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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-09-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Mittheilungen über die Verhandlung en des Landtags. I. Kammer. Dresden, den 25. September 1845. Zweite öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 16. September 1845. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Entschuldigungen. — Constituirung der ersten und vierten Deputation. — Wahl einer außerordentlichen Deputation. Die heutige Sitzung, zu welcher sich acht und dreißig Mitglieder in dem gewöhnlichen Sitzungssaale eingefunden hatten, begann um 10^ Uhr mit Vorlesen des vom Secretair Ritterstädt aufgenommenen Protokolls, welches auf Frage des Präsidenten von der Kammer genehmigt, und von Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Johann, so wie dem Domherrn v. Nostitz mit vollzogen wird. Zur Registrande war eingegangen: 1. (Nr. 24.) Das hohe Gesammtministerkum theilt mit, daß Seine Königliche Majestät Sich bewogen gefunden, zu Verherrlichung der am 7. Juni 1843 stattgehabten feierlichen Enthüllung des weiland dem König Friedrich August errichte- tenDenkmals eine Medaille ausprägen zu lassen, und anzuord nen geruht, daß jeder der beiden Kammern ein Exemplar jener Medaille übergeben werde, welche letztere zugleich übersendet wird. Präsident v. Carlo witz: Die Medaille befindet sich augenblicklich in meinen Händen und wird verwahrlich beige legt werden. 2. (Nr. 25.) Der Vorstand des Handwerkervereins zu Chemnitz, Anton Gustav Pfülle und Gen., wiederholt seine bereits beim Landtag 18EZ- eingcbrachte Petition um Verwen dung bei der hohen Staatsrcgierung für Vereinfachung und Erleichterung der auf das gesetzliche Wandern der Handwerker sich beziehenden Vorschriften und Einrichtungen in Sachsen sowohl als den übrigen Bundesstaaten. Präsident v. Carlo witz: Damit hat es folgende Be- wandniß: Auf dem Landtage 18tzZ kam der Vorstand des Handwerkervereins zu Chemnitz mit einer Vorstellung bei den Ständen ein und trug darauf an, daß sich die Stände bei der Staatsregierung für Vereinfachung und Erleichterung der auf das gesetzliche Wandern der Handwerksgesellen sich beziehenden Einrichtungen in Sachsen und den übrigen deutschen Bundes- !. 3. staaten verwenden möchten. Es ist auch diese Vorstellung, nachdem sie von einem Mitgliede dieser Kammer zu seiner eigenen gemacht worden, in der ersten Kammer zmBera- thung gekommen. Dasselbe läßt sich auch von der zweiten Kam mer sagen; nur zu einem Vereinigungsverfahren ist es nicht gekommen. Es gelangte also auch kein Antrag an die Staatsregierung, obschon beide Kammern in der Hauptsache sich mit den in der Petition ausgesprochenen Wünschen einver standen erklärt hatten. Der Handwerkerverein wiederholt jetzt seinen frühern Antrag; es fragt sich jedoch zunächst, inBetracht, daß kein Landtag als Fortsetzung des letzten anzusehen ist, ob abermals ein Mitglied dieser Kammer die Petition zur. seinigen machen will. Bürgermeister Wehner: Da ich sie auf jeden Fall zur meinigen mache, so bitte ich, sie an die dritte Deputation zu verweisen. Präsident v. Carlowitz: Unter diesen Umständen wird sie an die dritte Deputation zu verweisen sein. Genehmigt die Kammer diesen Vorschlag? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Ich habe nun der Kammer mit- zutheilen, daß sich der Amtshauptmann v. Biedermann für diese Sitzung mit Dienstgeschäften entschuldigt hat, desgleichen die Bitte des Kammerherrn Pflugk, ihn wegen Unwohl seins von der heutigen Kammersitzung zu dispensiren. Weiter ist eingegangen eine Zuschrift des Vorstands der ersten De putation an das Präsidium, worin angezeigt wird, daß sich die erste Deputation constituirthabe, und daß in solcher Se. Königl. Hoheit Prinz Johann zum Vorstand, so wie der Ge heime Justizrath Bürgermeister v. Gross zum Secretair ge wählt worden ist. Bürgermeister Wehner: Ich bitte um's Wort; in so fern als die vierte Deputation sich ebenfalls constituirt hat, bin ich verpflichtet, der Kammer anzuzeigen, daß ich zum Vor stand dieser Deputation erwählt worden bin. Präsident v. Carlowitz: Wir würden nun zur Tages ordnung, zur Wahl der außerordentlichen Deputation über gehen können. Wie Sie sich entsinnen wollen, waren dieser Deputation zugewiesen 1) das Decret über die deutsch-ka tholischen Verhältnisse und 2) das Decret, worin den Ständen die Absicht der Staatsregierung dargelegt wird, rücksichtlich der Bewegungen in der protestantischen Kirche eine besondere Zwi schendeputation zu erwählen. Ueber beide Gegenstände soll 1
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