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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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eine große Menge verschiedener anderer Maaße durch eine in frühem Zeiten geübte allzu große Nachsicht der Negierung ein geschlichen haben. Wenn wir aber das neue Maaß einführen itnd die Staatsngierung nicht mit großer Strenge darauf hält, daß neben diesem neuen Maaße keine sonstigen Maaße mehr gebraucht werden, so wird die Unordnung forldauern trotz des neuen Maaßes und jedes andern Maaßes, das durch ein Gesetz eingeführt würde.— Ebenso wenig bewegt mich zum Beitritte zu dem Deputationsvorschlage die Hoffnung, daß, wenn das neue Maaßsystem von Sachsen angenommen wird, alsdann die andern Staaten beitreten werden. Ich habe vielmehr die, wenn auch vielleicht irrige, aber doch feste Ueberzeugung: sie treten nicht bei. Sie treten nicht bei, schon deshalb nicht, weil wir in Sachsen, in einem Staate mittlerer Größe, der sich Mehr den kleinern nähert, zuerst damit hervortreten. Man müßte nicht wissen, wie es bei andern Gelegenheiten gegangen ist, wo die trefflichsten Vorschläge kleinerer Staaten von größe ren völlig unberücksichtigt gelassen worden sind. — Endlich kann mich auch der Umstand nicht bestimmen, daß sich sehr viel Stimmen für Abschaffung des bisherigen Maaßes und Ein führung eines neuen erhoben haben. Gehörte ich zu denjenigen, Welche Petitionen veranlassen, so sollte mir es nicht schwer ge wesen sein, eine Menge Petitionen herbeizuschaffen, worin die Beibehaltung der alten Maaße und die Regulirung dersel ben, nebst dem Befehle, sich nur nach diesen zu richten, bean tragt würde. Allein ich bin gewohnt, zweifelhafte Fragen nicht nach der Zahl der Stimmen, sondern nach dem Gewichte der Gründe zu bemessen. Ich glaube übrigens um so unparteii scher in der Sache urtheilen zu können, da ich nicht zu denen gehöre, welche wägen und messen, sondern zu denen, welchen gewogen und gemessen wird, manchmal mit gerechtem, biswei len wohl auch mit ungerechtem Maaße. — Dessenungeachtet ist es wiederum hauptsächlich die Zahl der Stimmen, welche mich bestimmt, dem neuen Deputationsgutachten beizutreten, aber nur in einem andern Sinne/ Nämlich ich betrachte die große Zahl derer, welche sich für das Gesetz erhoben haben, als eine eben so große Zahl von Zeugen, welche die Sache genau kennen, und wissen, ob man km Lande eine Veränderung im Sinne des neuen Gesetzes wünscht. Wenn aber ein solcher Wunsch von denen, die die Stimmung des Volks genau, und, wie ich gern einraume, genauer als ich selbst kennen, bezeugt wird, so hat dieses Zeugniß, und jener Volkswunsch selbst für mich allerdings ein sehr großes Gewicht. Könnte mich dies auch nicht bestimmen, eine Einrichtung, ähnlich der jetzt bespro chenen, meinerseits vorzuschlagen, sondern würde es dazu noch anderer Gründe bedürfen, so ist mir jener Wunsch doch wichtig genug, um, wenn ein ihm gemäßer Vorschlag von der hohen Staatsregierung erwogen und gebilligt worden ist, und eine große Menge unverwerslicher Zeugen hervortreten und das Wünschenswerthe der Ausführung bezeugen, demselben nicht ferner entgegenzutreten. Diese Erwägung namentlich, und rm Grunde nur diese allein, bestimmt mich, von meinem frühem Widerspruche jetzt abzugehen und dem Gutachten der Verei- I. 81. mgungsdeputation bekzutreten, und, wenn es zur Abstimmung kommt, auch dafür zu stimmen, wozu jedoch auch noch der Um stand kommt, daß dieser Vorschlag eine Modisication enthält, die wenigstens ein allzu rasches Vorschreiten in dieser Sache nicht in Aussicht stellt, sondernHoffnung giebt, daß noch einige Zeit verstreichen werde, bis das Gesetz selbst in's Leben eintritt. Das Letztere scheint mir nicht etwa um deswillen wünschens- werth, weil ich dem Fortschritte entgegen wäre, sondern um deswillen, weil gegenwärtig schon eine nicht unbedeutende An zahl in das bürgerliche Leben tief eingreifender Einrichtungen stattgefunden haben und es nothwendig ist, daß das Publicum mit den schon eingeführten sich etwas befreundet und bekannt macht, ehe andere, wenn auch noch so lobenswertheNeuerungen hinzutreten. v. Welck: Ich muß offen gestehen, meine Herren, daß ich eigentlich ein abgesagter Feind der sogenannten Vereinigungs verfahren bin. Hat man in Sachen demGesetzgebung einen Beschluß, dm man einmal gefaßt, für recht, für zweckmäßig, für zeitgemäß anerkannt, und unter andern Voraussetzungen werden wir hoffentlich überhaupt wohl keinen Beschluß fassen, so glaube ich, ist es auch Pflicht, bei selbigem stehen zu blei ben. Indessen die Anstellung eines Vereinigungsverfahrens ist in dem 131. §. der Verfassungsurkunde ausdrücklich vorge schrieben, und ich will auch zugeben, daß dergleichen Vergleiche und Transactionen, denn darauf kommt es bei dem Vereini gungsverfahren doch allemal hinaus, schon öfter dahin geführt haben mögen, daß man wenigstens das Bessere erlangt hat, wenn man auch nicht das Beste durchzusetzen im Stande war. Eben in Gemäßheit jener Bestimmung des §. 131 der Verfas sungsurkunde hat sich nun auch in der vorliegenden Angelegen heit Ihre Deputation mit der jenseitigen Deputation über eine Vermittelung und Vereinigung der entgegenstehenden Ansich ten beider Kammern besprochen, um, eingedenk ihrer Verpflich tung , der geehrten Kammer wenigstens irgend wie einen Weg anzugeben, auf dem eine solche Vereinigung erzielt werden könnte. Der so eben vom Herrn Referenten vernommene Vor schlag ist das Resultat dieser Besprechung, welches die Depu tation der verehrten Kammer zur Erwägung und nach Befin den zur Annahme vorzulegen hat. Für mich als Deputations mitglied habe ich aus dem ebengedachten Grunde die Ver pflichtung erkannt, diesem Vorschläge nicht entgegenzutreten. Denn ist die Kammer überhaupt geneigt, von ihren früher» Ansichten und Beschlüssen in dieser Angelegenheit abzugehen, so halte allerdings auch ich die Annahme unsers Vereinigungs vorschlags immer noch für das Wünschenswertheste. Allein meiner eigenen Ueberzeugung bin ich doch schuldig, zu geste hen, daß ich für meine Person, und wenn ich blos als Mitglied der Kammer in dieser Angelegenheit meine Stimme abzugeben hätte, durchaus keinen Grund hätte finden können, um von meinen frühem Ansichten abzugehen und meiner so hochwich tigen, tief in alle Verhältnisse eingreifenden Angelegenheit einen Beschluß wieder aufzugeben, dem eine jahrelange Er- 1*
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