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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 150. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Präsident Braun: Stimmt die Kammer diesem Anträge bei? — Wird gegen sechszehn Stimmen besaht. Präsident Braun: WM die Kammer, daß von der Ab stimmung mittelst Namensaufrufs abgesehen werde, welche ei gentlich die Landtagsordnung verschreibt? Abg. 0. Scha ffra th: Ich würde darauf antragen, daß der Landtagsordnung gemäß durch Namensaufruf abgestimmt wird. Präsident Braun: Allerdings steht diese Bestimmung in der Landtagsordnung und in so fern ist der Antrag begründet. Daß ich, wenn Jemand verlangt, daß der Landtagsordnung gemäß durch Namensaufruf abgestimmt werde, der Landtags ordnung nachkommen muß, versteht sich von selbst. Es hat dies auch gar nichts Bedenkliches. Den Antrag hat die Kammer vernommen, und ich frage: ob sie der Deputation beistimme? Mit Ja antworten: Vicepräsident Ersenstuck, Secrctair Hensel, Rittner, Miehle, Stellv- Abg. Harkort, Georgi, Scharf, Schwabe, V.Platzmann, v.Schdnfels, Stellv. Abg. v. Abendroth, Sbrnitz, Ziegler, v. Besch witz, Klesberg, Siegert, v.Zezsch wktz, Haußwalb, Clauß, Ludwig, - Stellvertr. Abg. Beutler, Neyd el, Hevn, Oehme, Stockmann, v.v.Mayer, Stellv. Abg. Mönch, Mit Nein: Secretair Lzschucke, Er chenbrecher, Metzler, Rewitzer, Müller, Stellv. Abg. Gehe, Joseph, Sachße, v. Berlepsch, Zani, v. d. Beeck, v. Geißler, Speck, Stellv. Abg. Rudolph, Schäffer, Kasten, Vogel, Thümer, Stell».Abg. v. Ssydewitz,, Naundorf, Klien, Wend, Cubasch, Weisel, Scheibner, v.d. Planitz, v.Rbmer, Kockul, Wolf, Huth, v.d.Heydte, Zische und Präsident Braun. Oberländer, Schumann, Hensel (aus Bernstadt), Hcuberer, 0. S ch a f f r a th, Oehmichen, und Haden Präsident Braun: Gegen 14 Stimmen ist der Antrag der Deputation angenommen. Abg. Schäffer: Ich weiß nicht, ob es dem Herrn Prä sidenten genehm wäre, die Differenzpunkte bei dem Gesetzent würfe wegen Einführung einer kurzen Verjährungsfrist für ge wisse Forderungen vortragen lassen zu wollen. Abg. Joseph: Unter Bezug auf dasjenige, was bereits über die Thätigkeit der Kammer am Schlüsse des Landtags vor hin geäußert worden ist, muß ich der Zulassung desBerkchtsdes Abgeordneten Schäffer widersprechen. Die Angelegenheit, welche er vortragen will, hat noch nicht auf der Tagesordnung gestanden, und es würde also eine Ausnahme von oer Regel sein, wollte man jetzt den Bericht darüber sofort vortragen lassen. Staatsminister v. Könneritz: Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, daß die Vereinigung dahin erfolgt ist, daß die erste Kammer den Anträgen der zweiten Kammer beigetre ten ist. Präsident Braun: Will die Kammer sich diesen Vor trag erstatten lassen? — Wird gegen sieben Stimmen bejaht. Präsident Braun: Der Herr Referent wird ersucht, uns diesen Vortrag zu geben. Referent Abg. Schäffer: Bei Berathung des Gesetz entwurfs wegen Einführung einer kurzen Verjährungsfrist für gewisse Forderungen wurde zu §. 1 noch der Antrag gestellt und ausgenommen, daß unter die Forderungen auch noch die Stol- gebühren und Accidentien der Kirchen- und Schuldiener ausge nommen werden sollen. Diesem Anträge ist die erste Kammer bekgetreten, nur mit dem Hknzufügen, daß die Redaction der Staatsregierung in der Maaße anheimgestellt sein sollte, daß dieselbe einen zweckmäßigen Ort in dem §. 1 ausfindig machen möge, wo diese Einschaltung am besten sich würde anbringen lassen. Es ist auch damals bereits, wie die Angelegenheit in der zweiten Kammer berathen wurde, kein Zweifel gewesen, daß der Staatsregierung überlassen bleiben möchte, ob diese Ein schaltung bei Nr. 2 oder an einem andern Orte geschehen könne, und so viel ich mich erinnere, hat selbst der Antragsteller sich da mit einverstanden erklärt. Es würde die Kammer sich nun darüber zu entscheiden haben, daß die Einschaltung dieser Worte an irgend einem Orte in §. 1 der Staatsregierung anheimzu geben sei, und ich würde den Herrn Präsidenten ersuchen, darauf eine Frage zu richten. Präsident Braun: Stimmt die Kammer dem Anträge und den Ansichten der Deputation in dem von dem Herrn Re ferenten angedeuteten Punkte bei?— Wird einstimmig be fahr. Referent Abg. Schäffer: Ferner wurde am Schlüsse des Gesetzentwurfs noch ein Antrag gestellt, dessen Zweck dahin ging, es möchten die Vergleiche, welche vor dem Friedensrichter abgeschlossenwürden, zugleich die Wirkung haben, dieExtinctiv- verjährung zu unterbrechen, zugleich aber sollte bei der Staats regierung beantragt werden, dies an irgend einem passenden Orte in dem Gesetze auszusprechen. Der Antrag lautet so: „Die Kammer wolle die Voraussetzung aussprechen, daß für den Fall der Einführung des Instituts der Schiedsmänner oder Friedensrichter die von denselben zu Protokoll genommenen Vergleiche eben so die Verjährung unterbrechen, wie unter Z. 56. hinsichtlich der vor Gericht erfolgten Anerkenntnisse oder Zah- II. iso. 4
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