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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028058Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028058Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028058Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 111. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-07-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll84. Sitzung 2011
- Protokoll85. Sitzung 2043
- Protokoll86. Sitzung 2067
- Protokoll87. Sitzung 2095
- Protokoll88. Sitzung 2119
- Protokoll89. Sitzung 2151
- Protokoll90. Sitzung 2169
- Protokoll91. Sitzung 2201
- Protokoll92. Sitzung 2233
- Protokoll93. Sitzung 2257
- Protokoll94. Sitzung 2271
- Protokoll95. Sitzung 2297
- Protokoll96. Sitzung 2325
- Protokoll97. Sitzung 2345
- Protokoll98. Sitzung 2363
- Protokoll99. Sitzung 2389
- Protokoll100. Sitzung 2405
- Protokoll101. Sitzung 2421
- Protokoll102. Sitzung 2453
- Protokoll103. Sitzung 2479
- Protokoll104. Sitzung 2509
- Protokoll105. Sitzung 2537
- Protokoll106. Sitzung 2553
- Protokoll107. Sitzung 2585
- Protokoll108. Sitzung 2599
- Protokoll109. Sitzung 2623
- Protokoll110. Sitzung 2647
- Protokoll111. Sitzung 2659
- Protokoll112. Sitzung 2685
- BandBand 1845/46,4 -
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Präsident v. Carlowitz: Genehmigt die Kammer auch diese Schrift?^— Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Es wäre möglich, daß auch der Referent der außerordentlichen Deputation überden Gesetzent wurf, den Schuldarrest betreffend, noch einen Vortrag zu erstat ten hätte; da aber die Mitglieder dieser Deputation augenblick lich noch in einer Deputationssitzung vereinigt, also jetzt nicht im Saale sind, so werden wir auf die Magesordnung übergehen. Auf der Tagesordnung befindet sich der Bericht der zweiten Deputation über das Allerhöchste Decret, die Zoll-, Steuer-, Schifffahrts- und Handelsverträge Sachsens betreffend. Referent^Bürgermeister Starke: Da Sie, meine Herren, bereits gestern die Güte gehabt haben, sich den Bericht vortragen zu lassen, so werde ich von einer nochmaligen Verlesung desselben absehen, und mir nur erlauben, nach einer kurzen Vorbemerkung den einzelnen zur Entschließung vorzutragenden Fragen und Anträgen einige Bemerkungen vorauszuschicken. Ich wende mich zuvörderst zu dem Allerhöchsten Decrete selbst. Es ist dasselbe gewissermaaßen eine fortgesetzte Lebensgeschichte des ge jammten Zollvereins in dem letzten Stadium seines Bestehens, nämlich während der abgelaufenen Finanzperiode, und es will die hohe Staatsregierung mit dieser Mittheilung keineswegs Nos die Wißbegier oder Neugier der Stände befriedigen, sondern es soll dieselbe als ein Probierstein des Werthes des Zollvereins dienen, der sich in den hervorgetretenen Erscheinungen abspie gelt. Nicht zweifelhaft kann es sein, daß nicht blos die Regie rung, sondern auch die Ständeversammlung eben so berechtigt, als verpflichtet sek, einen solchen Probierstein anzulegen, weil sie eben so das Recht, wie die Pflicht hat, darüber zu urtheilen, ob und wie das Mittel, welches gegenwärtig eine der Hauptein- nahmequellen des Budjets bildet, von der hohen Staatsregierung benutzt werde. Allein die Ständeversammlung würde gar nicht vermögend sein, einen solchen Probierstein anzulegen, wenn sie sich nicht dabei den Zweck des Zollvereins selbst vergegenwär tigte. Dieser besteht nun nicht darin, daß der Zollverein als eine bloße Finanzoperation angesehen und behandelt werde; nicht darin, daß Seiten des Zollvereins eine gänzliche Absper rung der Vereinsstaaten gegen das Ausland hergestellt werde; noch darf der Nutzen und Werth des Vereins nur nach seinen Positiven und directen Ertragen beurtheilt werden, vielmehr haben durch dessen Begründung die durch Sitte, Sprache und ein gemeinsames Gefühl für deutsche Nationalität verbündeten Fürsten dem Gewerbe, dem Handel und der Industrie alle die Fesseln entnehmen wollen, womit dieselben früher aus einer un richtigen Handelspolitik belastet waren. Der Industrie sollten und wollten neue Absatzwege verschafft, neue Erwerbsquellen eröffnet, und dem Verkehr im Allgemeinen die größtmöglichsten Erleichterungen gewährt, dadurch aber allgemeine Wohlfahrt be gründet werden. In der Wirklichkeit gestaltet sich die Sache allerdings etwas prosaischer; denn es machen sich freilich auch mitunter Sonderinteressen geltend, die schwer auszugleichen sind, welche den Hauptzweck verkümmern lassen oder doch seine Erreichung sehr hindern und hemmen. Wir dürfen deshalb in- deß Niemandem einen Vorwurf machen, da wohl auch wir unS für verpflichtet erachten würden, die Interessen desjeignen Staats immer etwas in den Vordergrund zu stellen. Aber freuen kön nen und dürfen wir uns stets, wenn wenigstens wieder ein Schritt weiter zu dem vorgesteckten großen und schönen Ziele gethan ist, welches der Idee des Zollvereins zu Grunde liegt. Mit einer solchen Freude haben wir aber auch das vorliegende Allerhöchste Decret wirklich zu begrüßen, weil daraus erhellt, daß nicht nur nach außen derZollverein eine weitere Ausdehnung erlangt, son dern daß er sich ^auch nach innen wesentlich erstarkt hat. Die hohe Staatsregierung macht uns hiernächst in ihren Vorlagen bekannt, daß, wie solches nach Art. 33 des Zollvertrags alljähr lich zu geschehen hat, auch Heuer zu Besprechung der Interessen des Vereins eine sogenannte Zollconferenz in dem nächsten Monate in Berlin stattfinden werde, und deutetdabeidie Gegen stände an, welche bei dieser Zollconferenz hauptsächlich zur Sprache kommen werden. Unter diesen Gegenständen befindet sich vornehmlich mit die Frage, ob und in welcher Maaße der Zolltarifselbst einer Veränderung unterworfen werden könne und solle? Hier bitte ich Sie, meine Herren, sich an die wohl- thätkge Bestimmung des Zollvereinsvertrags zu erinnern, daß nämlich die Bestimmungen desselben mit Einschluß des Tarifs und mit Einschluß des Systems, auf welches dieser Tarif gebaut ist, einseitig von keinem Staate einer Veränderung unterworfen werden dürfen, sondern daß Veränderungen nur unter denselben Bedingungen vorgenommen werden dürfen, unter denen der ganze Zollverein vom Anfang an errichtet worden ist. Nun hat man sich beider letzten Zollconferenz, welche in Karlsruhe ab'gehalten wurde, hauptsächlich mit der Frage beschäftigt, ob und in welcher Maaße ein Schutzzoll, namentlich für Twiste und leinenes Garn errichtet werden solle, und es wird, da diese Frage in Karlsruhe im allseitigen Einverständnisse noch nicht gelöst werden können, diese Frage Vorlage anderweiter Er örterung sein. Es hat dieser Umstand aber der hohen Staats regierung namentlich in dem dem jenseitigen Berichte beigefüg ten Expose Anlaß gegeben, sich über die Zweckmäßigkeit eines solchen Schutzzolles näher zu verbreiten, ohne indeß ihrerseits eine directe ständische Erklärung darauf zu erfordern. Wollten wir uns, meine Herren, über diesen Gegenstand weiter verbrei ten, so würde dazu ausreichender Stoff geboten sein; allein wir würden vielleicht hierüber eben so wenig einig werden, als es bis jetzt die Vereinsstaaten selbst geworden sind, und es dürste daher am besten sein, wenn wir die Pflegung der erforder lichen Verhandlungen hierüber bei der bevorstehenden Zollcon ferenz in das umsichtige Ermessen der hohen Staatsregie rung stellten, welche uns zu erkennen giebt, daß ihre Ab sicht dahin gerichtet sei, die Principien ferner zu verfolgen, von denen sie bis jetzt ausgegangen ist, nämlich Combina tion freier Handelsbewegung mit mäßigem Schutze der vaterländischen Industrie." Also nicht unbedingten Schutz, wodurch die Thatkrast der vaterländischen Industrie leicht ge lähmt werden und erschlaffen kann. Eben so wenig Einführung»
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