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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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die bisher beobachtete Bestimmung, nach welcher Zöglinge in die Anstatt nur einmal im Jahre und zwar zu Ostern ausgenommen werden, außer Anwendung zu bringen. Sie gründet sich auf Vermeidung einer Störung in dem geord neten Schulplane. Unverkennbar aber benachteiligt sie auch die etatmäßige Frequenz und Benutzung der so höchst wohl tätigen Anstalt, und gereicht Communen und Privaten, welche Waisen in die Anstalt unterbringen wollen, zur großen Beschwerde, wenn diese Notwendigkeit nach Ostern e'intritt. Die Deputation spricht daher, ohne jedoch einen Antrag darauf zu richten, auch hier den Wunsch aus: daß die hohe Staatsregierung mindestens in dringen den Fällen von der Bedingung der nur einmaligen Aufnahme von Zöglingen im Jahre absehen werde. all 7. giebt der jenseitige Bericht Seite 180 nähern Nachweis über Las Ergebniß der Erörterungen, welche auf Grund des beim vorigen Landtage gestellten ständisch n Antrags über den Arbeitsverdienst und den gewerblichen Vertrieb der Arbeiten angestellt worden sind, welche in den preußischen Strafan stalten von den darin Detinirten gefertigt werden, und dürste bei den mitgetheilten Resultaten Beruhigung zu fassen sein. Zugleich gedenkt der jenseitige Bericht der Petition, welche von den Weberinnungen zu Roßwein, Nossen und Döbeln rücksichtlich des gewerblichen Vertriebs solcher Arbeiten ein gereicht woxden, und empfiehlt deren Abgabe an die Regie rung, welche auch von der zweiten Kammer beschlossen wor den- Einverstanden mit den hierbei jenseits entwickelten Ansichten, räth die Deputation ihrer geehrten Kammer den Beitritt zu diesem Beschlüsse an. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Es ist gewiß ein sehr erfreuliches Ergebniß zu nennen, wenn man sieht, daß es der hohen Staatsregierung gelungen ist, wahrend der abgelau fenen Finanzperiode den Aufwand, welchen die in Frage seien den Anstalten erfordern, um Einiges zu ermäßigen, und gewiß wird Niemand wünschen, daß dergleichen Ermäßigungen etwa zum Nachtheil der Anstalten selbst und der vielen hierin ver pflegten Unglücklichen ausgeführt werde. Gleichwohl ist mir ein Punkt noch aufgefallen, über den ich einige Erläuterung zu erhalten wünschte. Er betrifft die.hiesige Blindenanstalt. Bei dieser steigt der Aufwand auf den Kopf höher an, als bei allen andern Anstalten, als namentlich auch bei der Anstatt Sonnenstein, wo die dort Verpflegten doch in ähnlichen Ver hältnissen sich befinden, als die Blinden. Darüber hoffe ich einige Aufklärung von dem Herrn Referenten oder von der Staatsregierung zu erlangen. Ein zweiter Punkt, über den ich noch etwas zu erwähnen mich veranlaßt finde, ist der von der Deputation S. 111 unter e. erwähnte. In dieser Hinsicht muß ich mich auch der Ansicht der Deputation vollkommen an schließen, ja ich wünschte sogar, daß der Antrag etwas bestimm ter in dieser Beziehung gefaßt worden wäre, obgleich ich glaube, daß, wenn die Umstande es erlauben, von Seiten des hohen Ministeriums Abhülfe gewährt werden wird. Es ist gewiß als ein sehr großes Hemmniß für die Nutzbarkeit der Waisen anstalt zu Großhennersdorf zu betrachten, daß man die, Zög linge nur zu Ostern aufnehmen will. Daß sonst eine Stö rung des Schulplanes zu fürchten sein sollte, ist mir nicht klar. Der Schulplan kann wohl gar nicht darunter leiden, es kann höchstens mit einiger Schwierigkeit für die Lehrer verknüpft sein, wenn sie inmitten eines Halbjahres oder eines Cursus Kinder aufzunehmen haben; aber ich glaube doch, daß diese kleine Schwierigkeit zu überwinden sein werde, und daß sie weit geringere Berücksichtigung verdiene, als die Uebelstände, welche daraus entstehen, wenn Kinder, die vielleicht unmittel bar nach Anfang des neuen Schuljahres in den Fall kommen, daß sie der Aufnahme in der Anstalt bedürftig sind, ein halbes Jahr, vielleicht sogar ziemlich ein ganzes Jahr darauf warten sollen. Es wird dies meistens dahin führen, daß die Kinder inmittelst der Vernachlässigung, ja der Verwilderung und dem Verderben anheimfallen. Denn wenn die geehrte Deputation davon spricht, daß hier wenigstens in dringenden Fällen eine Ausnahme gemacht werden solle, so darf ich behaupten, daß wohl fast alle diese Fälle dringend sein werden. In welchem Falle bringt man solche Kinder in die Anstalt? Wenn sie ihren Vater, vielleicht beide Eltern verloren haben. Also das Be- dürfniß einer solchen Aufnahme tritt sofort nach dem Lode der Eltern ein, und jede Verzögerung in dieser Hinsicht muß zum Nachtheile der Kinder und zur großen Belästigung der Gemein den ausfallen, die keine ausreichende Gelegenheit haben, das Kind zu versorgen, zu beaufsichtigen und zu dem nöthigen Schulunterrichte, anzuhalten. Daß eine solche Einrichtung aber ausführbar sei, hat das Waisenhaus zu Pirna gelehrt. Dort ist die Aufnahme in keiner Weise beschränkt. So oft ein Ge such eingeht, wird es geprüft, und wenn es angemessen ist, wirb das Kind ausgenommen. Was dort möglich ist, muß auch bei andern Anstalten möglich sein, ja ich glaube, daß es bei der Versorganstalt in Bräunsdorf auch stattsinden muß, wo mit der Aufnahme der dahin zu bringenden Kinder nicht gewartet werden kann, bis ein neuer Lehrcursus angeht. Ich beziehe diese Bemerkung zugleich auf eine andere Landesanstalt, obgleich dieser Punkt nicht mehr hierher gehört; es ist Struppen. Dort wird es eben so gehalten, wie in Großhennersdorf. Da mals, als dieser Punkt zur Vorlage kam, wurde ich durch zu--, fällige Umstände abgehalten, mich darüber zu äußern, und ich finde mich daher gedrungen, diese Erinnerung hier nachzubrin gen. Im Ganzen glaube ich also, daß es nothwendig ist,'sich insoweit der geehrten Deputation anzuschließen, daß man den Wunsch ausspricht, es möge die fragliche Einrichtung wo mög lich geändert werden. Referent Bürgermeister Starke: Blos auf den ersten Punkt, über welchen der geehrte Sprecher eine Auskunft verlangt, habe ich nach den Unterlagen zu bemerken, daß der Grund wohl nur darin bestehen kann, daß das Blin deninstitut zu Dresden nicht Besitzungen hat, welche Ein künfte gewähren, wie dies bei mehrern der andern An stalten der Fall ist, so bei der Anstatt Sonnenstein, wo für Verpachtung von Gärten u. s. w. nicht unbedeutende Einkünfte gewonnen werden, wogegen die Einnahme der Blindenanstalt
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