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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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nung, die sich auf Unterdrückung der reformatorischen Bestre bungen der evangelisch-lutherischen Kirche beziehen, mindestens einen politischen Fehler begangen hat. Ich muß dem nun noch, nachdem ich die Gegenäußerung des Herrn Staatsministers ver nommen habe, hinzufügen, daß ich diese Maaßregel auch um deswillen für einen politischen Fehler halte, weil ich keine drin gende Nothwendigkeit zu diesem Erlasse sehe und weil ich der Meinung bin, daß die hohe Staatsregierung in solchen zarten Dingen den Handschuh nicht selbst hinwerfen darf. Abg. Oberländer: Den von dem Abgeordneten Jani in gutem Glauben gemachten Bemerkungen kann ich doch in einem eben solchen guten Glauben nicht bertreten. Vorerst scheint er mir die Aufgabe der iv Lv-mFsIicis beauftragten Staatsminister und den ihnen zugewiesenen Wirkungskreis nicht richtig aufgefaßt zu haben. Bekanntlich wurden die evangelischen Staatsminister mit diesen Geschäften beauftragt, als August der Starke von der protestantischen Kirche zur römisch-katholischen übertrat, um der protestantischen Kirche in Sachsen eine Gewährleistung gegen mögliche Beeinträchtigun gen und Uebergriffe des Katholicismus zu geben. Demnach sollten die w Lvsnsselieis beauftragten Staatsminister allerdings Wachter sein; sie sollten eine Leibwache bilden gegen die ultra montanen Umtriebe der jenseitigen Kirche, vor denen man sich nicht mehr sicher glaubte, nachdem der Landesfürst zu einer andern Kirche, übergetreten war. Sie sollten^ Verfolgungs sucht verhüten, aber keineswegs die freie Bewegung und den Fortschritt in der eigenen Kirche hindern. Ihre Pflicht ist es demnach, daß sie recht wachsam und eifrig jesuitischen Umtrie ben entgegentreten, und die Rechte der protestantischen Kirche wahren, das ist die ursprüngliche Veranlassung zu dieserstaats- rechtlichen Einrichtung und ihr Zweck. Sodann hat der Ab geordnete gemeint, daß sich die Geistlichen wohl in kleinen und großen Massen versammeln könnten, um über religiöse Ange legenheiten zu sprechen und die kirchlichen Glaubensformen zu berathen, daß dies aber das Volk nicht dürfe. Allein das wi derspricht schnurstracks dem Wesen des Protestantismus, der keinen solchen Clerus kennt. Wir erkennen keine Priester- schäft über uns an, das ist katholisch. Das protestantische Volk soll wohl haußen vor den zugehaltenen Thüren stehen, während die Geistlichen inwendig beschließen, was wir armes Volk in unserm beschränkten Unterthanenverstande glauben sollen? Das widerspricht allem Wesen des Protestantismus geradezu, indem dieser keine Scheidewand kennt. Diejenigen, welche, wie unsere Staatsregierung, die Religion als den Grundpfeiler des Staates und alles menschlichen Wohlseins lieben und achten, sollen den freien Geist nicht beschränken. Es stimmt durchaus nicht mit den Lehren des Christenthums überein, wenn man sich zu einem andern Grundsätze bekennt, als dem, daß die menschliche Vernunft die oberste Richterin in Glaubenssachen, die Auslegerin der heiligen Schrift ist. Die Entscheidung in Glaubenssachen gebührt nach den ausdrückli chen Lehren des Protestantismus der heiligen Schrift, das wird kein Mensch verneinen. Wie kann aber die heilige Schrift entscheiden, wenn wir sie nicht vernünftig auffassen, wenn wir sie nicht vernünftig auslegen; und ausgelegt und aufgefaßt muß sie doch erst sein, ehe sie richten kann. Warum fetzt man denn willkürlich Vernunft und heilige Schrift einander entge gen? Ist denn nicht die heilige Schrift und namentlich die Lehre Jesu durch und durch Vernunft und nichts als Ver nunft? Wo die Vernunft in der Religion aufhört, da geht der blinde Glaube an und mit ihm der Ultramontanismus. Wie traurig stünde es auch um das Christenthum, wenn es die Vernunft zu scheuen hätte, und wenn diese nicht die oberste Richterin bei der Auslegung der heiligen Schrift sein sollte. Dann würden es auch nicht Cabinetsordres, Polizei und In quisition auf die Dauer vor dem Untergange retten können. Sodann ist es wohl ganz richtig, daß nicht das Zeitbewußtsein gelten darf in religiösen Sachen, sondern das lautere Wort Gottes, wie weiter in dem Expose des Herrn Staatsministers v. Könneritz gesagt ist. Das leuchtet uns ein; wenn aber nur der Herr Staatsminister bei dieser Gelegenheit die Güte gehabt hätte, uns das lautere Wort Gottes aufzuweisen. Dann würde kein Mensch opponiren. Wir glauben, das lautere Wort Gottes eben aus der heiligen Schrift dadurch aufweisen zu können, wenn wir bei deren Auslegen der menschlichen Ver nunft das oberste Richteramt übertragen. Die Kreuzfahrer, die Inquisitoren, die Hexenverbrenner pochten gar stark auch auf das lautere Wort Gottes. Es war aber nicht das lautere Wort Gottes, es war eben das schlechte, das barbarische, das kannibalische Zeitbewußtsein. Nun wollen wir eben dieses Zeitbewußlsein veredeln und dem wahren und lautern Worte Gottes, nach welchem wir so eifrig suchen, durch die vernünf tige Auslegung der heiligen Schrift näher bringen. Wohl weiß ich bei aller Anerkennung der Wissenschaft, daß das Wissen nicht das Höchste im geistigen Leben ist, wiewohl dasChristen- thum der Wissenschaft einen hohen Werth einräumt, denn: die Wahrheit wird euch frei machen, sagt Christus. Wohl weiß ich, und mache es zur Richtschnur meines irdischen Lebens, daß der thatkräftigen Liebe, der Begeisterung für die allgemein sten und höchsten Interessen, den Ideen der Tugend, des Rech tes und der Religion der Vorzug gebührt vordem menschlichen Wissen und vor der spekulativen Wissenschaft, denn unser Wissen ist Stückwerk. Der Schöpfer dieser Philosophie ist der Weise, von dessen Lehren die jetzige Auffassung des Protestan tismus ausgegangen ist. Es ist der Weise von Königsberg. Auf diesem Boden stehen wir, wenn wir durch die neueren Bestrebungen auf dem Gebiete der Kirche beider Confessionen der unheilbringenden Allianz des weltlichen Absolutismus und der weltlichen Aristokratie mit der geistlichen entgegentre ten. Von diesem Standpunkte aus habe ich es betrachtet, als in der Deputation diese Stelle der Adresse berathen wurde. Ich stimme ihr aus inniger Ueberzeugung bei und hoffe, daß die Kammer in ihrer Mehrheit diesen Grundsätzen nicht ent gegentreten wird. Staatsminifler v. Könneritz: Auf den dogmatischen Kheil der Ansichten über Glaubenssachen, die der geehrte Ab-
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