Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Die Communen sind es auch, aber in einer weit beschränkteren Maaße. Es ist nun ein allgemeiner Grundsatz: Je größer der Personenkreis ist, der eine Affecuranzgesellschaft bildet, desto mehr vertheilt sich auch die Last, und desto weniger wird sie dem Einzelnen drückend werden. Ich gebe gern zu, daß man nicht dahin zu wirken habe, den Communen diejenigen Lasten abzu nehmen, die sie selbst füglich vermeiden können, aber ich kann nicht zugeben, daß man ihnen auch diejenigen Lasten nicht er leichtern dürfe, welche durch unvermeidliche Schicksale herbei geführt werden. Diese wenigstens sollte man ihnen abnehmen, sollte sie auf den Staat übertragen, sollte so die Beschwerde selbst, in so fern die Last des Einzelnen auf eine größere Zahl vertheilt wird, eben hierdurch weniger drückend machen. Dahin gehört nun namentlich der Fast, von dem hier die Rede ist, das -Vorhandensein von Blödsinnigen in den Communen. Das ist ein anderer Fall, als die Armenversorgung. Der Verarmung Einzelner kann einigermaaßen, wenigstens bis auf einen ge wissen Punkt vorgebeugt werden; in anderer Hinsicht freilich aber auch rvieder nicht; doch will ich von dem Gegenstände, der hier zunächst vorliegt, nicht abschweifcn, und lasse deshalb dies auf sich beruhen. Aber so viel ist gewiß, Blödsinn ver mag menschliche Vorsicht nicht abzuwenden; durch kein Mittel der öffentlichen und häuslichen Erziehung kann vermieden werden, daß er dann und wann erscheint. Dessenungeachtet sind Blödsinnige, wenn sie sich zumal in Mehrzahl in armen Communen vorfinden, für letztere eine höchst drückende Last. Es wäre also wohl wünschenswerth, daß der Staat hierauf Rücksicht nähme, seine Fürsorge auf die Blödsinnigen im gan zen Lande richtete und, in so weit die Angehörigen dies nicht thun können, ihre Pflege und Versorgung übernähme. Daß deshalb eine größere Summe auf das Budjet kommen wird, kann mich von meiner Meinung nicht abbringen. Ich weiß sehr wohl, daß Sparsamkeit Pflicht ist, und mache mir es bei meinen Abstimmungen zur unverbrüchlichen Regel, keine Aus gaben zu votiren, welche vermieden werden können; denn ich weiß, daß dergleichen Ausgaben aus dem Säckel der Steuer pflichtigen bestritten werden müssen. Aber eine Post, die zu jenem Zwecke auf das Budjet käme, würde keineswegs eine Vermehrung der Ausgaben der Steuerpflichtigen herbeiführen; denn es würde nur das, was die Einzelnen schon bisher, und unter sehr drückenden Umständen geben mußten, auf das ganze Land vertheilt und hierdurch die Last erleichtert werden. Hierzu kommt noch ein anderer Grund, — allerdings eine Humani- Lätsrücksicht; ich darf aber wohl nicht fürchten, daß eine Hu manitätsrücksicht die Stärke der Gründe, welche ich angeführt habe, schwächen werde. Ueberläßt man Blödsinnige, worunter sch im Allgemeinen alle Seelengestörte verstehe, den Commu nen, so ist nichts gewisser, als daß diese sie wiederum, so lange sich nicht das Einschreiten der Polizei unumgänglich nothwen- Zig macht, den Familien überlassen, und hier wird bei einer armen Familie, welche die Mittel picht hat, um sich ihrer un glücklichen Mitglieder auf eine zweckmäßige Weise anzunehmen, oft die größte Inhumanität, ja Grausamkeit gegen diese armen Personen verübt. Es sind mir aus meinen frühem Verhält nissen Fälle bekannt, wo dergleichen unglückliche Menschen, wenn die Familie ausging, um Brod zu suchen, angeschlossen wurden, wodurch sie aus dem Blödsinne in Wahnsinn und Lobsucht verfielen. Auch ist es für Communen, namentlich für kleinere, in seltenen Fällen möglich, Anstalt zu treffen, daß die Blödsinnigen nicht nur bewacht und verpflegt, sondern auch ärztlich behandelt, daß namentlich Versuche gemacht werden, ihren bei weitem nicht immer unheilbaren Zustand zu verbessern, Wären Anstalten da, die der Staat unterhielte, sei es für das ganze Land, sei es für einzelne Kreise, so könnte hierin viel, wenigstens etwas gethan werden, und eine Menschlichkeits pflicht, wie diese, darf nicht vernachlässigt werden, sobald man nur einigermaaßen den Zweck zu erreichen hoffen darf. — Ich werde keinen besondern Antrag stellen, sondern, wie gesagt, der Deputation beitreten; ich habe aber geglaubt, daß es nicht ein überflüssiger Zeitverlust sein werde, wenn ich diese Ideen hier in der Kammer auszusprechen mir erlaube. Vielleicht wird die Zeit kommen, wo sie einer nähern und genauer» Prüfung unterworfen werden können. v. Gross: Ich werde auch unserer geehrten Deputa tion beistimmen, ich wünsche aber dringend, daß dieAeuße- rungen des Herrn Bürgermeisters Ritterstädt rücksichtlich der Beurtheilung der Gefährlichkeit der Geisteskranken bei der hohen Staatsregierung Beachtung finden mögen. Der Be griff der Gefährlichkeit der Geisteskranken ist unstreitig sehr relativ. Sie kann bcurtheilt werden theils nach der Gefahr für das Leben und die Gesundheit anderer Personen, theils nach der von den Geisteskranken zu besorgenden Feuersgefahr, theils noch nach andern Rücksichten, und es sind mir dabei Fälle vor gekommen, wo von den Aerzten die verschiedensten und auffal lendsten Gutachten gegeben worden sind. Gewiß ist es wün schenswerth, daß man den Begriff der Gefährlichkeit solcher Personen nicht zu sehr beschränke, und nicht allein dieVerpflich- tung zu sicherer Aufbewahrung der Geisteskranken in dem Falle eintreten lasse, wenn sie Gefahr für die Gesundheit und das Leben anderer Personen befürchten lassen. Was aber die Aeu- ßerungen des Domherrn v. Günther betrifft, so finde ich außer ordentlich viel Wahres darin; denn ich bin überzeugt, daß ein starres Festhalten an dem Communalprincip in vielen Fällen zu ungemeinen Härten sowohl für die Communen, als für die geisteskranken Personen selbst führt, allein ich muß bekennen, daß die völlige Durchführung des von ihm gemachten Vor schlags, dem Staate die Fürsorge für alle Blödsinnige zu über lassen, sehr weit führen und die Staatskasse außerordentlich belasten würde. Da er aber keinen eigentlichen Antrag darauf gestellt hat, so kann ich mich weiterer Bemerkungen darüber enthalten. Präsident v. Carlowitz: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, so würde ich es dem Referenten zum Schluß geben.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder