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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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immer noch sehr unzuverlässige Resultate geliefert haben. Jn- deß ein junger Mann, der sich besonders dafür interesstrt, ist beauftragt worden, dort die Anstalten selbst anzusehen, und die Resultate sind so gewesen, daß das Ministerium sich veranlaßt . gesehen hat, solche Versuche in Hubertusburg machen zu las sen, und es wird dies geschehen können, ohne das Budjet zu erhöhen, weil durch die immittelst geschehene Einrichtung des Krankenhauses in Zwickau einigermaaßen wenigstens die Ueber- füllung in Hubertusburg beseitigt worden ist, so daß man dort einigen Platz für Aufnahme von Blödsinnigen erlangt hat. Das Ministerium wird nun erst sehen, von welchem Erfolge diese.Versuche sein können. Auch dabei muß man aber na mentlich rücksichtlich der Prüfung der Aufnahmefähigkeit der Kinder mit großer Vorsicht zu Werke gehen, und überhaupt die ganze Anstalt als etwas in hohem Grade Problematisches betrachten, deren Einrichtung aber durch Rücksichten der Hu manität geboten zu sein scheint. Prinz Jo Hann: Ich möchte noch etwas bemerken, was die Sache eben erschweren würde. Es scheint das die Haupt bedingung der Heilung zu sein, daß diese Unglücklichen reine Berglust einathmen. Dazu würde Hubertusburg am wenig sten sich eignen. Es laßt sich das auch wohl annehmen; denn der Cretinismus hat seinen Hauptgrund in dem Aufwachsen in schattigen Thalern, also könnte wohl das Gegentheil davon, die reine Berglust, zur Heilung förderlich sein. v. Polenz: Ich habe mich schon gestern dahin erklärt, daß ich vor einem Anträge, der zweckmäßig und nützlich ist, nicht deshalb zurückschrecke, weil er auch Geldmittel erfordert. In diesem Sinne muß ich denn auch demAntrage der zweiten Kammer und dem, den unsere geehrte Deputation uns em pfiehlt, aus voller Ueberzeugung beistimmen. Denn ich glaube, daß, obgleich es einigermaaßen bedenklich ist, wegen Alteration des Communalprincips, mancherlei Personen, die unterstützt wer den müssen, den Gemeinden abzunehmen, es doch in diesem Falle, wo Blödsinnige gefährlich werden können, Pflicht für den Staat Und nothwendig für ihn ist, etwas für solche Blöd sinnige zu thun. Zwei Sprecher vor mir haben dargethan, daß es. besonders und hauptsächlich auf solche blödsinnige Perso nen abgesehen sein muß, welche gemeinschädlich werden kön nen, oder die Sitten gröblich beleidigen. Die große Zahl, welche Unterstützung erhalten müßten nach Angabe der Depu tation, und die sich auf 3000 belaufen soll, würde sich min dern, wenn man sie classisiciren könnte, und diejenigen, wo die Psyche noch einigermaaßen wirkt, von denen unterscheidet, wo -das Nhi'er vorherrscht und wo man das Schlimmste fürchten darf. Wenn die.Pathologen dies feststellen könnten, so würde sich die Zahl der 3000 wohl auf den 10. Th eil reduciren. Also würde dadurch die Summe des Aufwands schon sehr ver ringert werden. Dann würde jedenfalls, eben weil wir das Communalprkncip festhalten müssen, sei es die Commun oder die Angehörigen, für ein solches unglückliches Individuum, das man in die Anstalt zu bringen beabsichtigt, einen Beitrag zu leisten haben. Ich glaube also, daß, wenn hier ein Vorschlag gerhan worden ist, ähnlich dem) was die hohe Staatsregierung schon bei andern Staatsanstalten stattfinden laßt, es dersel ben, welche gewiß nicht verschwenderisch -mit den bewilligten Mitteln umgeht, gelingen werde, bei der den Ständen in die ser Beziehung zu machenden Vorlage solche Modificationen eintreten zu laßen, daß nur Blödsinnige, die wirklich Gefahr drohend oder die Sitten verletzend frei herumgehen, in den Lan desanstalten ausgenommen werden gegen einen mäßigen Bei trag. Wenn schon seit einer Reihe von Jahren, und seitdem die Constitution besteht, mehrere Anstalten von uns empfohlen, und demnach errichtet worden sind, so kann ich das nicht als Grund gelten lassen, künftig deren nicht noch mehrere zu er richten. Denn sie sind wohlthätkg wirksam gewesen, und wenn wir das nicht ableugnen können, so glaube ich, haben wir auch fernerhin die Pflicht und das Recht, dasjenige zu beantragen, was wir für allgemein nützlich halten. Denn wir haben nach der Constitution das Recht, und würden, wollten wir anders handeln, dem Vorurtheile Vorschub leisten, daß wir nicht eine Volkskammer wären, weil wir uns nicht auch für Sachen in- teressirten, die uns als gemeinnützlich oder nothwendig erschie nen, während dem die zweite Kammer schon unzählige An träge der Art gebracht hat. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Ich habe nur noch einen Wunsch auszusprechen, der sich an das anschließt, was der vorige geehrte Sprecher bemerkt hat. Ich wünsche, daß bei Weurtheilung der Gefährlichkeit eines solchen unglück lichen Menschen der Begriff: Gefährlichkeit nicht eine zu arge Auslegung finden möge. Es ist gewiß eine eben so große Gefahr diejenige, welche der Sittlichkeit droht, als die Gefahr für Leben und Gesundheit ist, welcher die Mitmenschen bei dergleichen Subjecten ausgesetzt sind. Giebt es nun unter den Blödsinnigen nicht wenige, welche durch ihr Betragen, von dem sie nicht abzubringen sind, der Sittlichkeit der Men schen gefährlich werden können, so muß ich dringend wünschen, daß auch solche in Versorgungsanstalten Aufnahme finden. Domherr v. Günther: Ich lasse den einzelnen Fall, den der Herr Secretair v. Biedermann zur Sprache gebracht hat, und die daran geknüpften Bemerkungen mehrerer geehrten Sprecher auf sich beruhen, und werde dem Deputationsvor schlage beitreten, muß aber bemerken, daß ich ihm noch lieber beigetreten sein würde, wenn er etwas umfassender gewesen wäre. Es ist mehrfach zur Sprache gekommen, und auch im gegenwärtigen Berichte angedeutet worden, daß man bei Ge genständen, von denen hier die Rede ist, fest am Communal- principe halten und von. demselben nicht, oder doch nur in den allerdringendsten Fällen abgehen müsse. Ich kann mich hierbei der Bemerkung, nicht enthalten, daß ich von der Richtigkeit dieses Satzes zwar an sich, nicht aber, wenn er in dieser Aus dehnung aufgestellt wird, mich überzeugen kann. Der Staat ist in vielenBeziehungen eine Art von großer Assecuranzanstalt,
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