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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028058Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028058Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028058Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll84. Sitzung 2011
- Protokoll85. Sitzung 2043
- Protokoll86. Sitzung 2067
- Protokoll87. Sitzung 2095
- Protokoll88. Sitzung 2119
- Protokoll89. Sitzung 2151
- Protokoll90. Sitzung 2169
- Protokoll91. Sitzung 2201
- Protokoll92. Sitzung 2233
- Protokoll93. Sitzung 2257
- Protokoll94. Sitzung 2271
- Protokoll95. Sitzung 2297
- Protokoll96. Sitzung 2325
- Protokoll97. Sitzung 2345
- Protokoll98. Sitzung 2363
- Protokoll99. Sitzung 2389
- Protokoll100. Sitzung 2405
- Protokoll101. Sitzung 2421
- Protokoll102. Sitzung 2453
- Protokoll103. Sitzung 2479
- Protokoll104. Sitzung 2509
- Protokoll105. Sitzung 2537
- Protokoll106. Sitzung 2553
- Protokoll107. Sitzung 2585
- Protokoll108. Sitzung 2599
- Protokoll109. Sitzung 2623
- Protokoll110. Sitzung 2647
- Protokoll111. Sitzung 2659
- Protokoll112. Sitzung 2685
- BandBand 1845/46,4 -
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über die wissenschaftliche Erlernung der Wundarzneikunst aus weisen, müssen diese Vorbereitung haben." Wenn man also das Eine anm'mmt, kann man das Andere nicht ausschließen, daher glaube ich, ist der Zusatz wohl zweckdienlich. Der Bericht sagt ferner S. 637: Zwar sind auf vorigem Landtage bei Gelegenheit der Pe tition der Bader- und Barbierstubenbesitzer zu Zittau von meh rer» Seiten Bedenken gegen die hier in Frage kommende Maaßregel aufgestellt worden, welche hauptsächlich von dem Nutzen, den jene Anstalten als stetsoffene chirurgische Ofsici- nen gewährten, ausgingen. Auch ist von den Bader- und Barbierinnungen zu Dresden und Leipzig und derKreisinnung der Bader- und Barbierzunft zu Chemnitz Vorstellung dagegen gethan und theils obiger Grund geltend gemacht, theils eine Verletzung der bestehenden Jnnungsgerechtsame hierin gefun den worden. Die Deputation vermag jedoch in beider Rücksicht jene Gründe nicht für durchschlagend zu finden. Sicherm Verneh men nach haben in kleinen Orten die Bader- und Barbierstu ben größtenteils jene Bedeutung als chirurgische, stets offene Officinen bereits verloren, und in großem Orten laßt sich leicht eine zweckmäßigere Einrichtung an deren Stelle setzen. Was aber die Jnnungsrechte betrifft, so können dieselben dadurch nicht geschmälert werden, indem ja den Chirurgen nicht verbo ten w rd, in die Barbierzunft zu treten und Barbierftuben zu erwerben, vielmehr der Eintritt in jene Innungen und die Er werbung solcher Gerechtigkeiten von einer Beschränkung befreit wird, derenBeseitigungvondcnBetheiUgten früher selbst bean tragt worden ist. Auch kann man unmöglich glauben, daß, wie in derDresd- ner Petition angeführt wird, irgend wo in Sachsen einerBader- und Barbierzunft ein Verbietungsrecht gegen jeden Dritten we gen des Schröpfens und Aderlassens zustehe. Referent Prinz Johann: Die letzte Bemerkung geht gegen sine Stelle der jenseitigen Deputation, die uns auf fallend klingt. Präsident v. Carlo witz: Wünscht Jemand das Wort zu diesem Punkte? Es scheint dem nicht so zu sein. ' v. Großmann: Hier scheint noch eine Rücksicht von der Deputation außer Acht gelassen zu sein, welche den Be sitzern von Barbierstuben und den Rechten der Gläubiger von Capitalien, die darauf hypothecirt sind, gebührt. Es sind nämlich jetzt die Barbierstuben von bedeutendem Werthe und werden sehr theuer in Dresden und Leipzig verkauft. Ich fürchte nun, daß jener Werth bedeutend vermindert und ver ringert werden dürfte. Damit würden die Rechte der Schuld ner und Gläubiger gar sehr reducirt werden. Auf der andern Seite habe ich gehört, es sei das nicht der Fall, sondern man habe die Barbierstuben eher noch höher verwerthet, als früher. Ich mache daher die hohe Regierung darauf aufmerksam. Referent Prinz Jo Hann: Der geehrte Sprecher ist im- Zrrthume. Auf dem vorigen Landtage haben die Barbier- stnbenbesitzer in Zittau darauf angetragen, man möchte ihnen das Recht, die Barbierstuben auch an Nichtchirurgen zu ver kaufen, einräumen, weil ihr Recht sonst auf nichts reducirt würde. Es ist keinem Chirurgen verboten, ein solches Recht zu erwerben, es soll blos die Beschränkung entfernt werden. v. Großmann: Ich wollte dasselbe bemerken, was Se. Königl. Hoheit schon bemerkt hat, es wird der Kreis der Acquk- renten eher vergrößert, also die Concurrenz der Barbierstuben noch mehr steigen, und so haben die Gläubiger Versicherung genug. Domherr o. Günther: Ich muß dem beitreten, was die beiden Sprecher vor mir bemerkt haben, und berufe mich übri gens auf das, was ich in Beziehung auf die Petition aus Zit tau, deren Erwähnung gethan wurde, schon auf dem vorigen Landtage gesagt habe. Königl. Commissar Kohlschütter: Das Ministerium hat dem, was von den geehrten Sprechern bemerkt worden ist, im Allgemeinen beizupflichten, und es ist nur hinzuzufügen, dass man die Wichtigkeit dieses Verhältnisses überhaupt hier und da wohl höher anschlägt, als dasselbe verdient. Es bestehen nämlich, wie eine vor einigen Jahren stattgefundene Erörte rung ergeben hat, keineswegs in allen oder auch nur in den meisten Städten des Landes Barbierstuben mit Realberechti gung, vielmehr findet dies Verhältnis! nur als Ausnahme von der Regel statt. So giebt es im ganzen Leipziger Kreis- directionsbezirke nur noch in zwei Städten, in Leipzig und Borna, Barbierstuben, die Realqualität haben. Die Wirkung der beabsichtigten Maaßregel würde daher in keinem Falle eine sehr weitgreifende sein; es kann abex auch nur bestätigt wer den, daß eine Beeinträchtigung der Besitzer in ihren Gerecht samen durch die Aufhebung der fraglichen gesetzlichen Bestim mung, wenn sie erfolgt, in keiner Weise herbeigeführt werden wird. Präsident v. Carlowitz: Bei der Fragstellung handelt es sich zunächst um den Satz der Regierungsvorlage unterNr. 3; dieser Satz ist in den Worten enthalten: „Die gesetzliche Ver bindlichkeit derjenigen, welche eine Bader-oder Barbierstube eigenthümlich erwerben, oder das Meisterrecht bei einer Bar bier- oder Baderinnung gewinnen wollen, sich über die wis senschaftliche Erlernung derWundarzneikunst auszuweisen und als Chirurgen prüfen zu lassen, wäre aufzuheben." Präsident s. Carlowitz: Ich frage die Kammer: ob sie nach Anrathen der Deputation dieser Ansicht der Staatsregie rung beistimmen will? — Erfolgt einstimmig. Präsident v. Carlowitz: Sodann habe ich noch die bei den andern Fragen zu stellen. Von der andern Kammer ist noch die Zustimmung „zu sofortiger Aufhebung der Vorschrift in Z. 2 des Mandats vom 30. Januar 1819, .nach welcher die Erwerbung des Meisterrechts in des Barbier- und Baderzunft
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