Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028058Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028058Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028058Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll84. Sitzung 2011
- Protokoll85. Sitzung 2043
- Protokoll86. Sitzung 2067
- Protokoll87. Sitzung 2095
- Protokoll88. Sitzung 2119
- Protokoll89. Sitzung 2151
- Protokoll90. Sitzung 2169
- Protokoll91. Sitzung 2201
- Protokoll92. Sitzung 2233
- Protokoll93. Sitzung 2257
- Protokoll94. Sitzung 2271
- Protokoll95. Sitzung 2297
- Protokoll96. Sitzung 2325
- Protokoll97. Sitzung 2345
- Protokoll98. Sitzung 2363
- Protokoll99. Sitzung 2389
- Protokoll100. Sitzung 2405
- Protokoll101. Sitzung 2421
- Protokoll102. Sitzung 2453
- Protokoll103. Sitzung 2479
- Protokoll104. Sitzung 2509
- Protokoll105. Sitzung 2537
- Protokoll106. Sitzung 2553
- Protokoll107. Sitzung 2585
- Protokoll108. Sitzung 2599
- Protokoll109. Sitzung 2623
- Protokoll110. Sitzung 2647
- Protokoll111. Sitzung 2659
- Protokoll112. Sitzung 2685
- BandBand 1845/46,4 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
-Staatsregierung zu Vergleichsabschlüffen über von den Stän- den ausdrücklich nicht anerkannte Ansprüche, in deren Folge etwa der ständischen Bewilligung und Zustimmung unterwor fene Zahlungen aus das Staatsbudjet zu übernehmen sind, in so fern es der Sachlage und den jedesmaligen Umstanden nach thunlich ist, die vorhergehende Genehmigung der Stände ein holen". Ich frage: ob man auch hierin der Deputation bei pflichte? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlo Witz: Nun bleibt mir noch übrig, eine Frage mittelst Namensaufrufs zu stellen, und zwar dieFrage: ob die Kammer sich über das Allerhöchste Decret vom 18. Decem- ber 1845, das Postulat für die Dresdner Armen- und Kranken versorgung betreffend, in der jetzt im Einzelnen beschlossenen Maaße aussprechen und erklären wolle? Diese Frage beantworten sammtliche anwesende Kammer mitglieder mit Ja: Vicepräsident v. Friesen, Sekretair v. Biedermann, Seer- Bürgermeister Ritterstädt, Prinz Johann, v. Nostitz, Grafzur Lippe, v. Criegern, v. v.Ammon, ». Großmann, Graf Schönburg, v. Minkwitz, v. Welck, ».Crrrsius, v.Thielau, v.Schönfels, v. Potenz, ».Gross, v.Posern, v. Heynitz, Bürgermeister Gottschald, Meinhold, v.Metzsch, v. Miltitz, Bürgermeister B ernhardi, Bürgermeister Starke, v. Schönberg-Purschenstein v. Lüttichau, v.Hartitzsch, v.Watzdorfund Präsident v. Carlowitz- Präsident v. Carlowitz: Der zweite Gegenstand, der sich auf der heutigen Tagesordnung befindet, ist der Vortrag des Berichts der vierten Deputation, dieBeschwerde desStadt- raths, der Minorität der Stadtverordneten und einiger Bürger zu Zöblitz wider das Ministerium des Innern betreffend. (Der KöniglicheCommissar 0. Funke tritt in den Haal.) V. Eine neue Rathswahl vom Justkzamtmarm Wrelarrd sei noch nach seiner Versetzung nach Schwarzenberg eigenmächtig vorgenommen, die andere, vom Stadtrath ausgeschriebene, aber nicht genehmigt worden. VI. Vom Justizamte Lauterstein sei nach bereits erfolgter Justisication von Rechnungen ein neues Defecturver- fahren eingeleitet worden. VII. Von der Regierung sei auf den Antrag derMehrhert der (überdies nicht auf gesetzliche Weise gewählten) Stadtverordneten (Schubert's, Börner's, Arnold's, Dietze's und Oestreich's) gegen den Willen des Stadtraths und der Minderheit der Stadtverordneten (Damm's,Siegel's, Günther's undHaustein's) entschie den worden: es solle die bisherige städtische Verfassung aufgehoben und mit einer andern, auf den Grund der Landgemeindeordnung bafirten, vertauscht werden; und VIII. dem Stadtrathe seien ohne Grund magistratische Rechte abgefprochen worden. Die Beschwerdeführer haben nun die einzelnen Beschwerde punkte in den allgemeinen Antrag zusammengefaßt: „Die Ständeversammlung wolle das zeither in der StadtZöblitz beobachtete verfassungswidrige Verfahren zur Cognition Sr. Majestät des Königs bringen, vor ferner» Angriffen auf ihre städtische Verfassung, wie solche in der Vorlage geschildert und von den höchsten Verwaltungsbehörden des Landes theils ausgegangen, theils begünstigt worden, sie schützen und der hohen Staatsregierung die Achtung ihrer bisherigen städti schen Rechte anempfehlen. Die vierte Deputation der zweiten Kammer, welcher die erwähnte Beschwerdeschrift zur Begutachtung überwiesen wor den war, erstattete hierüber Bericht an die zweite Kammer und in dieser wurde die Angelegenheit in der IW. und 129. öffentli chen Sitzung verhandelt. (Bergt. Lanbtagsacten Beil, zur HI. Abth. Z. Samml. S. 441 slg., ingleichen Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags der zweiten Kammer Nr. 127 und 128.) Referentv. Metzsch: Der Bericht lautet zuvörderst: Die Mitglieder des Stadtraths, die Minorität der Stadt verordneten und eine Anzahl Bürger zu Zöblitz haben mittelst einer zunächst an die zweite Kammer gerichteten Eingabe vom 24. November v. I. wider die hohen Verwaltungsbehörden des Königreichs Sachsen Folgendes beschwerend angebracht: I. Die Wahl des Justizamtmanns Wieland zum Stadtverordneten sei für gültig erkannt. II. Die Entscheidung über die Fortdauer der bürgerlichen Ehrenrechte des Stadtverordneten Arnold sei vorzeitig und ohne Zuständigkeit gleich von den höhern Verwal tungsbehörden bejahend erfolgt und den städtischen Be hörden entzogen worden. LU. Erörterungen durch zwei Commiffarien über dieVer- fassungsverhältniffe der Stadt Zöblitz und über die Rathlichkeit einerVertauschungderallgemeinenStädte- ordnung mit der Landgemeindeordnung seien vorzeitig angeordnet worden. IV. Eine Beschwerde des Bürgermeisters Damm über den Justizamtmann Wieland und den Stadtcassirer Hege wald sei nicht genügend erledigt. Das über diese Verhandlungen aufgenommene Protokoll gelangte unterm 7. dieses Monats an die erste Kammer, welche die unterzeichnete Deputation beauftragte, diesen Gegenstand in Erwägung zu ziehen und sich gutachtlich darüber zu äußern. Was die formelle Zulässigkeit der Beschwerde betrifft, so konnte der Deputation schon um deshalb ein Bedenken nicht beigehen, weil Zweifel bei Berathung des Gegenstandes in der zweiten Kammer hierüber nicht erhoben worden sind; sie glaubt aber, zuvörderst nicht unerwähnt lassen Zu dürfen, wie sie zur Abkürzung des Berichts sich auf den Deputationsbericht der zweiten Kammer und die Mittheilungen über die Verhandlun gen der letztem hie und da zu beziehen sich erlauben wird, und hofft dieses Verfahren in der den ständischen Verhandlungen annoch zugemeffenen kurzen Zeit und der daraus folgenden nothwendigen Zeitersparung entschuldigt zu sehen. Was nun den Beschwerdepunkt aäl. betrifft, nämlich: die Wahl des Justizamtmanns Wieland zum Stadtverordneten sei für gültig erkannt worden, so hat die Deputation der zweiten Kammer, vergl. Deputationsbericht der zweiten Kammer S. 444 und 445,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder