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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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zelnen das Recht bestreiten, als ob er den Zeitpunkt feststellen könne, von wo an das Gesetz nicht mehr gültig sei. Nur der Gesetzgeber kann dies, nm seine Sache ist es, zu bestimmen, wann jener Zeitpunkt eingetreten, wann demnach das Gesetz nicht weiter gelten soll. So lange eine solche Erklärung nicht von dem Bunde selbst ausgegangen, hat'', meiner Meinung nach, jener Beschluß noch Gültigkeit. Ueberhaupt scheide ich die Beschlüsse der Bundesversammlung in drei Abteilungen. Es giebt Gesetze, die auf der Bundesgesetzgebung beruhen, bei denen von einer gewissen Zeit, binnen welcher sie nur gültig sein sollen, nicht die Rede ist. Diese können wir hier mit Stillschweigen übergehen. Dann kommt eine andere Cate- gorie, dahin gehört z. B. das Gesetz von 1832. Diese unter scheidet sich von jener dadurch, daß der Bund seinen Beschluß nur als einen provisorischen bezeichnet, also Hoffnung zu dessen Wiedcraufhebung macht, gleichwohl über die Zeit der Wieder aufhebung sich nicht bestimmt äußert. Eine dritte Categorie würde die sein, wo sich in demBundesbeschlusse sofort aus gesprochen findet, daß derselbe nur auf eine gewisse Reihe von Jahren gültig sein soll. Ursprünglich war das z. B. der Fall mit dem Bundesbeschluß von 1819 über die Presse, aber es ist später hierbei ein anderes Verhältniß eingetreten, über das ich schweigen kann, weil es nicht hierher gehört. Eben so gehört in diese Classe der Beschluß über die Universitäten, der zunächst nur auf die Zeitdauer von sechs Jahren berechnet war. Von dieser letztem Classe würde vielleicht mit Recht sich sagen lassen, sie gelte nach Verfluß dieser Zeit nicht mehr, dafern der Bund jene Zeitfrist nicht spater hinausgerückt hat. Aber von der Mittlern Classe würde sich dies nicht so bestimmt sagen lassen, und in jene Classe fällt eben der Beschluß vom Jahre 1832 über die Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung in Deutsch land. Dieser Ansicht pflichtet auch nicht blos die Deputation bei, sondern auch die Staatsregierung. Unsere Staatsregie rung hat sich in der zweiten Kammer ausdrücklich dahin er klärt, daß sie diesen Beschluß noch für gültig ansehen müsse. Ja noch mehr! derselben Ansicht ist auch, wie man aus den Zeitungen ersehen, die Regierung von Dänemark und die von Preußen. Ob die übrigen dieser Meinung sind, weiß ich nicht, ich muß es aber voraussetzen. Unter diesen Umständen glaube ich das Deputationsgutachten auch von dieser Seite für voll ständig gerechtfertigt ansehen zu können, obschon in der Haupt sache auf den Widerspruch des Domherrn 0. Günther wenig ankommt, weil der geehrte Redner mit dem Schlußantrage der Deputation sich einverstanden erklärt. Staatsminister v. Zeschau: Dem, was der Herr Referent von dem Bundesbeschlusse von 1832 gesagt hat, tritt das Mini sterium völlig bei, und kann sich daher einer weitern Auslassung enthalten. Indessen erlaube ich mir noch, auf das Beispiel zurück zukommen, welches der Herr Referent ansührte, und durch wel ches er einen Gegenstand bezeichnete, auf welchen die Bundes versammlung ihre Aufmerksamkeit hätte richten können, nämlich die Regulirung der Verhältnisse der Juden. Gerade dieses Beispiel bestätigt vollkommen dasjenige, was ich früher darüber anzuführen mir erlaubte, wie unendlich schwierig es nämlich sei, innerhalb der Staaten des deutschen Bundes derartige Vereini gungen zum Ziele zu bringen. Ich mache nur aufmerksam, wie verschiedenartig die Verhältnisse der Juden in Preußen geregelt, und wie selbige hier in Sachsen geordnet sind. Ich glaube nicht, daß man hier geneigt sein würde, sich dieGrundsatze anzueignen, welche in dieser Beziehung gesetzlich in Preußen feststehen; ich glaube aber eben so wenig, daß die preußische Regierung bereit sein würde, von den den Juden gewährten Rechten, deren Zurück nahme immer Schwierigkeiten darbietet, abzugchen, und den Juden größere Beschränkungen aufzulegen. Wahrscheinlich würden bei andern Gegenständen eben solche Schwierigkeiten sich zeigen. Daß aber die Bundesversammlung in einem wich tigen Gegenstände thätig gewesen und einen solchen vor kurzem geordnet habe, kann ich doch nicht unbemerkt lassen; es ist dies die Angelegenheit des Nachdrucks und die Sicherung der Rechte der Schriftsteller. Es war gewiß eine nicht kleine, sondern sehr schwierige Aufgabe. Da ich aber einmal das Wort genommen habe, so bitte ich um Erlaubniß, über den Satz Seite 412, der sich auf die Stellung des Bundes zum Auslande'bezieht, einige Worte zu sagen. Es kann mir nicht zukommen, darüber ein vollgültiges Urtheil zu fällen, ob die Bundesversammlung bei dem Falle, welchen der Herr Referent jedenfalls im Auge gehabt hat, ein anderes Verfahren einzuhalten gehabt hätte. Es ist unendlich schwer, nach einem Zeiträume von fünfzehn Jahren sich in die Zeitverhältnifse vollständig zurückzudenken, welche da mals stattfanden. Das ist stets ein großer Nachtheil, wenn Gegenstände, die vor längerer Zeit vorgekommen sind, späterhin einer Beurtheilung unterworfen werden. Die Zeit verwischt die Erwägungen und Betrachtungen, welche die Gegenwart uns aufdrängte; bemerken muß ich aber, daß, wenn auch das augen blicklich eingehaltene Verfahren der Bundesversammlung einem Tadel unterworfen werden könnte, doch später durch die erfolgte Ausgleichung und Entschädigung den Folgen der durch revolu tionäre Bewegungen herbeigeführten Mißstände abgeholfen worden ist. Ich zweifle nicht daran, daß in künftigen Fallen, die man vielleicht im Sinne hat, die Bundesversammlung, wie in dem vorgedachten Falle geschehen, den Bestimmungen der Bundesacte Geltung zu verschaffen wissen wird. v. Welck: Ich bin dem Herrn Staatsminister sehr dank bar, daß er uns ein Beispiel gemeinnütziger Thätigkeit des deut schen Bundes angeführt hat. Ich wünsche nichts mehr, als daß der deutsche Bund in hoher Achtung und Dankbarkeit bei dem deutschen Volke stehe, und deshalb habe ich mich gefreut, Belege von dem Herrn Staatsminister angeführt zu sehen. Allerdings muß ich bekennen, daß ich mich bisher immer vergeb lich nach einem Zeichen gemeinnütziger Thätigkeit umgesehen. Ich habe nur immer in den Zeitungen gefunden, daß bei der Bundesversammlung entweder die großen oder die kleinen Ferien begonnen haben. Ich wünsche, daß die hohe Achtung gegen den Bund erhalten und immer mehr und mehr verbreitet werde. Ich wünsche, daß dies auch aus dem Vorschläge der Deputation her vorgehe, und werde ihm aus voller Seele beitreten. Dieerwei-
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