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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Dornamen gehörte, sondern eigentlich als ein dem Posiärar an gehöriges Grundstück zum Staatsgute, aber nicht zu den Do- mainen zu zählen war, dem Domainenfonds zugeflossen war. Die Deputation würde, wenn sie nicht am Schlüsse des Berichts darauf angetragen hätte, anderweit über diese Summe zu ver fügen und diese Summe zu Deckung des Bedarfs für den An kauf des Hauses zu verwenden, ganz davon abgesehen haben, -en Antrag an die geehrte Kammer zu richten, welcher in dem Berichte enthalten ist; da aber diese 10,000 Lhlr. demDomai- nenfonds entzogen werden sollten, so fand sich die Deputation veranlaßt, diesen Antrag zu stellen, und es ist wohl ganz gleich, ob die Entschädigung, welche der Postmeister empfängt, hier aus diesem Fonds bewilligt, oder bei anderer Gelegenheit von den Postrevenuen gewährt wird. Die Hauptsache war doch wohl, die Angelegenheit zu beseitigen und dadurch processualischeWeit- läuftigkeiten zu beseitigen. — Der geehrte Abgeordnete hat nach her sich zu dem den Ankauf des Hauses auf der Seegasse betref fenden LH eile des Berichts gewendet und besonders getadelt, daß die Deputation sich damit einverstanden erklärt hätte, weil blos eine mäßige Verzinsung von dem Hause in Aussicht stehe. Es läßt sich noch nicht übersehen, welche Erträge das Haus künftig der Staatskasse liefern wird, da jetzt nur eine Etage und zwar für 1000 Lhlr. vermiethet worden ist. Sollte das Hindemiß, das der Vermiethung jetzt durch die Ungewißheit, die, ehe die Stände den Kauf nicht genehmigt haben, über den Forrbesitz existirt, entgegensteht, gehoben sein, so wird zu erwarten stehen, daß die übrigen Räume des Hauses wohl sehr bald vermiethet werden und zu einem Preise, der die sichere Voraussetzung der Deputation rechtfertigen wird. Die Deputation hat aber kei neswegs den Hauskauf aus dem zu erwartenden Ertrage allein als gerechtfertigt angesehen; sie legt noch, wie auch im Berichte ausgesprochen ist, einen besondern und sehr wesentlichen Grund darauf, daß der Staatsmknister, welcher Vorstand des Ministe riums des Auswärtigen ist und welcher diesen Posten bekleidet, ohne einen besondern Gehalt zu beziehen, nicht immer in die Nothwendigkeit versetzt werde, seine Wohnung vielleicht öfterer zu wechseln, besonders da er die Aufgabe hat, den fremden Ge sandten und andern von dem Auslande an unsere Regierung ge wiesenen und accreditirten Personen die Honneurs zu machen. Es hat die Deputation besonders aus diesem Grunde den Ankauf des Hauses zu rechtfertigen sich bemüht. Es läßt sich wohl nicht verkennen, daß, wenn die hohe Staatsregierung in den Motiven für diesen Hauskauf sagt, daß es noch besondere Staatszwecke geben könnte, die den Besitz eines solchen Hauses wünschens- werth erachten, dies wohl sehr denkbar ist. Die Deputation hat auf diese Staatszwecke nicht näher eingchen können und wollen, weil eine besondere Veranlassung dazu von der hohen Staats regierung nicht gegeben worden ist, und sie hat diese Absichten, welche die Staatsregierung damit verbindet, auch nicht zu erfor schen gestrebt, da es zu sehr auf der Hand liegt, wenn man die Localitäten kennt, welche die höher» Behörden inne haben, daß dieRäume,welchesiebenutzen,kaumausreichen, und daß manche, namentlich das Justizministerium, in Localitäten untergebracht sind, die wohl schwerlich auf eine längere Zeit ihren Bedürfnissen entsprechen werden. Ueberhaupt glaube ich, daß, wenn die gro ßem und in der Mitte der Stadt gelegenen Häuser in Dresden immer mehr sollten zu andern Zwecken, als zu Wohnungen ver wendet werden, es wohl am Ende dahin kommen würde, daß der Staat sich würdein die Nothwendigkeit versetzt sehen, noch mehrer» der höhern angestelltenBeamtenDienstwohnungen zugewähren, wie es in vielen Staaten derFall ist. — Wenn endlich dergeehrte Abgeordnete auf den Aufbau der Dienstwohnungen für Forst beamte am Schluffe seiner Rede übergangen ist und manches Rügende dagegen vorgebracht hat, so muß ich doch bekennen, daß ich glaube, er ist wohl zu weit gegangen, wenn er gänzlich die dienstlichen Rücksichten leugnet, welche eine solche Maaß- regel rechtfertigen und welche auch die Deputation besonders das Verfahren der Regierung als richtig hat erkennen lassen. Meine Herren, es ist ganz sicher, daß ein großer Waldcomplcp immer wird einen Verwalter an der Spitze haben müssen; wir können uns Wälder ohne Förster nicht denken. Diese Förster müssen Wohnungen haben, und die letztem müssen an passen den Orten gelegen sein. Nun ist zwar dieses Princip zeithcr schon so viel als möglich aufgestellt und festgehalten worden; indessen überall ist es nicht der Fall, daß diese Leute Dienst wohnungen haben, und die Nachtheile, die eine allzu große Entfernung des Försters von feinem Bezirke hat, liegen zu klar auf der Hand; denn er kann dann weder den Forstschutz gehö rig controliren, noch auf die Cultur und die übrigen Verhält nisse einen so günstigen Einfluß ausüben, wenn er vielleicht stundenweit von dem Forste, den er administrirt, seine Wohnung wählen muß. Hat aber der Förster keine besondere Wohnung, so bietet sich nicht immer die Garantie dar, daß in den zunächst des Waldes gelegenen Ortschaften sich eine paffende Wohnung befindet, und er muß daher häufig große Opfer bringen,- um eine solche Wohnung in der Nähe des Waldes zu bekommen. Ein solcher Forstbeamter erhält 50 Lhlr. Entschädigung für den Miethaufwand; dafür kann er sie aber keineswegs immer beschaffen und muß daher aus seinem kärglichen Gehalte häufig einen bedeutenden Zuschuß machen und Opfer bringen, um nur in der Nähe des Forstes zu cxistiren. Es ist ferner häufig auch wohl der Fall gewesen, daß die Orte, welche endlich nach vieler Mühe und Noch Förster in ihre Mitte ausgenommen haben, auch dann wieder gewisse Gegengefälligkeiten von den Förstern in Beziehung auf Streu, Waldhüten u. dgl. erwartet haben, die zu gewähren ihnen nicht möglich gewesen ist, wenn sie ihre Pflicht haben erfüllen wollen. Dies Alles sind Rück sichten, die wohl das Bestreben der hohen Staatsregierung, jedem Forstbeamten eine Dienstwohnung zu verschaffen, voll ständig rechtfertigen. Der Aufwand für eine solche Dienst wohnung beläuft sich auf circa 4 — 5000 Lhlr., es kann aber ein solcher Bauaufwand nicht immer gleich sein, da die Preise der Materialien und die Arbeitslöhne im ganzen Lande zu ver schieden sind. Die Deputation hat daher von einer festen Nor- mirung einer solchen Summe und von einer Bestimmung, wie viel auf ein derartiges Gebäude zu verwenden sei, absehen zu
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