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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Waltungszweig seiner Natur nach nicht so ergiebig ist, ober mit kurzen Worten, was kann der dafür, welcher eine nicht so reich liche Dienstbranche verwaltet? Aus demselben Grunde müß ten die Besoldungen überall da herabgesetzt werden, wo der Verwaltungszweig nicht so viel einbringt. Ferner hat der Herr Minister die Schwierigkeiten der Erlangung eines andern, eines wohlfeilern Bauplatzes für das Forstgebäude in Schan dau zur Rechtfertigung des enormen Preises — den ich jetzt dahingestellt sein lassen will — angeführt, aber über die Höhe der Kosten des Baues selbst hat der Staatsminister gar nichts erwähnt. Der Bau soll 12,000 Thlr. kosten. Jetzt bekommt der Forstmeister 120 Thlr. Miethzinsäquivalent, und nun frage ich, ob das nicht eine Verminderung des Domainenfonds ist? Es ist eine Verminderung, weil der Domainenfonds da durch verliert, und ich halte deshalb nicht angemessen, aus dem Domainenfonds solche Wohnungen zu bauen. Wenn ein Ab geordneter erwähnte, solche Dienstwohnungen sollten nur 4000 bis 5000 Thlr. kosten, so frage ich: Warum soll die Wohnung in Schandau dann 12,000 Thlr. kosten? Ist doch bis jetzt nicht ein Versuch gemacht worden, diesen Voranschlag zu recht fertigen. Uebrrgens helfen solche von einzelnen Abgeordneten nur gemachte Angaben über das Maximum der Kosten eines Forsthauses und die yur der Deputation von dem Ministerium mitgetheilten Kostenangaben und Voranschläge der Kammer gar nicht, da über diese nicht abgestimmt wird, sie folglich nicht bindend werden. Mit dem Anträge der Deputation Seite 168 kann ich mich nicht einverstanden erklären, und wenn der Kammer ihr Bewilligungsrecht lieb ist, so rathe ich ihr an, diesen abzulehnen. Sie sollen sich „mit dieser Verwen dung der zum Domainenfonds gehörenden Gelder" einverstan den erklären. Ich frage: Fürwelche Verwendung, für welche Gebäude? Wie hoch find die Summen, die darauf verwendet worden sind? Von alle dem steht kein Wort in dem Berichte und obigem Anträge. Sie sollen also die unbekannte Verwen dung unbekannter Summen genehmigen. Das ist mir doch zu weit gegangen; denn die (höchste) Summe hätte doch unbedingt .in dem Berichte und Anträge ausgedrückt werden müssen. Das ist nicht geschehen, und deshalb werde ich gegen den Antrag stimmen und einen andern substituiren. Wenn ferner Seite 168 in dem Anträge der Deputation gesagt ist: „Sie sollen die Re gierung ermächtigen, dieserhalb in der zeitherigen Weise fortzu fahren," so ist das viel zu weit, unbestimmt, unbekannt, viel zu gefährlich. Ich weiß, daß Forstgebäude gebaut werden, aber ich weiß nicht, wie, ob mit Nutzen, mit Vortheil, wie theuer u. s. w. Hintennach kannman sich allerdings aussprechen, aber so lange ich nicht weiß, wie gebaut wird, und so lange ich mich nicht im voraus darüber ausgesprochen habe, ermächtigeich nicht, na mentlich nicht im voraus, zur unbekannten Verwendung unbe kannter Summen, — ja sogar auf unbestimmte, auf ewige Zei ten- Wenn ferner der Herr Staatsminister erwähnte, selbst wenn der Antrag der Deputation abgelehnt würde, halte er sich doch für berechtigt, in der zeitherigen Weife in der Anschaffung vvK Dienstwohnungen für Forstbeamte fortzufahren, so muß ich dem auf das bestimmteste widersprechen, und behalte mir, wenn der Herr Staatsmknister sich doch für so berechtigt halten sollte, in der zeitherigen Weise fortzufahren, das Weitere vor. Vor der Hand ist dies nicht nöthig, weil man nicht weiß, ob das Deputa tionsgutachtenabgelehnt wird, und ob das Ministerium sich dann noch berechtigt hält, in der zeitherigen Weise fortzufahren, und fortfahren wird. Es wäre das Seite 168 gestellte Deputations gutachten nicht nur im Allgemeinen ein Vertrauensvotum, was ich übrigens dem Finanzministerium noch am ehesten bewilligen würde, sondern sogar auch wegen seiner Unbestimmtheit und All gemeinheit ein blindes und unbedingtes Vertrauensvotum, weil eine unbekannte und unbestimmte Summe bewilligt werden soll. Man wird mir einhalten, man müsse der Administration Vertrauen schenken. Dann aber, meine Herren, brauchen Sie gar kein Budjet, und ich bin der Erste, welcher Ihnen dann an- räth, die Zeit mit Berathung des Budjets zu ersparen. Wenn Sie sagen, das sei einmal Sache der Administration, Voran schläge von solchen Forstgebäüden könne man nicht verlangen, nun, meineHerren, so sage ich, daß auch die ganzen Voranschläge des ganzen Ausgabebudjets blos Administrationssachen, blos die Verwaltung betreffen, daß auch die Verausgabung der ganzen Staatseinnahmen bloße Verwaltungssache ist. Dann brauch ten wir also gar keinen Staatshaushaltplan, keine Steuerbewil ligung, — gar kein Budjet mehr.' — Aber, meine Herren, Ih nen ist gewiß das Steuerbewillkgungsrecht eben so lieb, wie mir. Deshalb rathe ich Ihnen an, das ganz unbestimmte und unbe stimmbare, gar keine bestimmten Summen enthaltende Deputa tionsgutachten abzulehnen, und statt dessen folgenden Antrag an zunehmen: „Die Staatsregierung wolle den Kam mern einen Voranschlag über die Kosten der Forst gebäude zur Genehmigung vorlegen." Jchhabedarin nicht einen Voranschlag über die „einzelnen Kosten für die ein zelnen Forstgebäude" verlangt; nein, aber es soll und kann die Summe wenigstens im Allgemeinen und ihrer höchsten Höhe nach bestimmt werden, die das Ministerium zu brauchen gedenkt. Wir können dann auch prüfen, ob nicht einzelne Forstgebäude zu kostbar sind. Das können wir jetzt nicht. Um meinen Antrag zu motiviren, erinnere ich Sie nur nochmals an das Beispiel eines Forstgebäudes in Schandau. Dort soll eine Wohnung gebaut werden, die 15,400 Thlr. kosten soll. Wollen Sie das, wollen Sie, daß daß Finanzministerium so theuer, wie es nur will, baue, — so nehmen Sie den Antrag von der Deputation an. Wollen Sie es nicht, so nehmen Sie meinen Antrag an. Referent Abg. v. d. Planitz: Der Abgeordnete v. Schaff rath hat die Aeußerunggethan, es handle sich um die Bewilli gung von einer Summe, die man nicht übersehe. Ich beklage, daß er sich nicht um die Unterlagen bekümmert hat, die ausgelegen haben, da würde er gesehen haben, daß es sich um die Erwerbung von drei bis vier Forstgebäuden handelt, und er würde auch die Summen gesehen haben, die sie kosten.- Die Deputation hat nie einen so umfänglichen Bericht über den Domainenfonds er kaltet, um solche Details in denselben aufzunehmen, und wollte le dies thu», so müßte sie über jeden Ankauf einer Holzparkelle
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