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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-09-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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bringen, als in der Landtagsordnung selbst darüber etwas fest- Msetzen. . GrafHohenthal-Püchau: Ich bin damit ganz ein verstanden. Vicepräsident v. Friesen: Bedarf aber nichtsdestoweniger der Unterstützung. Es war eine Veränderung .... Graf Hohen th al-PüchaurDem aufwartendenDienst personal. Vicepräsident v. Friesen: Graf Hohenthal - Püchau schlagt vor, folgenden Antrag in die Schrift zu bringen: „daß dem aufwartenden Dienstpersonal eine passende Dienstkleidung, an welcher es erkennbar ist, gegeben werde." Ich frage die Kam mer: ob sie diesen Antrag unterstützt? —Geschiehthinrei- chend. Vicepräsident v. Friesen: Wünscht Jemand über diesen Antrag zu sprechen? König!. Commiffar 0.Günther: Ich glaube, es ist ganz Sache der Kammer, dem Dienstpersonal die Dienstkleidung zu geben, da ihr die Anstellung jenes überlass en ist. Vicepräsident v. Friesen: Ich erkläre mich dahin, daß, da das Direktorium das Dienstpersonal anstellt und seinen Ge halt regulirt, es auch Sache des Direktoriums sei, zu bestimmen, ob es eine angemessene Kleidung erhalten soll. Ich würde mich nicht für den Antrag in die Schrift erklären, noch weniger für einen Zusatz zur Landtagsordnung. Secretair Ritterstädt: Ich erlaube mir darauf hinzu- ' weisen, daß dies schon mit dem Portier beobachtet werde, und auch diesen das Direktorium bekleidet. Prinz Johann: Ich würde mich dahin erklären, es möge der Wunsch imProtocolle niedergelegt werden, daß das Direkto rium für angemessene Kleidung schon auf gegenwärtigem Land tage sorgen möge. Graf Hohenthal-Püchau: Ich lege keinen Werth dar auf, auf welche Weise der Zweck erfüllt wird, wenn nur vom Direktorium irgend etwas in dieser Beziehung geschieht. Weil aber der Portier erwähnt worden ist, so bemerke ich, daß auch dessen Kleidung nicht als Norm angeführt werden kann, indem die gegenwärtige in keiner Weise als passend erscheint. Bürgermeister Wehnek: Ich würde mich nicht für den Antrag erklären, sondern der Ansicht Sr. König!. Hoheit beitre ten. Es gehört zur Instruction, aber nicht in die Landtags ordnung. Referent Präsident v. Carlo witz: Ich habe mich nur dagegen ausgesprochen, daß es nicht in die Landtagsordnung komme. Begiebt sich übrigens die Staatsregierung dieses Rechts, so halte ich dafür, daß es am angemessensten sei, dem Antrag Sr. Königl. Hoheit beizutreten, wornach der Wunsch der Kammer dem Direktorium vorgelegt werden soll. Dieses wird sich dann mit der zweiten Kammer vernehmen und die nöthigen Vorkehrungen treffen. Vicepräsident v. Friesen: Se. Königl. Hoheit beantra gen, den Wunsch im Protokolle niederzulegen, welcher den Antrag des Herrn Grafen Hohenthal ausdrückt, und ich stimme diesem Anträge bei, glaube auch, daß dieser Wunsch der Un terstützung nicht bedarf, und daß die Kammer darüber ohne weiteres Beschluß fassen könne. Den Antrag des Herrn Gra fen Hohenthal muß ich aber ebenfalls zur Abstimmung bringen, in so fern er ihn nicht zurücknimmt. GrafHohenthal-Püchau: Ich nehme ihn zurück. Vicepräsident v. Friesen: Der Antrag ist zurückgenom men , bedarf also der Abstimmung nicht. Ich frage nun die Kammer: ob sie dem Antrag beistimmt, daß der Wunsch im Protokolle niedergelegt werde, daß das dienstleistende Perso nal eine angemessene Dienstkleidung erhalte ? — Einstimmig Ja. Vicepräsident v. Friesen: Genehmigt die Kammer§.35. in seiner Fassung? — Einstimmig Ja. §. 36. Canzlel'bedürfm'sse. Für Anschaffung der Canzleibedürfnisse jeder Art für die Kammer und für die Aufbewahrung der deßfallsigen Bestände während des Landtags sorgen die Secretaire. Vicepräsident v. Friesen: Es würde nun zur Abstim mung über §.36. überzugehen sein. Wenn Niemand darüber zu sprechen hat, so frage ich die Kammer: ob sie §. 36. in sei ner vorliegenden Fassung annimmt?— Einstimmig Ja. Siebenter Abschnitt. Eröffnung des Landtags. §- 3^. Bestl'mnnmgen über Eröffnung des Landtags. Der König bestimmt den Lag zur feierlichen Eröffnung des Landtags. Sie wird von ihm in Person oder durch einen dazu bevoll mächtigten Commiffar bewirkt. Die Formen und Feierlichkeiten der Eröffnung des Land tags werden nach den Befehlen des Königs jedesmal durch ein eignes Programm bestimmt. Referent Präsident v. Carlowih: Ich habe hier zuvör derst die Motive zu geben. Die Hinwegnahme der §. 37. des ältern Entwurfs enthal tenen Bestimmungen und die dem entsprechende Abänderung zu Z. 184. beruht auf der den Ständen in dem Allerhöchsten Decrete vom 26. Juni 1843 gemachten Eröffnung. Die Deputation sagt: Zu §.37. wird zuerst der Gegenrede wieder zu gedenken sein, welche früher der Präsident der ersten Kammer bei Eröffnung und am Schluffe eines Landtags zu halten hatte. Nachdem sich die zweite Kammer bei Gelegenheit der Frage über Eingabe einer Adresse für den Wegfall dieser Gegenreden ausgesprochen hatte, erschien bekanntlich das Allerhöchste Decret vom 26. Ium 1843, in welchem die Absicht dargelegt wurde, die §. 37. und 151. des Entwurfs der provisorischen Landtagsord nung erwähnten Gegenreden in Wegfall zu bringen, und die Anordnung der bei der Eröffnung und dem Schluffe des Land tags stattfmdenden Feierlichkeiten in das Ermessen.Sr. Ma jestät des Königs zu stellen. Während die zweite Kammer
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