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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Fragt es sich nun, ob von dem hier gestellten Vorbehalte Gebrauch zu machen sein werde, so ist zunächst auf die sehr verän derten Verhältnisse aufmerksam zu machen, welche seit dessen Aus stellung eingetreten sind. Während damals es an Privatunternehmern für den hier in Frage stehenden Lheil des Anlagecapitals durchaus nicht fehlte und die Compagnie denselben dem Staate nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch überließ, ist seitdem große Ungunst für Eisenbahnunternehmungen eingetreten, und die Compagnie würde in einige Verlegenheit und unbezweifelt in nicht unbe deutenden Nachtheil kommen, falls der Staat ihr jetzt für I Million Khaler Aktien zurückgeben wollte. Berücksichtigt man zugleich den moralischen Eindruck eines solch en Entschlusses, falls er gefaßt werden sollte, auf die öffentliche Meinung für das Un ternehmen und den davon bedingten Stand des Actiencourses, so darf man wohl annehmen, daß der Compagnie aus der Zu rückgabe dieser Actien im gegenwärtigen Augenblick ein effektiver Verlust von mindestens 100,000 Thlr. erwachsen müßte. Die Deputation bekennt, daß sie es hart finden würde, wenn ei nem Unternehmen, das eine Staatsunterstützung weder bean sprucht, noch bekommen hat, durch den Staat ein effektiver Ver lust zugefügt werden sollte dafür, daß es dem Staate eine Be iheiligung angeboten und die Entscheidung darüber demselben gänzlich anheimgegebm hat. Anstatt für andere Compagnien große Opfer und Unterstützungen—hier die Zufügung effektiven Nachtheils! — Würde hiernach, schon der Chemnitz-Riesaer Compagnie gegenüber, die Deputation von einer Benutzung des gestellten Vorbehalts abrathen müssen, so muß sie dies eben sowohl im son stigen Interesse des Staats thun. Die von der vorigen Stände versammlung geltend gemachten Gründe für eine unmittelbare Betheiligung des Staats bei den Eisenbahnen bestehen nach An sicht der Deputation ungeschwächt fort; ja sie treten theilweise noch mehr in den Vordergrund, seitdem der Staat durch die aus gesprochene Absicht, mit dem Staatsbaue selbst zu beginnen, sich zu dem Grundsätze zu bekennen scheint, daß die Eisenbahnen am besten in -em Besitze des Staats sind. Es ist deshalb gewiß um so wünschenswerther, daß bei jeder entstehenden Bahn rin An fang in dieser Beziehung gemacht werde. - Die Deputation ist aber auch der Ansicht, daß dem Staate aus der Betheiligung an der Chemnitz-Riesaer Bahn gar kein Nachtheil erwachsen werde. Sein Antheil wird ihm schon wäh rend der Bauzeit zu 4 Procent verzinst, er hat übrigens alle Rechte der übrigen Actionaire, und bei der günstigen Meinung, die man von der hier in Frage befangenen Bahn hinsichtlich ihrer künftigen Rentabilität hegen darf, besonders seitdem der Anschluß einer Jüterbogk-Riesaer Bahn festzuftrhen scheint, ist nicht zu besorgen, daß die Betheiligung dabei für den Staat mit einem Opfer verknüpft sein werde. DieDeputation istder Ansicht, daß dasBetheiligungscapi- tal productiv und mit Vortheil angelegt und daß der gegenwär tige niedrige Stand der Actien kein Beweis dafür sei, daß die Bahn einst schlechte Rechnung geben werde. Die Leipzig- Dresdner Eisenbahnactien standen auch einmal weit unter pari und geben doch jetzt gute Rechnung. Wohl zu beachten ist aber, daß der Staat seinen Antheil in Actien empfängt, die jederzeit verkäuflich sind, und daß, falls ein mal die Ansichten über die Bahn oder über das System der Staatsbetheiligung bei den Bahnen sich ändern sollten, gar nichts im Wege steht, diese Aktien ganz oder zum Theil, nach und nach, oder auf einmal unter Zustimmung der Stände wieder zu veräußern. Die finanziellen Vorschläge, welche die hohe Staatsregie rung der Ständeversammlung gemacht hat, beruhen übrigens auf der Voraussetzung, daß von dem gestellten Vorbehalte der Zu rückgabe der Actien abgesehen und deren definitive Uebernahme Seiten des Staats ausgesprochen werde. Müßte nun die Deputation einerseits eine große Härte und einen bedeutenden Verlust für die Compagnie in der Zurück stellung der hier in Frage kommenden Actien erkennen, und ist sie andererseits der Ansicht, daß deren Beibehaltung für den Staat aus den angeführten Gründen wünschenswerth, nützlich und unbedenklich ist, so kann sie der geehrten Kammer nur an- rathen, auf die in dem Allerhöchsten Decrete abverlangte Er klärung : „ob die Ständeversammlung der von der Regierung be schlossenen Uebernahme des vierten Theils des auf vier Millionen festgestellten Anlagecapitals der Chemnitz- Riesaer Eisenbahn auf die Staatskasse in Actien der ge nannten Eisenbahn nachträglich ihre Zustimmung er- theile?" bejahend sich auszusprechen. Ein Deputationsmitglied, Sachße, theilt zwar nicht allent halben die oben ausgesprochenen Ansichten und Motive, trennt sich jedoch nicht von der Deputation, weil er in der Befriedigung der Wünsche für die Chemnitz-Riesaer Eisenbahnunternehmung und des dadurch begünstigten Landestheils eben sowohl eine nothwendige Unterstützung und Verstärkung des dortigen Ber- kehrslebens, als einen Grund mehr erblickt, daß dem von ihm in seinem das sächsische Eisenbahnsystem betreffenden Separat votum vom vorigen Landtage (Landt.-Act. 18A-A, IV. Abtheil. S. 162 flg.) vertretenen Landestheile aus Gerechtigkeit endlich das gewährt werde, was solcher in der auf Erörterung der Aus führbarkeit und Ertragbarkeit einer Eisenbahn von Dresden über Freiberg und Chemnitz nach der sächsisch-bairischen Eisenbahn gerichteten mehrern Petitionen vom 10. November 1845 rc. un ter Anführung der triftigsten Momente wiederholt gebeten hat. Die Csncessionsbedingungen für die Chemnitz-Riesaer Ei senbahn hat die Deputation geprüft und es sind ihr keine Be denken dagegen brigegangen. Die vorige Ständeversammlung hatte beantragt: s) daß die bei Concessionirung der sächsisch-bairischen Eisen bahncompagnie angenommenen Grundsätze in der Haupt sache auch bei neuen Concessionirungen festgehalten wer den möchten; b) daß der Bildung eines angemessenen Reservefonds für außerordentliche Zwecke, namentlich Hauptreparaturen aus den Bahnerträgen über 4 Procent, wie bei der sächsisch-bairischen Eisenbahncompagnie geschehen, auch künftigen Gesellschaften zur Pflicht gemacht werde; <-) daß der nächsten Ständeversammlung die ertheilten Con- cessionen, so wie in Beziehung auf das Eisenbahnwesen erlassenen Verordnungen vorgelegt werden. Allen diesen Anträgen ist entsprochen worden.
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