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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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erleichtern könne. Die Sache ist viel zu unerheblich, um sich hier Don der jenseitigen Kammer zu trennen, und die Deputation em pfiehlt daher den Beitritt zu dem jenseitigen Beschlüsse. Präsident v. Carlowitz: Ich frage: ob die Kammer von ihrem früher« in Bezug auf Directoren von Privatanstalten ge faßten Beschlüsse zurückgehe und der zweiten Kammer beitrete? — Einstimmig Za. Referent Bürgermeister Hü bl er: Eine fernere, nicht eben wesentliche Differenz tritt bei Tarif v. Seite 631 des jenseitigen Berichts hervor. Tarif v., der die Scala der Besteuerung der Capitalisten enthalt, war von der zweiten Kammer ohne Er innerung, von diesseitiger Kammer aber mit der Erklärung an genommen worden, „daß die Scala desselben nach Maß gabe des künftigen definitiven Beschlusses beider Kammern über die Besteuerungsmodalität der Beamten eine der letzter» sich nähernde Erhöhung zu erfahren haben werde." Die zweite Kammer hat nun bei ihrer anderweiten Berathung eine so enge Wechselwirkung zwischen der Personalbesteuerung der Beamten und derjenigen der Capitalisten in den Verhältnis sen nicht begründet erachtet, um die Feststellung des Tarifs für die eine Classe in der beantragten Maaße von den Bestimmun gen für die andere abhängig zu machen. Sie ist daher der dies seitigen Erklärung nicht beigetreten. Ihre Deputation, als sie Ihnen den Vorschlag zu der gedachten Erklärung machte, glaubte lediglich dem Princip folgen zu müssen, welches die Staatsregie rung selbst im Gesetzentwurf bei Aufstellung der beiden Tarife für dir Beamten und Capitalisten festgehaltcn hatte, dem Prin- xip möglichster Annäherung der beiderseitigen Tarifsätze. Prak tisch hat die Differenz bei der bestehenden loyalen Modalität der Besteuerung der Capitalisten durch Selbsteinschätzung keinen Werth, und da die hohe Staatsregierung von einer weitern Ver folgung jenes Annäherungsprincips abzusehenunbedenklich ge funden, durch die bei Z. 43 so eben angenommene Besteuerungs scala aber und durch Zurückführung des Procentsatzes von 20 Ngr. auf 16 Ngr. zum Theil wenigstens eine wahre Annäherung an Tarif 0. wirklich stattgefunden, so nimmt Zhre Deputation kei nen Anstand, Ihnen die unveränderte Annahme des Tarifs v. unter Aufgabe -er beschlossenen Erklärung anzuempfehlen. Präsident v. Carlowitz: Ich frage: ob die Kammer von diesem ihrem früher» Beschlüsse in Bezug auf Tarif 0. jetzt zu rückgehen wolle? — Einstimmig Za. Referent Bürgermeister Hübler: Eineweitere kleine Diffe renz ist geblieben bei Tarif 6. S. 631 des jenseitigen Berichts. Zm Tarifs, hat die diesseitige Kammer auf den Vorschlag ihrer Deputation unter andern dem Steuersätze von 4 Thalern bei Bereiter und Haushofmeister einen Minimalsatz von 2 Thalern, dem Satze von 6 Thalern bei Scharfrichter in größer« Städten einen Minimalsatz von 4 Thalern und dem Steuersätze von 3 Thalern bei Todtengraber in größer» Städten den Minimal satz von 2 Thalern hinzugefügt, weil die bezüglichen Sätze des Entwurfs in Vergleich zu der Beamtenscala den Verhältnissen nicht entsprechend schienen, 'und ihrer Meinung nach nur als Maximalsatze sich rechtfertigen ließen. Auch hatte sie bei der Rubrik: Kutscher die Sätze von 2V Neugroschen bis 1 Lhaler 10 Neugroschen mit dem Satze von 20 Neugroschen bis 1 Tha- ler zu vertauschen beschlossen. Die zweite Kammer hat aber die bemerkten Minimalsatze, so wie die zuletzt gedachte Ermäßigung des Maximalsatzes abgeworfen und ist bei den Sätzen des Ent wurfs stehen geblieben. Als Grund dafür giebt die jenseitige Deputation an, daß diese Sätze aus dem zeitherigen Tarifunver ändert wieder hcrübergenommen, daß begründete Reklamationen deshalb nicht vorgekommen seien, und daß, sollte ja ein Satz einen der betreffenden Abgabenpflichtigen außer Verhältniß zu seinem Einkommen treffen, §. 52 unter 1 durch die darin den Ab schätzungsbehörden ertheilte Ermächtigung, in solchen Fällen die Steuern nach dem Einkommen und dein Maaßstabe für die Beamten festzustellen, vollkommen die Möglichkeit der Abhülfe gewähre. Zhre Deputation kann nun zwar dem Grunde, der aus der Uebertragung jener Sätze aus der bisherigen Gesetz gebung entlehnt ist, bei der Ermäßigung, die hinsichtlich der Per sonalsteuer des Beamtenstandes eingetreten, kein Gewicht bei legen, sie muß vielmehr fortwährend die gedachten Sätze als den Verhältnissen der Betheiligten nicht entsprechend ansehen, sie halt indeß bei der Füglichkeit der Abhülfe, welche §. 52 vor- kvmmendenfalls allerdings bietet, den Gegenstand der Differenz für zu unbedeutend, um zu einer Spaltung mit der jenseitigen Kammer rathen zu können, und ihr Vorschlag geht daher dahin, sich auch hier der jenseitigen Kammer anzuschlicßen und die bezüglichen Tarifsätze des Entwurfs nunmehr anzunehmen. Präsident v. Carlowitz: Es sind Seite 631 und 632 des jenseitigen Berichts sieben Beschlüsse der ersten Kammer unter b.,6., e., k., g. aufgeführt. Von diesen Bcschlüssen ist die' zweite Kammer denen unter v. und g. beigetreten, hingegen in Bezug auf die Bereiter, Haushofmeister, Kutscher, Scharfrichter und Tvdtengräber den diesseitigen Beschlüssen nicht beigetreten, und ich frage die Kammer: ob sie von ihrem frühem Beschlüsse wieder zurückgehen und sich also dem jenseitigen Beschlüsse an schließen wolle?—Einstimmig Za. Referent Bürgermeister Hübler: Ich komme nun zum letzten Differenzpunkte bei Z. 61S 636 des jenseitigen Berichts. Zu ß. 61 hatte Zhre Deputation die wörtliche Wiederaufnahme der Bestimmung aus §. 54 des Gesetzes vom 22. November 1834, wonach die Dienstherrschaften den von ihren Dienstboten, Handwerksmeister den von ihren Gesellen, Fabrikherren den von ihren in der Fabrik fortwährend beschäftigten Fabrikarbeitern und andere Gewerbtreibende den von ihren Gehülfen zu entrich tenden Steuerbctrag an dem Lohne, densie an diesePersonen aus zuzahlen haben, kürzen und an den bestellten Einnehmerbci jedem Termine abentrkchten sollen, im Einverständnisse mit denKönig- lichcn Herren Commiffarien empfehlen. Die verehrte Kammer lehnte indeß nicht nur in ihrer Majorität die Wiederaufnahme ab, sondern sie genehmigte auch auf den Vorschlag eines ihrer Mit glieder den in die Schrift aufzunehmenden Antrag: „Die hohe Staatsregierung möge auf dem Wege der Verordnung da für Sorge tragen, daß die ihnen zukommenden Steuerbei- träge von Dienstboten, Fabrikarbeitern und Handwerksgehülfen
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