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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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noch eine dergleichen Mittheilung gekommen ist, wird mir der Vorstand der Deputation bezeugen, mit dem ich erst vor einer halben Stunde darüber gesprochen habe. Abg. o. Haase: Es bedarf solches wohl keiner Bestäti gung; aber vollkommen begründet ist, was der Herr Vice- präfident eben bemerkt hat. Präsident Braun: Soll dieser Gegenstand an die erste Deputation gelangen? — Einstimmig Ja. 6. (Nr. 1377.) Anschluß der Gemeinde zu Hof bei Oschatz, Gottfried Steiger und Gen., an dis unter Nummer 1050 der Hauptregistrande eingezeichnete Petition des landwirthschaft- lichen Vereins zu Machern, die Uebernahme des Baues und der Unterhaltung der Communicationswege Seiten des Staats Letr. Präsident Braun: Der Gegenstand, an welchen hier durch derAnschluß erklärt wird, liegt der dritten Deputation vor, und ich frage daher die Kammer: ob auch diese Sache da hin gelangen soll? — Einstimmig Ja. 7. (Nr. 1378.) Bericht der dritten Deputation der zwei ten Kammer über die Petition Gabriel Scheibner's und 152 Gen. zu Neustadt bei Stolpen, die Abhülfe von Holzmangel in dortiger Gegend betr. Präsident Braun: Befindet sich auf der heutigen Tages ordnung. 8. (Nr. 1379.) Abgeordneter Oehmichen bittet um Urlaub für den 26. und 27. März. Präsident Braun: Bewilligt die Kammer diesen Urlaub? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ich habe der Kammer noch mitzu- theilen, daß die Abgeordneten v. d. Planitz, Brockhaus, Kasten und Haden wegen Abhaltung und bezüglich Unwohlseins sich von der heutigen Sitzung haben entschuldigen lasten. Wir gehen nun zum Gegenstände der Tagesordnung über, und -er Herr Referent wird gebeten, uns den weitern Vortrag -es Berichts über das Einnahmebudjet zu geben. Referent Abg. Poppe: Der Bericht über das Einnah mebudjet lautet weiter: Wei dieser Position hat die Deputation vorerst einer Peti tion zu gedenken, welche bei der hohen zweiten Kammer voN Christian Gotthold Fritzsche und Consorten zu Jöhstadt einging, mit der Bitte um Verwendung wegen erblicher Ueberlassung der ihnen verpachteten siscalifchen Waldbodenstücke dfs sogenannten . Hammerwaldes vom Jöhstädter Revier. Die Petenten geben an, daß sie nur deshalb im Jahre 1832 und 1833 den erwähnten Waldboden auf 20 Jahre erpachtet hätten, um durch die Cultur desselben sich ihre Bedürfnisse zu er zeugen, hätten aber bald gefunden, daß dies so kostspielig und schwierig sei, daß sie bei dieser Erpachtung nur großen Schaden haben würden, wenn ihnen die verpachteten Grundstücke nicht käuflich überlassen und sie dagegen sichergestellt würden, diese nach Ablauf der Pachtzeit in andere Hände übergehen zu sehen. Bereits im Jahre 1836 und 1837 hätten sie diesen Wunsch dem hohen Finanzministerium vorgetragen, wären aber deshalb abfällig beschieden worden, doch hätte ihnen Hochdasselbe das Pachtgeld auf 3 Jahre anfänglich und dann noch auf 2 und 1 Jahr, in allem also auf 6 Jahre erlassen. So sehr sie dieses dankend anzuerkennen hätten, wäre ihnen damit noch immer nicht geholfen, und sie wünschten daher, daß ihnen die hohe Staatsregierung die betreffenden Waldboden stücke mit 40 Thlr. xro Acker erblich überlasse. Die Deputation mag nicht verkennen, daß die Petenten, welche in dem rauhesten und somit unfruchtbarsten Theile Sach sens wohnen, einige Berücksichtigung verdienten, sie glaubt aber auch, Laß dies die hohe Staatsregierung durch einen sechsjähri gen Pachterlaß bereits anerkannt hat und bei dereinstiger wei terer Verpachtung auf die Petenten .einige Rücksicht nehmen wird. Nach den Erklärungen der Herren Regierungscommiffarien müßte es dagegen bedenklich fallen, die beregten Parcellen zu ver äußern, da solche leicht mit Häusern bebaut und sonach eine un erwünschte Umgebung für die unmittelbare Nähe der Staats waldungen werden könnten. Nächstdem erschien es auch deshalb für nicht gerathen, auf dieses Gesuch einzugehen, bevor sich der Staatsfiscus nicht mit der CommunJöhstadt wegen Ablösung der letzterer in der Staats waldung zustehenden Huthung geeinigt habe. Die Petenten haben sich bereits im Februar 1837 mit dem nämlichen Gesuche an die damalige Ständeversammlung gewen det, welche dasselbe aber nach Landtagsacten 18HH, III. Abtheil. 2.Bd. S. 180 deshalb abgewiesen, weil die Sache als eine reine Administrationsangelegenheit zu betrachten sei, welcher Ansicht die unterzeichnete Deputation auch heute noch beitritt und daher der geehrten Kammer empfiehlt: den Antrag der Petenten abermals abzuweisen, die Pe tition selbst aber noch an die hohe erste Kammer gelan gen zu lassen, da dieselbe an die Ständversammlung ge richtet ist. Abg. Heyn: Die geehrte Deputation hat vom rechtlichen Gesichtspunkte aus die Petenten abfällig beschieden, und ich will ihr deshalb nicht den geringsten Borwurf machen. So viel mir aber noch erinnerlich ist, fand bei der Verpachtung im Jahre 1832 ein eigenthümliches Verhältniß statt, und zwar zum größten Nachtheile der jetzigen Pachtinhaber. Es grenzte nämlich ein wohlhabenderer Grundstücksbesitzer mit seinen Fel dern an diese Parcellen, und wünschte vielleicht nicht, mehrere Pachtinhaber in die Nähe seiner Grundstücke kommen zu las sen. Er ging deshalb in seinem Gehote gegen 30 Thlr. für 24 Acker hinauf, und die ärmere Claffe der Jöhstädter Bewoh ner ließ sich verleiten, um Feld zu einigem Kartoffelbau zu er halten, gleichfalls auf ein'Gebot von 30 Thlr. auf gedachte Parcelle hinaufzugehen. Im Jahre 1832 wurden wieder 8 Acker für einige 50 Thlr., mithin etwas über 10 Acker für
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