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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Endlich wird sich der Abgeordnete sofort bescheiden, daß er sich im Mißverständnisse befindet, wenn er mir den Vorchurf macht, daß ich das System des Zuvielregierens in meiner Stadt an genommen hätte, wenn ich bemerke, daß die fragliche Verord nung nicht von mir, sondern von der Staatsregierung ausge gangen ist. Ich werde stets eingedenk sein, daß ich ein konsti tutioneller Consul bin, und werde allerdings von meinen ver fassungsmäßigen Rechten Gebrauch machen, wie ich es für das Beste und Frommen meiner Stadt für nöthig halte, aber nim mer diese Rechte überschreiten, und ich glaube, dieses Zeugmß werden mir meine Stadtverordneten und Mitbürger gern ge ben, und dem Herrn Abgeordneten steht es frei, nachOederan zu kommen und sich dies persönlich bestätigen zu lassen. Abg. Schwabe: Mein Herr Präsident! Ich trage auf Schluß der Debatte an. Abg. Joseph: Ich bitte um das Wort zur Berichtigung eines Mißverständnisses. Präsident Braun: Es ist auf Schluß der Debatte ange tragen worden. Wird dieser Antrag unterstützt? — Wird aus reichend unterstützt. Präsident Braun: Will Jemand gegen den Schluß der Debatte das Wort nehmen? Abg. Joseph: Ich bitte um das Wort zur Berichtigung eines Jrrthums. Präsident Braun: Will die Kammer dies gestatten? — Wird einstimmig bejaht. Abg. Ioseph: Mein Freund Metzler entgegnete mir, daß ich eine „höhere" Fähigkeit des Ermessens für die Kammer in Anspruch genommen hätte. Das ist nicht der Fall. Ich habe die Stände für gleich fähig und gleich berechtigt zum „Ermessen" gehaltenund davon gesprochen, daß Beidesich in Parität befinden. Ich erinnere mich genau, daß ich dieses Wort gebraucht habe, folglich ist das, was der Abgeordnete Metzler mir zugeschrieben hat, nicht von mir gesprochen worden. Doch habe ich mich auch selbst zu berichtigen, indem ich früher sagte, daß der Abgeordnete Metzler eine Verordnung selbst gegeben habe. Allein es ist dies, wie ich mich überzeugt, so zu verstehen, daß der Abgeordnete Metzler nur eine vom Ministerium erlassene Verordnung execu- tirt habe. ReferentAbg. Hensel (aus Bernstadt): Ich habe wenig zum Schluffe zu erwähnen, nachdem der Abgeordnete Müller seinen Antrag, gegen welchen.viele Bedenken vorlagen, zurück genommen hat. Ich erwähne, daß die Aeußerung des Abgeord neten Schumann, welcher davon redete, daß die Deputation von einer nicht stiftungsmäßigen Verwendung spreche, auf einem Jrr- thum beruhen muß. Diese Worte sind nicht gebraucht, sondern die Deputation sagte: sie erkenne keine stiftungsmäßige Be stimmung darin. Also steht die Deputation nicht in dem Wi derspruche, von welchem der Abgeordnete Schumann sprach. Wurde von dem geehrten Abgeordneten Joseph bemerkt, die De putation hätte ihrem Berichte gemäß noch weiter gehen und auf eine bessere Anlegung des Capitals antragen sollen, so ist dies ja geschehen, indem die Deputation beantragt: „die Staatsregie rung möge sämmtliche Zinsen des jetzigen besser anzulegen den Capitalbestandes der ursprünglich 3698 Lhlr. l8Ngr.5Pf. betragenden Summe, für die Zwecke der chirurgisch-medicimfchen Akademie verwenden lassen." In diesen Worten, glaube ich, ist wohl hinlänglich der Wunsch und die Ansicht der Kammer aus gedrückt, wenn der Antrag überhaupt angenommen wird. Es sind noch einige Bemerkungen über die 250Lhaler gemacht wor den. Diese betrachte ich wenigstens für erledigt, und erinnere nur noch, daß wohl nicht zweifelhaft sein könne, daß hier die Gärtnerwohnung deshalb als Accefforium betrachtet werden müsse, weil das Gartengrundstück als Hauptgrundstück in dem Verzeichnisse der der Civilliste gehörigen Grundstücke angeführt ist, und was die sonstigen Erinnerungen anlangt, so haben die andern Deputationsmitglieder bereits darauf entgegnet. Den neuesten Antrag des Abgeordneten Müller anlangend, so werde ich mich wenigstens gegen dessen zweiten Theil erklären müssen, da derselbe die Regierung auffordert, ein erhöhtes Postulat zu stellen, wenn es nämlich nothwendig ist. Nun, ich glaube, eines solchen Antrags bedarf es niemals, da sich voraussetzen laßt, daß die Regierung, wenn sie ein erhöhtes Postulat zu Ausführung von Staatszwecken bedarf, auch ein solches stellen wird. Was den ersten Th eil betrifft, so bin ich ganz dafür, indem er nament lich die Ansichten in sich auffaßt, die von mehrer« Abgeordneten geäußert worden sind. Ich halte es meinestheils auch für zweck mäßig, wenn bei der Meisterprüfung der Schmidte der Bezirks thierarzt über die Fähigkeit des Meisters wegen Verrichtung des Hufbeschlags sein Urtheil abgiebt. Ich glaube, dadurch wird auch nicht in die Rechte der Innungen eingegriffen werden; denn so gut sich die Maurer- und Zimmerhandwerker haben gefallen lassen müssen, sich einer viel schwierigem Prüfung zu unterwer fen, um das Meisterrccht zu erlangen, so gut, glaube ich, wird im Interesse des Gemeinwohls verfügt werden können, daß bei dem Meisterwerden der Schmidte rückfichtlich des Hufbeschlags eine sorgfältige Prüfung vorausgehen müsse. In so fern stimme ich dem Anträge des Abgeordneten Müller bei. Staatsminister v. Falk enstein: Ich bitte um dieErlaub- niß, nur ein Wort über die so viel besprochene Verordnung bei-. fügen zu dürfen, welche Gegenstand der Diskussion zwischen den Abgeordneten Metzler und Joseph geworden ist. Es ist bereits früher, wie ich mich überzeugt habe, bei derVorlage des Budjets ausdrücklich darauf hingewiesen worden, nämlich auf die Ver ordnung der Landesdirection vom Jahre 1834 und auf die Ver ordnungen des Ministeriums vom 24. August und 26. Novem ber 1836, wonach allerdings die im Lande befindlichen Schmidt- gesellen "auf die Nothwendigkeit hingewiesen worden sind, sich mit dem Hufbeschlage bei der hiesigen Anstalt bekannt zu ma chen. Es ist von mehrer» Seiten der Antrag gestellt worden, es solle — wenn ich nicht irre, ist es von dem Abgeordneten Metzler gesagt worden — jedem Gesellen vor dem Meisterwerden zur Pflicht gemacht werden, daß er zuerst die Anstalt besuche. EL
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