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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Riesaer: Eisenbahn Setheiligt hätte, sie ein Recht nicht haben könnte, der Eisenbahncompagnie Bedingungen vorzuschreiben; denn es würde das Concesfionsrecht überschritten sein, ohne Ge währung von Vortheilen nur drückende Bedingungen auszuspre chen. Ich werde also für die Deputation stimmen, obgleich ich nicht verkennen kann, daß allerdings ein gewisser moralischer Zwang dazuvorlregt, dafür zu stimmen. Erliegt schondarin, daß unsere Finanzverwaltung ein so großes Vertrauen besitzt, daß, wenn sie eine Maaßregel als gut anerkennt, dis Majorität der Kammer schon aus diesem Grunde dafür stimmen werde. Stimmeich dafür, so hoffe ich aber auch, daß die Staatsregierung den übrigen Theilen des Landes, welche durch diese Chemnitz- Riesaer-Eisenbahn einen zweiten Stoß bekommen, auch einige Rücksicht auf irgend eine Art schenken werde. Präsident Braun: Wenn Niemand weiter zu sprechen be gehrt, so kann ich wohl die Debatte für geschlossen ansehen und ertheile dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Abg. Georgi: Ein einziger geehrter Redner hat sich gegen das Gutachten der Deputation erhoben, und ich muß bekennen, es hat mir leid gethan. Während von Seiten des Staats wirklich große Opfer gebracht worden sind, um unserm Lande seinen Antheil an dem Welthandel durch Eisenbahnen zu sichern, sollte man, wie mir scheint, doch nicht mißgünstig auf eine Bahn Hinsehen, die mehr für den Fabrikverkehr bestimmt ist und Seiten des Staats kein Opfer beansprucht hat, sondern ledig lich durch Privatkräste in's Leben gerufen worden ist. Hat der Staat sich dabei betheiligt, so ist es das Werk seiner vollständig freien Wahl. Die Bahn konnte entstehen, ohne daß aus Staats mitteln nur ein Theil dazu bewilligt worden wäre. Der geehrte Abgeordnete hat auf die Beschlüsse des vorigen Landtags zurück gewiesen und gesagt, wenn auch damals die Stände sich für die Aufnahme der Chemnitz-Riesaer Bahn in das System ausge sprochen hätten, so könnten sie doch auch wieder davon zurück gehen. Meine Herren/ sowohl die Deputation, als auch die Kammer, haben am vorigen Landtage dieses Eisenbahnsystem als ein Ganzes betrachtet, sie sind der Ansicht gewesen, daß, wenn nach einer Richtung hin große Mittel aus Staatskassen für Bah nen aufgewendet würden, es billig und gerecht sei, eine Zusiche rung hinsichtlich anderer Landestheile hinzuzufügen, und ich glaube demnach, daß eine spätere Ständeversammlung kaum von den damals gefaßten Beschlüssen,'ohne ungerecht zu sein, hätte abgehen können, am wenigsten, glaube ich, würde es zu rechtfertigen sein, daß, wahrend die vorigen Stände die Noth- wsndigkeit der Bahn anerkannt haben, die Ausführung verwei gert worden wäre, wenn es sich dabei um gar keine Opfer han delte. Ganz gewiß würde man der Regierung mit Recht einen Vorwurf darüber machen können, wenn sie den Moment, wo diese für nothwendig anerkannte Bahn ohne Opfer auszuführen war, hatte ungenutzt vorübergehen lassen. Wenn man von einer moralischen Verpflichtung für die jetzige Bewilligung spricht, so kann ich die Ansicht einiger Sprecher nicht theilen, die diese Ver pflichtung ganz wegleugnen wollen. Mir scheint, es besteht, es liegt ein gewisser moralischer Zwang vor; aber es hat ihn Nie mand verschuldet, er ist durch Umstände hervorgerufen worden, welche die Weisheit Salomonis nicht hätte vorhersehen können. Es ist der außerordentliche Fall der Actien. Ständen diese in demselben Course, als damals, wo man derRegierung dieBethei- hgung an der Bahn anbot, so würde man gewiß und mit mehr Recht derRegierung einen Vorwurf darüber machen können, daß sie die Wetheiligung nicht angenommen habe, als daß man ihr M einen Vorwurf darüber macht, daß sie sich das Recht der Be theiligung Vorbehalten hat. Wenn man bemerkt hat, es erwüch sen aus dieser Wetheiligung Consequenzen für die Zukunft, es würden neue Bahnen künftighin die Betheiligung des Staats in Anspruch nehmen, so muß ich darauf aufmerksam machen, daß es sich hier um eine Bahn handelt, die in das System ausgenom men ist, und daß, wenn eine neue Wahn eine derartige Betheili gung beanspruchen wollte, es darauf ankommmen würde, ob Re gierung und Stände sie für werth erachten würden, in das Sy stem ausgenommen zu werden. Ich hoffe aber, meine Herren, daß aus der Wetheiligung an dieserBahn dem Staate kein Opfer in irgend einer Hinsicht erwachsen wird; ich habe die zuversicht liche Erwartung, daß sie gut rentirenwird, und wenn man dar aufhingewiesen hat, daß der Theil des Landes, für den die Bahn bestimmt ist, von der Elbe, der Wasserstraße, keinen Nutzen ziehen würde, so möchte ich dies sehr bezweifeln. Ganz anders würde dasWerhältniß sein, wenn der Bahntract eine früher besprochene andere Richtung nähme. Das ist aber nicht der Fall. Wären aber Opfer für die Bahn erforderlich, meine Herren, so würden wir gewiß die nächste Verpflichtung haben, diese Opfer zu brin gen. Da der Staat im Landesinteresse diese Eisenbahnverbin dung für erforderlich gehalten hat, so würde ihm die Verpflich tung, Opfer dafür zu bringen, anheimfallen, und nicht Privat personen. Dieser Fall wird aber schwerlich eintreten, und nach dem sich so wenig Sprecher gegen die Bahn erklärt haben, so ver zichte ich auf alle weitere Bertheidigung und glaube, dieKamtner wird dem dichtbevölkerten fleißigen Lheile des Landes, der sich Vortheile davon verspricht, ihr Wohlwollen durch Zustimmung zu den Deputationsvorschlägen erweisen. Präsident Braun: Der Deputationsantrag befindet sich Seite 74 des Berichts. Die Deputation sagt dort: „sie könne der geehrten Kammer nur anrathen, auf die in dem Allerhöchsten Decrete abverlangte Erklärung: ob die Ständeversammlung der von der Regierung beschlossenen Uebernahme des vierten Theils des auf vier Millionen festgestellten Anlagecapitals der Chemnitz-Riesaer Eisenbahn auf die Staatscasse in Actien der genannten Eisenbahn nachträglich ihre Zustimmung ertheile? bejahend sich auszusprechen." Ich habe daher die Kammer: ob sie diesem Vorschläge der Deputation beitritt? — Er wird gegen drei Stimmen angenommen. Referent Abg. Georgi: ZmBerichteheißt rs weiter: IN. Die Eisenbahn von Löbau nach Zittau betreffend. In dem vonderhohen Staatsregierung der vorigen Stände versammlung vorgelegten Plane des unter Mitwirkung des Staats herzustellenden sächsischen Eisenbahnsystems war unter
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