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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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3016 unvollkommene Maaßregel ist es, welche hier vereinbart ward, sondern eine solche, die sich auf das Wesen der Sache gründet. Es hat sich Theorie und Praxis in neuerer Zeit seit mehrer» Jahrzehnten vielfach ausgebildet, jede in ihrer Weise, und nie wird es gut sein, sie ganz zu trennen, aber niemals kann auch eine Einrichtung, wie sie dermalen noch bei der Juristenfacultät besteht, das Gute bewirken, und es ist daher durch eine theilweise Vereinigung dem Bedürfnisse vollständig abgeholfen; wenn nämlich die Theoretiker an dem Rechtsprechen theilweise Theil nehmen, werden sie eine praktische Anschauung behalten, sie wer den namentlich in den Proceß- und Relatorienvorträgen Ge- des sächsischen Volks, in den noch erlaubten Fällen einen Rechts- eip der Trennung nicht zu schroff durchzuführen. Also nicht eine ausspruch von einer Juristenfacultät zu erhalten. Waren ihre Urthel jetzt auch etwas mager und wenig belehrend und überzeu gend, so kann solches auch wieder besser werden. Endlich, wie auch im Bericht kürzlich erwähnt ist, halte ich diese Reform des halb nicht an der Zeit, weil eine Reform unsers Gerichtswesens in Aussicht steht. Ist man seit Jahrhunderten mit der jetzigen Verfassung der Facultät zurechtgekommen, ja hat man die Ver sendung der Acten nach rechtlichem Erkenntniß an die Juristen facultät nach Verdrängung der öffentlichen volksmäßigen Ge richte für ein gutes Recht gehalten, so ist die jetzige Zeit wahrhaf tig nicht dazu geeignet, diese letzten Spuren alter Gerichtspflege zu vernichten. Deshalb, und da ich durchaus kein Bedmfniß nach einer Reform anerkenne, da ich auf der andern Seite wirk liche Nachtheile für die akademischen Vorlesungen und für das Dociren der Professoren darin erblicke, wenn sich dieselben nicht mehr mit dem Rechtsprechen beschäftigen, werde ich meine Zu stimmung zu der beabsichtigten Neuerung nicht ertheilen. Abg. Metzler: Ich werde aus dem ganz einfachen Grunde mit der Minorität stimmen, weil ich der Ansicht bin, daß alle für wandelbare, dem Einstürze drohende Gebäude aufgewcndete Re paraturkosten weggeworfenes Geld sind. Ein solches dem Ein stürze drohendes Gebäude ist unsere Justiz, in Bezug auf welches die hohe Polizei bald zu dem Ausspruche sich gemüßigt sehen wird: eaveamus, ne üvlws rumis clekormetor. Es ist dieses Ge bäude in neuerer Zeit von vielen Sachverständigen nach allen Selten hm^sichilgt und untersucht worden, und man hat ge sunden, daß dasselbe theils den Bedürfnissen und Erfordernissen der Zeit nicht mehr genügt, theils in seinen Grundmauern und im Gebälke angegangen ist. Den sich herausgestellten Baulich keiten wird blos durch einen Neubau abgeholfen werden können. Wenn aber dieser Neubau zur Ausführung kommt, wird sich auch eine geeignete Lokalität für die Juristenfacultät und ihre Asses soren einbauen lassen. Bis zu Herstellung dieses Neubaues wollen wir warten, es wird sich schon in ihm auch für die Herren Assessoren Lin Plätzchen finden. König!. Commiffar v. Langen«: Die Regierung ist bei der Veränderung, die sie mit der Facultät vereinbarte, von der unabweislichen Ansicht und Forderung ausgegangen, daß namentlich ein zweckmäßigeres Examenwesen Platz greifen soll. Dies ist ein Bedürfniß, welches nicht erst seit mehrer» Jahren, sondern seit vielen Jahren gefühlt worden ist, und es ist das Be dürfnis: desto dringender, als es gerade die Heranbildung der jungen Leute für den Stand der Juristen betrifft und für diese Heranbildung einen Grundstein abgiebt. Es kann aber ei» zweckmäßiger eingerichtetes Examen, wie es dieRegierung beab sichtigt, unter den jetzigen Verhältnissen nicht wohl stattsindech sondern es müßten dann namentlich die Zweige des eigentlichen Rechtsprechens von dem der übrigen akademischen Geschäfte nothwendig getrennt werden. Die Regierung hat recht wohl eing eschen, daß Theorie und Praxis sich hier einander gewisser^ maaßen suppliren müssen, und daß es zweckmäßig sei, das Prin- wandtheit behalten. Wenn dagegen die Praktiker an manchen akademischen Arbeiten der Facultät Theil nehmen, so wird das in Beziehung auf die Ausbildung des Rechts wiederum wohl- thätigen Einfluß haben. Es kann daher dies nicht füglich, wie ich nochmals bemerke, als eine Unvollkommenheit der Verein barung betrachtet werden, es ist vielmehr ein Vorzug, ein wün- schenswerther Vorzug. Es ward ferner gesagt, daß durch diese neue Einrichtung die Selbstständigkeit der Facultät und des Spruchcollsgiums in Gefahr käme; dem muß die Regierung durchaus widersprechen; denn es behält ja auch das Spruch collegium das Recht, seine Mitarbeiter, so fern sie nur nicht bloße Substituten sind, selbst zu denomimren, und was die Substituten betrifft, so ist daraus,^daß die Regierung diese zeitweiligen Mit arbeiter ernennen wird, ein großer Vortheil für die Facultät zu gewinnen, denn sie lernt dadurch die Männer kennen und wird sie, wenn sie ihr gefallen, nach Befinden zu wirklichen Mitglie dern dann Vorschlägen. Es wurde ferner erwähnt, daß die ältcrn Mitglieder der Facultät sich darüber sehr gewundert haben wür den, daß die jetzigen Mitglieder sich mit der Regierung, so wie geschehen, vereinbart haben. So viel indessen die allerältesten Zeiten betrifft, so läßt sich darüber schwer entscheiden, weil da mals überhaupt die Verhältnisse völlig anders waren; so viel aber die letzten 20 Jahre betrifft, so erinnere ich mich sehr wohl, daß viele der Herren aus der Facultät sehr oft geklagt haben, daß sie ihren theoretischen Studien durch zu häufige Actenarbeiten ent zogen würden, und ich bin überzeugt, daß deren viele, die freilich zum Theilnun längst heimgegangen sind, diese neue Einrichtung sehr entsprechend gesunden haben würden. Wie durch diese neue Einrichtung Unselbstständigkeit und Abhängigkeit des Col legiums im Rechtsprechen soll herbeigesührt werden, das ist we nigstens für mich sehr schwer zu begreifen; denn es bleiben die von der Facultät Drnominirten ja ihre Mitarbeiter, und über haupt kennt man in Sachsen seit Menfchengedenken irgend eine Abhängigkeit der Justiz nicht; sie steht frei und unabhängig da, und ich glaube nicht, daß sie durch eine andere in dieser Be ziehung überboten werde. Die Bildung der Rechtsgelehrten, die hier ebenfalls erwähnt wurde, wird eine zweckmäßigere sein; denn schon die beabsichtigte Examinationscommission wird dazu helfe», und übrigens, meine Herren, ist ja eben dafür gesorgt, daß die jungen RechtsgLlehrten in allen Zweigen nicht von bloßen Theoretikern gebildet werden sollen'.
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