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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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ISIS . 208,302 Lhlr. 1 Ngr. 7 Pf., und nach Abrechnung des Arbeitsverdienstes und der übrigen Einkünfte der An stalten an 64,482 - 1 - 7 - auf - 143,820 Thlr.^Ngr.—Pf. Es hat mithin damals ein Kopf 76 Khlr. 27 Ngr. 6Z- Pf- gekostet, der Arbeitsverdienst nur 23 - 24 - 3L - betragen und es sonach pro Kopf eines Zuschusses aus Staatskassen von 53 Khlr. 3 Ngr. 2° Pf. bedurft, mithin ist der Unterhaltaufwand für das Individuum ohne Rücksicht auf den Arbeitsverdienst rc. um 6 Ngr. 2 Pf. ge fallen, der Arbeitsverdienst rc. mit Weglassung des Bruch- theils um 2 Khlr. 16 Ngr. 6 Pf. gestiegen und sonach der Zuschußbedarf auf 2 Khlr. 22 Ngr. 8 Pf. verringert wor den. Nichts desto weniger erscheint es wünschcnswerth und wird der beschehenen, im jenseitigen Berichte S. 181 flg. näher berührten Versicherung gemäß auch darauf Rücksicht genom men werden, über das Sachverhältniß in andern ähnlichen Anstalten noch weiter Erkundigungen einzuziehen, als dies bereits beziehendlich der in preußischen Anstalten detinirten Personen geschehen ist, um die sich etwa dort herausstellen den günstiger» Resultate in Anwendung bringen zu lassen. Was die einzelnen Anstalten selbst betrifft, so ist in dem jenseitigen Berichte ausführlich der Jndividualbestand jeder derselben, das Classenverhältniß, nach welchem für die Alum nen der Bersorganstalten Zahlung geleistet wird, so wie der Einnahmebetrag und Ausgabebedarf dargestellt worden und wird daher darauf Bezug genommen, und da alle dem etwas Weiteres nicht hinzuzufügcn gewesen, so rathct die Depu tation ihrer Kammer an: 1) 15,950 Lhlr. all Position 28 a. für die Heil- und Versorg anstalt zu Sonnenstein, 2)33,050 - - - 28l». für die Veriorganftalt zu Colditz, 3) 7,045 -' - - 28 c. für die Blindenanstalt zu Dresden, 4) 4,080 - - - 28 ä. für Vas Landeswaisenhaus zu Großhennersdorf, 5)19,000 - - - 28 s. für die vereinigten Landes anstalten zu Hubertusburg, 6)15,600 - - - 28 5. für die Corrections- und Er ziehungsanstalt zu Bräuns- dorf, 7)30,100 - - - 28 F. für die Corrections- und Ar beitsanstalt zu Zwickau, 8)23,100 - - - 28b. für das Corrections- und Zuchthaus zu Waldheim, . 147,925 Lhlr. Summe, zu" bewilligen, und hat über einzelne dieser Anstalten nur noch Folgendes zu bemerken: Es sind bei der Berathung dieses Gegenstandes in jener Kammer namentlich aä 4. hinsichtlich des Landeswaisenhauses zu Großhennersdorf, über I. 80. dessen gegenwärtigen Zustand und innere Einrichtung, so wie über den eingeführten Erziehungsplan der jenseitige Bericht sich auf Grund der von der hohen Staatsregierung gemach ten Mittheilungen ausführlichst verbreitet, mehrfache Wün sche erhoben worden, die eine nähere Erwähnung verdienen dürften. Hierher gehört: a) die Bemerkung, daß es höchst rathsam erscheine, den Flurbestand, welchen die Anstalt gegenwärtig mit 2 Scheffel Gartenland, .36 Scheffel Ackerboden und 12 Scheffel Wie senland besitzt, noch angemessen zu vergrößern, um die Zög linge in der Cultur des Flachsbaues zu unterrichten und namentlich auf Errichtung einer Flachsbau- und vielleicht selbst Ackerbauschule Bedacht nehmen zu können. Dürfte nun nach Ansicht der Deputation zwar die Idee zu Ver bindung.einer Ackerbauschule mit jener Anstalt ganz zu ver lassen sein, weil es hierzu der Erwerbung eines bedeutenden Areals bedarf und, wie der Deputation bekannt ist, in die ser Beziehung von der Staatsregierung bereits andere Maaß- nehmungen beabsichtigt und eingeleitet worden, so scheint sich doch die Begründung einer Flachsbauschule und deren Verbindung mit der Anstalt in vielfacher Hinsicht zu em pfehlen. Die Zöglinge würden nicht nur geeignet sein, die hierbei erforderlichen Arbeiten selbst zu besorgen, sondern ihre practische Einübung in dies Geschäft würde auch dem ganzen Lande wesentliche Vortheile versprechen, da Sachsen in der Flachsbereitung gegenwärtig noch hinter andern Län dern zu stehen scheint, und in der bisherigen mangelhaften Bereitung des Flachses ein großes Hemmniß der Handgarn spinnerei liegen dürfte, die Cultur des Flachses aber na mentlich auch für kleine Güter einen hohen Werth hat und selbst dem Pauperismus vielfach abzuhelfen geeignet ist. Die Deputation kann sich daher nur dem Wunsche an schließen, daß die hohe Staatsrcgierung, wie auch von deren Organen nicht abgelehnt worden, diesem Gegenstände ihre besondere Aufmerksamkeit widmen möge, wenn sie auch deshalb einen besondern Antrag zu stellen unterläßt. Wenn K) nach den beschehenen Regierungsmittheklungen nur ein geringer Lheil der Zöglinge der Landwirthschaft sich bisher zugewendet, die Mehrzahl aber sich nach ihrer Ent lassung dem Handwerkerstande gewidmet hat und dies we niger in dem Zwecke des Instituts liegen möchte, so ist der Grund dieser Erscheinung mit darin gesucht worden, daß die Zöglinge zum Kheil schon mit dem vollendeten 14. Jahre, also in einem Alter entlassen worden, wo sie ihr Brod noch nicht selbstständig verdienen können, von practi- schen Landwirthen aber nicht gesucht werden, weil diesen mit 14jährigen Dienstleuten nicht gedient sein kann. — Es würde sich mithin die Kreffung einer Anordnung, nach wel cher wenigstens die Zöglinge, welche sich der Landwirthschaft widmen wollen, vor dem 16. Jahre nicht zu entlassen, als zweckmäßig rechtfertigen. Liegt diese aber schon in der gesetzlichen Vorschrift und ist von den Organen der Regie rung die Versicherung abgegeben worden, daß eine gegen teilige Verfügung an den Anstaltsinspector nicht erlassen worden sei, so dürste bei dieser Eröffnung Beruhigung zu fassen und nur noch e) zu erwägen sein, ob es nicht angemessener erscheine,
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