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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Reichenau erklären durch ihre Gemeindevorstände den Beitritt zu der von den Gemeindebehörden der Stadt Freiberg wegen Untersuchung der Ausführbarkeit einer Eisenbahn für den erz- gebirgifchen Kreis eingereichten unter Nr. 135 eingegangenen Petition. Präsident v. Carlowitz: Die frühere Hauptpetition ist der zweiten Kammer zugewiesen worden, und nun frage ich die Kammer: ob sie auch die nachträgliche Petition zunächst der zweiten Kammer zutheilen wolle? — Wird einstimmig ge nehmigt. 9. (Nr. 184.) Petition, einen in geheimer Sitzung verhan delten Gegenstand betr. Präsident v. Carlowitz: Ich werde mir erlauben, am Schluffe der heutigen öffentlichen Sitzung noch eine kurze ge heime anzuberaumen. 10. (Nr. 185.) Protocollextract der zweiten Kammer vom 16. December 1845, die Abgabe o) einer Petition des Gasthof besitzers Karl August Rösch zu Paunsdorf, um Verwendung, -aß bei der Fracht des Salzes die Concurrenz der Fuhrleute zugelaffen werde, und b) einer Beitrittserklärung Karl Gott fried Alb recht's zu Moltwitz und Gen. zu den Petitionen um Einführung der OÖffentlichkeit und Mündlichkeit im Straf- proceß betr. Präsident v. Carlowitz: Was diePetition sub^. anlangt, so habe ich mir erlaubt, sie vorläufig der zweiten Deputation zuzutheilen, damit diese ermesse, wie weit die Petition mit dem heute auf der Tagesordnung stehenden Gegenstände, nämlich -em Salzwesen, in Verbindung steht. Was dagegen diePetition sub L. anlangt, so ist sie der außerordentlich en von uns nie- derzusetzendm Deputation zuzutheilen. Tritt die Kammer diesen Vorschlägen bei? — Wird einstimmig bejaht. 11. (Nr. 186.) Der vormalige Bürgervorsteher Heinrich Krauß zu Annaberg eröffnet unter Beziehung auf seine Er fahrungen seine Ansichten über Schiedsgerichte und deren Ein führung in Sachsen. Präsident v. Carlowitz: Es ist in der Eingabe nichts Neues enthalten, und es schlagt Ihnen das Directorium vor, sie beizulegen. Wenn dem nicht so wäre, wenn wirklich die Vor schläge von materiellem Gewicht wären, so würde es angemesse ner gewesen sein, sie der betreffenden ersten Deputation zuzu- theilen. Allein unter den vorwaltenden Umstanden, glaube ich, wird sich der Vorschlag des Directoriums rechtfertigen und es kaum nöthig sein, über den Inhalt noch besondere Mittheilung der Kammer zu machen. Ich frage: ob Sie diese Eingabe eben falls beilegen wollen? — Wird einstimmigbejaht. 12. (Nr. 187.) Eingabe des genannten Krauß, die angeb lichen Ansprüche desselben an den Stadtrath zu Annaberg und das Verfahren des letztem in verschiedenen Beziehungen betr. Präsident v. Carlowitz: In dieser Eingabe ist wieder sehr Verschiedenartiges enthalten. Zuvörderst hat es der betreffende I. 33. Krauß übel vermerkt, daß bei dem Abdruck des Schreibens, was er aus Halle bekommen hatte, einRedacteür dieFrage aufgestellt hatte: ob das Ernst oder Scherz sei ? Die Krauß'sche Entgegnung hierauf ist nun in dieser feknerEkngabe enthalten, wird aber nicht erst vorzutragen sein. Weiter klagt Krauß über Parteilichkeit bei den Stadtraths- oder andern Wahlen in Annaberg und wünscht ganz das frühere Verhältniß wieder hergestellt zu sehen, und endlich kommt er wieder auf die früher schon angedeutete Klage zurück, daß ihm eigentlich noch eine Besoldung oder ein Legat, oder auch Beides zusammen für seine frühere Function als Viertelsmeister von Seiten der Stadt gebühre. Ueber Vorenthaltung dieser Gebühr scheint er sich allerdings jetzt zu beschweren. Er sagt nämlich: „Eine hohe Kammer bitte ich unterthänigst ganz gehorsamst und herzlich, die Gnade zu haben und es dahin zu leiten zu suchen, daß mir der Rath die 12 Lhlr. jährliche Viertelsmeisterbesoldung, so wie auch die 2 Lhlr. Legat vom sel. Bürgermeister Christian Jacob Eisenstuck bis an mein seliges Ende bezahlen muß." Das Directorium wollte Ihnen nun anheimgeben, ob Sie diese Eingabe als eineKraußische ebenfalls beilegen, oder alsBeschwerde ansehen und der vierten Deputation zuweisen wollen. Freilich muß ich bemerken, daß ich mit Ge wißheit vvraussetzen darf, auch die vierte Deputation werde nach Einsicht dieser Eingabe zu der Ueberzeugung kommen, daß die darin enthaltene Beschwerde schon aus mehr als einem formellen Grunde zurückzuweisen sei. Bürgermeister Wehner: Mir scheint es doch, als wenn die Eingabe sich zur Beilegung ganz und gar eigne. Denn man sieht aus dem Vortrage, daß diese Beschwerde keinen Grund hat und nur ein Mischmasch ist. Präsident v. Carlo witz: Ich bin allerdings derselben An sicht. Es ist dies diezehnte Eingabe, mit welcher uns dieser Krauß bei diesem Landtage behelligt. Wir haben alle früheren beigelegt und so dürfte auch diese dasselbe Schicksal theilen, ohne daßzihm Unrecht geschieht. V. Großmann: Ich sollte doch meinen, man sei der Ach tung vor dem Manne, der, wenn auch irrthümlich und confus, doch boua handelt, schuldig, den letztem Punkt, da er eine Beschwerde enthält, einer Prüfung bei der vierten Deputation zu unterwerfen. Secretair v. Biedermann: Ich muß bemerken, daß es sich nicht um einen privatrechtlichen Anspruch handelt, sondern um einen solchen, der durch Gesetz aufgehoben worden ist. Die Viertelsmeister habeninFolgegesetzlicher Bestimmung aufgehört, und damit hat auch der Gehalt derselben, welcher ihnen nicht auf Lebenszeit zugesichert war, aufgehört. Es kann also kein ande res Resultat erfolgen, als die Abweisung. Präsident v. Carlowitz: Ich werde darüber eine Frage stellen, und zwar, ob die Kammer diese Eingabe ebenfalls beile gen wolle? Würde dieseFrage mitNein beantwortet, so würde daraus folgen, daß die Eingabe an die vierte Deputation ab zugeben fei. Ich frage also die Kammer, ob sie auch diese 1*
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