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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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geht den Staat gar nichts an. Bon wem sind die zu niedri gen Voranschläge erfolgt? Von der Regierung. Sind sie von dieser verschuldet, so mag sich die Versammlung der Actionaire zunächst an die Regierung, und diese wieder an dieschuldigen Beamten halten. Der Staat ist nicht Schuld, haftet auch nicht zunächst für Versehen seiner Beamten, sondern nur nach deren vergeblicher Ausklagung aushülfsweise; aber auch dies kaum dann, wenn, wie hier, die Beamten nicht als solche, die Regierung nicht als solche, sondern nur vermittelnd, außer halb ihres Amtes thätig gewesen sind. Wir aber, die Stände, haben unsere Einwilligung dazu nicht gegeben, daß der Vor anschlag so unzuverlässig gemacht worden ist. War dies aber nicht zu vermeiden, ist mithin dies nicht verschuldet, so ist es ein zufälliges Unglück, was zu bedauern, aber von dem Staate so wenig wieder gut zu machen ist, als ein jedes andere Unglück, welches einen Privatmann trifft. Eine verhältnißmäßige Unterstützung möchte dann an der Zeit sein, aber keineswegs eine so große und so geforderte, aber auch dies nur dann, wenn die ganze Eisenbahncompagnie — Actionaire und Direktorium — ohne alle Schuld wären. Allein dies sind sie nicht. Denn es haben der Eisenbahncompagnie die Beamten und die .Regierung gewiß nicht gesagt, daß die Voranschläge sicher feien, und deren Richtigkeit garantirt. Die Actionaire sind also selbst Schuld, wenn sie angenommen haben, daß die Vor anschläge sicher seien, denn wir Alle wissen, daß alle Voran schläge von Technikern, besonders aber bei Eisenbahnen ganz unsicher sind, besonders aber dann, wenn sie mit solcher Uebereilung, ohne Detailvermeffung, gefertigt werden. Dies Alles mußte das provisorische Comite, mußten die Actionaire wissen, sie konnten es wissen. Folglich haben sie auch selbst Schuld. Höchstens haben sich die Actionaire an ihr provisorisches Comit^ zu halten, welches zugegeben hat, daß die Einladungen auf Actienzeichnung auf eine so un gewisse Grundlage und mit solcher Uebereilung ergangen sind. Was aber die von der Deputation als zweiter Billigkeitsgrund angeführte mangelhafte und weniger sparsame Ausführung des Baues der Eisenbahn betrifft, so geht diese erst recht den Staat nichts an. Hier sind die einzelnen eignen Beamten, welche die Eisenbahncompagnie selbst gewählt hat, zuerst des halb auszuklagen, weil sie das Geld verschwendet haben, weil sie nicht so sparsam gebaut haben, wie sie hätten bauen sollen, und wenn man ihnen eine Schuld nachweisen kann, so müssen sie dafür hasten. Deshalb, weil die Regierung als Actio- nairin einen Director bestellt und den Ingenieur ernannt hat, kann man noch nicht sagen, daß daraus eine Verbindlich keit gegen sie oder gar gegen den Staat wegen der angeblich schlechten Verwaltung folge. Auch kann ein Director beim besten Willen gegen zwei oder drei nichts ausrichten. Auch ist dieser Direetor der Compagnie, obwohl und sobald er von der Regierung ernannt ist, Beamter der erster«, nicht mehr der letztem. Endlich hat die Versammlung der Actionaire stets Alles, was von dem provisorischen Comite' so wohl, als von dem Direktorium geschehen, alle Ausgaben, alle Rechnungen, mithin auch alle Fehler -er Verwaltung ausdrücklich gebilligt, gutgeheißen und genehmigt. Hätte sie das nicht gethatt, so wäre es etwas ganz Anderes; allein so haben sie sich nur über sich selbst zu beklagen und zu beschweren, wenn sie durch schlechte Verwaltung ihres Direkto riums Nachtheil erleiden. Nach allen diesen Gründen werden auch Sie mit mir von selbst zu dem Schluffe oder Entschlüsse kommen: wirgestehen der bairischen Eisenbahncompagm'e die über unsere rechtliche Verbindlichkeit hinausgehenden Verwilligungen nicht, d. h. nur den Beitrag eines Viertheils zu dem noch nach träglich erforderlichen Anlagekapital, sonst aber weiter gar nichts zu; wir können und dürfen weiter nichts zugestehen, weil wir ohne irgend einen Rechtsgrund über fremdes Geld nicht disponi- ren können. Die Deputation scheint selbst zuzugeben, daß manche Fehler vorgekommen seien. Wer bürgt dafür, daß sie nicht wieder vorkommen? Sollen wir das.Geld der armen Steuerpflichtigen aufdas Risico hingeben, daß wieder so luxuriös gebaut werde, und keine Bürgschaft dagegen haben, daß das Geld doch wieder verschwendet werde? Zu Verwilligungen aus der Staatscasse gehören Garantien für eine gute Verwendung, ständische Controle, gehören Bürgschaften. Diese muß erst die bairische Eisenbahncompagnie, muß erst deren Direkto rium gewähren. Jetzt haben weder wir, noch die Regierung die nöthigen Mittel in den Händen, zu hindern, daß solche Fehlgriffe wieder vorkommen. Da müßte erst ein neuer Vertrag mit der bairischen Eisenbahncompagnie, oder ein neues Eisenbahngesetz zu Stande kommen. Kurz, ich will erst eine Garantie dafür haben, daß das Geld gut verwaltet werde, welches ich bewilligen soll. Demnächst scheinen mir die Männer, welche die Verwal tung bisher geführt haben, eines solchen Vertrauens, ich will nicht sagen unwürdig zu sein, aber doch auch keinen Beweis außerordentlicher Fähigkeit und Sparsamkeitund Grund gegeben zu haben für ein so außerordentliches Vertrauen, wie hier diese Bewilligung erheischt. Wer bürgt uns dafür, ich frage: wer bürgt uns dafür, daß nicht von den von uns jetzt verlangten Gel dern Essen, Festessen upd dergleichen gegeben werden, wer bürgt uns dafür, daß nicht von dem Gelde der Steuerpflichtigen Cham pagner getrunken werde? Sie werden sagen, das kommt nicht vor; aber es kann vorkommen. Wir haben keine Garantie. Die Aktien, welche die Regierung hat, reichen nicht hin, ihr die Stimmenmehrheit zu sichern, weder im Direktorium, noch in den Versammlungen der Actionaire, damit solche Luxusausgaben nicht genehmigt werden. Weiter: wer bürgt uns dafür, daß die jetzigen nachträglichen Verwilligungen ausreichen, daß nicht nächstenLandtag neueAnsprüche an uns gemacht werden? Zwar sagt die Deputation S- 58, daß das Abkommen unter 4 die Re gierung im voraus von erneuerten Ansprüchen befreie. Allein Rechts ansprüche hat auch jetzt die bairische Eisenbahncompagnie an den Staat nicht; andere aber, überhaupt neueAnsprüche an ihn zu machen, ist sie später so wenig verhindert, als jetzt. End lich ist es auch mit dieser Bahn eine eigenthümliche Sache. Sie kostet nach dem jetzigen Voranschläge 11 Millionen, wahrschein lich aber 12Millionen. Davon haben die Actionaire selbst
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