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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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rines Referenten aufzufordern. Dieser wurde in der Person des Herrn v. Schaffrath gewählt. Ich behielt mir zwar vor, vielleicht allein einen ablehnenden Vorbericht an die Kammer als Minoritätsgutachten zu richten, was aber nicht hindern sollte und konnte, weiter in der Sache vorzuschreiten. Dies geschah im November vorigen Jahres. Im Januar erklärte Herr v. Schaffrath, daß er nun sich eines Andern überzeugt Habe und meiner Ansicht beitrete. Ich versammelte darauf -ie Deputation wieder, und die ganze Deputation, mit Aus nahme des Herrn Joseph, stimmte darin zusammen , daß vor allen Dingen ein Vorbericht an die geehrte Kammer erstattet averden sollte, und die Kammer selbst entscheiden möge, ob sie noch wünsche, daß die Sache zur Berathung kommen möchte. Ich wurde von der Deputation ersucht, diesen Vorbericht selbst zu machen, und übernahm es mit der Bemerkung, daß es meine irrste Arbeit nach dem Eisenbahnberichte sein würde. Ich habe ihn auch sogleich danach gemacht und er ist im Februar fertig gewesen, bisher aber ohne unsere Schuld nicht zur Berathung gekommen. Ich fühle mich deshalb von jedem persön lichen Vorwurfe in dieser Sache gänzlich frei. Ich habe ge glaubt, lediglich imJntereffeder Sache, und weil ich die Schwie rigkeit der Arbeit erkannte, in diesem Sinne in der Depu tation stimmen zu müssen, und da ich nicht einmal erwählter Referent in derAngelegenheitwar, so wird man mir wenigstens gewiß keinen Vorwurf machen können. So viel in Beziehung auf das Vergangene. Was aber das Zukünftige anlangt, so scheint mir nach der Erklärung des Herrn Regierungscommis- sars, daß es nämlich factisch unmöglich fei, die Sache noch wäh rend dieses Landtags zur Erledigung zu bringen, jede Diskus sion darüber zu keinem Resultate führenzu können. Auch scheint mir in dieser Erklärung die Absicht der Regierung zu liegen, den Gesetzentwurf zurückzunehmen. Sollte aber auch der selbe nicht zurückgenommen'werden, sollte es selbst möglich sein, daß der Bericht noch in die Kammer komme, so halte ich -och eine gänzliche Erledigung der Sache für unmöglich, wenn -er Landtag sich nicht bis in den Herbst hinein verlängern soll. Der Gesetzentwurf bedarf, um in der Deputation berathen zu werden, gewiß wenigstens 3 bis 4 Wochen zur Fertigung des Berichts, selbst wenn man den Referenten während dessen von Kammersitzungen entbinden will, auch wenigstens 3 Wochen, zum Druck und Ausliegen des Berichts ist wieder eine Woche nöthig, so daß also erst in der Mitte des Monats Mai der Be richt in die Kammer kommen könnte. Nehmen Sie dann an, -aß diese Angelegenheit zur Berathung in der Kammer gewiß «inert Monat bedarf, so würde sie erst im Juni in der zweiten Kammer zur Erledigung kommen. Und ob hie erste Kammer sich noch .dann damit möchte beschäftigen wollen und können, das gebe ich Ihnen, meine Herren, zur Erwägung anheim. Ist aber die Lage der Sache von dieser Art, dann glaube ich, sollte man doch die Deputation von einer Arbeit entbinden, die eben zu keinem Resultate führen könnte, und ich bin überzeugt, daß, wenn eine Zwischenseputation mit mehr Sorgfalt und Muße, als man jetzt dieser Angelegenheit widmen kann, sich derselben unterzieht, dies nur im Interesse der Sache sein könnte. Zum Gesetz kann dieser Entwurf während des gegen wärtigen Landtags, auch bei sehr großer Beschleunigung, ein- mal nicht werden. Ist das aber nicht möglich, so glaube ich, ist es besser, die Sache bleibt, wie sie liegt, und wird durch eine Zwischendeputation bis zum nächsten Landtage gründlich be handelt und vorbereitet. Wenn gesagt worden ist, es sei ja eine ganz allgemeine Sache und gar nicht so schwierig, diese Angelegenheit zu behandeln, es würden die Männer, die in der Deputation sind, damit gewiß bald fertig werden können, so scheint mir das denn doch nicht auf einer gründlichen Durch sicht dieser Vorlage und auf einer ausreichenden Erwägung der schwierigen Fragen, die dabei vorkommen, zu beruhen. Selbst wer nur oberflächlich den Entwurf gelesen Hst, wird zu gestehen müssen, daß ein reicher Stoff zu den vielseitigsten Er wägungen darin gegeben ist. Es wäre zwar vielleicht mög lich, diese Sache auf dem jetzigen Landtage noch zur Erledi gung zu bringen, wenn der Landtag sich bis in den Herbst ver längerte; aber ob es im Interesse des Landes sein würde, auf eine derartige Verlängerung der Landtage hinzuarbeiten, gebe ich denn doch Ihrer Erwägung anheim. Durch eine über große Dauer -er Landtage verflacht sich das Interesse an un fern ständischen Verhandlungen gar sehr, und schon deshalb ist cs nicht gut, wenn sich dieselben zu lange hinausdehnen. ES ist ferner für die Regicrungsorgane nicht gut, für die Regie rungsgeschäfte nachtheilig, es wird aber auch für diejenigen Mitglieder der Kammer, die außerdem noch Pflichten auf sich haben, die nicht völlig unabhängig sind und deshalb nicht lediglich sich der ständischen Wirksamkeit widmen können, zum größten Nachtheil, wenn man den Landtag so gar lange dauern läßt. Es müssen dann Viele künftig auf dis ständische Wirk samkeit verzichten. Königs. Commissar v. Langenn: Wenn man Zeit und Umstände erwägt, so würde sich der Satz rechtfertigen lassen, daß beinahe die fattische Unmöglichkeit vorhanden ist, den Ge setzentwurf gründlich noch auf diesem Landtage zu berathen. Unter den Umständen verstehe ich namentlich die Eigenschaften des Gesetzes selbst. Es ist nicht zu leugnen , daß dies Gesetz im Principe sowohl/ als auch in der einzelnen Ausführung die ses Princips einer sehr gründlichen Erwägung bedarf. Man muß sich alles Einzelne vollkommen klar machen, um mit Er folg das Gesetz zu beurtheilen und zu prüfen, und dies dürften wohl die Motive sein, wie ich schon erwähnt habe, Stellv. Abg. Rittner: Herr Präsident! Was ich von der Wichtigkeit des Gesetzes über die fließenden Wässer halte, das habe ich der geehrten Kammer bereits mehrfach erklärt. Ich habe nur mit dem größten Leidwesen diesen Bericht gelesen und werde daher auch nichtunternchmen, unsere geehrte Deputation gegen die Borwürfe zu rechtfertigen, die ihr gemacht worden sind; ich räume hierin das Feld vollständig den Deputations mitgliedern selbst. Begründet scheint mir vielmehr der Vor wurf zu sein, daß wir diesen Borbericht erst nach so langer
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