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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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geordnete aussprach, wird das Ministerium nicht eingehen, allein nur darauf, was er über die Befugniß der evangelischen Minister sagte. Es ist nicht zu verwundern, meine Herren, daß, da die evangelischen Minister, wie früher die Conferenzminister, nicht so häufig in den Fall gekommen sind, Verordnungen und Verfügungen zu geben, das Verhältniß im Lande nicht so genau bekannt ist. Hat doch erst die neuere Theorie das ju» circa sacra oder das Staatshoheitsrecht über die Kirche im Unterschiede vom Kirchenregiment genauer dargestellt. Wahr ist es, daß derUeber- tritt eines frühem Regenten Veranlassung gab, daß die Con- serenzminlster dazumal den Auftrag mLvangelicis erhielten, aber keineswegs blos als Vertreter der evangelischen Kirche der andern Kirche gegenüber, sondern mit dem vollen Rechte der Staats gewalt über die Kirche und mit dem obersten Kirchenrechte. Denn Lhatsache war zwar die Veranlassung zur Uebertragung der landesherrlichen Gewalt auf die Conferenzminister, bestimmt aber nicht der Umfang. Es würde eine staatsrechtlicheDeduction dazu gehören, um das auseinanderzusetzen. Ich will nur auf einige Momente aufmerksam machen. In der Instruction v.J. 1697, die in den Landtagsacten von 1837 abgedruckt ist, heißt es ausdrücklich: Es istder Auftrag ertheilt aufalle ecclesisstic», auf alle Religionssachen und Religionsangelegen heiten; eben so in der von 1733: Alles so die Religion betrifft und das clirectorium corporis evsngelicorum. Eben so wurde, als der geheime Rath eingesetzt wurde, im Jahre 1813, wiewohl die katholische Kirche in Sachsen schon gleich berechtigt war, ausdrücklich von den Ständen erwähnt: sie setzten voraus, daß der geheime Rath wie zeither, so auch künftig die Ober hoheitsrechte in evangelischen Kirchensachen auszuübcn hätte. Nicht anders sprachen sie sich aus in der ständischen Schrift von 1824 bei der Vorberathung des Mandats von 1827: daß der geheime Rath unmittelbar die Führung des Kirchenregi ments, größtentheils des Hoheitsrechtes in evangelischen Kirchensachen ausübt, und so ist auch, als das Regulativ von 1837 mit den Ständen berathen wurde, wo das Verhältniß des Cultusministeriums zu den evangelischen Ministern festgestellt wurde, ausdrücklich im Deputationsbericht der zweiten Kammer gesagt: die evangelischen Minister seien an die Stelle des Königs getreten, und im Bericht der ersten Kammer ausführlich gezeigt, wie das jus summum circa sacra auf die'evangelische» Minister übergegangen sei. Folglich hat die Gleichstellung der katholischen Kirche darin gar nichts geändert. Abg. Jani: Der Herr Staatsminister hat das, was ich hinsichtlich des jus SUIMUMN circa sacra sagen wollte, schon weit besser gesagt, als daß ich mich hier einer Wiederholung schuldig machen sollte. Aber dem Abgeordneten Oberländer muß ich doch auf die Beschuldigung, als sei ich gemeint, das protestan tische Volk solle bei den Versammlungen der Geistlichen vor der Thüre stehen, etwas Weniges erwidern. Wenn ich ein gro ßes Werk beginnen will, so werden sich erst Sachverständige darüber berathen müssen, weil gewisse Vorkenntnisse dazu ge hören, um über die Zweckmäßigkeit und Ausführbarkeit dessel ben ein genügendes Urtheil abzugeben. Erst dann wird der Plan dem Eigenthümer vorgelegt, und dieser wird sich darüber zu entscheiden haben, was er davon annehmen kann und will, Gei der Berathung selbst ist er weder nothwendig noch nützlich; oft kommt er dadurch nur auf Abwege. Stellvertr.Abg.Rittner: Ich fühle mich bewogen, auf den Schluß der Debatte anzutragen. Präsident Braun: Der Abgeordnete Rittner trägt auf den Schluß der Debatte an. Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? Ich bemerke dabei, daß wenigstens fünf Abgeordnete, die noch nicht gesprochen haben, für den An trag sich erklären müssen, wenn er als unterstützt anzusehen sein soll.— Wird hinreichend unterstützt. Abg. v. Lhielau: Ich habe nur wenige Worte zu sagen. Ich gehöre nicht zu denjenigen, die einen großen Theil an der Debatte genommen haben, aber der Gegenstand scheint mir doch wichtig genug zu sein, um noch etwas bei demselben verweilen zu können. Es ist der wichtigste Punkt, in der Adresse nicht al lein, sondern des ganzen Landtags, und so lange die Debatte mit der Würde und mit der schuldigen Achtung gegen Regierung und Kammern geführt wird, wie es heute der Fall ist, so lange, meine Herren, glaube ich, werden wir gestatten dürfen, die Ab geordneten anzuhören, die noch sprechen wollen. Ich erkläre mich daher entschieden gegen den Schluß der Debatte. Abg. Zische: Ich gehöre unter diejenigen, die sich zum Sprechen angemeldet hatten; ich habe aber den Antrag auf Schluß der Debatte unterstützt, weil ich glaube, der vorliegende Gegenstand kommt ohnedies bei den eingegangenen Petitionen nochmals vor. Ich Härte das schon erwähnt, wenn ich zum Worte gekommen wäre, weil ich Wiederholungen vermieden wissen möchte, mich übrigens ganz in dem Sinne, wie der Ab geordnete Jani, ausgesprochen. Secretair Tzschucke: Ich werde mich ebenfalls gegen den Schluß der Debatte erklären; denn wenn ich mich auch nicht heute unter den Sprechern befinden kann, so wünschte ich doch, daß die im Laufe der Debatte von dem Abgeordneten Jani ge fallenen Aeußerungen einer Widerlegung gewürdigt würden; dazu würden wir aber nicht gelangen können, wenn die Debatte sofort geschlossen wird, da bei späterer Gelegenheit wir nicht wieder darauf zurückkommen können, sondern diese Aeußerungen wieder in Vergessenheit gerathen. Ich erwähne die eine: daß man in Glaubenssachen nur Sachverständige hören solle. Präsident Braun: Wünscht außerdem noch Jemand zu sprechen? Abg. D. Schaffrath: Auch ich muß mich gegen den Schluß der Debatte erklären. Der Abgeordnete Jani hat ge gen die protestantischen Freunde so unwahre Beschuldigungen ausgesprochen, daß ich ihnen widersprechen möchte. In so fern als dies hiermit geschieht und geschehen ist, könnte ich mich
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