Erziehung des einzelnen Mitgliedes zu einer guten und einwandfreien Führung seines Geschäfts, die in sauberer Aufmachung des Schaufensters und Ladens, sowie in zuvorkommender Bedienung der Kunden besteht. Wenn, wie bekannt, der Aufbau und Ausbau der Alpina viele Jahre gedauert hat, so ist es meines Erachtens noch nicht zu spät, eine neue Genossenschaft zu gründen. Die Herren, die zunächst mit ihren Namen an die Oeffentlichkeit getreten sind, bieten die beste Gewähr, daß man bestrebt sein wird, alles zu vermeiden, was, man heute der Alpina zum Vorwurt macht. Ich betrachte den betretenen Weg der Konkurrenzgründnng für den einzig gangbaren, ich be trachte ihn als den Schlüssel zur Lösung der Alpina-Frage. G. Steuerbriefkasten Neuregelung de« Lohnabzug« Frage. Welche Aenderungen sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn eingetreten und seit wann haben sie Geltung? Antwort. Ueber die .Aenderungen beim Steuerabzug vom Arbeitslohn vom 1. Januar 1925 ab“ haben wir auf S. 441 eingehend berichtet. Danach ist der steuerfreie Lohnbetrag auf 80 Mk. herauf gesetzt worden, nachdem er seit 1. Dezember 1924 60 Mk. (siehe S. 763/64 v. J.) und vordem nur 50 Mk. monatlich betragen hat (siehe auch S. 62 d. J.). Seit dem 1. Juni d. J. war außer der Er höhung des steuerfreien Lohnbetrags auch eine Erhöhung der Er mäßigung beim Vorhandensein von Kindern eingetreten, indem für das dritte/und jedes weitere minderjährige Kind 2 0/0 statt wie vor her gleichmäßig für alle Kinder, ohne Unterschied der Anzahl, 1 o/ 0 abgezogen werden dürfen. Das führt dazn, daß z. B. ein verheirateter Arbeitnehmer mit fünf Kindern überhaupt keine Steuern zu ent richten hat, wenn sein Wochenlohn 60 Mk. oder sein Monatslohn 250 Mk. nicht übersteigt. Diese seit dem 1. Juni dieses Jahres bestehenden Aendernngen, die auf Grund der seit dem 1 Juni 1923 geltenden Vorschriften des Steuerüberleitungsgesetzes ergangen sind, gelten bis zum 30. September 1923. Vom 1. Oktober 1925 ab ist der Steuerabzug vom Arbeitslohn durch das neue Einkommensteuergesetz geregelt worden. Der steuerfreie Lohnbetrag von monatlich 80 Mk. bleibt, doch wird der jetzt 18,60 Mk. betragende Wochenbetrag auf 19,20 Mk. erhöht. Außer dem steuerfreien Lohnbetrag von jährlich 960 Mk. (12X 8°) bleiben nach dem neuen Einkommensteuergesetz von dem über diesen Betrag hinansgehenden Arbeitslohn 10 0/0 für jeden Familienangehörigen steuerfrei. Wie der Steuerabzug vom 1. Ok tober 1925 im einzelnen zn berechnen ist, werden wir noch recht zeitig genau bringen. * Aenderudg der Gründerwerb««teuer Frage. Ich habe im August ein Grundstück gekauft. Was habe ich an Grunderwerbssteuer zu bezahlen? Antwort. Wenn Sie mit dem Kauf bis zum 1. September d. J. hätten warten können, so wäre Ihnen die Neuregelung der Grund- erwerbssteuer zugute gekommen. Bis Ende August betrug der Steuersatz, den das Reich erhebt, 4 %, vom 1. September ab 3%. Au den Zuschlägen, die die Emzelländer und Gemeinden erheben, ist dagegen nichts geändert worden. An Zuschlägen werden in Preußen 4 o/ 0 erhoben, so daß im ganzen für Verkäufe vor dem 1. September 1925 8 0/0, für spätere Verkäufe 7 o/ 0 Grnnderwerbs- steuer zu zahlen ist. * Hauszinssteuer Frage. Ist mit einer Herabsetzung der Hauszinssteuer in ab sehbarer Zeit zu rechnen? Für mich ist dies deswegen von Be deutung, weil ich mein Hausgrundstück, wenn ich daraus keine Ein nahmen erzielen kann und nur Lasten habe, eventuell verkaufen möchte. Antwort. Die zur Förderung der Neubautätigkeit seit April 1924 eingeführte Hauszinssteuer hat diesen Zweck ganz bestimmt nicht erfüllt. Man hat es auch versäumt, zu bauen, als die Bau kosten jedenfalls viel niedriger waren als heute. Es wäre interessant, zu erfahren, welcher Betrag für Neubauten tatsächlich im Reiche Verwendung gefunden hat und wieviel Wohnungen aus diesen Mitteln neu entstanden sind. Niemand wird zugeben können, daß seit Erhebung der Hauszinssteuer, wohl der unberechtigtsten und verschleiertsten Steuern in unserem ganzen Steuersystem, die Woh nungsnot in irgendeiner erkennbaren Weise gemildert worden ist. Auch seit der inzwischen erfolgten Erhöhung dieser Steuer ist eine Wendung in der Behebung der Wohnungsnot nicht eingetreten. Bedauerlich genug, daß die Regierung keine Schritte beabsichtigt, um den sich ans der Hauszinssteuer ergebenden gewaltigen Steuer druck zn mildern, was doch in erster Linie zu erwägen wäre, wenn man es mit dem Preisabbau ernst nimmt, scheint man im Gegenteil die Quelle der Hauszinssteuer noch stärker fließen lassen zu wollen. Dem Vernehmen nach soll in Preußen an eine weitere Anziehung dieser Steuerschraube vom 1. April 1926 ab gedacht sein, was man kaum für möglich halten sollte. Mit Rücksicht darauf ist in ab sehbarer Zeit nicht damit zu rechnen, daß dem Hauseigentümer Einnahmen aus diesem seinem Besitz zufließen werden. * Privatwohnung und Gewerbesteuer Frage. Kann die Privatwohnung eines Ladeninhabers als Gewerbekapital angesprochen werden? Antwort. Die Heranziehung der Wohnung eines Gewerbe treibenden könnte bei der Bemessung der Höhe des Gewerbekapitals nur dann gerechtfertigt sein, wenn das ganze Gebäude bei der Ver mögensteuer als zum Betriebsvermögen gehörig angesehen worden ist. Dies ist von manchen Finanzämtern — nicht allgemein — dann geschehen, wenn der Ladeninhaber Eigentümer des Hauses war, das er allein bewohnte und in dem sich außer seiner Wohnung nur noch das Geschäftslokal befand. Sonst ist die Wohnung weder nach dem Vermögensteuergesetz noch nach den Grundsätzen der Ver anlagung zum Gewerbekapital im Sinne des preußischen Gewerbe steuergesetzes (Miet- und Pachtwert) als dem Gewerbebetrieb dienen der Gebäudeteil anzusehen. unos-u lAHVinsnaa ßncfiton Schluß der Aufnahme in diese Rubrik für Berichte am Sonnabend, für Einladungen am Montag vor dem Erscheinen Wir bitten um größte Kürze in den Berichten Zum 17. Verbandstage des Rheinisch-Westfälischen Verbandes der Uhrmacher und Goldschmiede, E. V. Als unser diesjähriger Verbandstag beschlossen wurde und wir uns darüber einig waren, nach Bad Neuenahr zu gehen, haben wir alle gehofft, daß wir von dem auf uns lastenden Druck politischer und wirtschaftlicher Art befreit sein würden. Die Hoffnung hat uns getäuscht. Am 16. Januar bereits sollten die Besatzungstruppen aus unserer Zone abziehen. Die Frist ist seit Monaten überschritten, wir sind leider immer noch Besatzungsgebiet. Der wirt schaftliche Druck ist nicht geringer geworden, im Gegenteil imtner schlimmer, und wenn nicht alle Anzeigen trügen, stehen wir vor wirtschaftlichen Krisen, deren Umfang sich gar nicht absehen läßt. Daß es unter diesen Verhältnissen ein Wagnis ist, einen Verbandtag abzuhalten, darüber sind wir uns klar. Wenn wir es trotzdem gewagt haben, so ließen wir uns von dem Gedanken leiten, daß gerade die ungeheure Last der wirt schaftlichen Not eine gründliche Aussprache erfordert. Nur
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