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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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schwierigen und'vielfachmArbeiten, die ihr vorliegen, auf irgend eine Art in die Länge ziehe. Sie wird der Kammer einige Vor schläge thun, .auf welche Art die große Anzahl von Beschwerden auf die kürzeste Weise erledigt werden könne, damit noch von der Kammer Beschluß darauf gefaßt werden kann. Abg. Lobt: Ich weiß nicht, ob es mir lieb sein soll oder nicht, daß ich heute einige Beschwerden und Petitionen bevor- wortet habe. Lich kann es mir sein, daß ich dieses gethan habe, weil es den Anschein gewinnt, als ob ich auf dieseWeisedieFrage wegen der Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit der Bevorwortung von Petitionen mit hervorgerufen habe, die über lang oder kurz denn doch zur Sprache gekommen wäre, ja die schon zeither län ger, wenn auch hinter den CouUen, verhandelt worden ist. Un lieb möchte es mir aber sein, daß ich mir eine Bevorwortung er laubt habe, weil im Laufe der Debatte auch hin und wieder von dem Mißbrauche der Bevorwortung gesprochen worden ist. Nun — es mag hierbei auf den Gesichtspunkt ankommen, den der ein zelne Deputirtc nimmt. Ich habe allerdings geglaubt, daß ich bei dem Gebrauche dieses Rechts nie in einen Mißbrauch verfallen sei, insbesondere auch heute nicht, weil es sich bei meiner Bevor wortung um fünf verschiedene Eingaben gehandelt hat. Im Uebrigen habe ich dieses Recht auch außerdem sehr spärlich aus geübt; ich habe z. B. noch in voriger Woche 4 Petitionen in die Kammer gebracht, ohne ein Wort darüber zu verlieren. Dies in Bezug auf die wahrscheinliche Veranlassung zu der gegenwär tigen Debatte. Eben nun der Hinblick auf die Wahrscheinlich keit, daß ich die jetzige Discusflon mit hervorgerufen habe, dann auch der eigene Wunsch, daß die Bevorwortung der Petitionen, wenn nicht aufgehoben—dagegen habe ich mich sogleich anfangs schon erklärt — doch auf irgend eine Weise möchte beschränkt werden können, und endlich die doch muthmaaßlich nurnoch kurze Zeit des Landtags ließen mich für einen Augenblick den §. 81 der Berfaffungsurkunde aus dem Auge verlieren. Indessen die Discusfion hat mir allerdings dargethan, daß dieser Paragraph mehr Beachtung verdient, als er von vielen Seiten gefunden hat. Zugeben kann ich namentlich nicht, daß nach diesem Paragraphen zwischen Petitionen und Beschwerden ein Unterschied gemacht werden müsse, da in demselben von „Anliegen" die Rede ist, und unter diese jedenfalls Petitionen wie Beschwerden zu subsumiren sind. Ist nun aber einmal der Satz aufgestellt worden, daß es -em ß. 81 der Verfassungsurkunde entgegenlaufen würde, wenn man auch nur für einige Zeit, für die noch übrige Dauer des ge genwärtigen Landtags, die Bevvrwortung von Petitionen und Beschwerden ganz aufheben wollte, so scheint es mir nun aller dings wünschenswerth, daß der Antrag, den der Abgeordnete v. Khielau gestellt hat, nunmehr lieber zurückgenommen wird. Ich glaube, es würden beide Lheile ihren Zweck erreichen; die Einen, welche Bedenken gegen den Antrag haben, und ihre Bedenken aus der Verfassungsürkunde ableiten, würden diese nunmehr ganz unangetastet dastehen sehen, so daß kein Zweifel weiter er hoben werden könnte; der Antragsteller aber und die, welche für den Antrag gesprochen haben, werden gewiß ebenfallsihren Zweck erreichen, weil es von derheutigenDebatteab Jeder zur ernstesten Pflicht sich machen wird, für die noch übrige Zeit des Landtags Beschwerden und Petitionen soviel möglich nicht weiter mit einer? Bevorwortung hier einzubringen. Es wäre also auf der einen Seite das Recht gewahrt — und das wünschte ich auch gewahrt zu sehen — auf der andern Seite aber waren auch Andeutungen genug gegeben , daß dieses Recht nicht über die Gebühr exercirt würde. Ich memestheils wünsche also, daß der Antrag, nachdem er pro und contra hinlänglich beleuchtet wordenist, wiederzurück- gezogen wird. Sollte das aber nicht geschehen, so würde ich mich nunmehr dagegen erklären, weil ich im Zweifelsfalle lieber zu beweglich erscheinen will, als verfassungswidrig handelnd. Präsident Braunr Die ganze Kammer wünscht wohl,, daß zu lange Befürwortungen unterbleiben möchten. Man stößt sich nur an der Principfrage.. Ich kann keineswegs dem §. 81 der Verfaffungsurkunde die Deutung geben, welche man ihm gegeben hat, nämlich daß darin vorgeschrieben sei, eS müsse die Befürwortung gerade bei dem Registrandenvortrage geschehen. Die Befürwortung kann geschehen, das ist gewiß, aber die Kammer kann bestimmen, ob sie die Befürwortung gerade be! Anlaß des Registrandenvortrags. wünscht. Dies iss Sache der Geschäftsordnung. Doch dem fei, wie ihm wolle, ich will mich in das Materielle nicht mischen. Jeder in der Kammer wünscht aber, daß lange Befürwortungen unterblei ben. ' Wenn die Kammer sich dahin ausspräche, daß sie den Wunsch ausdrückte, es möchten die Befürwortungen bei Anlaß des Registrandenvortrags unterbleiben, und wenn die Entschei dung der Principfrage vorbehalten bliebe, so würde, sollte ich glauben, in jeder Hinsicht der Wunsch erreicht, um den es sich hier handelt, so würden alle Ansichten darüber versöhnt. Einmal wäre die Principfrage gerettet, und dann würbe die Kammer den Wunsch zu erkennen geben, so würde diesem Wunsche schwerlich ein Kammermitglied entgegenstehen. Also glaube ich, daß, wollte die geehrte Kammer auf die von mir vorgeschlagene Frage emgehen, sie jede Differenz über diesen Gegenstand beseitigt sehen könnte. Abg. v. Khie lau: Sobald der Antrag des Herrn Prä sidenten von der Kammer angenommen wird, so ist der Zweck meines Antrags vollständig erfüllt, und ich bin bereit, ihn gern zurückzunehmen; ich muß aber bemerken, daß die Ansicht falsch ist, als ob durch Verlängerung -er Sitzungen der Zeit verlust durch die Bevorwortungen wieder eingebracht würde; denn unsere Schuldigkeit ist es, unsere Zeit mit Gegenständen zu verbringen, die vvrliegen, und wir wären jedenfalls in der Berathung der Berathungsgegenstande weiter gekommen, wenn wir nicht IH Stunden zu Bevorwottungen gebraucht hätten. Ich nehme meinen Antrag zurück, sobald die Kammer eS ge nehmigt. Abg. Hensel (aus Bernstadt) : Ich bitte um das Wort zur Berichtigung einer factischen Unrichtigkeit. Es sind in der Regel nicht IH Stunden zur Bevorwortung gebraucht wor den, sondern nur ä, oder 2 Stunde mit Ausnahme von weni gen Fällen.
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