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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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-sie hegen, aber ohne ihnen etwas zu verschaffen. Das Mißtrauen gegen die Regierung kann ich nicht theilen, da die Regierung, die gleich bei dem Beginnen des Landtags mit dem Decrete den Wünschen der Kammer entgegengekommen ist, sich gewiß nicht ohne die allerdringendsten Gründe in Verwickelungen setzen, noch weniger Märtyrer schaffen wird. Das Letztere würde aber der Fall sein, wenn man von protestantischen Regierungen hinsicht lich der in Lvrmgelicis beauftragten Regierung ein solches Miß trauen ferner hegen würde. Denn die Herren Minister io Lv-m- gelicis haben doch, obschon der Gegenstand nicht ausschließlich in ihr Reffort gehört, bedeutende Stimmen und Einfluß auf den selben. Auch selbst in der Verordnung vom 17. Juli 1845 finde ich nicht Veranlassung zu Mißtrauen, darum nicht, weil ich diese Verordnung nicht so aufgefaßt habe, wie man sie von anderer Seite aufgefaßt hat, obwohl sie in gewisser Maaße hätte viel leicht etwas anders gehalten werden können. Man muß aber dabei in Betrachtung ziehen, daß ihre Erlassung kurz vor dem Landtage geschah, und wenn diese in der Verfassung gegründete Verordnung nicht erfolgt wäre, die Staatsregierung und insbe sondere die Herren Staatsminister in Lvsogellcis gewiß gegrün detere Vorwürfe aus der entgegengeschten Richtung sich zugezo gen haben würden, wenn sie die Verordnung nicht erlassen hätte. Mir haben das Alles in den frichern Verhandlungen erörtert und ausgeglichen, und ich sehe nicht ab, wie man von daher einen Grund gegen die Majorität annehmen will. Abg. v: Zezschwitz: Wenn nach Lage der Sache keine Aussicht vorhanden ist, daß bei gegenwärtigem Landtage ein Ge setz in der fraglichen Angelegenheit zu Stande komme, so kann sch nicht umhin, der Majorität der Deputation dahin beizustim men, daß der Regierung die Ermächtigung gegeben werde, den Deutfch-Katholiken das denselben von der Ständeversamm lung Zugestandene zu gewähren und in der ständischen Schrift dir Voraussetzung auszusprechen, daß die Staatsregierung diese Gewährung lediglich unter den Bedingungen, welche in dem dem Allerhöchsten Decrete beigefügten Aufsatzes, enthalten sind, versage oder zurücknehme. Durch die fragliche Ermächtigung wird keineswegs ausgeschlossen, daß bei dem künftigen Land tage ein Gesetz in dieser wichtigen Angelegenheit zu Stande komme. Aber wenn man doch nicht wünschen kann, daß diese Angelegenheit ganz in demselben Zustande verbleibe, wie sie vor dem gegenwärtigen Landtage gewesen ist, was nach den bestimm- ten dcsfallsigen Erklärungen der Staatsregierung und der jen seitigen Kammer wahrscheinlich der Fall wäre, wenn die fragliche Ermächtigung nicht gegeben würde, so glaube ich, daß der Sache am besten durch Beitritt zu dem Majoritätsgutachten prospicirt werde. Uebrigens erkläre ich mich damit einverstanden, daß diese Ermächtigung im Gesetz- und Verordnungsblatte bekannt gemacht und dabei der Zustimmung der Stände ausdrücklich gedacht werde. Präsident Braun: Ich kann wohl die Debatte für ge schlossen ansehen. Abg. Rewitzer: Meine Herren! Ich habe bei dem Be ginne der Verhandlungen dieser wichtigen Angelegenheit meine Ml-rung dahin abgegeben, daß ich mich nicht für meine Glau bensbrüder erheben, mich nicht in dieDiscussion mengen werde. Ich habe bisher Wort gehalten und bin nicht gemeint, einen an dern Weg einzuschlagen. Nur eine kurze Bemerkung gestatten Sie mir hier anknüpfen zu dürfen. Vollkommen einverstanden mit den Vertheidigern des Minoritätsgutachtens, kann auch ich nur in dieKlage mit einstimmen, welche dieselben über die gerin gen Zugeständnisse ertönen ließen, die den Katholiken zu Lheil werden sollen; aber, meine Herren, werden Sie den faktischen Zustand der Deutsch-Katholiken verbessern, wenn Sie sich für die Minorität erklären? Ich glaube, nein. Im günstigsten Falle wird dann auf anderm Wege das erreicht werden können, was durch das Gutachten der Majorität erzielt wird. — Verbes sern werden Sie die Sache der Deutsch-Katholiken mindestens in der nächsten Zukunft nicht. Ich bedaure mit Ihnen, daß wir ungeachtet Ihrer kräftigen Verwendung das nicht erringen, was wir wünschen und was wir zu erwarten berechtigt waren,—aber dürfen Sie hoffen, daß die Staatsregierung nachgeben wird? Ich bezweifle dies. Die Sache der Deutsch-Katholiken wird also dadurch kaum gebessert werden. Präsident Braun: Ich nehme nun die Debatte für ge schlossen an, und gebe dem Herrn Referenten das Schlußwort. ' Staatsminister v. Könneritz: Nach den Aeußerungen, die der geehrte letzte Redner gethan hat, scheint es für die Regie rung fast überflüssig, noch etwas hinzuzufügen. Er hat der Kammer gewichtige Worte an das Herz gelegt, er hat sie ge mahnt, dem Gutachten der Majorität beizutreten, und ich kann dem nur vollkommen beistimmcn. Daß ich nur kurz noch das Bedenken derjenigen zu erledigen suche, die sich darauf berufen, daß es nach Z. 32 der Verfassungsurkunde heißt: „gesetzlich", was hat das für einen Grund? Keinen andern, als den, daß die Regierung nicht allein, sondern nur in Ucbereinstimmung mit den Ständen Bestimmungen hierüber treffen kann. Wenn es ferner in §. 56 der Verfassungsurkunde heißt, es kann nur den im Königreiche aufgenommenen oder künftig mittelst be- sondern Gesetzesaufzunehmenden christlichen Eonfessionen die freie öffentliche Religionsübung zugestanden werden, und ist es nur der Wunsch der Regierung, den Deutsch-Katholiken an den Orten, wo das Bedürfniß sich herausstellt, die protestanti schen Kirchen zum öffentlichen Gottesdienste zu gestatten, so kann sie. das nicht anders, als mit Ermächtigung der Stände; denn daß jetzt noch nicht der Zeitpunkt sei, die Deutsch - Katholi ken wirklich durch Gesetz aufzunehmen und anzuerkennen, dar über ist die geehrte Kammer bei der vorigen Diskussion schon einig geworden. Erlauben Sir mir, hierbei an den Schluß der Discussion bei der vorigen Berathung, zu erinnern. Auch dort wurde lebhaft von der Deputation und der Kammer dafür ge kämpft, es sollten nur durch Gesetz die Zugeständnisse bestimmt werden, und die Kammer entschied sich für diese Ansicht. Als nun über alle einzelnen Punkte abgestimmt war, stellte ein Mit-
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